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   BFH, 22.04.2008 - X B 139/07   

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https://dejure.org/2008,22144
BFH, 22.04.2008 - X B 139/07 (https://dejure.org/2008,22144)
BFH, Entscheidung vom 22.04.2008 - X B 139/07 (https://dejure.org/2008,22144)
BFH, Entscheidung vom 22. April 2008 - X B 139/07 (https://dejure.org/2008,22144)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen für Veranlagungszeiträume vor 2005

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 3; ; EStG § 10d Abs. 1 Satz 2; ; AO § 165 Abs. 1; ; AO § 165 Abs. 2 Satz 2; ; AO § 177 Abs. 2; ; AO § 351; ; AO § 351 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.11.2006 - X R 45/02

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 139/07
    Der beschließende Senat hat im Urteil vom 8. November 2006 X R 45/02 (BFHE 216, 47, BStBl II 2007, 574) erkannt, dass durch das Alterseinkünftegesetz keine Änderung hinsichtlich der beschränkten Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben i.S. des § 10 Abs. 3 EStG eingetreten ist.
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 139/07
    Im Beschluss vom 13. Februar 2008 2 BvL 1/06 (Deutsches Steuerrecht 2008, 604, Der Betrieb 2008, 789) schließlich hat das BVerfG entschieden, dass Beiträge zu privaten Versicherungen für den Krankheits- und Pflegefall Teil des einkommensteuerrechtlich zu verschonenden Existenzminimums sind.
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 139/07
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Urteil vom 6. März 2002 2 BvL 17/99 (BVerfGE 105, 73) den Gesetzgeber erst für Veranlagungszeiträume ab 2005 verpflichtet, den Abzug von Vorsorgeaufwendungen für die Altersvorsorge neu zu regeln.
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