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   BFH, 22.04.2008 - X B 19/07   

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https://dejure.org/2008,5223
BFH, 22.04.2008 - X B 19/07 (https://dejure.org/2008,5223)
BFH, Entscheidung vom 22.04.2008 - X B 19/07 (https://dejure.org/2008,5223)
BFH, Entscheidung vom 22. April 2008 - X B 19/07 (https://dejure.org/2008,5223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nichtöffentliche Vereidigung eines ehrenamtlichen Richters und Unvollständigkeit des Sitzungsprotokolls als Verfahrensmängel; Fristbeginn im Sinne der Drei-Objekt-Rechtsprechung bei Veräußerung von Eigentumswohnungen in einem selbst errichteten Gebäude

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 119 Nr. 6; ; EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Beginn der Fünfjahresfrist im Sinne der Drei-Objekt-Grenze mit Abschluss der Bauarbeiten; Rüge einer nichtöffentlichen Vereidigung eines ehrenamtlichen Richters kein Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 15.03.2005 - X R 39/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 19/07
    Zudem ist auch die vom Kläger im Zusammenhang mit dieser Divergenzrüge gestellte Rechtsfrage, ob bei der Jahresfrist im Sinne des BFH-Urteils vom 15. März 2005 X R 39/03 (BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817) auf den Erwerbs- oder den Bebauungszeitpunkt abzustellen sei, nicht klärungsbedürftig, sondern durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits geklärt.

    In dem der BFH-Entscheidung in BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817 zugrunde liegenden Streitfall seien -anders als in seinem Streitfall- keine Anhaltspunkte für eine längerfristig geplante Vermietung ersichtlich gewesen.

    Daran fehlt es im Streitfall, da der Kläger weder einen abstrakten und entscheidungserheblichen Rechtssatz aus dem angegriffenen FG-Urteil noch aus der mutmaßlichen Divergenzentscheidung des BFH in BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817 herausgearbeitet hat.

  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 19/07
    cc) Gleiches gilt für das weitere Vorbringen des Klägers, die Auffassung des FG, wonach der Schluss auf eine unbedingte Veräußerungsabsicht auch dann gerechtfertigt sei, wenn das Bauvorhaben nur kurzfristig finanziert worden sei oder der Steuerpflichtige bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt habe, werde nicht vom BFH-Urteil vom 18. September 2002 X R 183/96 (BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238) getragen.

    dd) Auch soweit der Kläger rügt, das FG habe die Rechtsgrundsätze des BFH-Urteils in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238 insoweit verkannt, als es nicht aufgrund des Gesamtbildes und der Verkehrsanschauung, sondern anhand einzelner Indizien einen gewerblichen Grundstückshandel bejaht habe, hat er die Abweichung nicht schlüssig i.S. von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt.

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 19/07
    wären im Übrigen in einem Revisionsverfahren nicht klärungsfähig, da nach der Rechtsprechung bei der Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und Vermögensverwaltung andererseits auf das Gesamtbild der Verhältnisse und die Verkehrsanschauung abzustellen ist (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I., und vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. II.).

    Zwar habe der Große Senat des BFH im Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 die Drei-Objekt-Grenze dahingehend relativiert, dass es Ausnahmesituationen gebe, in denen trotz Veräußerung von weniger als vier Objekten gleichwohl gewerblicher Grundstückshandel bejaht werden könne.

  • BFH, 18.09.2002 - X R 5/00

    Gewerblicher Grundstückshandel bei weniger als vier Objekten

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 19/07
    Aus denselben Gründen entspricht der Vortrag des Klägers zur -seiner Meinung nach fehlenden- Übereinstimmung mit dem Urteil des BFH vom 18. September 2002 X R 5/00 (BFHE 200, 512, BStBl II 2003, 286) nicht den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz.
  • BFH, 16.07.2004 - VII B 205/03

    Bindungswirkung einer vZTA

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 19/07
    Hierzu müssen konkrete Tatsachen vorgetragen werden, die geeignet erscheinen, eine fehlerhafte Besetzung darzutun (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. Juli 2004 VII B 205/03, BFH/NV 2004, 1678).
  • BFH, 27.06.2002 - X B 144/01

    NZB; Verstoß gegen Denkgesetze; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 19/07
    Hierbei handelt es sich aber -sein Vorliegen vorausgesetzt- nicht um einen Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, sondern um einen materiell-rechtlichen Fehler, welcher für sich genommen die Zulassung der Revision nicht eröffnet (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 27. Juni 2002 X B 144/01, BFH/NV 2002, 1336).
  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 19/07
    d) Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn das angefochtene Urteil derart schwerwiegende (Subsumtions-)Fehler aufweist, dass die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837; ferner Lange, Deutsche Steuer-Zeitung 2002, 782, 784).
  • BFH, 18.01.1991 - VI B 140/89

    Einspruch gegen Lohnsteuerpauschalierungsbescheid

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 19/07
    Zur schlüssigen Darlegung einer Abweichung des angefochtenen FG-Urteils in seinen tragenden Gründen von einer Entscheidung des BFH (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschluss vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309) muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der mutmaßlichen Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen.
  • BFH, 16.10.2000 - VI B 168/00

    Verfahrensmangel; Unvollständigkeit des Sitzungsprotokolls; mangelnde

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 19/07
    Er hätte insoweit im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht nur vortragen müssen, dass das Gericht die Aufnahme bestimmter Äußerungen und Anträge in das Protokoll abgelehnt habe (vgl. § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 4 der Zivilprozessordnung), sondern auch, dass er oder sein Prozessbevollmächtigter von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, die Berichtigung des Protokolls zu beantragen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1997 V B 107/97, BFH/NV 1998, 859; vom 27. März 2000 III B 67/99, BFH/NV 2000, 1091; vom 16. Oktober 2000 VI B 168/00, BFH/NV 2001, 464).
  • BFH, 27.03.2000 - III B 67/99

    Zeitpunkt für die Rüge von Zulassungsgründen; grundsätzliche Bedeutung und

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 19/07
    Er hätte insoweit im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht nur vortragen müssen, dass das Gericht die Aufnahme bestimmter Äußerungen und Anträge in das Protokoll abgelehnt habe (vgl. § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 4 der Zivilprozessordnung), sondern auch, dass er oder sein Prozessbevollmächtigter von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, die Berichtigung des Protokolls zu beantragen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1997 V B 107/97, BFH/NV 1998, 859; vom 27. März 2000 III B 67/99, BFH/NV 2000, 1091; vom 16. Oktober 2000 VI B 168/00, BFH/NV 2001, 464).
  • BFH, 06.11.1980 - IV R 181/79

    Revisionsrüge - Ehrenamtlicher Richter - Ladung eines Richters

  • BFH, 24.11.1997 - V B 107/97

    Berichtigung eines Umsatzsteuerbescheides einer GmbH

  • BFH, 24.11.2006 - V B 58/05

    Verfahrensmangel; unvollständiges Sitzungsprotokoll

  • BVerwG, 21.10.1980 - 2 WD 17.80

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen Soldaten - Strafgerichtliche

  • BFH, 17.04.2002 - X R 8/00

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung der Betriebsaufspaltung

  • BFH, 05.12.2005 - X B 17/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Hinweispflicht, Überraschungsentscheidung

  • BFH, 12.07.2002 - XI B 152/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

  • BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01

    Gewerblicher Grundstückshandel: Fünfjahresfrist bei Sanierung

  • BFH, 26.02.1997 - X R 31/95

    Keine Betriebsunterbrechung, sondern Betriebsaufgabe, wenn die werbende Tätigkeit

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

  • BFH, 21.07.2005 - II B 22/04

    Zulassung der Revision wegen schwerwiegender Fehler; Verträge unter nahen

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 4 K 4295/16

    Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltlicher Erwerb, mehrere Wirtschaftsgüter

    Eigene Wohnzwecke setzen die persönliche Nutzung als rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer voraus (vgl. FG Münster, Urteil vom 18.06.2007 1 K 3749/05 E, EFG 2007, 1605 bestätigt durch BFH-Beschluss vom 15.04.2008 IX B 159/07, BFH/NV 2008, 1342; Trossen, jm 2015, S. 23 ff.).
  • BFH, 10.08.2011 - X B 100/10

    Gerügte Beweiswürdigung kein Verfahrensmangel - Antrag auf

    Durch einen --im Streitfall ohnehin nicht gegebenen-- Fehler bei der Subsumtion von Tatsachen ist aber der Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO nicht schlüssig dargetan (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 22. April 2008 X B 19/07, BFH/NV 2008, 1342, unter 1.c).
  • BFH, 06.02.2009 - IV B 74/08

    Gewerblicher Grundstückshandel - Drei-Objektgrenze - Überschreiten des

    Ist ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang in diesem Sinne gegeben, berechtigt dies mangels eindeutiger gegenteiliger Anhaltspunkte zu der Schlussfolgerung, dass bereits beim Kauf bzw. bei der Errichtung der Objekte (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 22. April 2008 X B 19/07, BFH/NV 2008, 1342) zumindest eine bedingte Veräußerungsabsicht und damit ein einheitlicher gewerblicher Betätigungswille vorgelegen haben (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.5. der Gründe).
  • BFH, 14.06.2011 - V B 19/11

    Nachträgliche Divergenz setzt Zulässigkeit der Beschwerde voraus

    Die nach Ablauf der Begründungsfrist dargelegte Frage, ob die Lieferung von standardisiert hergestellten verzehrfertigen Speisen dem ermäßigten Steuersatz unterliege, kann nicht mehr berücksichtigt werden, weil die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung nur nach den innerhalb der gesetzlichen Begründungsfrist (§ 116 Abs. 3 Sätze 1 und 4 FGO) vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 22. April 2008 X B 19/07, BFH/NV 2008, 1342).
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