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   BFH, 22.04.2010 - V R 26/08   

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https://dejure.org/2010,1612
BFH, 22.04.2010 - V R 26/08 (https://dejure.org/2010,1612)
BFH, Entscheidung vom 22.04.2010 - V R 26/08 (https://dejure.org/2010,1612)
BFH, Entscheidung vom 22. April 2010 - V R 26/08 (https://dejure.org/2010,1612)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Bemessungsgrundlage bei Umsätzen von Spielautomaten - Rechtsnatur der Vergnügungsteuer

  • openjur.de

    Bemessungsgrundlage bei Umsätzen von Spielautomaten; Rechtsnatur der Vergnügungsteuer

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 10, UStG § 10, EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 2 Buchst a
    Bemessungsgrundlage bei Umsätzen von Spielautomaten - Rechtsnatur der Vergnügungsteuer

  • Bundesfinanzhof

    Bemessungsgrundlage bei Umsätzen von Spielautomaten - Rechtsnatur der Vergnügungsteuer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 UStG 1999, § 10 UStG 2005, Art 11 Teil A Abs 2 Buchst a EWGRL 388/77
    Bemessungsgrundlage bei Umsätzen von Spielautomaten - Rechtsnatur der Vergnügungsteuer

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Bemessungsgrundlage bei Umsätzen von Spielautomaten

  • rewis.io

    Bemessungsgrundlage bei Umsätzen von Spielautomaten - Rechtsnatur der Vergnügungsteuer

  • ra.de
  • vdai.de PDF

    Bei Umsätzen mit Spielautomaten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit ist die Vergnügungsteuer nicht aus der Bemessungsgrundlage herauszurechnen.

  • rewis.io

    Bemessungsgrundlage bei Umsätzen von Spielautomaten - Rechtsnatur der Vergnügungsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herausrechnung der Vergnügungssteuer aus der Bemessungsgrundlage bei Umsätzen mit Spielautomaten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit

  • datenbank.nwb.de

    Bemessungsgrundlage bei Umsätzen von Spielautomaten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bemessungsgrundlage bei Umsätzen von Spielautomaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geldspielautomaten - oder: Umsatzsteuer auf die Vergnügungsteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Herausrechnung der Vergnügungssteuer aus der Bemessungsgrundlage bei Umsätzen mit Spielautomaten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bemessungsgrundlage bei Umsätzen von Spielautomaten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bemessungsgrundlage bei Umsätzen von Spielautomaten

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gesamtumsatz
    Ermittlung des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 3 UStG
    Umsatzermittlung
    Besteuerungsform
    Brutto-Ist-Gesamtumsatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 229, 429
  • BB 2010, 1693
  • DB 2010, 1443
  • BStBl II 2010, 883
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 05.05.1994 - C-38/93

    Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Auszug aus BFH, 22.04.2010 - V R 26/08
    Bei Umsätzen mit Geldspielgeräten sei nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 5. Mai 1994 C-38/93, Glawe, Slg. 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548) der gesetzlich festgelegte Gewinnanteil der Spieler sowie die Umsatzsteuer abzuziehen, nicht jedoch die Vergnügungsteuer.

    Die Besteuerung des Umsatzes ohne Herausrechnung der Vergnügungsteuer widerspreche auch dem EuGH-Urteil Glawe in Slg. 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548, wonach als Umsatz nur die dem Unternehmer frei zur Verfügung stehende Gestaltungsmasse anzusehen sei.

    c) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem EuGH-Urteil Glawe in Slg. 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548.

  • BFH, 25.11.1969 - II R 22/69

    Eintrittspreis für Filmvorführungen - Mehrwertsteuer - Teil des Entgelts

    Auszug aus BFH, 22.04.2010 - V R 26/08
    Danach ergibt sich, dass außer der Umsatzsteuer Verbrauchsteuern wie hier die Vergnügungsteuer nicht aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden sind (bereits BFH-Urteil vom 25. November 1969 II R 22/69, BFHE 97, 444, BStBl II 1970, 386; ebenso z.B. Wagner in Sölch/Ringleb, UStG, § 10 Rz 182; Heidner in Bunjes/Geist, 6. Aufl., UStG § 10 Rz 13; Schuhmann in Rau/Dürrwächter, UStG, 9. Aufl., § 10 Rz 215).

    Hier gilt nichts anderes als bei den übrigen überwälzbaren Verbrauchsteuern wie z.B. der Teesteuer, Kaffeesteuer, Zuckersteuer, Süßstoffsteuer, Tabaksteuer, Biersteuer und der Branntweinmonopolabgabe (BFH-Urteil in BFHE 97, 444, BStBl II 1970, 386).

    aa) Worauf bereits das FG zutreffend hingewiesen hat, wäre die etwaige Rechtswidrigkeit der Vergnügungsteuer für die vorliegend maßgebliche Rechtsfrage der Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuerbescheide rechtlich unerheblich (vgl. dazu schon BFH-Urteil in BFHE 97, 444, BStBl II 1970, 386).

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus BFH, 22.04.2010 - V R 26/08
    Denn sowohl der EuGH (Urteil vom 19. März 1991 C-109/90, Giant NV, Umsatzsteuer-Rundschau 1992, 313), das Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- (Beschlüsse vom 1. März 1997  2 BvR 1599/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1997, 512, und vom 4. Februar 2009  1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1, BFH/NV 2009, 1068, unter C.I.2.

    Die Abwälzbarkeit sei weder durch die Mindestquote des auszuschüttenden Gewinns noch durch den Höchstbetrag des Einsatzes ausgeschlossen, da der Automatenaufsteller nicht gehindert sei, seinen Umsatz zu steigern oder seine Betriebskosten zu senken (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 123, 1, BFH/NV 2009, 1068 Leitsatz 3d).

  • BFH, 27.11.2009 - II B 102/09

    Hamburger Spielvergnügungsteuergesetz: Verfassungsmäßigkeit, Vereinbarkeit mit

    Auszug aus BFH, 22.04.2010 - V R 26/08
    zum Hamburgischen Spielgerätesteuergesetz), als auch der BFH (Beschluss vom 27. November 2009 II B 102/09, juris) haben bereits entschieden, dass die Vergnügungsteuer nicht die abstrakten Wesensmerkmale einer Umsatzsteuer aufweist, weil sie keine allgemeine Steuer ist, nicht auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe erhoben wird und sich nicht auf den bei jedem Umsatz erzielten Mehrwert, sondern "auf den Bruttobetrag aller Einnahmen" bezieht.

    Inwieweit die von der Klägerin erhobene Vergnügungsteuer diesen rechtlichen Vorgaben genügt, braucht der Senat aus den unter 2.d.aa) genannten Gründen für die Frage der Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuerbescheide nicht zu überprüfen (zur Bemessungsgrundlage der Spielgerätesteuer vgl. im Einzelnen BFH-Beschluss vom 27. November 2009 II B 102/09, juris; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 20. November 1970 VII C 17.69, HFR 1971, 242; BVerwG-Beschluss vom 10. März 2009 9 B 27/08, BFH/NV 2009, 1391 zur "Bruttokasse" als Steuermaßstab).

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    Auszug aus BFH, 22.04.2010 - V R 26/08
    Hierbei berufe sie sich nicht auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Steuerfreiheit von Glücksspielgeräten (Urteil vom 17. Februar 2005 C-453/02, Linneweber, Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94), sondern begehre die Besteuerung nach nationalem Recht.

    Zwar kann sich ein Aufsteller von Geldspielautomaten auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG in dem Sinne berufen, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG keine Anwendung findet (EuGH-Urteil Linneweber in Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 2005 V R 7/02, BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617).

  • BFH, 27.02.1989 - V B 75/88

    Behandlung von Mandantengebühren nach den Grundsätzen der durchlaufenden Posten

    Auszug aus BFH, 22.04.2010 - V R 26/08
    Umsatzsteuerrechtlich ist ein Handeln als sog. Zwischenperson oder als Vermittler nur dann anzuerkennen, wenn unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen zwei Beteiligten bestehen, in die die vermittelnde Person zwischengeschaltet ist (BFH-Beschluss vom 27. Februar 1989 V B 75/88, BFH/NV 1989, 744).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.06.1990 - 13 A 42/88
    Auszug aus BFH, 22.04.2010 - V R 26/08
    Dies habe das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 20. Juni 1990  13 OVG A 42/88 entschieden.
  • BVerwG, 20.11.1970 - VII C 17.69
    Auszug aus BFH, 22.04.2010 - V R 26/08
    Inwieweit die von der Klägerin erhobene Vergnügungsteuer diesen rechtlichen Vorgaben genügt, braucht der Senat aus den unter 2.d.aa) genannten Gründen für die Frage der Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuerbescheide nicht zu überprüfen (zur Bemessungsgrundlage der Spielgerätesteuer vgl. im Einzelnen BFH-Beschluss vom 27. November 2009 II B 102/09, juris; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 20. November 1970 VII C 17.69, HFR 1971, 242; BVerwG-Beschluss vom 10. März 2009 9 B 27/08, BFH/NV 2009, 1391 zur "Bruttokasse" als Steuermaßstab).
  • BFH, 12.05.2005 - V R 7/02

    Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

    Auszug aus BFH, 22.04.2010 - V R 26/08
    Zwar kann sich ein Aufsteller von Geldspielautomaten auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG in dem Sinne berufen, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG keine Anwendung findet (EuGH-Urteil Linneweber in Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 2005 V R 7/02, BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617).
  • BVerwG, 10.03.2009 - 9 B 27.08

    Zulassung der Revision wegen entscheidungserheblicher Abweichung von einer

    Auszug aus BFH, 22.04.2010 - V R 26/08
    Inwieweit die von der Klägerin erhobene Vergnügungsteuer diesen rechtlichen Vorgaben genügt, braucht der Senat aus den unter 2.d.aa) genannten Gründen für die Frage der Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuerbescheide nicht zu überprüfen (zur Bemessungsgrundlage der Spielgerätesteuer vgl. im Einzelnen BFH-Beschluss vom 27. November 2009 II B 102/09, juris; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 20. November 1970 VII C 17.69, HFR 1971, 242; BVerwG-Beschluss vom 10. März 2009 9 B 27/08, BFH/NV 2009, 1391 zur "Bruttokasse" als Steuermaßstab).
  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

  • BFH, 18.08.2005 - V R 42/02

    Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Wetteinsätze auf Brieftauben

  • EuGH, 19.03.1991 - C-109/90

    Giant / Overijse

  • EuGH, 17.09.2002 - C-498/99

    Town & County Factors

  • BFH, 21.02.2018 - II R 21/15

    HmbSpVStG mit höherrangigem Recht vereinbar

    Diese Rechtsprechung des EuGH ist entgegen der Ansicht der Klägerin für die Auslegung des Art. 401 MwStSystRL maßgebend (BFH-Urteile vom 22. April 2010 V R 26/08, BFHE 229, 429, BStBl II 2010, 883, Rz 14; in BFHE 250, 427, BStBl II 2015, 1031, Rz 83, und in BFHE 250, 449, BStBl II 2016, 126, Rz 80; BVerwG-Beschluss vom 14. August 2017 9 B 8.17, juris, Rz 4).
  • BFH, 10.11.2010 - XI R 79/07

    Keine Steuerbefreiung für Umsätze eines gewerblichen Betreibers von

    Dies ist auch nach der Rechtsprechung des BFH nicht erforderlich (vgl. z.B. Urteil vom 22. April 2010 V R 26/08, BFHE 229, 429, BStBl II 2010, 883).
  • BFH, 11.12.2019 - XI R 13/18

    Geldspielautomatenumsätze sind umsatzsteuerpflichtig

    Die etwaige Rechtswidrigkeit anderer Abgaben ist für die Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuer rechtlich unerheblich (vgl. BFH-Urteil vom 22.04.2010 - V R 26/08, BFHE 229, 429, BStBl II 2010, 883, Rz 17; BFH-Beschluss vom 19.10.2009 - XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58, Rz 21 und 22).
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