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   BFH, 22.05.2012 - VII R 58/10   

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https://dejure.org/2012,30821
BFH, 22.05.2012 - VII R 58/10 (https://dejure.org/2012,30821)
BFH, Entscheidung vom 22.05.2012 - VII R 58/10 (https://dejure.org/2012,30821)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - VII R 58/10 (https://dejure.org/2012,30821)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Aufrechnung von Umsatzsteuervergütungsansprüchen des sich in der Wohlverhaltensphase befindlichen Insolvenzschuldners mit vorinsolvenzlicher rückständiger Einkommensteuer - Anfechtung nach §§ 129 ff InsO

  • openjur.de

    Aufrechnung von Umsatzsteuervergütungsansprüchen des sich in der Wohlverhaltensphase befindlichen Insolvenzschuldners mit vorinsolvenzlicher rückständiger Einkommensteuer; Anfechtung nach §§ 129 ff InsO

  • Bundesfinanzhof

    InsO §§ 129 ff, InsO § 129, InsO § 294 Abs 1, InsO § 294 Abs 3, InsO § 96 Abs 1, AO § 47, AO § 37 Abs 2, AO § 226, AO § 218 Abs 2, BGB § 387
    Aufrechnung von Umsatzsteuervergütungsansprüchen des sich in der Wohlverhaltensphase befindlichen Insolvenzschuldners mit vorinsolvenzlicher rückständiger Einkommensteuer - Anfechtung nach §§ 129 ff InsO

  • Bundesfinanzhof

    Aufrechnung von Umsatzsteuervergütungsansprüchen des sich in der Wohlverhaltensphase befindlichen Insolvenzschuldners mit vorinsolvenzlicher rückständiger Einkommensteuer - Anfechtung nach §§ 129 ff InsO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    §§ 129 ff InsO, § 129 InsO, § 294 Abs 1 InsO, § 294 Abs 3 InsO, § 96 Abs 1 InsO
    Aufrechnung von Umsatzsteuervergütungsansprüchen des sich in der Wohlverhaltensphase befindlichen Insolvenzschuldners mit vorinsolvenzlicher rückständiger Einkommensteuer - Anfechtung nach §§ 129 ff InsO

  • rewis.io

    Aufrechnung von Umsatzsteuervergütungsansprüchen des sich in der Wohlverhaltensphase befindlichen Insolvenzschuldners mit vorinsolvenzlicher rückständiger Einkommensteuer - Anfechtung nach §§ 129 ff InsO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 294 Abs. 3
    Zulässigkeit der Aufrechnung mit vor der Insolvenz entstandenen Steuerrückständen gegen einen während der Wohlverhaltensphase entstandenen Umsatzsteuer Vergütungsanspruch

  • datenbank.nwb.de

    Verrechnung von Umsatzsteuervergütungsansprüchen mit vorinsolvenzlicher rückständiger Einkommensteuer; Anfechtung nach § 129 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufrechnung von Umsatzsteuervergütungsansprüchen in der Wohlverhaltensphase

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit vor der Insolvenz entstandenen Steuerrückständen gegen einen während der Wohlverhaltensphase entstandenen Umsatzsteuervergütungsanspruch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.07.2011 - VII S 54/10

    Verrechnung einer Umsatzsteuervergütung aus insolvenzfreier Tätigkeit mit

    Auszug aus BFH, 22.05.2012 - VII R 58/10
    Der Kläger tritt ferner der Auffassung des erkennenden Senats in dem Prozesskostenhilfe-Beschluss vom 13. Juli 2011 VII S 54/10 (PKH) (BFH/NV 2011, 2114) entgegen, der Gesetzgeber habe nicht unabsichtlich versäumt, den Insolvenzschuldner während der Wohlverhaltensphase gegen eine Aufrechnung zu schützen.

    Wegen der Einzelheiten der in diesem Zusammenhang von der Rechtsprechung des Senats und des BGH angestellten Erwägungen kann auf den eingangs genannten Beschluss des Senats, die dort angeführten Entscheidungen und den Prozesskostenhilfe-Beschluss des Senats in BFH/NV 2011, 2114 zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen werden.

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in

    Auszug aus BFH, 22.05.2012 - VII R 58/10
    Es weist auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. Juli 2005 IX ZR 115/04 (BGHZ 163, 391) und die diesem folgenden Urteile des erkennenden Senats vom 21. November 2006 VII R 66/05 (BFH/NV 2007, 1066) und VII R 1/06 (BFHE 216, 1, BStBl II 2008, 272) hin, wonach Steuererstattungsansprüche des ehemaligen Schuldners nicht zu den an den Treuhänder abgetretenen Forderungen gehörten, so dass die Aufrechnung gegen sie nicht durch § 294 Abs. 3 InsO ausgeschlossen werde.
  • BFH, 01.09.2010 - VII R 35/08

    Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen

    Auszug aus BFH, 22.05.2012 - VII R 58/10
    Nach der Entscheidung des Senats vom 1. September 2010 VII R 35/08 (BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336) darf ein durch eine insolvenzfreie Tätigkeit erworbener Umsatzsteuervergütungsanspruch vom Finanzamt mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden verrechnet werden.
  • BFH, 21.11.2006 - VII R 66/05

    LSt-Erstattungsansprüche; Aufrechnung

    Auszug aus BFH, 22.05.2012 - VII R 58/10
    Es weist auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. Juli 2005 IX ZR 115/04 (BGHZ 163, 391) und die diesem folgenden Urteile des erkennenden Senats vom 21. November 2006 VII R 66/05 (BFH/NV 2007, 1066) und VII R 1/06 (BFHE 216, 1, BStBl II 2008, 272) hin, wonach Steuererstattungsansprüche des ehemaligen Schuldners nicht zu den an den Treuhänder abgetretenen Forderungen gehörten, so dass die Aufrechnung gegen sie nicht durch § 294 Abs. 3 InsO ausgeschlossen werde.
  • BFH, 21.11.2006 - VII R 1/06

    Aufrechnung gegen Einkommensteuererstattung in der Wohlverhaltensphase

    Auszug aus BFH, 22.05.2012 - VII R 58/10
    Es weist auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. Juli 2005 IX ZR 115/04 (BGHZ 163, 391) und die diesem folgenden Urteile des erkennenden Senats vom 21. November 2006 VII R 66/05 (BFH/NV 2007, 1066) und VII R 1/06 (BFHE 216, 1, BStBl II 2008, 272) hin, wonach Steuererstattungsansprüche des ehemaligen Schuldners nicht zu den an den Treuhänder abgetretenen Forderungen gehörten, so dass die Aufrechnung gegen sie nicht durch § 294 Abs. 3 InsO ausgeschlossen werde.
  • BFH, 13.07.2011 - VII S 54/10
    Nachdem das Finanzgericht (FG) die Klage des Antragstellers gegen einen Abrechnungsbescheid des FA, in dem vorgenannter Vergütungsanspruch als durch Verrechnung mit rückständiger Einkommensteuer aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgewiesen worden ist, abgewiesen, jedoch die Revision gegen sein Urteil mit Rücksicht auf das bei dem beschließenden Senat damals anhängige Revisionsverfahren VII R 35/08 zugelassen hat, ist dieser Rechtsstreit bei dem beschließenden Senat unter dem Az. VII R 58/10 anhängig.

    Die vom Antragsteller beabsichtigte Verfolgung seiner Rechte in dem bereits eingeleiteten Revisionsverfahren VII R 58/10 bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.

    Das Vorbringen des Antragstellers in seinem PKH-Antrag, aber auch im Revisionsverfahren VII R 58/10 lässt nicht erwarten, dass der beschließende Senat vorgenannte Rechtsprechung aufgeben oder in einer sich zugunsten des Antragstellers auswirkenden Weise modifizieren könnte.

    Die vom Antragsteller vorgetragenen Gesichtspunkte, auch die, auf die er seine Revision VII R 58/10 stützt, sind der Sache nach von dem beschließenden Senat bereits in dem vorgenannten Urteil erwogen und berücksichtigt worden, insbesondere auch, dass weitergehende Aufrechnungsverbote, als sie die Insolvenzordnung tatsächlich enthält, dem vom Gesetzgeber der Insolvenzordnung an sich verfolgten Ziel dienlich sein könnten, dem Insolvenzschuldner nach Abschluss des Insolvenzverfahrens einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen.

    Ihm gleichwohl PKH zu versagen, weil der Senat bei Eingang des PKH-Antrages die strittige Rechtsfrage bereits --gleichsam zu Lasten des Antragstellers-- entschieden hatte und folglich nach der damals gegebenen Sachlage Erfolgaussichten der Revision des Antragstellers nicht (mehr) gegeben waren, erscheint auch nicht unbillig; denn der Antragsteller, der durch das Urteil des FG darauf hingewiesen war, dass die für die Entscheidung seiner Sache maßgebliche Rechtsfrage Gegenstand eines beim BFH bereits anhängigen, wesentlich älteren Revisionsverfahrens sei, hätte sich durch Rückfrage des Standes dieses Verfahrens vergewissern und erkennen können, dass er durch eigenen Vortrag in dem Revisionsverfahren VII R 58/10 auf die Urteilsbildung des Senats keinen Einfluss mehr nehmen könnte.

  • FG Köln, 26.05.2020 - 8 K 1909/17

    Aufrechnung aus Steueransprüchen bei nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Das Aufrechnungsverbot insbesondere nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO gelte nur während des Insolvenzverfahrens (so u.a. BFH-Urteil vom 13.12.2016, VII R 1/15; BFH-Urteil vom 22.5.2012, VII R 58/10; BFH-Beschluss vom 7.6.2006, VII B 329/05).

    Dem stehe auch nach dem BFH-Urteil vom 22.5.2012 (VII R 58/10) nicht entgegen, dass sich - im entschiedenen Fall bezogen auf die Restschuldbefreiung - die gegen den Schuldner gerichteten Forderungen in Obligationen verwandelten, also nicht mehr durchsetzbar seien.

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