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   BFH, 22.06.1988 - X R 59/82   

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BFH, 22.06.1988 - X R 59/82 (https://dejure.org/1988,5055)
BFH, Entscheidung vom 22.06.1988 - X R 59/82 (https://dejure.org/1988,5055)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 1988 - X R 59/82 (https://dejure.org/1988,5055)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.07.1977 - II R 9/77

    Verwaltungsakt - Ablehnung des Erlasses der Kraftfahrzeugsteuer - Einspruch -

    Auszug aus BFH, 22.06.1988 - X R 59/82
    Die Einspruchsentscheidung des FA kann die Beschwerdeentscheidung der OFD nicht ersetzen (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil vom 13. Juli 1977 II R 9/77, BFHE 123, 63, BStBl II 1977, 848).

    Hat das FA - wie im Streitfall - rechtsfehlerhaft eine Einspruchsentscheidung erlassen, ist die Klage auch gegen die isolierte Einspruchsentscheidung zulässig (BFH-Urteile in BFHE 123, 63, BStBl II 1977, 848; vom 7. Juli 1976 I R 66/75, BFHE 119, 368, BStBl II 1976, 680).

    Hat das FA auf eine Beschwerde - obwohl es für die ablehnende Entscheidung nicht selbst entscheidungsbefugt war (§ 368 Abs. 2 AO 1977) - eine Einspruchsentscheidung erlassen und wendet sich, wie im Streitfall, die Klägerin gegen die ablehnende Einspruchsentscheidung, so führt die Klage zur Aufhebung der rechtswidrigen Einspruchsentscheidung (Urteile in BFHE 123, 63, BStBl II 1977, 848; BFHE 119, 368, BStBl II 1976, 680, und BFHE 129, 100, BStBl II 1980, 81).

  • BFH, 07.07.1976 - I R 66/75

    Finanzamt - Unzulässige Abweisung - Einspruch - Prüfung einer nachgereichten

    Auszug aus BFH, 22.06.1988 - X R 59/82
    Hat das FA - wie im Streitfall - rechtsfehlerhaft eine Einspruchsentscheidung erlassen, ist die Klage auch gegen die isolierte Einspruchsentscheidung zulässig (BFH-Urteile in BFHE 123, 63, BStBl II 1977, 848; vom 7. Juli 1976 I R 66/75, BFHE 119, 368, BStBl II 1976, 680).

    Hat das FA auf eine Beschwerde - obwohl es für die ablehnende Entscheidung nicht selbst entscheidungsbefugt war (§ 368 Abs. 2 AO 1977) - eine Einspruchsentscheidung erlassen und wendet sich, wie im Streitfall, die Klägerin gegen die ablehnende Einspruchsentscheidung, so führt die Klage zur Aufhebung der rechtswidrigen Einspruchsentscheidung (Urteile in BFHE 123, 63, BStBl II 1977, 848; BFHE 119, 368, BStBl II 1976, 680, und BFHE 129, 100, BStBl II 1980, 81).

  • BFH, 20.11.1979 - VII R 82/77

    Zollstelle - Zollantragsformular - Zollanmeldeformular - Steuerbescheid

    Auszug aus BFH, 22.06.1988 - X R 59/82
    Der Antrag ist dahin zu werten, daß sie unverändert ihr sachliches Ziel deutlich machen, nicht aber zum Ausdruck bringen wollte, daß sie es im vorliegenden Verfahren und nicht - nach Aufhebung der Einspruchsentscheidung - im Beschwerdeverfahren und ggf. in einem dann anschließenden gerichtlichen Verfahren erreichen wollte (vgl. auch BFH-Urteil vom 20. November 1979 VII R 82/77, BFHE 129, 100, BStBl II 1980, 81).

    Hat das FA auf eine Beschwerde - obwohl es für die ablehnende Entscheidung nicht selbst entscheidungsbefugt war (§ 368 Abs. 2 AO 1977) - eine Einspruchsentscheidung erlassen und wendet sich, wie im Streitfall, die Klägerin gegen die ablehnende Einspruchsentscheidung, so führt die Klage zur Aufhebung der rechtswidrigen Einspruchsentscheidung (Urteile in BFHE 123, 63, BStBl II 1977, 848; BFHE 119, 368, BStBl II 1976, 680, und BFHE 129, 100, BStBl II 1980, 81).

  • BFH, 08.02.1974 - III R 140/70

    Erstattungsanspruch - Ablehnung - Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung - Erneute

    Auszug aus BFH, 22.06.1988 - X R 59/82
    Sie sind so auszulegen, daß das Ergebnis der Auslegung dem Willen und der Zielsetzung des Erklärenden bei verständiger Würdigung gerecht wird (BFH-Urteil vom 8. Februar 1974 III R 140/70, BFHE 112, 6, BStBl II 1974, 417; BFH-Beschluß vom 23. November 1978 I R 56/76, BFHE 126, 366, BStBl II 1979, 173).
  • BFH, 23.11.1978 - I R 56/76

    Vertretungsberechtigung - Natürliche Person - Mangel in der Vertretung -

    Auszug aus BFH, 22.06.1988 - X R 59/82
    Sie sind so auszulegen, daß das Ergebnis der Auslegung dem Willen und der Zielsetzung des Erklärenden bei verständiger Würdigung gerecht wird (BFH-Urteil vom 8. Februar 1974 III R 140/70, BFHE 112, 6, BStBl II 1974, 417; BFH-Beschluß vom 23. November 1978 I R 56/76, BFHE 126, 366, BStBl II 1979, 173).
  • BFH, 19.07.1984 - V R 84/80
    Auszug aus BFH, 22.06.1988 - X R 59/82
    Eine derartige VwV schafft keine Rechtsnorm (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Juli 1984 V R 84/80, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1984, 284).
  • BFH, 11.09.1989 - VII B 129/89

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine sog. Vollstreckungsgegenklage

    als Rechtsbehelf gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung zu werten ist (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Juni 1988 X R 59/82, BFH / NV 1989, 184) und daß entweder der Bescheid des FA vom .
  • FG Baden-Württemberg, 18.02.2000 - 9 K 267/95

    Umsatzsteuerkürzung für Erwerb von Waren ostdeutscher Organgesellschaften

    a) Rechtsgrundlage für die Ermessensentscheidung ist § 26 Abs. 4 UStG in der ab 01.07.1990 geltenden Fassung, durch Art. 1 Nr. 31 Buchst. b des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes vom 25.8.1992 (BGBl I S. 1548) mit Wirkung ab 01.01.1993 gestrichen (vgl. Bülow in Vogel/Schwarz. § 26 Abs. 4 UStG . RdNr. 27 und Mößlang in Sölch/Ringleb/List. § 26 UStG , RdNr. 4 sowie BFH-Urteile vom 19.07.1984 V R 84/80, UR 1984, 284 unter 1. und vom 22.06.1988 X R 59/82, BFH/NV 1989, 184 unter 1.).

    Die Anwendung der Verwaltungsvorschrift zu § 26 Abs. 4 UStG führt zu einer Steuerfestsetzung, die inhaltlich mit einer Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 Abgabenordnung ( AO ) zu vergleichen ist (vgl. BFH vom 19.7.1984 - V R 84/80, UR 1984, 284; BFH vom 22.6.1988 - X R 59/82, BFH/NV 1989, 184 zu der Verwaltungsvorschrift vom 16.3.1973, BStBl I 1973, 532).

  • BFH, 09.10.2002 - V R 29/01

    Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO; Ursprung bei Verbringung von Waren über die

    Die Entscheidung über die Steuerminderung gemäß dem Erlass des BMF vom 1. September 1967 und der VwV zu § 26 Abs. 4 UStG 1967/1973 ist nicht Inhalt der Steuerfestsetzung und kein Steuerbescheid i.S. des § 155 AO 1977; sie ist vielmehr einem Bescheid über eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO 1977 vergleichbar (BFH-Urteil vom 22. Juni 1988 X R 59/82, BFH/NV 1989, 184).
  • BFH, 07.09.1995 - III R 111/89

    Anwendung der Auslegungsgrundsätze auf eine Revisionsbegründung

    Verfahrenshandlungen sind nach den für Willenserklärungen allgemein geltenden Grundsätzen auslegungsfähig; sie sind so auszulegen, daß das Ergebnis der Auslegung dem Willen und der Zielsetzung des Erklärenden bei verständiger Würdigung gerecht wird (BFH-Urteil vom 22. Juni 1988 X R 59/82 BFH/NV 1989, 184 m. w. N.).
  • FG München, 21.02.1995 - 14 K 2598/91

    Rechtsmäßigkeit eines dinglichen Arrests zur Sicherung der Vollstreckung von

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  • FG München, 03.11.2014 - 7 K 1464/13

    Hinzurechnung des Kindergeldanspruchs nach § 31 Satz 4 EStG

    20 Verfahrenshandlungen sind jedoch nach den für Willenserklärungen allgemein geltenden Grundsätzen auslegungsfähig; sie sind so auszulegen, dass das Ergebnis der Auslegung dem Willen und der Zielsetzung des Erklärenden bei verständiger Würdigung gerecht wird (BFH-Urteil vom 22. Juni 1988 X R 59/82, BFH/NV 1989, 184 m.w.N.).
  • BFH, 22.10.1997 - X B 228/96
    Das finanzgerichtliche Urteil weicht nicht von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Juli 1986 I R 173/82 (BFH/NV 1987, 178), vom 22. Juni 1988 X R 59/82 (BFH/NV 1989, 184) und vom 2. Oktober 1990 VIII R 118/85 (BFH/NV 1991, 429) ab.
  • BFH, 26.09.1991 - V R 7/87

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Kürzung der Umsatzsteuer - "Umwandlung" einer

    Eine rechtsgeschäftliche Übertragung der Kürzungsansprüche scheidet hierfür aus, weil diese Ansprüche rechtlich als nicht selbständig abtretbare Besteuerungsgrundlagen zu beurteilen sind (vgl. zur Rechtsnatur der Kürzungsansprüche Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Juni 1988 X R 59/82, BFH/NV 1989, 184; vom 19. Juli 1984 V R 84/80, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1984, 284) und weil über die entsprechende steuerrechtliche Rechtsstellung nicht verfügt werden darf (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 1986 I R 62/81, BFHE 146, 344, BStBl II 1986, 562 unter IV 2, mit weiteren Nachweisen zum Steuerfestsetzungsverfahren; BFH-Urteil vom 11. April 1991 V R 86/85, BFHE 164, 219, BStBl II 1991, 729), insbesondere nicht in der Weise, daß sie privatrechtlich übertragen werden dürften, so daß der Abtretungsempfänger Rechte im eigenen Namen geltend machen könnte (vgl. zur Unzulässigkeit der gewillkürten Prozeßstandschaft BFH-Beschluß vom 31. März 1981 VIII B 53/80, BFHE 133, 331, BStBl II 1981, 696 unter 4 b).
  • FG München, 11.07.2000 - 12 K 1483/97

    Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides wegen einer zu

    Voraussetzung dafür ist aber in jedem Fall, daß die Erklärung auslegungsfähig ist (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 1997 IV R 51/96, BFH/NV 1998, 6), sei es, weil im Rechtsbehelfsschreiben der angegriffene Verwaltungsakt nicht oder nicht eindeutig bezeichnet ist (vgl. die Ausgestaltung von § 357 Abs. 3 AO als Sollvorschrift), sei es, daß sich trotz Nennung eines konkreten Bescheides aus der Begründung des Rechtsbehelfs ergibt, daß sich der Angriff gegen einen anderen Verwaltungsakt richtet (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 1988 X R 59/82, BFH/NV 1989, 184 m.w.Nw.).
  • FG München, 28.10.1999 - 3 K 1504/99

    Fortsetzung des Klageverfahrens einer durch einen Prozessbevollmächtigten

    In Anwendung der zur Auslegung von Willenserklärungen entwickelten Grundsätze sind also Erklärungen so auszulegen, daß das Ergebnis der Auslegung dem Willen und der Zielsetzung des Erklärenden bei verständiger Würdigung gerecht wird (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 1988 X R 59/82, BFH/NV 1989, 184 m.w.N.).
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