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   BFH, 22.06.1995 - III R 6/90   

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https://dejure.org/1995,2316
BFH, 22.06.1995 - III R 6/90 (https://dejure.org/1995,2316)
BFH, Entscheidung vom 22.06.1995 - III R 6/90 (https://dejure.org/1995,2316)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 1995 - III R 6/90 (https://dejure.org/1995,2316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    InvZulG 1982 § 4 Abs. 2 Nr. 1; DBA-Schweiz Art. 7 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Art. 5 Abs. 3 Buchst. e

  • Wolters Kluwer

    Bewegliche Wirtschaftsgüter - Anschaffung - Herstellung - Forschungszulage - Entwicklungszulage - Versuchsanlage im Ausland - Anlagevermögen eines inländischen Betriebs

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Forschungs- und Entwicklungszulage: Schweizer Versuchsanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 178, 287
  • BB 1995, 1053
  • BB 1995, 2310
  • DB 1995, 2300
  • BStBl II 1995, 843
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 26.02.1969 - BT-Drs V/3890
    Auszug aus BFH, 22.06.1995 - III R 6/90
    Der Zielsetzung des § 4 InvZulG 1982, im Interesse der Herstellung einer internationalen Wettbewerbsfähigkeit die inländische Wirtschaft in die Lage zu versetzen, die notwendigen eigenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben selbst durchzuführen (Hinweis auf die BTDrucks V/3890, S. 19), könne auch durch die Verwendung eines Wirtschaftsguts im Ausland genügt werden, wenn dessen Einsatz der Forschungs- oder Entwicklungstätigkeit eines inländischen Betriebs diene.

    Dabei habe die Bundesregierung erwartet, "daß diese Investitionszulage, die in ihrer Ausgestaltung der Investitionszulage für das Zonenrandgebiet, die Bundesausbaugebiete und die Bundesausbauorte gleicht, wesentlich dazu beitragen wird, der deutschen Wirtschaft die Finanzierung der für eine Intensivierung ihrer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit erforderlichen Investitionen zu erleichtern" (BTDrucks V/3890, S. 19).

    Nach den Gesetzesmaterialien kam es der Bundesregierung bei Einführung des § 2 InvZulG 1969, der ersten Vorgängervorschrift zu § 4 InvZulG 1982, darauf an, die deutsche Wirtschaft - im Hinblick auf das Wirtschaftswachstum und die internationale Wettbewerbsfähigkeit - in die Lage zu versetzen, die notwendigen eigenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben selbst durchzuführen (BTDrucks V/3890, S. 19 li. Sp.).

    c) Für dieses Ergebnis spricht - entgegen der Auffassung des FA - auch der Umstand, daß § 2 InvZulG 1969 als weitere Fördermaßnahme neben die Sonderabschreibungen nach § 82 d EStDV i. V. m. § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. u EStG treten sollte (s. hierzu auch BTDrucks V/3890, S. 19 re. Sp. oben, sowie Strauß, Deutsche Steuerzeitung/Ausgabe A - DStZ/A - 1969, 58).

  • BFH, 10.04.1992 - III R 184/90

    Kürzung von Kinderbetreuungskosten (§ 33 c Abs. 1 EStG )

    Auszug aus BFH, 22.06.1995 - III R 6/90
    Ein eventuell abweichender Wille des Gesetzgebers ist nicht zum Ausdruck gekommen (vgl. hierzu z. B. das Senatsurteil vom 10. April 1992 III R 184/90, BFHE 167, 436, BStBl II 1992, 814, Abschn. II Nr. 2 b bb a. E. der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 02.03.1990 - III R 24/85

    Keine Konjunkturzulage für unbewegliche Wirtschaftsgüter im Ausland

    Auszug aus BFH, 22.06.1995 - III R 6/90
    Anders als z. B. bei § 4 b Abs. 1 Satz 1 InvZulG 1975 ist dieser Wortlaut auch nicht mehrdeutig; im Vergleich zu jener Vorschrift fehlen hier die Zusätze, daß es sich auch um eine (inländische) "Betriebsstätte" handeln kann und daß insbesondere ein Bezug zum Inland - Betrieb (Betriebsstätte) "im Inland" - bestehen muß (s. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 2. März 1990 III R 24/85, BFHE 160, 367, BStBl II 1990, 756).
  • BFH, 09.12.1988 - III R 27/86

    Investitionszulage - Beschäftigungszulage - Konzernklausel -

    Auszug aus BFH, 22.06.1995 - III R 6/90
    Bei dieser Rechts- und Sachlage ist der den Investor begünstigenden Auslegung der Vorzug zu geben (vgl. dazu etwa auch das Senatsurteil vom 9. Dezember 1988 III R 27/86, BFHE 155, 444, BStBl II 1989, 242, zur gemeinsamen Anspruchsberechtigung im Zusammenhang mit der sogenannten Konzernklausel des § 4 b InvZulG 1982).
  • BFH, 22.07.1988 - III R 44/84

    Landwirt - Eigengenutztes Wohnhaus - Schwimmbad - Investitionszulage -

    Auszug aus BFH, 22.06.1995 - III R 6/90
    Anders als z. B. bei § 4 b InvZulG 1975 geben die Gesetzesmaterialien nichts dafür her, daß von § 2 InvZulG 1969 - zusätzlich - z. B. auch Anreize für die deutsche Investitionsgüterindustrie oder die Bauwirtschaft ausgehen sollten (zu diesem doppelten Impuls s. z. B. das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Juli 1988 III R 44/84, BFHE 154, 301, BStBl II 1988, 903).
  • BFH, 14.08.1997 - III R 55/95

    Forschungs- und Entwicklungszulage für befreite Körperschaft

    Daß nach einem DBA hinsichtlich ihrer Aktivitäten in Deutschland ertragsteuerbefreite Körperschaften ohne Geschäftsleitung oder Sitz im Inland nicht nach § 4 Abs. 1 Satz 1 InvZulG 1986 anspruchsberechtigt sind, folgt schließlich auch aus der Entstehungsgeschichte und dem Zweck der sog. Forschungs- und Entwicklungszulage (vgl. hierzu schon Senatsurteil vom 22. Juni 1995 III R 6/90, BFHE 178, 287, BStBl II 1995, 843, Abschnitt II Nr. 1 b der Entscheidungsgründe).

    Der für die Gewährung von z.B. sog. Regionalzulagen meist maßgebliche allgemeine Gesichtspunkt der Schaffung von Arbeitsplätzen im Betrieb des Investors oder bei seinen Geschäftspartnern ist bei der Forschungs- und Entwicklungszulage hingegen nicht unmittelbar einschlägig (vgl. dazu schon Senatsurteil in BFHE 178, 287, BStBl II 1995, 843).

  • FG Saarland, 24.09.2003 - 1 K 318/01

    Nachweis von Aufwendungen zur Behandlung der Legasthenie als außergewöhnliche

    Er ist vielmehr der Auffassung, dass der BFH "als Revisionsgericht dem FG nicht vorschreiben (kann), wie es seine Überzeugung bildet" (BFH, Urteil vom 7. Dezember 1994 I R 24/93, BStBl. II 1995, 507, 510; vgl. auch Rößler, DStZ 1996, 152).
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