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   BFH, 22.06.2017 - VI R 84/14   

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https://dejure.org/2017,30556
BFH, 22.06.2017 - VI R 84/14 (https://dejure.org/2017,30556)
BFH, Entscheidung vom 22.06.2017 - VI R 84/14 (https://dejure.org/2017,30556)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - VI R 84/14 (https://dejure.org/2017,30556)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6b Abs 1 S 1, EStG § 6b Abs 1 S 2, EStG § 6b Abs 2a, AEUV Art 49, EStG VZ 2009, EStG § 6 Abs 3
    Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte

  • Bundesfinanzhof

    Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6b Abs 1 S 1 EStG 2009, § 6b Abs 1 S 2 EStG 2009, § 6b Abs 2a EStG 2009 vom 02.11.2015, Art 49 AEUV, EStG VZ 2009
    Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte

  • IWW

    § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, § ... 6b Abs. 3 EStG, § 6b Abs. 1 Satz 2 EStG, § 6b Abs. 3 Satz 5 EStG, § 6b Abs. 7 EStG, § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG, § 6b Abs. 2a EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 6b Abs. 1 Satz 1 EStG, § 6 Abs. 3 EStG, § 6b Abs. 3 Satz 2 EStG, § 6b Abs. 3 Satz 1 EStG, § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 6b EStG, § 4a Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 EStG, Art. 49 AEUV, § 52 Abs. 14 EStG, § 6b Abs. 2a Satz 1 EStG, § 36 Abs. 5 Satz 2 bis 5 EStG, § 6b Abs. 2a Satz 3 EStG, § 36 Abs. 5 Satz 3 EStG, § 4 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG, § 16 Abs. 3a EStG, Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2016/1164/EU, § 6b Abs. 2a Satz 2 EStG, § 52 Abs. 14 Satz 1 EStG, § 36 Abs. 5 Satz 2 EStG, § 233a der Abgabenordnung, § 6b Abs. 10 EStG, § 6b Abs. 1 EStG, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Unionsrechtskonformität der ertragsteuerlichen Behandlung der Auflösung einer Rücklage gemäß § 6b Abs. 1 Satz 1 EStG

  • Betriebs-Berater

    Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte

  • rewis.io

    Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte

  • rechtsportal.de

    Unionsrechtskonformität der ertragsteuerlichen Behandlung der Auflösung einer Rücklage gemäß § 6b Abs. 1 Satz 1 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EU-Betriebsstätte- und die Übertragung einer § 6b-Rücklage

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Übertragung einer § 6b-Rücklage auf EU-Betriebsstätte

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Übertragung stiller Reserven auf Betriebsvermögen im EU-Ausland

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Veräußerung von Kapitalbeteiligung

Besprechungen u.ä.

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6b Abs 4 S 1 Nr 3, EStG § 4 Abs 1 S 3, EStG § 13, AEUV Art 54
    Stille Reserven, Ausland, Betriebsstätte, Reinvestitionsrücklage, Übertragung, Niederlassungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 258, 413
  • BB 2017, 2224
  • DB 2017, 1941
  • BStBl II 2018, 171
  • NZG 2017, 1235
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG München, 07.07.2014 - 5 K 1206/14

    Unionskonforme Rechtsanwendung von § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG

    Auszug aus BFH, 22.06.2017 - VI R 84/14
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 7. Juli 2014  5 K 1206/14 aufgehoben.

    Der dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1775 veröffentlichten Gründen statt.

    Es beantragt, das Urteil des FG München vom 7. Juli 2014  5 K 1206/14 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • EuGH, 16.04.2015 - C-591/13

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht

    Auszug aus BFH, 22.06.2017 - VI R 84/14
    a) Der EuGH hat mit Urteil Kommission/Deutschland vom 16. April 2015 C-591/13 (EU:C:2015:230) entschieden, dass § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) verstoße.

    Der EuGH hat in seinem Urteil Kommission/Deutschland (EU:C:2015:230) unter Hinweis auf sein Urteil National Grid Indus vom 29. November 2011 C-371/10 (EU:C:2011:785 ) ausgeführt, Deutschland habe das Recht, die im Rahmen seiner Steuerhoheit erzielten Gewinne vor deren Transfer ins Ausland zu besteuern; es sei den Steuerpflichtigen jedoch eine Stundungsmöglichkeit einzuräumen.

  • EuGH, 21.05.2015 - C-657/13

    Verder LabTec - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    Auszug aus BFH, 22.06.2017 - VI R 84/14
    Auch in seinen Urteilen Verder LabTec vom 21. Mai 2015 C-657/13 (EU:C:2015:331) und DMC vom 23. Januar 2014 C-164/12 (EU:C:2014:20) hat er bekräftigt, es sei verhältnismäßig, wenn ein Mitgliedstaat in Fällen der Entstrickung die Steuer auf die in seinem Hoheitsgebiet entstandenen noch nicht realisierten stillen Reserven festsetzt.

    Der EuGH hat in seinen Urteilen Verder LabTec (EU:C:2015:331, Rz 52) und DMC (EU:C:2014:20, Rz 62) einen fünfjährigen Stundungszeitraum ausdrücklich für verhältnismäßig erachtet.

  • EuGH, 23.01.2014 - C-164/12

    DMC - Steuerwesen - Körperschaftsteuer - Einbringung von Anteilen an einer

    Auszug aus BFH, 22.06.2017 - VI R 84/14
    Auch in seinen Urteilen Verder LabTec vom 21. Mai 2015 C-657/13 (EU:C:2015:331) und DMC vom 23. Januar 2014 C-164/12 (EU:C:2014:20) hat er bekräftigt, es sei verhältnismäßig, wenn ein Mitgliedstaat in Fällen der Entstrickung die Steuer auf die in seinem Hoheitsgebiet entstandenen noch nicht realisierten stillen Reserven festsetzt.

    Der EuGH hat in seinen Urteilen Verder LabTec (EU:C:2015:331, Rz 52) und DMC (EU:C:2014:20, Rz 62) einen fünfjährigen Stundungszeitraum ausdrücklich für verhältnismäßig erachtet.

  • BFH, 23.04.2009 - IV R 9/06

    Anwendung der Grundsätze zur mittelbaren Grundstücksschenkung auch im Rahmen von

    Auszug aus BFH, 22.06.2017 - VI R 84/14
    Dies hat zur Folge, dass eine Übertragung der Rücklage auf Reinvestitionsobjekte oder eine gewinnerhöhende Auflösung der Rücklage ausschließlich beim Betriebsübernehmer zu erfassen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. April 2009 IV R 9/06, BFHE 225, 15, BStBl II 2010, 664).
  • EuGH, 29.11.2011 - C-371/10

    Das Unionsrecht steht grundsätzlich der Besteuerung der nicht realisierten

    Auszug aus BFH, 22.06.2017 - VI R 84/14
    Der EuGH hat in seinem Urteil Kommission/Deutschland (EU:C:2015:230) unter Hinweis auf sein Urteil National Grid Indus vom 29. November 2011 C-371/10 (EU:C:2011:785 ) ausgeführt, Deutschland habe das Recht, die im Rahmen seiner Steuerhoheit erzielten Gewinne vor deren Transfer ins Ausland zu besteuern; es sei den Steuerpflichtigen jedoch eine Stundungsmöglichkeit einzuräumen.
  • BFH, 22.11.2018 - VI R 50/16

    Keine Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG ohne Abzug von den Anschaffungs-

    Dies hat zur Folge, dass eine Übertragung der Rücklage auf ein Reinvestitionsobjekt oder eine gewinnerhöhende Auflösung der Rücklage mit der unentgeltlichen Betriebsübernahme durch den Kläger ausschließlich bei diesem zu erfassen war (s. BFH-Urteile vom 22. Juni 2017 VI R 84/14, BFHE 258, 413, BStBl II 2018, 171, Rz 11, und in BFHE 225, 15, BStBl II 2010, 664, Rz 39).
  • FG München, 30.04.2019 - 6 K 1185/18

    Beschränkte Steuerpflicht einer ausländischen Körperschaft nach

    a) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV -) verletzt wird, soweit § 6b EStG Reinvestitionen nur in inländische Betriebsstätten, nicht aber in ausländische Betriebsstätten begünstigt (vgl. hierzu EuGH vom 16. April 2015 C-591/13 FR 2015, 460 mit den Ausführungen in Rz. 80 ff., dass die Bestimmung zur Niederlassungsfreiheit in Art. 31 des EWR-Abkommens und die Bestimmung zur Niederlassungsfreiheit in Art. 49 AEUV einheitlich auszulegen sind und sich damit aus Art. 31 EWR keine weitergehenden Rechte ergeben können; vgl. ferner die rückwirkende Gesetzesänderung mit § 6b Abs. 2a EStG und die Bestätigung der Europarechtskonformität durch das BFH-Urteil vom 22. Juni 2017 VI R 84/14, BStBl 2018, 171).
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