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BFH, 22.07.2003 - VI R 97/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 Halbsatz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Häusliches Arbeitszimmer als Betätigungsmittelpunkt bei einem Außendienstmitarbeiter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 16.03.2001 - 11 K 3546/99
- BFH, 22.07.2003 - VI R 97/01
Wird zitiert von ...
- FG Niedersachsen, 17.11.2009 - 11 K 98/08
Arbeitszimmer eines Außendienstmitarbeiters im Prüfdienst der deutschen …
b) Zwar bestimmt sich der qualitative Schwerpunkt eines Außenprüfers regelmäßig durch die Prüfung im Betrieb, d.h. vor Ort (z.B. FG Nürnberg, Urteil vom 23. April 2009 7 K 1954/2007, juris), dies muss jedoch nicht zwingend so sein (s BFH-Urteil vom 22. Juli 2003 VI R 97/01).