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BFH, 22.08.1995 - XI S 20/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aussicht auf Erfolg der Rechtsverfolgung als Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 22.08.1995 - XI S 19/95
Antrag auf Prozesskostenhilfe im Verhältnis zum Prozessrisiko
Auszug aus BFH, 22.08.1995 - XI S 20/95
Gleichzeitig bat er mit gleicher Begründung wie im Verfahren XI S 19/95 um Gewährung von Prozeßkostenhilfe (PKH).Aus den in der Senatsentscheidung vom heutigen Tage XI S 19/95 (zur Veröff. in Heft 2 vorges.) ausgeführten Gründen kann auch im vorliegenden Verfahren nicht davon ausgegangen werden, daß ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einlegung des Rechtsmittels durch einen dazu befugten Vertreter gewährt werden wird.
Im übrigen bietet die vom Antragsteller beabsichtigte Rechtsverfolgung auch deshalb keine Aussicht auf Erfolg, weil die Revision vom FG nicht zugelassen worden ist, die vom Antragsteller persönlich eingelegte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision unzulässig und nicht davon auszugehen ist, daß ihm insoweit wegen Versäumung der Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einlegung durch einen dazu befugten Vertreter gewährt werden wird (XI S 19/95).
- BFH, 04.03.1994 - VII S 3/94
Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BFH, 22.08.1995 - XI S 20/95
Die beabsichtigte Revision könnte daher nur hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten, wenn einer der in § 116 Abs. 1 FGO abschließend aufgeführten Gründe vorläge (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 4. März 1994 VII S 3/94, BFH/NV 1995, 60). - BFH, 17.07.1969 - V B 29/69
Armenrechtsverfahren - Erster Rechtszug - Kostenentscheidung - …
Auszug aus BFH, 22.08.1995 - XI S 20/95
Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen (BFH-Beschluß vom 17. Juli 1969 V B 29/69, BFHE 96, 257, BStBl II 1969, 593).