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   BFH, 22.08.2001 - X B 9/01   

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https://dejure.org/2001,8314
BFH, 22.08.2001 - X B 9/01 (https://dejure.org/2001,8314)
BFH, Entscheidung vom 22.08.2001 - X B 9/01 (https://dejure.org/2001,8314)
BFH, Entscheidung vom 22. August 2001 - X B 9/01 (https://dejure.org/2001,8314)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beschwerdebegründung - Neuer Tatsachenvortrag - Flugzeugführer - Kosten für Berufsausbildung

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 a.F.

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 20.02.1980 - II B 26/79

    Abweichung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

    Auszug aus BFH, 22.08.2001 - X B 9/01
    rügt er lediglich die materiell-rechtliche Würdigung im Einzelfall, die grundsätzlich mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht angefochten werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211, und vom 31. Januar 1994 V B 142/93, BFH/NV 1995, 883).
  • BFH, 26.04.1989 - VI R 95/85

    Ausbildungskosten - Berufsoffizier - Hochschulstudium -

    Auszug aus BFH, 22.08.2001 - X B 9/01
    Hierzu zählen auch Aufwendungen zum Erwerb von Kenntnissen, die die Grundlage dafür bilden sollen, von einer Berufs- oder Erwerbsart zu einer anderen überzuwechseln (BFH-Urteil vom 26. April 1989 VI R 95/85, BFHE 156, 494, BStBl II 1989, 616, 617).
  • BFH, 16.04.1998 - X B 186/97

    Zulassungsfähigkeit einer Revision bei pauschalen Ausführungen im

    Auszug aus BFH, 22.08.2001 - X B 9/01
    Dem ist nur Rechnung getragen, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausführt, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Frage sieht (Beschlüsse des Senats vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244, und vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 115 FGO Rz. 214; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 62, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 22.08.2001 - X B 9/01
    Dabei ist darzulegen, dass es sich um aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Fragen handelt und diese Fragen im konkreten Verfahren klärungsbedürftig und klärungsfähig sind (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605; vom 1. Februar 1994 VII B 127/93, BFH/NV 1994, 873; vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807).
  • BFH, 31.01.1994 - V B 142/93

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 22.08.2001 - X B 9/01
    rügt er lediglich die materiell-rechtliche Würdigung im Einzelfall, die grundsätzlich mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht angefochten werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211, und vom 31. Januar 1994 V B 142/93, BFH/NV 1995, 883).
  • BFH, 09.03.1979 - VI R 141/77

    Zur Abgrenzung von Ausbildungs- und Fortbildungskosten beim Übertritt eines

    Auszug aus BFH, 22.08.2001 - X B 9/01
    Zur Ausbildung als Flugzeugführer hat der BFH entschieden, dass diesbezügliche Aufwendungen Fortbildungskosten sind, wenn sie --eine Gleichwertigkeit der Tätigkeiten vorausgesetzt-- erkennbar in einem engen sachlichen Zusammenhang sowohl mit der bereits tatsächlich verrichteten als auch mit der in einem anderen Beruf angestrebten Tätigkeit stehen (BFH-Urteile vom 9. März 1979 VI R 141/77, BFHE 127, 210, BStBl II 1979, 337; vom 9. Oktober 1992 VI R 17/92, BFH/NV 1993, 226).
  • BFH, 26.10.1998 - X B 62/98

    Besteuerung von Sozialversicherungsfremden

    Auszug aus BFH, 22.08.2001 - X B 9/01
    Das Vorbringen des Klägers in dem nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereichten Schriftsatz vom 4. April 2001 kann nur insoweit berücksichtigt werden, als rechtzeitig mit einem Mindestmaß an Klarheit und Verständlichkeit vorgetragene Beschwerdegründe lediglich erläutert und vervollständigt werden (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1998 X B 62/98, BFH/NV 1999, 607, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 24.04.1992 - VI R 131/89

    Werbungskosten eines Flugingenieurs durch Erwerb einer Flugerlaubnis

    Auszug aus BFH, 22.08.2001 - X B 9/01
    Voraussetzung für den Abzug von Betriebsausgaben/Werbungskosten ist auch hier, dass mit der Fortbildungsmaßnahme lediglich eine höhere Qualifikation in dem vom Steuerpflichtigen bereits ausgeübten Beruf, nicht hingegen der Wechsel zu einem anderen Beruf angestrebt wird (vgl. auch BFH-Urteil vom 24. April 1992 VI R 131/89, BFHE 168, 144, BStBl II 1992, 963: "Wechsel der Berufsart").
  • BFH, 07.07.1999 - X B 37/99

    Darlegungslast für Rechtsfragen, die grundsätzlich geklärt sind

    Auszug aus BFH, 22.08.2001 - X B 9/01
    Dem ist nur Rechnung getragen, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausführt, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Frage sieht (Beschlüsse des Senats vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244, und vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 115 FGO Rz. 214; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 62, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.10.1992 - VI R 17/92

    Berücksichtigung der Aufwendungen für Lehrgänge zum Erwerb der privaten

    Auszug aus BFH, 22.08.2001 - X B 9/01
    Zur Ausbildung als Flugzeugführer hat der BFH entschieden, dass diesbezügliche Aufwendungen Fortbildungskosten sind, wenn sie --eine Gleichwertigkeit der Tätigkeiten vorausgesetzt-- erkennbar in einem engen sachlichen Zusammenhang sowohl mit der bereits tatsächlich verrichteten als auch mit der in einem anderen Beruf angestrebten Tätigkeit stehen (BFH-Urteile vom 9. März 1979 VI R 141/77, BFHE 127, 210, BStBl II 1979, 337; vom 9. Oktober 1992 VI R 17/92, BFH/NV 1993, 226).
  • BFH, 28.09.1984 - VI R 44/83

    Aufwendungen für "berufsintegrierendes" Erststudium an Fachhochschule mit

  • BFH, 18.01.1995 - VIII B 41/94

    Rüge unterlassener Sachverhaltsermittlung

  • FG Düsseldorf, 12.06.1997 - 8 K 6536/96

    Erwerb einer Berufspilotenlizenz durch hauptberuflichen Privatflugzeugführer als

  • FG Hamburg, 16.01.2000 - II 417/98

    Zur Zuordnung von Aufwendungen für die Ausbildung / Fortbildung zum

  • BFH, 01.02.1994 - VII B 127/93
  • FG München, 07.07.1999 - 1 K 773/97
  • FG Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 11 K 4253/08

    Abzugsfähigkeit der Kosten der im Rahmen einer erstmaligen Berufsausbildung

    Anders als die Aufwendungen für Weiterbildung im erlernten und ausgeübten Beruf sind die Kosten der erstmaligen Berufsausbildung deshalb ungeachtet ihres unbestreitbaren beruflichen Bezugs von der Rechtsprechung des BFH bis Ende des Jahres 2002 stets als nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG betragsmäßig nur begrenzt abzugsfähige Sonderausgaben beurteilt worden (vgl. die Urteile vom 09. März 1979 VI R 141/77, BStBl II 1979, 337; vom 06. November 1992 VI R 12/90, BStBl II 1993, 108; sowie den eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision mit Rücksicht auf diese Sichtweise noch im Jahr 2001 zurückweisenden Beschluss vom 22. August 2001 X B 9/01 BFH/NV 2002, 326).
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