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   BFH, 22.08.2011 - III B 4/10   

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https://dejure.org/2011,15103
BFH, 22.08.2011 - III B 4/10 (https://dejure.org/2011,15103)
BFH, Entscheidung vom 22.08.2011 - III B 4/10 (https://dejure.org/2011,15103)
BFH, Entscheidung vom 22. August 2011 - III B 4/10 (https://dejure.org/2011,15103)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Divergenzrüge nur bei unterschiedlichen Rechtssätzen zu vergleichbaren Sachverhalten - Vorliegen von Leichtfertigkeit i. S. des § 378 Abs. 1 Satz 1 AO

  • openjur.de

    Divergenzrüge nur bei unterschiedlichen Rechtssätzen zu vergleichbaren Sachverhalten; Vorliegen von Leichtfertigkeit i.S. des § 378 Abs. 1 Satz 1 AO

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, AO § 378 Abs 1 S 1, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Divergenzrüge nur bei unterschiedlichen Rechtssätzen zu vergleichbaren Sachverhalten - Vorliegen von Leichtfertigkeit i.S. des § 378 Abs. 1 Satz 1 AO

  • Bundesfinanzhof

    Divergenzrüge nur bei unterschiedlichen Rechtssätzen zu vergleichbaren Sachverhalten - Vorliegen von Leichtfertigkeit i.S. des § 378 Abs. 1 Satz 1 AO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 378 Abs 1 S 1 AO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Divergenzrüge nur bei unterschiedlichen Rechtssätzen zu vergleichbaren Sachverhalten - Vorliegen von Leichtfertigkeit i.S. des § 378 Abs. 1 Satz 1 AO

  • IWW
  • rewis.io

    Divergenzrüge nur bei unterschiedlichen Rechtssätzen zu vergleichbaren Sachverhalten - Vorliegen von Leichtfertigkeit i.S. des § 378 Abs. 1 Satz 1 AO

  • ra.de
  • rewis.io

    Divergenzrüge nur bei unterschiedlichen Rechtssätzen zu vergleichbaren Sachverhalten - Vorliegen von Leichtfertigkeit i.S. des § 378 Abs. 1 Satz 1 AO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 378 Abs. 1 S. 1
    Verwerfung der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision bzgl. der Auslegung des Begriffs der Leichtfertigkeit i.S. von § 378 Abs. 1 S. 1 AO

  • datenbank.nwb.de

    Schlüssige Rüge einer Divergenz; Begriff der Leichtfertigkeit i.S. des § 378 Abs. 1 Satz 1 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    § 378 AO
    § 378 AO: Leichtfertige Steuerverkürzung

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Niedersachsen, 13.04.2007 - 10 S 28/06

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Kindergeld wegen Verlegung des tatsächlichen

    Auszug aus BFH, 22.08.2011 - III B 4/10
    Nach ihr wäre --nach Auffassung der Klägerin-- bei Heranziehung der Entscheidung des Niedersächsischen FG vom 13. April 2007  10 S 28/06 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1892) die Vorinstanz zu einer anderen rechtlichen Bewertung betreffend den Begriff der Leichtfertigkeit i.S. von § 378 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) gekommen.
  • BFH, 27.04.2011 - III B 62/10

    Darlegung einer Divergenz - Aufklärungsrüge - Rügeverlust - Schlafender Richter

    Auszug aus BFH, 22.08.2011 - III B 4/10
    Bei einer Nichtzulassungsbeschwerde, die sich auf die Abweichung der Vorentscheidung von einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) oder eines anderen Finanzgerichts (FG) stützt, muss der Beschwerdeführer neben der genauen Bezeichnung der Divergenzentscheidung dartun, dass das erstinstanzliche Gericht seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der näher angeführten Rechtsprechung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (BFH-Beschluss vom 27. April 2011 III B 62/10, BFH/NV 2011, 1379).
  • BFH, 22.07.2008 - II B 47/07

    Keine Erstreckung einer steuerlichen Amnestie auf Steuerehrliche - Bewertung

    Auszug aus BFH, 22.08.2011 - III B 4/10
    Eine schlüssige Rüge setzt weiter die Darlegung voraus, dass die Entscheidungen zu gleichen, vergleichbaren oder gleichgelagerten Sachverhalten ergangen sind (z.B. BFH-Beschluss vom 22. Juli 2008 II B 47/07, BFH/NV 2008, 1846).
  • BFH, 17.03.2000 - VII B 39/99

    Leichtfertige Branntweinsteuerverkürzung

    Auszug aus BFH, 22.08.2011 - III B 4/10
    Ein derartiges Verschulden liegt danach vor, wenn ein Steuerpflichtiger nach den Gegebenheiten des Einzelfalles und seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre, den aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen sich im konkreten Fall ergebenden Sorgfaltspflichten zu genügen (z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2000 VII B 39/99, BFH/NV 2000, 1180).
  • BFH, 02.04.2014 - VIII R 38/13

    Zufluss von Scheinrenditen in Schneeballsystemen - Prüfung der

    In der Revisionsinstanz können die dazu getroffenen Feststellungen des FG grundsätzlich nur daraufhin überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der Leichtfertigkeit und die aus ihm abzuleitenden Sorgfaltspflichten richtig erkannt worden sind und ob die Würdigung der Verhältnisse hinsichtlich des notwendigen individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 4. Februar 1987 I R 58/86, BFHE 149, 109, BStBl II 1988, 215; vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88, BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518 --zu § 169 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 AO--; ferner vom 24. April 1996 II R 73/93, BFH/NV 1996, 731, m.umf.N.; BFH-Beschlüsse vom 22. August 2011 III B 4/10, BFH/NV 2011, 2092; vom 18. November 2013 X B 82/12, BFH/NV 2014, 292).
  • FG Münster, 04.11.2016 - 8 K 1854/14

    Steuerhinterziehung - Unberechtigter Kindergeldbezug

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Steuerpflichtige nach den Gegebenheiten des Einzelfalles und seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre, den aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen sich im konkreten Fall ergebenden Sorgfaltspflichten zu genügen (BFH, Beschluss vom 22. August 2011 - III B 4/10 -, BFH/NV 2011, 2092).

    Erforderlich ist hierzu eine Gesamtbewertung des Verhaltens des Steuerpflichtigen (BFH, Beschluss vom 22. August 2011 - III B 4/10 -, BFH/NV 2011, 2092).

  • BFH, 13.02.2012 - II B 12/12

    Darlegung von Gründen für die Zulassung der Revision; Rügeverlust; Auslandszeugen

    Des Weiteren ist auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen gleichen, vergleichbaren oder gleichgelagerten Sachverhalt und eine identische Rechtsfrage wie in den angeführten Entscheidungen des BFH handle, von denen das FG abgewichen sein soll (BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2008 II B 47/07, BFH/NV 2008, 1846, und vom 22. August 2011 III B 4/10, BFH/NV 2011, 2092).
  • FG Köln, 13.03.2013 - 10 K 2820/12

    Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids wegen Entdeckung von

    Dabei kommt es nicht auf die Einsichtsfähigkeit eines Durchschnittsbürgers, sondern auf die des betreffenden Täters an (BFH, Beschluss vom 22.8.2011 III B 4/10, BFH/NV 2011, 2092 mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 29.10.2012 - V B 85/11

    Unterlassen einer Verfahrensaussetzung

    Eine schlüssige Rüge setzt weiter die Darlegung voraus, dass die Entscheidungen zu gleichen, vergleichbaren oder gleichgelagerten Sachverhalten ergangen sind (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2008 II B 47/07, BFH/NV 2008, 1846, und vom 22. August 2011 III B 4/10, BFH/NV 2011, 2092).
  • FG Schleswig-Holstein, 04.09.2013 - 2 K 23/12

    Geldwerter Vorteil durch Teilnahme an einer Schiffskreuzfahrt: Reiseantritt als

    Dabei kommt es nicht auf die Einsichtsfähigkeit eines Durchschnittsbürgers, sondern auf die des betreffenden Täters an (BFH - Beschluss vom 22.8.2011 III B 4/10, BFH/NV 2011, 2092 mit Rechtsprechungsnachweisen).
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