Rechtsprechung
   BFH, 22.08.2017 - II B 93/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,41883
BFH, 22.08.2017 - II B 93/16 (https://dejure.org/2017,41883)
BFH, Entscheidung vom 22.08.2017 - II B 93/16 (https://dejure.org/2017,41883)
BFH, Entscheidung vom 22. August 2017 - II B 93/16 (https://dejure.org/2017,41883)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,41883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 16 Abs 1, ErbStG § 27, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1, GG Art 14 Abs 1 S 1
    Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens - Verfassungsmäßigkeit und Auslegung der Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG - Begünstigter Personenkreis

  • Bundesfinanzhof

    Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens - Verfassungsmäßigkeit und Auslegung der Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG - Begünstigter Personenkreis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 ErbStG 1997, § 27 ErbStG 1997, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG
    Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens - Verfassungsmäßigkeit und Auslegung der Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG - Begünstigter Personenkreis

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 27 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), § 27 Abs. 1 ErbStG, Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes, Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, § 27 ErbStG, Art. 6 Abs. 1 GG, § 15 ErbStG, § 16 ErbStG, § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 14 GG, § 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG, § 16 Abs. 1 ErbStG, Art. 3 GG, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die erbschaftssteuerliche Behandlung des mehrfachen Erwerbs desselben Vermögens von Todes wegen

  • rewis.io

    Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens - Verfassungsmäßigkeit und Auslegung der Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG - Begünstigter Personenkreis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die erbschaftssteuerliche Behandlung des mehrfachen Erwerbs desselben Vermögens von Todes wegen

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die erbschaftssteuerliche Behandlung des mehrfachen Erwerbs desselben Vermögens von Todes wegen

  • datenbank.nwb.de

    Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens - Verfassungsmäßigkeit und Auslegung der Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG - Begünstigter Personenkreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens in der Erbschaftsteuer

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus BFH, 22.08.2017 - II B 93/16
    Das Grundrecht schützt die Familie als Gemeinschaft von Eltern und Kindern (BVerfG-Beschlüsse vom 18. April 1989  2 BvR 1169/84, BVerfGE 80, 81, unter B.I.1.; vom 24. Juni 2014  1 BvR 2926/13, BVerfGE 136, 382, unter B.II.1.a cc (1), und BFH-Beschluss vom 27. September 2012 II R 9/11, BFHE 238, 241, BStBl II 2012, 899, Rz 72).

    Bestehen zwischen nahen Verwandten tatsächlich von familiärer Verbundenheit geprägte engere Beziehungen, sind diese ebenfalls vom Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 136, 382, unter B.II.1.a cc (1).

    So räumt Art. 6 Abs. 1 GG z.B. nahen Verwandten das Recht ein, bei der Entscheidung über die Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers in Betracht gezogen zu werden (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 136, 382, unter B.II.1.a cc (2).

  • BFH, 14.07.2011 - II B 27/11

    Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens - Verfassungsmäßigkeit und Auslegung der

    Auszug aus BFH, 22.08.2017 - II B 93/16
    bb) Der BFH hat bereits entschieden, dass eine erweiternde Anwendung des § 27 Abs. 1 ErbStG auf andere Fallgestaltungen, in denen die Voraussetzungen der Steuerklasse I lediglich im Verhältnis zwischen dem ursprünglichen Vermögensinhaber und dem Letzterwerber erfüllt sind, nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten ist (BFH-Beschluss vom 14. Juli 2011 II B 27/11, BFH/NV 2011, 1881, Rz 6).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (Beschluss vom 21. Juli 2010  1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07, BVerfGE 126, 400, unter B.I.3.a cc (2) b, m.w.N.) ergibt sich zwar aus dem Verwandtenerbrecht (Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) und der Erbrechtsgarantie (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG), dass die familiäre Verbundenheit der nächsten Angehörigen zum Erblasser erbschaftsteuerrechtlich zu berücksichtigen und der steuerliche Zugriff bei Familienangehörigen, also insbesondere bei Ehegatten und Kindern, derart zu mäßigen sind, dass diesen der jeweils überkommene Nachlass zumindest zum deutlich überwiegenden Teil oder, bei kleineren Vermögen, völlig steuerfrei zugutekommt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1881, Rz 7).

    Weder aus dem verfassungsrechtlichen Familienprinzip noch aus dem § 27 ErbStG zugrunde liegenden Gesetzeszweck kann das Verfassungsgebot abgeleitet werden, Letzterwerber der Steuerklasse II solchen der Steuerklasse I allein deswegen gleichzustellen, weil für den Letzterwerber im Verhältnis zum ursprünglichen Vermögensinhaber die Voraussetzungen der Steuerklasse I vorlagen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1881, Rz 7).

  • BFH, 02.02.2016 - X B 95/15

    Notwendiger Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung (hier: fehlende Belehrung über den

    Auszug aus BFH, 22.08.2017 - II B 93/16
    a) Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Februar 2016 X B 95/15, BFH/NV 2016, 732, Rz 9).

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die in Rede stehende Rechtsfrage bereits durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 732, Rz 9, m.w.N.).

  • BFH, 27.09.2012 - II R 9/11

    Vorlage des ErbStG an BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit - Wertpapiere

    Auszug aus BFH, 22.08.2017 - II B 93/16
    Das Grundrecht schützt die Familie als Gemeinschaft von Eltern und Kindern (BVerfG-Beschlüsse vom 18. April 1989  2 BvR 1169/84, BVerfGE 80, 81, unter B.I.1.; vom 24. Juni 2014  1 BvR 2926/13, BVerfGE 136, 382, unter B.II.1.a cc (1), und BFH-Beschluss vom 27. September 2012 II R 9/11, BFHE 238, 241, BStBl II 2012, 899, Rz 72).

    aa) Der BFH hat bereits entschieden, dass die erbschaftsteuerrechtliche Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II und III im Jahr 2009 nicht verfassungswidrig ist (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 238, 241, BStBl II 2012, 899, Rz 70, und BFH-Urteil vom 20. Januar 2015 II R 9/11, BFH/NV 2015, 693).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus BFH, 22.08.2017 - II B 93/16
    Die Erbrechtsgarantie gewährleistet nicht das (unbedingte) Recht, den gegebenen Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert auf Dritte zu übertragen; die Möglichkeiten des Gesetzgebers zur Einschränkung des Erbrechts sind --weil sie an einen Vermögensübergang anknüpfen-- weitergehend als die zur Einschränkung des Eigentums (BVerfG-Beschluss vom 22. Juni 1995  2 BvR 552/91, BVerfGE 93, 165, BStBl II 1995, 671, unter C.I.2.a cc, und BFH-Beschluss vom 6. November 2006 II B 37/06, BFH/NV 2007, 242, Rz 11).

    Lediglich aus Art. 6 Abs. 1 GG lässt sich entnehmen, dass Kinder besser gestellt werden müssen als andere Verwandte (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 93, 165, BStBl II 1995, 671, unter C.I.2.b aa; BFH-Beschluss in BFHE 238, 241, BStBl II 2012, 899, Rz 72).

  • BFH, 22.08.2011 - III B 192/10

    Haushaltsaufnahme des Kindes - Weiterleitung des Kindergeldes

    Auszug aus BFH, 22.08.2017 - II B 93/16
    d) Die Revision ist auch nicht gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO zuzulassen, da es sich bei dem Erfordernis einer Revisionsentscheidung zur Rechtsfortbildung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) um einen Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 22. August 2011 III B 192/10, BFH/NV 2011, 2043).
  • BFH, 06.12.2016 - I R 50/16

    Pflegeheim-GmbH: Erbschaft als Betriebseinnahme - rechtsformneutrale Besteuerung

    Auszug aus BFH, 22.08.2017 - II B 93/16
    Zudem ist aus Art. 14 GG nach zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung keine allgemein verbindliche, absolute Belastungsobergrenze im Sinne eines "Halbteilungsgrundsatzes" abzuleiten; selbst eine Gesamtbelastung von (rund) 60 % des erworbenen Vermögens verstößt nicht gegen das Übermaßverbot (BVerfG-Beschlüsse vom 18. Januar 2006  2 BvR 2194/99, BVerfGE 115, 97; vom 7. April 2015  1 BvR 1432/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2015, 695; BFH-Urteil vom 6. Dezember 2016 I R 50/16, BFHE 256, 122, BStBl II 2017, 324, Rz 20).
  • BVerfG, 07.04.2015 - 1 BvR 1432/10

    Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von

    Auszug aus BFH, 22.08.2017 - II B 93/16
    Zudem ist aus Art. 14 GG nach zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung keine allgemein verbindliche, absolute Belastungsobergrenze im Sinne eines "Halbteilungsgrundsatzes" abzuleiten; selbst eine Gesamtbelastung von (rund) 60 % des erworbenen Vermögens verstößt nicht gegen das Übermaßverbot (BVerfG-Beschlüsse vom 18. Januar 2006  2 BvR 2194/99, BVerfGE 115, 97; vom 7. April 2015  1 BvR 1432/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2015, 695; BFH-Urteil vom 6. Dezember 2016 I R 50/16, BFHE 256, 122, BStBl II 2017, 324, Rz 20).
  • BFH, 06.11.2006 - II B 37/06

    Gewerbesteuerliche Organschaft; Tarifbegrenzung gemäß § 32c EStG

    Auszug aus BFH, 22.08.2017 - II B 93/16
    Die Erbrechtsgarantie gewährleistet nicht das (unbedingte) Recht, den gegebenen Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert auf Dritte zu übertragen; die Möglichkeiten des Gesetzgebers zur Einschränkung des Erbrechts sind --weil sie an einen Vermögensübergang anknüpfen-- weitergehend als die zur Einschränkung des Eigentums (BVerfG-Beschluss vom 22. Juni 1995  2 BvR 552/91, BVerfGE 93, 165, BStBl II 1995, 671, unter C.I.2.a cc, und BFH-Beschluss vom 6. November 2006 II B 37/06, BFH/NV 2007, 242, Rz 11).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BFH, 22.08.2017 - II B 93/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (Beschluss vom 21. Juli 2010  1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07, BVerfGE 126, 400, unter B.I.3.a cc (2) b, m.w.N.) ergibt sich zwar aus dem Verwandtenerbrecht (Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) und der Erbrechtsgarantie (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG), dass die familiäre Verbundenheit der nächsten Angehörigen zum Erblasser erbschaftsteuerrechtlich zu berücksichtigen und der steuerliche Zugriff bei Familienangehörigen, also insbesondere bei Ehegatten und Kindern, derart zu mäßigen sind, dass diesen der jeweils überkommene Nachlass zumindest zum deutlich überwiegenden Teil oder, bei kleineren Vermögen, völlig steuerfrei zugutekommt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1881, Rz 7).
  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

  • BFH, 20.01.2015 - II R 9/11

    Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II und III im Jahr 2009 nicht

  • FG Hamburg, 14.11.2018 - 4 K 86/18

    Kraftfahrzeugsteuer: Keine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer für

    Zum anderen beinhaltet der Grundsatz, dass die Finanz- und Zollbehörden die Steuergesetze gleichmäßig anwenden und durchsetzen müssen - sog. Rechtsanwendungsgleichheit - (vgl. nur Seer, in: Tipke/Kruse, § 85 AO, Rz. 10; BFH, Beschluss vom 22.08.2017, II B 93/16, BFH/NV 2018, 40; jeweils m. w. N.).
  • FG München, 15.05.2019 - 4 K 2033/16

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines USamerikanischen Trusts

    Da aus Art. 14 GG keine allgemein verbindliche, absolute Belastungsobergrenze im Sinne eines "Halbteilungsgrundsatzes" abzuleiten ist, verstößt selbst eine Gesamtbelastung von (rund) 60% des erworbenen Vermögens nicht gegen das Übermaßverbot (BFH-Beschluss vom 22. August 2017 II B 93/16, BFH/NV 2018, 40).
  • BFH, 12.10.2018 - XI B 65/18

    Voraussetzungen des Gutglaubensschutzes bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

    Da das Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) ein Unterfall des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. August 2017 II B 93/16, BFH/NV 2018, 40, Rz 21; vom 21. März 2018 XI B 113/17, BFH/NV 2018, 739, Rz 8), kommt eine Zulassung aus denselben Gründen ebenfalls nicht in Frage.
  • FG München, 15.05.2019 - 4 K 2034/16

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts

    Da aus Art. 14 GG keine allgemein verbindliche, absolute Belastungsobergrenze im Sinne eines "Halbteilungsgrundsatzes" abzuleiten ist, verstößt selbst eine Gesamtbelastung von (rund) 60% des erworbenen Vermögens nicht gegen das Übermaßverbot (BFH-Beschluss vom 22. August 2017 II B 93/16, BFH/NV 2018, 40).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht