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BFH, 22.09.1977 - IV R 10/73 |
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AO § 387 Abs. 3
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zerlegungssperre - Beantragung der Zerlegung - Zeitpunkt des Antrages - Erlaß des Steuermeßbescheides
Papierfundstellen
- BFHE 123, 309
- DB 1978, 283
- BStBl II 1978, 120
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 07.03.1957 - IV B 288/55
Einjährige Frist bei erstmaliger Zerlegung der Gewerbesteuermessbeträge - Beginn …
Auszug aus BFH, 22.09.1977 - IV R 10/73
Nach der genannten Vorschrift in der von der Rechtsprechung hierzu getroffenen Auslegung (vgl Beschluß des Senats vom 7. März 1957 IV 288/55 U, BFHE 64, 479, BStBl III 1957, 178) findet, wenn der Anspruch einer Gemeinde auf einen Anteil am Steuer- oder Steuermeßbetrag unberücksichtigt geblieben ist, gleichwohl eine (erstmalige oder abweichende) Zerlegung nicht mehr statt, wenn seit Bestandskraft des zu zerlegenden Steuer- oder Meßbetrags ein Jahr vergangen ist, es sei denn, daß vor Ablauf des Jahres ein entsprechender Antrag gestellt worden ist (vgl jetzt auch § 189 Satz 3 AO 1977 ).
- BFH, 02.02.2012 - IV B 60/10
Zerlegungssperre nach § 189 Satz 3 AO
Sie lässt schon nicht ansatzweise eine Auseinandersetzung mit dem vom Finanzgericht (FG) seiner angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegten BFH-Urteil vom 22. September 1977 IV R 10/73 (BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120) erkennen, in dem der BFH die Vorgängervorschrift des § 189 Satz 3 der Abgabenordnung (AO) dahin ausgelegt hat, dass die darin geregelte Zerlegungssperre auch dann nicht eingreift, wenn eine (erstmalige oder abweichende) Zerlegung vom (vermeintlich) Steuerberechtigten --hier der beigeladenen Stadt X-- schon vor Erlass des Gewerbesteuermessbescheids beantragt wurde.In seinem Urteil in BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120 hat der BFH zur Auslegung der Vorgängervorschrift des § 189 Satz 3 AO u.a. ausgeführt, dass der Sinn der in jener Norm bestimmten Frist darin zu sehen sei, dass es bei der Zerlegung bleiben solle, wenn bis zum Ablauf der Frist kein (weiterer) Zerlegungsanspruch geltend gemacht worden sei.
- BFH, 17.02.1993 - I R 19/92
Gewerbesteuer - Organschaft - Zerlegung - Änderungsvertrag
Aufgrund dieser sogenannten Zerlegungssperre ist von einer Zerlegung abzusehen bzw. bleibt es bei der bisherigen Zerlegung, wenn der Zerlegungsanspruch einer Gemeinde nicht berücksichtigt wurde und die Gemeinde ihren Anspruch nicht bis zum Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht hat (s. BFH-Urteil vom 22. September 1977 IV R 10/73, BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120). - BFH, 28.06.2000 - I R 84/98
Änderung einer Gewerbesteuerzerlegung
Er besteht darin, innerhalb eines Jahres nach Bestandskraft des Steuermessbescheids Klarheit darüber zu erlangen, ob noch weitere Steuerberechtigte einen Zerlegungsanteil beanspruchen (s. BFH-Urteile vom 22. September 1977 IV R 10/73, BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120; vom 17. Februar 1993 I R 19/92, BFHE 171, 304, BStBl II 1993, 679).
- BFH, 08.11.2000 - I R 1/00
Eintritt der Zerlegungssperre
Aufgrund dieser sogenannten Zerlegungssperre ist von einer Zerlegung abzusehen oder bleibt es bei der bisherigen Zerlegung, wenn der Zerlegungsanspruch einer Gemeinde nicht berücksichtigt wurde und die Gemeinde ihren Anspruch nicht bis zum Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht hat (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 1977 IV R 10/73, BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120; vom 17. Februar 1993 I R 19/92, BFHE 171, 304, BStBl II 1993, 679). - BFH, 12.05.1992 - VIII R 45/90
Beiladung einer Gemeinde im Zerlegungsverfahren - Zerlegung eines …
Die übergangenen steuerberechtigten Gemeinden hatten auch nicht die Änderung oder Nachholung der Zerlegung vor Ablauf dieses Jahres beantragt (vgl. § 189 Satz 3 2. Halbs. AO 1977; BFH-Urteil vom 22.September 1977 IV R 10/73, BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120). - BFH, 08.11.2000 - I R 2/00
Betriebsstätte - Gewerbesteuererklärung - Niederlassung - Beginn der …
Aufgrund dieser sogenannten Zerlegungssperre ist von einer Zerlegung abzusehen oder bleibt es bei der bisherigen Zerlegung, wenn der Zerlegungsanspruch einer Gemeinde nicht berücksichtigt wurde und die Gemeinde ihren Anspruch nicht bis zum Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht hat (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 1977 IV R 10/73, BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120; vom 17. Februar 1993 I R 19/92, BFHE 171, 304, BStBl II 1993, 679). - FG Niedersachsen, 12.07.2007 - 11 K 306/04
Möglichkeit der Zerlegung eines einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags; Anwendung …
Das kann mit der Vorschrift des § 189 Satz 3 nicht gewollt sein (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 1977 IV R 10/73, BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120, zur Vorläufervorschrift § 387 Abs. 3 Satz 4 AO a.F.).