Rechtsprechung
   BFH, 22.09.1977 - IV R 10/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1008
BFH, 22.09.1977 - IV R 10/73 (https://dejure.org/1977,1008)
BFH, Entscheidung vom 22.09.1977 - IV R 10/73 (https://dejure.org/1977,1008)
BFH, Entscheidung vom 22. September 1977 - IV R 10/73 (https://dejure.org/1977,1008)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,1008) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zerlegungssperre - Beantragung der Zerlegung - Zeitpunkt des Antrages - Erlaß des Steuermeßbescheides

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 309
  • DB 1978, 283
  • BStBl II 1978, 120
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.03.1957 - IV B 288/55

    Einjährige Frist bei erstmaliger Zerlegung der Gewerbesteuermessbeträge - Beginn

    Auszug aus BFH, 22.09.1977 - IV R 10/73
    Nach der genannten Vorschrift in der von der Rechtsprechung hierzu getroffenen Auslegung (vgl Beschluß des Senats vom 7. März 1957 IV 288/55 U, BFHE 64, 479, BStBl III 1957, 178) findet, wenn der Anspruch einer Gemeinde auf einen Anteil am Steuer- oder Steuermeßbetrag unberücksichtigt geblieben ist, gleichwohl eine (erstmalige oder abweichende) Zerlegung nicht mehr statt, wenn seit Bestandskraft des zu zerlegenden Steuer- oder Meßbetrags ein Jahr vergangen ist, es sei denn, daß vor Ablauf des Jahres ein entsprechender Antrag gestellt worden ist (vgl jetzt auch § 189 Satz 3 AO 1977 ).
  • BFH, 02.02.2012 - IV B 60/10

    Zerlegungssperre nach § 189 Satz 3 AO

    Sie lässt schon nicht ansatzweise eine Auseinandersetzung mit dem vom Finanzgericht (FG) seiner angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegten BFH-Urteil vom 22. September 1977 IV R 10/73 (BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120) erkennen, in dem der BFH die Vorgängervorschrift des § 189 Satz 3 der Abgabenordnung (AO) dahin ausgelegt hat, dass die darin geregelte Zerlegungssperre auch dann nicht eingreift, wenn eine (erstmalige oder abweichende) Zerlegung vom (vermeintlich) Steuerberechtigten --hier der beigeladenen Stadt X-- schon vor Erlass des Gewerbesteuermessbescheids beantragt wurde.

    In seinem Urteil in BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120 hat der BFH zur Auslegung der Vorgängervorschrift des § 189 Satz 3 AO u.a. ausgeführt, dass der Sinn der in jener Norm bestimmten Frist darin zu sehen sei, dass es bei der Zerlegung bleiben solle, wenn bis zum Ablauf der Frist kein (weiterer) Zerlegungsanspruch geltend gemacht worden sei.

  • BFH, 17.02.1993 - I R 19/92

    Gewerbesteuer - Organschaft - Zerlegung - Änderungsvertrag

    Aufgrund dieser sogenannten Zerlegungssperre ist von einer Zerlegung abzusehen bzw. bleibt es bei der bisherigen Zerlegung, wenn der Zerlegungsanspruch einer Gemeinde nicht berücksichtigt wurde und die Gemeinde ihren Anspruch nicht bis zum Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht hat (s. BFH-Urteil vom 22. September 1977 IV R 10/73, BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120).
  • BFH, 28.06.2000 - I R 84/98

    Änderung einer Gewerbesteuerzerlegung

    Er besteht darin, innerhalb eines Jahres nach Bestandskraft des Steuermessbescheids Klarheit darüber zu erlangen, ob noch weitere Steuerberechtigte einen Zerlegungsanteil beanspruchen (s. BFH-Urteile vom 22. September 1977 IV R 10/73, BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120; vom 17. Februar 1993 I R 19/92, BFHE 171, 304, BStBl II 1993, 679).
  • BFH, 08.11.2000 - I R 1/00

    Eintritt der Zerlegungssperre

    Aufgrund dieser sogenannten Zerlegungssperre ist von einer Zerlegung abzusehen oder bleibt es bei der bisherigen Zerlegung, wenn der Zerlegungsanspruch einer Gemeinde nicht berücksichtigt wurde und die Gemeinde ihren Anspruch nicht bis zum Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht hat (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 1977 IV R 10/73, BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120; vom 17. Februar 1993 I R 19/92, BFHE 171, 304, BStBl II 1993, 679).
  • BFH, 12.05.1992 - VIII R 45/90

    Beiladung einer Gemeinde im Zerlegungsverfahren - Zerlegung eines

    Die übergangenen steuerberechtigten Gemeinden hatten auch nicht die Änderung oder Nachholung der Zerlegung vor Ablauf dieses Jahres beantragt (vgl. § 189 Satz 3 2. Halbs. AO 1977; BFH-Urteil vom 22.September 1977 IV R 10/73, BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120).
  • BFH, 08.11.2000 - I R 2/00

    Betriebsstätte - Gewerbesteuererklärung - Niederlassung - Beginn der

    Aufgrund dieser sogenannten Zerlegungssperre ist von einer Zerlegung abzusehen oder bleibt es bei der bisherigen Zerlegung, wenn der Zerlegungsanspruch einer Gemeinde nicht berücksichtigt wurde und die Gemeinde ihren Anspruch nicht bis zum Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht hat (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 1977 IV R 10/73, BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120; vom 17. Februar 1993 I R 19/92, BFHE 171, 304, BStBl II 1993, 679).
  • FG Niedersachsen, 12.07.2007 - 11 K 306/04

    Möglichkeit der Zerlegung eines einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags; Anwendung

    Das kann mit der Vorschrift des § 189 Satz 3 nicht gewollt sein (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 1977 IV R 10/73, BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120, zur Vorläufervorschrift § 387 Abs. 3 Satz 4 AO a.F.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht