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   BFH, 22.09.1993 - X R 126/92   

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https://dejure.org/1993,6541
BFH, 22.09.1993 - X R 126/92 (https://dejure.org/1993,6541)
BFH, Entscheidung vom 22.09.1993 - X R 126/92 (https://dejure.org/1993,6541)
BFH, Entscheidung vom 22. September 1993 - X R 126/92 (https://dejure.org/1993,6541)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pauschbetrag für Werbungskosten aufgrund von Altenteilsleistungen - Gemeinsame Steuerveranlagung von Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Werbungskosten bei wiederkehrenden Bezügen (§ 9 a EStG )

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.07.1983 - IV R 174/80

    Die unentgeltliche Überlassung der wohnung an die Altenteiler stellt eine

    Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 126/92
    Die in sachlichem Zusammenhang mit der Übergabe z.B. eines Hofes vereinbarten Altenteilsleistungen sind eine besondere Art von Versorgungsleistungen, die durch die Betriebsübergabe notwendig geworden sind (vgl. Großer Senat des BFH, Beschluß vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, 239, BStBl II 1992, 78, unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 2. Februar 1956 IV 217/54 U, BFHE 62, 235, BStBl III 1956, 88, und vom 28. Juli 1983 IV R 174/80, BFHE 139, 367, BStBl II 1984, 97).

    Die Aussage des IV.Senats des BFH in BFHE 139, 367, 373, BStBl II 1984, 97, 100, bei Altenteilsleistungen handele es sich um eine besondere Art von privaten Versorgungsleistungen, die durch die Betriebsübergabe notwendig geworden sind, entspricht allgemeiner Auffassung.

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 126/92
    Die in sachlichem Zusammenhang mit der Übergabe z.B. eines Hofes vereinbarten Altenteilsleistungen sind eine besondere Art von Versorgungsleistungen, die durch die Betriebsübergabe notwendig geworden sind (vgl. Großer Senat des BFH, Beschluß vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, 239, BStBl II 1992, 78, unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 2. Februar 1956 IV 217/54 U, BFHE 62, 235, BStBl III 1956, 88, und vom 28. Juli 1983 IV R 174/80, BFHE 139, 367, BStBl II 1984, 97).
  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

    Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 126/92
    Auf der Grundlage dieses Rechtssatzes hat der Große Senat des BFH mit Beschluß vom 29. November 1982 GrS 1/81 (BFHE 137, 433, 438f., BStBl II 1983, 272, 274) für die Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen und aus Gewerbebetrieb (§ 20 Abs. 1 und 3 EStG) entschieden, daß den Tatbestand der Einkünfteerzielung nicht nur erfüllt, wer selbst ursprünglich Kapitalvermögen durch Entgelt zur Nutzung überlassen hat.
  • BFH, 02.02.1956 - IV 217/54 U

    Steuerrechtliche Behandlung von Versorgungsrenten - Berechnungsgrundlage für die

    Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 126/92
    Die in sachlichem Zusammenhang mit der Übergabe z.B. eines Hofes vereinbarten Altenteilsleistungen sind eine besondere Art von Versorgungsleistungen, die durch die Betriebsübergabe notwendig geworden sind (vgl. Großer Senat des BFH, Beschluß vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, 239, BStBl II 1992, 78, unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 2. Februar 1956 IV 217/54 U, BFHE 62, 235, BStBl III 1956, 88, und vom 28. Juli 1983 IV R 174/80, BFHE 139, 367, BStBl II 1984, 97).
  • BayObLG, 21.05.1975 - BReg. 2 Z 29/75
    Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 126/92
    2 Z 29/75">2 Z 29/75 (BayObLGZ 1975, 191, 194f.) hierzu ausgeführt, diese Rechtsgestaltung biete sich gerade für Austragsleistungen an Pflegebedürftige an, ermögliche sie doch jedem der Gläubiger, die Leistung auch hinsichtlich solcher Mitberechtigter zu verlangen, die wegen ihrer Pflegebedürftigkeit zur Geltendmachung und Durchsetzung ihres Anspruchs nicht mehr in der Lage seien.
  • BFH, 14.02.1958 - VI 162/55 U

    Werbungskosten-Pauschbetrag bei Ehegatten im Ruhestand - Verschärfung der

    Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 126/92
    Beziehen beide Ehegatten eine Rente, können sie beide den Pauschbetrag des § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG beanspruchen (vgl. - zur Vorläufervorschrift des § 14 Abs. 1 Nr. 3 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) 1953 - Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Februar 1958 VI 162/55 U, BFHE 66, 539, BStBl III 1958, 207).
  • BFH, 10.12.1985 - VIII R 15/83

    Anteilsmäßiger Zufluß von Einnahmen bei allen Gesamtgläubigern in dem Zeitpunkt,

    Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 126/92
    Einem Gesamtgläubiger i.S. von § 428 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen, soweit sie ihm bürgerlich-rechtlich gebühren (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1985 VIII R 15/83, BFHE 145, 538, BStBl II 1986, 342).
  • BFH, 24.04.1990 - VIII R 170/83

    Eigene Einkünfte aus geschenktem Sparguthaben bezieht minderjähriges Kind, in

    Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 126/92
    Durch die Folgerechtsprechung ist z.B. anerkannt worden, daß ein Kind aus einem geschenkten Guthaben steuerrechtlich eigene Einkünfte bezieht, wenn die Guthabenforderung endgültig in das Vermögen des Kindes übergegangen ist (BFH-Urteil vom 24. April 1990 VIII R 170/83, BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539).
  • BFH, 22.09.1993 - X R 48/92

    Im Rahmen vorweggenommener Erbfolge vereinbarte Altenteilsleistungen an

    Die parallel gelagerte Frage, ob jedem der Altenteiler, die nach Übergabe eines Hofes durch den Alleineigentümer-Ehegatten nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG steuerbare Altenteilsleistungen beziehen, der Werbungskosten-Pauschbetrag nach § 9 a Satz 1 Nr. 3 EStG zusteht, hat der Senat durch Urteil vom 22. September 1993 X R 126/92 (nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) bejaht.
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