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   BFH, 22.09.2005 - IX R 72/03   

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https://dejure.org/2005,15332
BFH, 22.09.2005 - IX R 72/03 (https://dejure.org/2005,15332)
BFH, Entscheidung vom 22.09.2005 - IX R 72/03 (https://dejure.org/2005,15332)
BFH, Entscheidung vom 22. September 2005 - IX R 72/03 (https://dejure.org/2005,15332)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 150 Abs. 2; ; GenG § 15; ; GenG § 15 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 2; ; EigZulG § 1; ; EigZulG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 17; GenG § 15
    Erwerb von Genossenschaftsanteilen i. S. des § 17 EigZulG

  • datenbank.nwb.de

    Zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen i.S. des § 17 EigZulG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Wohnungsbau - Erwerb eines Genossenschaftsanteils mit Rücktrittsrecht

  • IWW (Kurzinformation)

    Eigenheimförderung - Erwerb eines Genossenschaftsanteils mit Rücktrittsrecht

  • IWW (Kurzinformation)

    Wohnungsbau - Erwerb eines Genossenschaftsanteils mit Rücktrittsrecht

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 17, GenG § 15 Abs 1
    Bedingung; Genossenschaft; Genossenschaftsanteil

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Sachsen, 27.06.2002 - 6 K 1521/99

    Unbedingte Beitrittserklärung als Voraussetzung für die Eigenheimzulage bei

    Auszug aus BFH, 22.09.2005 - IX R 72/03
    Es folgt der Auffassung des 6. Senats des Sächsischen FG in seinem Urteil vom 27. Juni 2002 6 K 1521/99 (Ez) (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1283): Ein Aufnahmevertrag der Klägerin mit der WG F sei nicht zu Stande gekommen.

    Zutreffend verstehen sowohl die Vorentscheidung wie auch der 6. Senat des Sächsischen FG (in EFG 2002, 1283) diese Erklärung bei verständiger Würdigung dahin gehend, dass die Klägerin aus dem Vertrag entlassen werden solle, wenn sie keine Eigenheimzulage erhalte.

    Die von der Genossenschaft im Begleitschreiben eingegangene Verpflichtung ändert nichts am Zustandekommen des Aufnahmevertrags (a.A. aber das Urteil des Sächsischen FG in EFG 2002, 1283).

  • BGH, 11.03.1976 - II ZR 127/74

    Rückwirkende Beseitigung einer Beitrittserklärung nach Eintragung in die Liste

    Auszug aus BFH, 22.09.2005 - IX R 72/03
    Der Senat kann offen lassen, ob die Genossenschaft berechtigt war, ein derartiges Recht einzuräumen (vgl. dazu auch Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. März 1976 II ZR 127/74, Wertpapier-Mitteilungen 1976, 475 f., m.w.N.); denn die Klägerin hat davon jedenfalls keinen Gebrauch gemacht.
  • BFH, 15.01.2002 - IX R 55/00

    EigZulG § 17

    Auszug aus BFH, 22.09.2005 - IX R 72/03
    Nach § 17 des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) kann der Anspruchsberechtigte unter weiteren, hier aber nicht problematischen Voraussetzungen die Eigenheimzulage einmal für die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen in Höhe von mindestens 10 000 DM in Anspruch nehmen (vgl. dazu auch das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Januar 2002 IX R 55/00, BFHE 197, 507, BStBl II 2002, 274).
  • FG Nürnberg, 25.10.2006 - V 270/05

    Geleistete Einlage als Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage bei der

    Anschaffung bedeutet in diesem Sinne Begründung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft (BFH-Urteil vom 22.09.2005 IX R 72/03, BFH/NV 2006, 502 , Wacker, Eigenheimzulagengesetz , 3. Aufl., § 17 Rz. 16, Handzik/Meyer, Die Eigenheimzulage, 4. Aufl. Rz. 612).
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