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   BFH, 22.09.2010 - IV B 120/09   

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https://dejure.org/2010,15004
BFH, 22.09.2010 - IV B 120/09 (https://dejure.org/2010,15004)
BFH, Entscheidung vom 22.09.2010 - IV B 120/09 (https://dejure.org/2010,15004)
BFH, Entscheidung vom 22. September 2010 - IV B 120/09 (https://dejure.org/2010,15004)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Berücksichtigung unterlassener Verfahrensaussetzung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von Amts wegen - Aufhebung des FG-Urteils bei unterlassener Verfahrensaussetzung auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Gewinnfeststellung einer ...

  • openjur.de

    Berücksichtigung unterlassener Verfahrensaussetzung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von Amts wegen; Aufhebung des FG-Urteils bei unterlassener Verfahrensaussetzung auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde; Gewinnfeststellung einer ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 179 Abs 1, AO § 179 Abs 2 S 2, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, AO § 180 Abs 3 S 1 Nr 2, FGO § 74, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 7, EStG § 13 Abs 7, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
    Berücksichtigung unterlassener Verfahrensaussetzung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von Amts wegen - Aufhebung des FG-Urteils bei unterlassener Verfahrensaussetzung auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Gewinnfeststellung einer ...

  • Bundesfinanzhof

    Berücksichtigung unterlassener Verfahrensaussetzung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von Amts wegen - Aufhebung des FG-Urteils bei unterlassener Verfahrensaussetzung auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Gewinnfeststellung einer ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 179 Abs 1 AO, § 179 Abs 2 S 2 AO, § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO, § 180 Abs 3 S 1 Nr 2 AO, § 74 FGO
    Berücksichtigung unterlassener Verfahrensaussetzung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von Amts wegen - Aufhebung des FG-Urteils bei unterlassener Verfahrensaussetzung auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Gewinnfeststellung einer ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 179 Abs 1 AO, § 179 Abs 2 S 2 AO, § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO, § 180 Abs 3 S 1 Nr 2 AO, § 74 FGO
    Berücksichtigung unterlassener Verfahrensaussetzung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von Amts wegen - Aufhebung des FG-Urteils bei unterlassener Verfahrensaussetzung auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Gewinnfeststellung einer ...

  • rewis.io

    Berücksichtigung unterlassener Verfahrensaussetzung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von Amts wegen - Aufhebung des FG-Urteils bei unterlassener Verfahrensaussetzung auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Gewinnfeststellung einer ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Berücksichtigung unterlassener Verfahrensaussetzung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von Amts wegen - Aufhebung des FG-Urteils bei unterlassener Verfahrensaussetzung auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Gewinnfeststellung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer unterlassenen Verfahrensaussetzung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von Amts wegen; Gewinnfeststellung einer Ehegattenmitunternehmerschaft

  • datenbank.nwb.de

    Landwirtsehegatten bilden auch ohne ausdrücklich vereinbarten Gesellschaftsvertrag eine Mitunternehmerschaft; Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 22.09.2010 - IV B 120/09
    Die zwischen ihnen bestehende Gütergemeinschaft stellt ein den in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG genannten Gesellschaftsverhältnissen vergleichbares Gemeinschaftsverhältnis und damit eine taugliche Grundlage für die Begründung einer Mitunternehmerschaft i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 13 Abs. 7 EStG dar (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.V.3.b bb der Gründe; Senatsurteil vom 18. August 2005 IV R 37/04, BFHE 211, 155, BStBl II 2006, 165, m.w.N.).
  • BFH, 19.11.2009 - IV B 4/09

    Aufhebung des FG-Urteils bei unterlassener Verfahrensaussetzung auch im

    Auszug aus BFH, 22.09.2010 - IV B 120/09
    Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes ist die Vorentscheidung deshalb bereits im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 116 Abs. 6 FGO aufzuheben und an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. November 2009 IV B 4/09, BFH/NV 2010, 657).
  • BFH, 14.02.2008 - IV R 44/05

    Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten - Aussetzung des Verfahrens - Fall

    Auszug aus BFH, 22.09.2010 - IV B 120/09
    Da im Streitfall auch kein Fall von geringer Bedeutung vorliegt, ist das Feststellungsverfahren auch nicht gemäß § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO entbehrlich (vgl. dazu im Fall einer Mitunternehmerschaft Senatsurteil vom 14. Februar 2008 IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156).
  • BFH, 08.03.1994 - IX R 37/90

    Übertragung eines Mietwohngrundstücks auf minderjährige Kinder

    Auszug aus BFH, 22.09.2010 - IV B 120/09
    Das Feststellungsverfahren ist grundsätzlich auch dann durchzuführen, wenn das für dieses Verfahren zuständige FA gleichzeitig auch für die Festsetzung der Einkommensteuer aller an den Einkünften beteiligten Steuerpflichtigen zuständig ist (BFH-Urteil vom 8. März 1994 IX R 37/90, BFH/NV 1994, 868).
  • BFH, 18.08.2005 - IV R 37/04

    Im Güterstand der Gütergemeinschaft lebende Landwirtsehegatten als Mitunternehmer

    Auszug aus BFH, 22.09.2010 - IV B 120/09
    Die zwischen ihnen bestehende Gütergemeinschaft stellt ein den in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG genannten Gesellschaftsverhältnissen vergleichbares Gemeinschaftsverhältnis und damit eine taugliche Grundlage für die Begründung einer Mitunternehmerschaft i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 13 Abs. 7 EStG dar (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.V.3.b bb der Gründe; Senatsurteil vom 18. August 2005 IV R 37/04, BFHE 211, 155, BStBl II 2006, 165, m.w.N.).
  • BFH, 30.10.2014 - IV R 61/11

    Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem Land- und

    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 22. September 2010 IV B 120/09 (BFH/NV 2011, 257) das Urteil des FG aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen.

    Der erkennende Senat hat mit Beschluss in BFH/NV 2011, 257 ausgeführt, dass die Kläger wegen der Vereinbarung des Güterstands der Gütergemeinschaft auch ohne ausdrücklich geschlossenen Gesellschaftsvertrag den landwirtschaftlichen Betrieb in der Form einer Mitunternehmerschaft gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG betrieben haben.

  • BFH, 17.05.2018 - VI R 73/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung

    Die zwischen ihnen bestehende Gütergemeinschaft stellt ein den in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) genannten Gesellschaftsverhältnissen vergleichbares Gemeinschaftsverhältnis und damit eine taugliche Grundlage für die Begründung einer Mitunternehmerschaft dar (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.V.3.b bb; BFH-Urteil vom 18. August 2005 IV R 37/04, BFHE 211, 155, BStBl II 2006, 165, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 22. September 2010 IV B 120/09, BFH/NV 2011, 257).
  • FG München, 29.11.2011 - 2 K 845/11

    Mitteilung über den Wegfall der Voraussetzungen für eine Ermittlung des Gewinns

    Die Klägerin ist eine Gemeinschaft von in Mitunternehmerschaft verbundenen Eheleuten (Bundesfinanzhof -BFH- Beschluss vom 22. September 2010 IV B 120/09, BFH/NV 2011, 257), die in den Streitjahren mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.

    Auf das sich daran anschließende Klageverfahren 2 K 4141/06 und den Rückverweisungsbeschluss des BFH vom 22. September 2010 IV B 120/09 sowie das im zweiten Rechtsgang anhängige und derzeit bis zum Abschluss des vorliegenden Streitverfahrens ausgesetzte Klageverfahren 2 K 3315/10 wegen Einkommensteuer 1999, 2000, 2001 (...) wird Bezug genommen.

    Die Revision wird zugelassen wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage, ob eine Mitteilung gemäß § 13a Abs. 1 S. 2 EStG über den Wegfall der Voraussetzungen der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen entbehrlich ist, wenn der Steuerpflichtige jahrelang keine Steuererklärungen abgibt, aus denen die Finanzbehörde den Wegfall der Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 EStG hätte erkennen können (BFH-Beschluss vom 22. September 2010 IV B 120/09, BFH/NV 2011, 257).

  • BFH, 30.10.2020 - IX B 18/20

    Aussetzung der Verhandlung - Grundordnung des Verfahrens - Zwischenurteil

    Das Unterlassen einer nach § 74 FGO gebotenen Verfahrensaussetzung ist ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, der vom BFH im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde jedenfalls dann von Amts wegen zu beachten ist, wenn die Beschwerde aus anderen Gründen Erfolg haben würde (BFH-Beschluss vom 22.09.2010 - IV B 120/09, BFH/NV 2011, 257, Rz 7; vgl. Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 74 Rz 20, m.w.N.).

    Würde die Zulassung der Revision voraussichtlich nicht zur Klärung der Sachfrage führen, weil das Urteil im Revisionsverfahren schon aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben werden müsste, erscheint die Anwendung von § 116 Abs. 6 FGO angemessen und geboten, auch wenn der Verfahrensmangel nicht gerügt worden ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 257, Rz 7).

    Wäre die Zulassung der Revision insofern aber bloße Förmelei, kann der BFH die Endentscheidung gemäß § 116 Abs. 6 FGO ausnahmsweise auch im Beschwerdeverfahren treffen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 257, Rz 7; Gräber/Ratschow, a.a.O., § 116 Rz 66, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 25.03.2014 - 12 K 38/10

    Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem Land und

    Der Senat erachtet es daher auch in solchen Konstellationen als sachgerecht, mit dem Bekanntwerden der tatsächlichen Verhältnisse die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auch für vergangene Veranlagungszeiträume/Wirtschaftsjahre in der Weise zu ermitteln, als habe das Finanzamt rechtzeitig von dem Wegfall der Voraussetzungen des § 13a EStG Kenntnis erlangt und eine entsprechende Mitteilung in Ansehung des § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG gegenüber dem steuerpflichtigen Land- und Forstwirt erlassen (vgl. Urteil des FG München vom 29. November 2011 2 K 845/11, EFG 2012, 318 - Revision beim BFH unter IV R 61/11 anhängig - BFH-Beschluss vom 22. September 2010 IV B 120/09, BFH/NV 2011, 257 zur grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtsfrage; so auch Blümich-Nacke, Kommentar zu EStG, KStG, GewStG und Nebengesetzen, Rz. 10 zu § 13a EStG; Felsmann, Einkommensbesteuerung der LuF, Anm. C 159; Herrmann/Heuer/Raupach-Kanzler, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Rz. 25 zu § 13a EStG; Littmann/Bitz/Pust-Mitterpleininger, Das Einkommensteuerrecht, Rz. 42 zu § 13a; Schmidt-Kulosa, Kommentar zum EStG, 33. Auflage (2014), Rz. 7 zu § 13a).

    Die Revision war gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zuzulassen, da die Rechtssache im Hinblick auf die Frage, ob eine Mitteilung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG über den Wegfall der Voraussetzungen der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen entbehrlich ist, wenn der Steuerpflichtige jahrelang keine Steuererklärungen abgibt, aus denen das Finanzamt den Wegfall der Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 EStG hätte erkennen können, grundsätzliche Bedeutung hat (vgl. BFH-Beschluss vom 22. September 2010 IV B 120/09, BFH/NV 2011, 257 sowie das zu dieser Rechtsfrage unter dem Aktenzeichen IV R 61/11 beim BFH bereits anhängige Revisionsverfahren).

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2014 - 1 K 1627/11

    Aufteilung von landwirtschaftlichem Betriebsvermögen im Wege einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH bilden Landwirtsehegatten, die den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart haben, auch ohne ausdrücklich vereinbarten Gesellschaftsvertrag eine Mitunternehmerschaft (BFH, Beschluss vom 22. September 2010 IV B 120/09, BFH/NV 2011, 257. m.w.N.).
  • BFH, 26.10.2011 - IV B 66/10

    Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten mit Gütergemeinschaft; Beendigung

    aa) Wie der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, bilden Landwirtsehegatten, die den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart haben, auch ohne ausdrücklich vereinbarten Gesellschaftsvertrag eine Mitunternehmerschaft (zuletzt BFH-Beschluss vom 22. September 2010 IV B 120/09, BFH/NV 2011, 257, unter 2.b der Gründe).
  • BFH, 11.03.2011 - II B 152/10

    Aussetzung des Verfahrens gegen einen Folgebescheid bis zur Entscheidung über die

    Dabei ist es regelmäßig geboten und zweckmäßig (Ermessensreduzierung auf Null), dass das Gericht den Streit um die Rechtmäßigkeit eines Folgebescheids aussetzt, solange noch unklar ist, ob und wie der angefochtene Grundlagenbescheid geändert wird (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 25. August 2010 II R 65/08, BFHE 231, 239, BFH/NV 2011, 379; BFH-Beschluss vom 22. September 2010 IV B 120/09, BFH/NV 2011, 257).
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