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   BFH, 22.09.2010 - VI R 54/09   

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https://dejure.org/2010,249
BFH, 22.09.2010 - VI R 54/09 (https://dejure.org/2010,249)
BFH, Entscheidung vom 22.09.2010 - VI R 54/09 (https://dejure.org/2010,249)
BFH, Entscheidung vom 22. September 2010 - VI R 54/09 (https://dejure.org/2010,249)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG - Abgrenzung zwischen Betriebsstätte am Wohnsitz und Wohnung - Beruflich veranlasste Umwegfahrten - Keine Beeinträchtigung der Religionsausübungsfreiheit durch ...

  • openjur.de

    Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn; Zweck des Zuschlags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG; Abgrenzung zwischen Betriebsstätte am Wohnsitz und Wohnung; Beruflich veranlasste Umwegfahrten; Keine Beeinträchtigung der Religionsausübungsfreiheit durch steuerliche ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 1 Nr 4, EStG § 8 Abs 2 S 3, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, GG Art 4 Abs 1, GG Art 2, GG Art 140, WRV Art 137 Abs 3, EStG § 9 Abs 1 S 1
    Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG - Abgrenzung zwischen Betriebsstätte am Wohnsitz und Wohnung - Beruflich veranlasste Umwegfahrten - Keine Beeinträchtigung der Religionsausübungsfreiheit durch ...

  • Bundesfinanzhof

    Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG - Abgrenzung zwischen Betriebsstätte am Wohnsitz und Wohnung - Beruflich veranlasste Umwegfahrten - Keine Beeinträchtigung der Religionsausübungsfreiheit durch ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 Nr 4 EStG 1997, § 8 Abs 2 S 3 EStG 1997, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 1997, Art 4 Abs 1 GG, Art 2 GG
    Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG - Abgrenzung zwischen Betriebsstätte am Wohnsitz und Wohnung - Beruflich veranlasste Umwegfahrten - Keine Beeinträchtigung der Religionsausübungsfreiheit durch ...

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    BFH zur Besteuerung von Dienstwagen

  • Betriebs-Berater

    Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn

  • Betriebs-Berater

    Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG - Abgrenzung zwischen Betriebsstätte am Wohnsitz und Wohnung - Beruflich veranlasste Umwegfahrten - Keine Beeinträchtigung der Religionsausübungsfreiheit durch ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG - Abgrenzung zwischen Betriebsstätte am Wohnsitz und Wohnung - Beruflich veranlasste Umwegfahrten - Keine Beeinträchtigung der Religionsausübungsfreiheit durch ...

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Dienstwagen: 0,03 Prozent-Regel greift nicht immer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhöhung der anzusetzenden Lohneinkünfte eines Arbeitnehmers bei einer arbeitgeberseitigen Fahrergestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Arbeitgeberseitige Fahrergestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Lohn

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    BFH zur Besteuerung von Dienstwagen: Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach tatsächlicher Benutzung - Zweifel an einem lohnsteuerlich erheblichen Vorteil bei Gestellung eines Fahrers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pauschale Dienstwagenbesteuerung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Besteuerung von Dienstwagen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erhöhung der anzusetzenden Lohneinkünfte eines Arbeitnehmers bei einer arbeitgeberseitigen Fahrergestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Arbeitgeberseitige Fahrergestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Lohn

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Fragen zur Besteuerung von Dienstwagen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fahrergestellung durch Arbeitgeber nicht stets Lohn

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsweg-Zuschlag nur bei tatsächlicher Kfz-Benutzung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    BFH zur Besteuerung von Dienstwagen: Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach tatsächlicher Benutzung - Zweifel an einem lohnsteuerlich erheblichen Vorteil bei Gestellung eines Fahrers

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Dienstwagennutzung für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte

  • DER BETRIEB (Rechtsprechungsübersicht)

    Zur Besteuerung von Dienstwagen: Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach tatsächlicher Benutzung - Zweifel an einem lohnsteuerlich erheblichen Vorteil bei Gestellung eines Fahrers

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Dienstwagenbesteuerung - Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach tatsächlicher Benutzung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur nach tatsächlicher Benutzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 231, 127
  • NJW 2010, 557
  • NJW 2011, 557
  • NZA 2011, 736
  • BB 2011, 485
  • BB 2011, 85
  • BStBl II 2011, 354
  • NZA-RR 2011, 96 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (53)

  • BFH, 06.10.2011 - VI R 56/10

    Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger

    Der Gesetzgeber hat diese Fahrten in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG und § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG vielmehr der Erwerbssphäre zugeordnet (BFH-Urteil vom 22. September 2010 VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354) und den multikausalen und den multifinalen Wirkungszusammenhängen, die nach der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung auch für diesen Lebenssachverhalt im Schnittbereich zwischen beruflicher und privater Sphäre kennzeichnend sind (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 9. Dezember 2008  2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BVerfGE 122, 210), einfachgesetzlich durch einen beschränkten Werbungskostenabzug Rechnung getragen.
  • BFH, 19.01.2012 - VI R 36/11

    Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Rettungsassistenten - Tätigkeit als

    Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 2010 VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354, m.w.N.).
  • BFH, 09.06.2011 - VI R 55/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

    Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht (BFH-Urteil vom 22. September 2010 VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354, m.w.N.).

    Insoweit gelten die Grundsätze, welche die Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Betriebsstätte am Wohnsitz und Wohnung heranzieht (BFH-Urteile vom 16. Februar 1994 XI R 52/91, BFHE 174, 65, BStBl II 1994, 468; vom 31. Juli 1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 279; vom 6. Juli 2005 XI R 47/04, BFH/NV 2006, 43; BFH-Beschluss vom 12. Januar 2006 VI B 61/05, BFH/NV 2006, 739; BFH-Urteil in BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354).

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