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   BFH, 22.09.2015 - V B 20/15   

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https://dejure.org/2015,30754
BFH, 22.09.2015 - V B 20/15 (https://dejure.org/2015,30754)
BFH, Entscheidung vom 22.09.2015 - V B 20/15 (https://dejure.org/2015,30754)
BFH, Entscheidung vom 22. September 2015 - V B 20/15 (https://dejure.org/2015,30754)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Urteilszustellung an Rechtsanwalt - Zustellungsadressat bei Sozietät - Beweiskraft des Empfangsbekenntnisses

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 53, FGO § 104 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, ZPO § 174 Abs 2, ZPO § 174 Abs 4, ZPO § 418 Abs 1, ZPO § 418 Abs 2
    Urteilszustellung an Rechtsanwalt - Zustellungsadressat bei Sozietät - Beweiskraft des Empfangsbekenntnisses

  • Bundesfinanzhof

    Urteilszustellung an Rechtsanwalt - Zustellungsadressat bei Sozietät - Beweiskraft des Empfangsbekenntnisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 FGO, § 104 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 174 Abs 2 ZPO, § 174 Abs 4 ZPO
    Urteilszustellung an Rechtsanwalt - Zustellungsadressat bei Sozietät - Beweiskraft des Empfangsbekenntnisses

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der Urteilszustellung

  • rewis.io

    Urteilszustellung an Rechtsanwalt - Zustellungsadressat bei Sozietät - Beweiskraft des Empfangsbekenntnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Urteilszustellung

  • datenbank.nwb.de

    Nachweis der tatsächlichen Zustellung durch ausgefülltes Empfangsbekenntnis; Zustellungsadressat bei einer Sozietät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urteilszustellung an den Rechtsanwalt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Schleswig-Holstein, 17.11.2015 - 4 K 93/14

    Einkünfte einer doppelstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 22.09.2015 - V B 20/15
    Das "unbegründete Urteil vom 29. Januar 2015" sei lediglich in das Protokoll der gemeinsamen mündlichen Verhandlung vom 29. Januar 2015 der Verfahren 4 K 93/14 und 4 K 94/14 "eingebunden und nicht begründet" worden.
  • BFH, 22.12.2003 - VII B 358/02

    Ladung an Anwalt per Telefax; neues Zustellungsrecht

    Auszug aus BFH, 22.09.2015 - V B 20/15
    Nach § 174 Abs. 4 Satz 1 ZPO genügt zum Nachweis der Zustellung das mit Datum und Unterschrift des Adressaten versehene Empfangsbekenntnis, welches auch durch Telekopie an das Gericht zurückgesandt werden kann (§ 174 Abs. 4 Satz 2 ZPO; vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Dezember 2003 VII B 358/02, BFH/NV 2004, 531).
  • BFH, 23.02.2006 - IX B 206/05

    Empfangsbekenntnis; Beweiskraft

    Auszug aus BFH, 22.09.2015 - V B 20/15
    Er ist allerdings nicht schon dann erbracht, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht; vielmehr sind an einen solchen Gegenbeweis in dem Sinne "strenge Anforderungen" zu stellen, dass --zur Überzeugung des Gerichts-- die Beweiswirkung des Empfangsbekenntnisses vollständig entkräftet und damit jede Möglichkeit seiner Richtigkeit ausgeschlossen sein muss (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. Februar 2008 IV B 68/07, nicht veröffentlicht; vom 23. Februar 2006 IX B 206/05, BFH/NV 2006, 1667, und vom 31. Oktober 1996 VIII B 11/96, BFH/NV 1997, 459, sowie Gräber/Stapperfend, FGO, § 53 Rz 53).
  • BFH, 01.02.2008 - IV B 68/07

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses - Gegenbeweis - Urteilszustellung an

    Auszug aus BFH, 22.09.2015 - V B 20/15
    Er ist allerdings nicht schon dann erbracht, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht; vielmehr sind an einen solchen Gegenbeweis in dem Sinne "strenge Anforderungen" zu stellen, dass --zur Überzeugung des Gerichts-- die Beweiswirkung des Empfangsbekenntnisses vollständig entkräftet und damit jede Möglichkeit seiner Richtigkeit ausgeschlossen sein muss (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. Februar 2008 IV B 68/07, nicht veröffentlicht; vom 23. Februar 2006 IX B 206/05, BFH/NV 2006, 1667, und vom 31. Oktober 1996 VIII B 11/96, BFH/NV 1997, 459, sowie Gräber/Stapperfend, FGO, § 53 Rz 53).
  • BGH, 10.07.1969 - VII ZB 13/69

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus BFH, 22.09.2015 - V B 20/15
    In einer Sozietät ist grundsätzlich jeder Sozius berechtigt, Zustellungen für die anderen Angehörigen der Gesellschaft entgegenzunehmen (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 10. Juli 1969 VII ZB 13/69, Versicherungsrecht 1969, 887, und BGH-Urteil vom 10. Juni 1976 IX ZR 51/75, BGHZ 67, 10).
  • BFH, 31.10.1996 - VIII B 11/96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei vorhandener Klärung der Frage

    Auszug aus BFH, 22.09.2015 - V B 20/15
    Er ist allerdings nicht schon dann erbracht, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht; vielmehr sind an einen solchen Gegenbeweis in dem Sinne "strenge Anforderungen" zu stellen, dass --zur Überzeugung des Gerichts-- die Beweiswirkung des Empfangsbekenntnisses vollständig entkräftet und damit jede Möglichkeit seiner Richtigkeit ausgeschlossen sein muss (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. Februar 2008 IV B 68/07, nicht veröffentlicht; vom 23. Februar 2006 IX B 206/05, BFH/NV 2006, 1667, und vom 31. Oktober 1996 VIII B 11/96, BFH/NV 1997, 459, sowie Gräber/Stapperfend, FGO, § 53 Rz 53).
  • BGH, 10.06.1976 - IX ZR 51/75

    Zustellung an Vertreter des Anwalts

    Auszug aus BFH, 22.09.2015 - V B 20/15
    In einer Sozietät ist grundsätzlich jeder Sozius berechtigt, Zustellungen für die anderen Angehörigen der Gesellschaft entgegenzunehmen (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 10. Juli 1969 VII ZB 13/69, Versicherungsrecht 1969, 887, und BGH-Urteil vom 10. Juni 1976 IX ZR 51/75, BGHZ 67, 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - L 11 KA 58/15
    In einer Sozietät ist daher grundsätzlich jeder Sozius berechtigt, Zustellungen für die anderen Angehörigen der Gesellschaft entgegenzunehmen (BFH, Beschluss vom 22.09.2015 - V B 20/15 -).

    Er ist allerdings nicht schon dann erbracht, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht; vielmehr sind an einen solchen Gegenbeweis in dem Sinne "strenge Anforderungen" zu stellen, dass zur Überzeugung des Gerichts die Beweiswirkung des EB vollständig entkräftet und damit jede Möglichkeit seiner Richtigkeit ausgeschlossen sein muss (vgl. BFH, Beschluss vom 22.09.2015 - V B 20/15 - Beschluss vom 23.02.2006 - IX B 206/05 - Beschluss vom 31.10.1996 - III B 11/96 -).

    Soweit der BFH im Beschluss vom 22.09.2015 - V B 20/15 - einen Gegenbeweis verlangt, greift das über die im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu stellenden Anforderungen hinaus.

  • BFH, 30.09.2020 - I R 37/17

    Nichtrückkehrtage i.S. der Grenzgängerregelung des Art. 15a Abs. 2 Satz 2

    Dadurch ist grundsätzlich der volle Beweis dafür erbracht, dass das Urteil tatsächlich an diesem Tag zugestellt worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14.10.1998 - IV R 10/98, BFH/NV 1999, 500; vom 23.02.2006 - IX B 206/05, BFH/NV 2006, 1667; vom 22.09.2015 - V B 20/15, BFH/NV 2016, 50).
  • OVG Saarland, 27.09.2019 - 1 D 155/19

    Rückübermittlung eines Empfangsbekenntnisses über das elektronische

    Erforderlich ist, dass die Richtigkeit der Angaben im Empfangsbekenntnis nicht nur erschüttert, sondern die Möglichkeit, die Angaben könnten richtig sein, ausgeschlossen ist.(aus neuerer Zeit: BGH, Beschlüsse vom 11.9.2018, a.a.O., und vom 25.9.2018 - XI ZB 6/17 -, juris jew. m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 12.6.2019 - 11 C 19.233 -, juris Ls. 4 und Rdnr. 15 m.w.N.) Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit des Empfangsbekenntnisses erfordert, dass dessen Beweiswirkung zur Überzeugung des Gerichts vollständig entkräftet wird.(BFH, Beschluss vom 22.9.2015 - V B 20/15 -, juris Ls. 2 und Rdnr.8 m.w.N.) Nichts anderes kann für eine elektronische Zustellung gelten.
  • OVG Sachsen, 27.10.2021 - 5 A 237/21

    Elektronisches Empfangsbekenntnis; Gegenbeweis; Wiedereinsetzung; besonderes

    Die Beweiswirkung des Empfangsbekenntnisses muss zur Überzeugung des Gerichts vollständig entkräftet und damit jede Möglichkeit seiner Richtigkeit ausgeschlossen sein (BFH, Beschl. v. 22. September 2015 - V B 20/15 -, juris Rn. 8).
  • OVG Bremen, 27.04.2021 - 1 LA 149/21

    Entkräftung der Beweiswirkung des elektronisch zurückgesandten

    Die Beweiswirkung des Empfangsbekenntnisses muss zur Überzeugung des Gerichts vollständig entkräftet und damit jede Möglichkeit seiner Richtigkeit ausgeschlossen sein (BFH, Beschl. v. 22.09.2015 - V B 20/15, juris Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 06.11.2017 - 13 U 170/17

    Wirksamkeit einer Urteilszustellung an den Sozius des Prozessbevollmächtigten,

    In einer Sozietät ist grundsätzlich jeder Sozius berechtigt, Zustellungen für die anderen Angehörigen der Sozietät entgegenzunehmen (BFH, Beschluss vom 22.9.2015, V B 20/15 - mit weiteren Nachweisen; BGH, Beschluss vom 107.1969, VII ZB 13/69).
  • VGH Bayern, 10.08.2023 - 6 ZB 23.1135

    Anwaltliche Erklärung der tatsächlichen Zustellung

    Dabei ist aber zu beachten, dass in einer Anwaltssozietät grundsätzlich jeder Anwalt berechtigt ist, Dokumente auch für die anderen Angehörigen der Partnerschaft als zugestellt entgegenzunehmen (vgl. BFH, B.v. 22.9.2015 - V B 20/15 - juris).
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