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BFH, 22.09.2016 - V R 40/14 |
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Sonstiges (3)
Verfahrensgang
- FG Münster, 03.09.2013 - 15 K 564/11
- BFH, 22.09.2016 - V R 40/14
Wird zitiert von ...
- FG Köln, 22.01.2020 - 3 K 1224/17
Abgabenordnung: Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 S. 1 AO bei Bekanntgabe eines …
Das Verfahren brachte er wegen der gegen das Urteil des BFH vom 21.2.2013 eingelegten Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1787/13) und weiteren Revisionsverfahren wegen Festsetzungsverjährung bei ressortfremden Grundlagenbescheiden (V R 40/14 und XI R 6/14) zum Ruhen.Nachdem das BVerfG die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hatte (Beschluss vom 16.8.2015) und der BFH in den weiteren Revisionsverfahren bei seiner Rechtsauffassung geblieben war (BFH, Urteil vom 20.4.2016 XI R 6/14 und Beschluss vom 22.9.2016 V R 40/14), nahm der Beklagte die Bearbeitung des Einspruchsverfahrens wieder auf und gab der Klägerin Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die Klägerin lasse ferner außer Betracht, dass der BFH an der Auffassung aus dem Urteil vom 21.2.2013 V R 27/11 auch in den späteren Verfahren XI R 6/14 und V R 40/14 festgehalten habe.