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   BFH, 22.10.1985 - IX R 48/82   

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BFH, 22.10.1985 - IX R 48/82 (https://dejure.org/1985,972)
BFH, Entscheidung vom 22.10.1985 - IX R 48/82 (https://dejure.org/1985,972)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 1985 - IX R 48/82 (https://dejure.org/1985,972)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 7b, § 21 Abs. 2
    Einkommensteuerliche Behandlung eines Dauerwohnrechts

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1977 § 7b, § 21 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Nutzungswert - Dauerwohnrecht - Entgeltliche Bestellung - Wirtschaftlicher Eigentümer - Erhöhte Absetzungen - Erwerber einer Eigentumswohnung - Bemessungsgrundlage - Reparaturaufwendungen - Modernisierungsaufwendungen

Papierfundstellen

  • BFHE 145, 161
  • BB 1986, 511
  • BStBl II 1986, 258
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 27.06.1978 - VIII R 54/74

    Nießbrauch - Dingliches Wohnungsrecht - Nutzungswert - Einkünften aus Vermietung

    Auszug aus BFH, 22.10.1985 - IX R 48/82
    Die Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 Alternative 1 EStG seien nicht erfüllt, weil dafür nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 27. Juni 1978 VIII R 54/74, BFHE 125, 535, BStBl II 1979 332) die Nutzung einer Wohnung im eigenen Haus erforderlich sei, die Kläger aber nicht wirtschaftliche Eigentümer der Wohnung geworden seien.

    Der BFH hat im Urteil in BFHE 125, 535, BStBl II 1979, 332, dem der erkennende Senat beigetreten ist, den Nießbraucher oder dinglichen Wohnberechtigten i. S. des § 1093 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der sein dingliches Recht durch entgeltliches Rechtsgeschäft erlangt hat, einem Mieter gleichgestellt.

  • BGH, 09.07.1969 - V ZR 190/67

    Keine Mietpreisbindung beim Dauerwohnrecht

    Auszug aus BFH, 22.10.1985 - IX R 48/82
    Der Anspruch des Grundstückseigentümers auf das Entgelt beruht jedoch auf einem Kaufvertrag (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 9. Juli 1969 V ZR 190/67, BGHZ 52, 243, 248, m. w. N.).

    Eine dem Wohnungseigentum ähnliche Gestaltung des Dauerwohnrechts kommt, wie bereits der BGH (BGHZ 52, 243, 248) ausgeführt hat, in Betracht, wenn es zeitlich unbeschränkt oder auf besonders lange Zeit bestellt wird und der Dauerwohnberechtigte sowohl die Finanzierung von Grundstückserwerb und Gebäudeerrichtung als auch die Verzinsung und Tilgung des Fremdkapitals sowie die laufenden Bewirtschaftungskosten übernimmt (Hinweis auf §§ 15 und 18 des Mustervertrags des Bundesministers für Wohnungsbau vom Oktober 1956, Bundesbaublatt - BBauBl - 1956, 615; Bärmann/Seuss, Praxis des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Teil B XI 5, 849; ebenso Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, 11. Aufl., § 41 WEG Anm. I).

  • BFH, 12.02.1985 - IX R 114/83

    Umfassender Renovierungsaufwand im Zusammenhang mit Grundstückserwerb

    Auszug aus BFH, 22.10.1985 - IX R 48/82
    Zur Bemessungsgrundlage der erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG zählen auch Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen, die den Anschaffungskosten oder anschaffungsnahem Herstellungsaufwand zuzurechnen sind (vgl. Urteil des Senats vom 12. Februar 1985 IX R 114/83, BFHE 143, 431, BStBl II 1985, 690).

    Sollte das FG hiernach die Voraussetzungen des § 7b EStG bejahen, so bemerkt der Senat zur Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen, daß außer dem Entgelt von 50.000 DM auch die Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen den Anschaffungskosten oder anschaffungsnahem Herstellungsaufwand zuzurechnen sein können (vgl. das Urteil des Senats vom 12. Februar 1985 IX R 114/83, BFHE 143, 431, BStBl II 1985, 690).

  • BFH, 23.10.1984 - IX R 48/80

    Nutzungswert - Entgeltliche Nutzung - Zurechnung - Rohmietwert - Abzug von

    Auszug aus BFH, 22.10.1985 - IX R 48/82
    Der unentgeltlich Nutzende kann vom Rohmietwert auch Werbungskosten abziehen und auf selbstgetragenen Modernisierungsaufwand erhöhte Absetzungen gemäß § 82a der Einkommensteuer-Druchführungsverordnung vornehmen, wie der Senat im Urteil vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80 (BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453) entschieden hat.
  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 166/80

    Wohnung - Begriffsdefinition

    Auszug aus BFH, 22.10.1985 - IX R 48/82
    Die Besteuerung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus gemäß § 21 Abs. 2 Alternative 1 EStG setzt voraus, daß der Steuerpflichtige bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Hauses oder, was gleichzuachten ist, einer Eigentumswohnung ist (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660, Nr. 2 der Gründe).
  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 215/79

    Zur Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 22.10.1985 - IX R 48/82
    Bei einer ganz oder teilweise unentgeltlichen Überlassung ist der Nutzungswert der Wohnung gemäß § 21 Abs. 2 Alternative 2 EStG dem Nutzenden zuzurechnen, wenn ihm eine gesicherte Rechtsposition eingeräumt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366).
  • BFH, 06.05.1960 - VI 223/59 U

    Abschreibungsmöglichkeiten eines Dauerwohnberechtigten - Steuerrechtliche

    Auszug aus BFH, 22.10.1985 - IX R 48/82
    Zu diesem Ergebnis gelangt der erkennende Senat unabhängig von den zur Begründung der herrschenden Meinung herangezogenen BFH- Urteilen vom 6. Mai 1960 VI 223/59 U (BFHE 71, 108, BStBl III 1960, 289) und vom 11. September 1964 VI 56/63 U (BFHE 81, 21, BStBl III 1965, 8), die zu § 7b EStG i. d. F. vor 1965 ergangen sind und deren Anwendung für die Rechtslage ab 1965 zweifelhaft erscheint.
  • BFH, 11.02.1981 - I R 13/77

    Auslegung von Verträgen - Vertragstext - Auslegung

    Auszug aus BFH, 22.10.1985 - IX R 48/82
    Indessen hat das FG noch nicht das von den Beteiligten wirklich Gewollte sowie die für die Vertragsauslegung bedeutsamen Begleitumstände erforscht (vgl. BFH- Urteil vom 11. Februar 1981 I R 13/77, BFHE 133, 3, BStBl II 1981, 475) und sich mit dem Vorbringen von Kläger und FA hierzu auseinandergesetzt.
  • BFH, 11.09.1964 - VI 56/63 U

    Voraussetzungen für erhöhte Absetzungen für Abnutzung (AfA) bei Ersterwerber

    Auszug aus BFH, 22.10.1985 - IX R 48/82
    Zu diesem Ergebnis gelangt der erkennende Senat unabhängig von den zur Begründung der herrschenden Meinung herangezogenen BFH- Urteilen vom 6. Mai 1960 VI 223/59 U (BFHE 71, 108, BStBl III 1960, 289) und vom 11. September 1964 VI 56/63 U (BFHE 81, 21, BStBl III 1965, 8), die zu § 7b EStG i. d. F. vor 1965 ergangen sind und deren Anwendung für die Rechtslage ab 1965 zweifelhaft erscheint.
  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 22.10.1985 - IX R 48/82
    Die von dem Dauerwohnrecht der Klägerin betroffene Wohnung könne nämlich nicht getrennt von dem übrigen Gebäude als selbständiges Wirtschaftsgut behandelt werden, da sie nicht in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Funktionszusammenhang stehe (Hinweis auf BFH-Beschluß vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132).
  • BFH, 12.04.2000 - X R 20/99

    Wohnberechtigter wirtschaftlicher Eigentümer?

    Das eigentumsähnlich gestaltete (veräußerliche und vererbliche) Dauerwohnrecht (i.S. von § 31 des Wohnungseigentumsgesetzes --WEG--) hat der BFH bisher nur dann als oder wie wirtschaftliches Wohnungseigentum beurteilt, wenn es zeitlich unbestimmt oder auf besonders lange Zeit bestellt wird und der Dauerwohnberechtigte sowohl die Finanzierung von Grundstückserwerb und Gebäudeerrichtung als auch die Verzinsung und Tilgung des Fremdkapitals sowie die laufenden Betriebskosten übernimmt (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1985 IX R 48/82, BFHE 145, 161, BStBl II 1986, 258).
  • FG Köln, 27.04.2000 - 5 K 4004/99

    Zur Zulagenberechtigung eines Dauerwohnrechtsinhabers

    Die BFH-Urteile v. 22.10.1995 (IX R 48/82, BStBl. II 1986, 256) sowie vom 11.9.1964 (VI 56/63 U, BStBl. III 1965, 8), auf die die vorgenannten Voraussetzungen zurückgingen, beträfen demgegenüber Fälle mit unterschiedlichen beteiligten Personen.

    Durch die Rechtsprechung des BFH (Urteil v. 22.10.1985 IX R 48/82, BStBl. II 1986, 258) ist anerkannt, daß ein Dauerwohnrecht aufgrund Vereinbarung der Beteiligten wie Wohnungseigentum i. S. des WEG gestaltet sein kann und damit als wirtschaftliches Eigentum zu betrachten ist.

    Eine dem Wohnungseigentum ähnliche Gestaltung des Dauerwohnrechts kommt, wie bereits der BGH (a.a.O.) ausgeführt hat, dann in Betracht, wenn es zeitlich unbeschränkt oder auf besonders lange Zeit bestellt wird und der Dauerwohnberechtigte sowohl die Finanzierung von Grundstückserwerb und Gebäudeerrichtung als auch die Verzinsung und Tilgung des Fremdkapitals sowie die laufenden Bewirtschaftungskosten übernimmt (BFH v. 22.10.1985, a.a.O.; BFH v. 1.10.1997 X R 91/94, BStBl. II 1998, 203).

  • BFH, 01.10.1997 - X R 91/94

    Nutzungsrechte im Beitrittsgebiet

    b) Auch das eigentumsähnlich gestaltete (veräußerliche und vererbliche) Dauerwohnrecht (i.S. von § 31 des Wohnungseigentumsgesetzes --WEG--) hat der BFH nur dann als oder wie wirtschaftliches Wohnungseigentum beurteilt, "wenn es zeitlich unbestimmt oder auf besonders lange Zeit bestellt wird und der Dauerwohnberechtigte sowohl die Finanzierung von Grundstückserwerb und Gebäudeerrichtung als auch die Verzinsung und Tilgung des Fremdkapitals sowie die laufenden Betriebskosten übernimmt" (Urteil vom 22. Oktober 1985 IX R 48/82, BFHE 145, 161, BStBl II 1986, 258).
  • BFH, 24.06.2004 - III R 42/02

    Wirtschaftliches Eigentum - Wohnungsrecht

    Selbst das eigentumsähnlich gestaltete (veräußerliche und vererbliche) Dauerwohnrecht i.S. der §§ 31 ff. des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wird nur als wirtschaftliches Wohnungseigentum beurteilt, wenn die vereinbarten Rechte und Pflichten wirtschaftlich den Rechten und Pflichten eines Wohnungseigentümers gleichstehen, der Wohnberechtigte die Finanzierung des Grundstückserwerbs sowie der Gebäudeerrichtung übernimmt und ihm für den Fall der Beendigung des Dauerwohnrechts eine angemessene Entschädigung zusteht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1985 IX R 48/82, BFHE 145, 161, BStBl II 1986, 258, und vom 16. Mai 2001 X R 14/97, BFHE 195, 355, BStBl II 2001, 578, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.1992 - IX R 13/90

    Kriterien für teilweise unentgeltliche Nutzungsüberlassung einer Wohnung

    b) Hiermit übereinstimmend hat der Senat bereits entschieden, daß bei einer ganz oder teilweise unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung deren Nutzungswert gemäß § 21 Abs. 2 Alternative 2 EStG dem Nutzenden zuzurechnen ist, wenn ihm eine gesicherte Rechtsposition eingeräumt wurde (vgl. Senatsurteil vom 22. Oktober 1985 IX R 48/82, BFHE 145, 161, 164, BStBl II 1986, 258).
  • BFH, 28.01.1988 - IV R 2/85

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch die Veräußerung von Eigentumswohnungen und die

    Dem FG kann auch in seiner Wertung zugestimmt werden, daß das wirtschaftliche Eigentum an der jeweiligen Wohnung bzw. Ladeneinheit bereits mit Abschluß des Vertrags über die Nutzung des Dauerwohnrechts übergegangen sei (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 22. Oktober 1985 IX R 48/82, BFHE 145, 161, BStBl II 1986, 258).
  • BFH, 14.02.2001 - X R 127/96

    Wohneigentumsförderung nach § 10 e EStG; Vorkostenabzug; Dauerwohnrecht

    Jedoch beurteilen die Finanzverwaltung (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 31. Dezember 1994 IV B 3 -S 2225 a- 294/94, BStBl I 1994, 887, Rz. 6) und auch die bisherige Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1985 IX R 48/82, BFHE 145, 161, BStBl II 1986, 258; vom 28. Januar 1988 IV R 2/85, BFH/NV 1989, 580; in BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203) das eigentumsähnlich gestaltete (veräußerliche und vererbliche) Dauerwohnrecht i.S. der §§ 31 ff. WEG als wirtschaftliches Wohnungseigentum, wenn die vereinbarten Rechte und Pflichten wirtschaftlich den Rechten und Pflichten eines Wohnungseigentümers gleichstehen und dem Dauerwohnberechtigten für den Fall der Beendigung des Dauerwohnrechts eine angemessene Entschädigung zusteht.
  • BFH, 04.06.1986 - IX R 80/85

    Eingeschränkter Werbungskostenabzug bei erheblich verbilligter

    Hiermit übereinstimmend hat der erkennende Senat bereits ausgesprochen, daß der verbilligt Nutzende Werbungskosten in dem Verhältnis abziehen kann, wie die Überlassung unentgeltlich geschehen ist (Urteil vom 22. Oktober 1985 IX R 48/82, BFHE 145, 161, 165, BStBl II 1986, 258, 260, vorletzter Absatz der Gründe).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 3 K 3113/17

    Vornahme eine Zurechnungsfortschreibung nach § 22 Abs. 2 BewG des Einheitswerts

    Eine dem Eigentum ähnliche Gestaltung des Dauerwohnrechts/Dauernutzungsrechts kommt insbesondere in Betracht, wenn es zeitlich unbeschränkt bestellt ist, die privaten (und öffentlichen) Lasten vom Nutzungsberechtigten getragen werden (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 1985 IX R 48/82, Bundessteuerblatt -BStB- II 1986, 258), im Falle des Heimfalls des Nutzungsrechts auf den Eigentümer ein Entschädigungsanspruch des Nutzungsberechtigten besteht und die Veräußerung des Nutzungsrechts nicht der Zustimmung des Eigentümers bedarf; dass der Verwalter einer Veräußerung des Nutzungsrechts zustimmen muss, entspricht lediglich der Gestaltung beim Wohnungseigentum (vgl. § 12 Abs. 1 WEG ).
  • FG Hamburg, 25.09.2014 - 2 K 28/14

    Einkommensteuergesetz: Schuldzinsenabzug bei Vermietung eines teilweise

    Selbst das eigentumsähnlich gestaltete (veräußerliche und vererbliche) Dauerwohnrecht i.S. der §§ 31 ff. des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wird nur als wirtschaftliches Wohnungseigentum beurteilt, wenn die vereinbarten Rechte und Pflichten wirtschaftlich den Rechten und Pflichten eines Wohnungseigentümers gleichstehen, der Wohnberechtigte die Finanzierung des Grundstückserwerbs sowie der Gebäudeerrichtung übernimmt und ihm für den Fall der Beendigung des Dauerwohnrechts eine angemessene Entschädigung zusteht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1985 IX R 48/82, BStBl II 1986, 258, vom 16. Mai 2001 X R 14/97, BStBl II 2001, 578 und vom 24. Juni 2004 III R 42/02, BFH/NV 2005, 164).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.02.2004 - 4 K 1058/01

    Wirtschaftliches Eigentum bei dinglichem Wohnrecht

  • BFH, 15.12.1992 - IX R 72/89

    Geltendmachung von Werbungskosten bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung

  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 212/02

    Kein begünstigter Erwerb wirtschaftlichen Eigentums bei Ablösung eines dinglichen

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.02.2004 - 4 K 1059/01

    Anspruch einer wirtschaftlichen Eigentümerin eines Hauses auf eine

  • BFH, 11.08.1987 - IX B 41/86

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen

  • BFH, 31.03.1987 - IX R 46/84

    Absetzung von Darlehenszinsen als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung

  • BFH, 03.06.1986 - IX R 63/81

    Nutzungswert der Wohung im eigenen Haus als Einkünfte aus Vermietung und

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