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   BFH, 22.10.2002 - VII B 306/01   

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BFH, 22.10.2002 - VII B 306/01 (https://dejure.org/2002,6598)
BFH, Entscheidung vom 22.10.2002 - VII B 306/01 (https://dejure.org/2002,6598)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - VII B 306/01 (https://dejure.org/2002,6598)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung des Mineralölsteueranteils wegen Insolvenz des Käufers - Ordnungsgemäße Zahlungserinnerung - Ordnungsgemäße Überwachung des Zahlungsverkehrs - Entschädigungsanspruch bei Forderungsausfall

  • Judicialis

    BGB § 284 Abs. 3 a.F.; ; BGB § 286 Abs. 3 n.F.; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB; Vergütung ausgefallener MinöSt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.06.2001 - VII B 232/00

    Zahlungsausfall - Mahnsystem - Zahlungsfrist - Androhung gerichtlicher Maßnahmen

    Auszug aus BFH, 22.10.2002 - VII B 306/01
    Selbst wenn man für die letzten Lieferungen die Zeit bis zur Beantragung des Mahnbescheids noch als ausreichend im Sinne der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ansehe (BFH-Beschluss vom 1. Juni 2001 VII B 232/00, BFH/NV 2001, 1609, unter Bezugnahme auf den BFH-Beschluss vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, BFHE 188, 217), führe dies nicht zur Vergütungsfähigkeit der entsprechenden Ansprüche.

    Im Übrigen hat sich die Klägerin nicht genügend mit der vorhandenen Rechtsprechung des BFH zur Rechtzeitigkeit von Mahnung und gerichtlicher Geltendmachung i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes (MinöStV) auseinander gesetzt (vgl. die Beschlüsse in BFHE 188, 217, und in BFH/NV 2001, 1609, und insbesondere die BFH-Beschlüsse vom 21. Mai 2001 VII B 53/00, BFH/NV 2001, 1304, und vom 8. Februar 2000 VII B 269/99, BFHE 191, 179).

    Wer die Frist von ca. 60 Tagen, die der Senat für angemessen hält (vgl. z.B. Senat in BFH/NV 2001, 1304), so wesentlich überschreitet und so großzügig verfährt, was ihm im Geschäfts- und Wirtschaftsleben selbstverständlich unbenommen bleibt, darf nicht damit rechnen, bei einem schließlichen Ausfall seiner Forderungen durch die Allgemeinheit entschädigt zu werden (BFH in BFH/NV 2001, 1609).

  • BFH, 02.02.1999 - VII B 247/98

    Mahnung unter Fristsetzung - Hinweis auf Rechtshängigkeit - Rechtzeitigkeit der

    Auszug aus BFH, 22.10.2002 - VII B 306/01
    Selbst wenn man für die letzten Lieferungen die Zeit bis zur Beantragung des Mahnbescheids noch als ausreichend im Sinne der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ansehe (BFH-Beschluss vom 1. Juni 2001 VII B 232/00, BFH/NV 2001, 1609, unter Bezugnahme auf den BFH-Beschluss vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, BFHE 188, 217), führe dies nicht zur Vergütungsfähigkeit der entsprechenden Ansprüche.

    Im Übrigen hat sich die Klägerin nicht genügend mit der vorhandenen Rechtsprechung des BFH zur Rechtzeitigkeit von Mahnung und gerichtlicher Geltendmachung i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes (MinöStV) auseinander gesetzt (vgl. die Beschlüsse in BFHE 188, 217, und in BFH/NV 2001, 1609, und insbesondere die BFH-Beschlüsse vom 21. Mai 2001 VII B 53/00, BFH/NV 2001, 1304, und vom 8. Februar 2000 VII B 269/99, BFHE 191, 179).

  • BFH, 21.05.2001 - VII B 53/00

    Vergütung ausgefallener Mineralölsteuer; abgestuftes Mahnsystem

    Auszug aus BFH, 22.10.2002 - VII B 306/01
    Im Übrigen hat sich die Klägerin nicht genügend mit der vorhandenen Rechtsprechung des BFH zur Rechtzeitigkeit von Mahnung und gerichtlicher Geltendmachung i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes (MinöStV) auseinander gesetzt (vgl. die Beschlüsse in BFHE 188, 217, und in BFH/NV 2001, 1609, und insbesondere die BFH-Beschlüsse vom 21. Mai 2001 VII B 53/00, BFH/NV 2001, 1304, und vom 8. Februar 2000 VII B 269/99, BFHE 191, 179).

    Wer die Frist von ca. 60 Tagen, die der Senat für angemessen hält (vgl. z.B. Senat in BFH/NV 2001, 1304), so wesentlich überschreitet und so großzügig verfährt, was ihm im Geschäfts- und Wirtschaftsleben selbstverständlich unbenommen bleibt, darf nicht damit rechnen, bei einem schließlichen Ausfall seiner Forderungen durch die Allgemeinheit entschädigt zu werden (BFH in BFH/NV 2001, 1609).

  • BFH, 29.04.2002 - IV B 29/01

    Gewerbliche Tätigkeit einer Laborarztpraxis

    Auszug aus BFH, 22.10.2002 - VII B 306/01
    Die Rechtsfrage ist auch nicht klärungsbedürftig, wenn auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind und keine neuen Gesichtpunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. den BFH-Beschluss vom 29. April 2002 IV B 29/01, BFHE 198, 316, BStBl II 2002, 581, mit einer Zusammenfassung dieser Rechtsgrundsätze).
  • BFH, 08.02.2000 - VII B 269/99

    Mineralöllieferant - Zahlungsverzug des Abnehmers - Mahnung - Fristsetzung -

    Auszug aus BFH, 22.10.2002 - VII B 306/01
    Im Übrigen hat sich die Klägerin nicht genügend mit der vorhandenen Rechtsprechung des BFH zur Rechtzeitigkeit von Mahnung und gerichtlicher Geltendmachung i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes (MinöStV) auseinander gesetzt (vgl. die Beschlüsse in BFHE 188, 217, und in BFH/NV 2001, 1609, und insbesondere die BFH-Beschlüsse vom 21. Mai 2001 VII B 53/00, BFH/NV 2001, 1304, und vom 8. Februar 2000 VII B 269/99, BFHE 191, 179).
  • BFH, 13.08.2007 - VII B 345/06

    Haftungsinanspruchnahme eines Steuerfachgehilfen; Rüge einer fehlerhaften

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtslage gesetzlich klar geregelt ist oder auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung der Frage geboten erscheinen lassen (Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2002 VII B 306/01, BFH/NV 2003, 208).
  • BFH, 20.03.2003 - III B 84/01

    Behindertenpauschbetrag, Verfassungsmäßigkeit

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung der Frage geboten erscheinen lassen (z.B. BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2002 VII B 306/01, BFH/NV 2003, 208).
  • BFH, 11.12.2007 - VII B 172/07

    Keine Revisionszulassung bei Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der

    Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (z.B. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2002 VII B 306/01, BFH/NV 2003, 208), die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 23 ff.).
  • BFH, 23.01.2008 - VII B 169/07

    Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr.1 AO: Ende des Drei-Tages-Zeitraums,

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtslage gesetzlich klar geregelt ist oder auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung der Frage geboten erscheinen lassen (Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2002 VII B 306/01, BFH/NV 2003, 208).
  • BFH, 10.12.2004 - III B 162/03

    Haushaltszugehörigkeit von Kindern

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung der Frage geboten erscheinen lassen (z.B. BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2002 VII B 306/01, BFH/NV 2003, 208).
  • BFH, 15.04.2004 - III B 84/03

    Außergewöhnliche Belastungen: nachträglicher Einbau eines Fahrstuhls und eines

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung der Frage geboten erscheinen lassen (z.B. BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2002 VII B 306/01, BFH/NV 2003, 208).
  • BFH, 19.11.2007 - VII B 148/07

    Voraussetzungen für die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und der Abgabe

    Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (z.B. BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2002 VII B 306/01, BFH/NV 2003, 208), die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 23 ff.).
  • BFH, 29.06.2006 - VII B 19/06

    Ermessen bei der zusammengefassten Aufforderung zur Abgabe des

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung der Frage geboten erscheinen lassen (z.B. BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2002 VII B 306/01, BFH/NV 2003, 208).
  • BFH, 16.07.2007 - VII B 321/06

    Vernichtung oder Ungültigmachen von deutschen Tabaksteuerzeichen; Amtshilfe

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtslage gesetzlich klar geregelt ist oder auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung der Frage geboten erscheinen lassen (Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2002 VII B 306/01, BFH/NV 2003, 208).
  • BFH, 10.04.2006 - VII B 181/05

    Vermögensverzeichnis; eidesstattliche Versicherung

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung der Frage geboten erscheinen lassen (z.B. BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2002 VII B 306/01, BFH/NV 2003, 208).
  • BFH, 29.03.2007 - VII B 283/06

    NZB: Steuerberater, Widerruf der Bestellung, Vermögensverfall

  • BFH, 07.06.2006 - VII B 195/05

    Ermessen bei der zusammengefassten Aufforderung zur Abgabe des

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