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   BFH, 22.10.2003 - V R 95/01   

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https://dejure.org/2003,9985
BFH, 22.10.2003 - V R 95/01 (https://dejure.org/2003,9985)
BFH, Entscheidung vom 22.10.2003 - V R 95/01 (https://dejure.org/2003,9985)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - V R 95/01 (https://dejure.org/2003,9985)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG 1993 § 2; ; UStG 1993 § 18 Abs. 9 Satz 1; ; UStG 1993 § 18 Abs. 9 Satz 7; ; UStDV 1993 § 51 Abs. 3 Satz 1; ; UStDV 1993 §§ 59 ff.; ; UStDV 1993 § 61 Abs. 3; ; AO 1977 § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuervergütung für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Stpfl.

  • datenbank.nwb.de

    Richtlinienkonforme Auslegung der Begriffe "ansässig" und "Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütung von Vorsteuerbeträgen auf Grund von Aufwendungen für Kraftstoff im Steuerrecht; Nachweis des Sitzes einer Geschäftsleitung im Ausland; Voraussetzungen für die Gewährung einer Vorsteuervergütung ; Vergütung der Vorsteuerbeträge an im Ausland ansässige ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 18 Abs 9, UStDV § 59
    Ort der Geschäftsleitung; Unternehmereigenschaft; Vorsteuervergütung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.05.2003 - V R 97/01

    Vorsteuer-Vergütungsverfahren

    Auszug aus BFH, 22.10.2003 - V R 95/01
    In seinem Urteil vom 22. Mai 2003 V R 97/01 (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2003, 505) hat der Senat dargelegt, dass im Wege der richtlinienkonformen Auslegung zu ermitteln ist, ob die in § 11 AO 1977 umschriebenen Voraussetzungen den gemeinschaftsrechtlichen Begriffsmerkmalen der "Ansässigkeit" bzw. des "Sitzes" i.S. von Art. 1 der Dreizehnten Richtlinie 86/560/EWG des Rates vom 17. November 1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige (im Folgenden: Dreizehnte Richtlinie 86/560/EWG) entsprechen.

    Auch insoweit wird auf die in der Entscheidung in UR 2003, 505 dargelegten Grundsätze verwiesen.

  • FG Köln, 26.09.2001 - 2 K 4929/99

    Ansässigkeitsbegriff im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens

    Auszug aus BFH, 22.10.2003 - V R 95/01
    Zur Begründung führte das Finanzgericht (FG) in seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 649 veröffentlichten Entscheidung aus, die Klägerin sei Unternehmerin i.S. des § 2 UStG 1993, weil sie Verträge abgeschlossen und erfüllt habe und damit nach außen im Rechtsverkehr aufgetreten sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-136/99

    Monte Dei Paschi Di Siena

    Auszug aus BFH, 22.10.2003 - V R 95/01
    Aus den Feststellungen der Vorinstanz ist nicht ersichtlich, ob das BfF insoweit von seiner Befugnis Gebrauch gemacht hat, sich an die Behörde des Mitgliedstaats zu wenden, die die Bescheinigung ausgestellt hat, um Informationen einzuholen (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Antonio Saggio vom 13. April 2000 in der Rs. C-136/99 --Société Monte Dei Paschi Di Siena--, Slg. 2000, I-6111 RandNr.
  • BFH, 18.01.2007 - V R 23/05

    Vorsteuervergütungsantrag: Vorlage der Original-Rechnung, Ausschlussfrist,

    Diese Auslegung ist auch gemeinschaftsrechtlich geboten (vgl. zur richtlinienkonformen Auslegung der nationalen Vorschriften über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren: BFH-Urteile vom 22. Mai 2003 V R 97/01, BFHE 203, 193, BStBl II 2003, 819; vom 22. Oktober 2003 V R 95/01, BFH/NV 2004, 828; in BFHE 203, 531, BStBl II 2004, 196; vom 10. Februar 2005 V R 56/03, HFR 2005, 1208; FG Köln, Vorlagebeschluss vom 19. Januar 2006 2 K 5044/03, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 612).
  • FG Köln, 18.10.2006 - 10 K 616/03

    Pflicht eines im Ausland ansässigen Unternehmens ohne Zweigniederlassung im

    Für diese Vorschriften nimmt die Rechtsprechung an, dass es sich bei dem insoweit maßgeblichen Begriff der Ansässigkeit um einen gemeinschaftsrechtlichen Begriff handelt, dessen Inhalt EU-richtlinienkonform am gemeinschaftsrechtlichen Begriff der festen Niederlassung zu bestimmen ist, ohne dass ein Rückgriff auf die Begriffsbestimmungen in der AO 1977 möglich wäre (BFH-Urteile vom 22. Oktober 2003 V R 95/01, BFH/NV 2004, 828, HFR 2004, 791 mit Merkmal-Katalog für eine in Luxemburg ansässige Briefkastengesellschaft unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 22. Mai 2003 V R 97/01, BFHE 203, 193 , BStBl II 2003, 819 ).
  • FG Köln, 18.10.2006 - 10 K 614/03

    Abzugsverfahren; Haftung; Begriff der Ortsansässigkeit

    Für diese Vorschriften nimmt die Rechtsprechung an, dass es sich bei dem insoweit maßgeblichen Begriff der Ansässigkeit um einen gemeinschaftsrechtlichen Begriff handelt, dessen Inhalt EU-richtlinienkonform am gemeinschaftsrechtlichen Begriff der festen Niederlassung zu bestimmen ist, ohne dass ein Rückgriff auf die Begriffsbestimmungen in der AO 1977 möglich wäre (BFH-Urteile vom 22. Oktober 2003 V R 95/01, BFH/NV 2004, 828, HFR 2004, 791 mit Merkmal-Katalog für eine in Luxemburg ansässige Briefkastengesellschaft unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 22. Mai 2003 V R 97/01, BFHE 203, 193 , BStBl II 2003, 819).
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