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   BFH, 22.10.2003 - V B 76/03   

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https://dejure.org/2003,14503
BFH, 22.10.2003 - V B 76/03 (https://dejure.org/2003,14503)
BFH, Entscheidung vom 22.10.2003 - V B 76/03 (https://dejure.org/2003,14503)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - V B 76/03 (https://dejure.org/2003,14503)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Fortbildung des Rechts; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.04.2003 - V B 183/02

    Steuererklärungspflicht bei Ist-Besteuerung

    Auszug aus BFH, 22.10.2003 - V B 76/03
    Damit ist die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht dargetan (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. April 2003 V B 183/02, BFH/NV 2003, 1097, und vom 20. April 2000 V B 156/99, BFH/NV 2000, 1347).
  • BFH, 08.01.2003 - X B 23/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 22.10.2003 - V B 76/03
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), wenn eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. Januar 2003 X B 23/02, BFH/NV 2003, 504).
  • BFH, 20.04.2000 - V B 156/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 22.10.2003 - V B 76/03
    Damit ist die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht dargetan (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. April 2003 V B 183/02, BFH/NV 2003, 1097, und vom 20. April 2000 V B 156/99, BFH/NV 2000, 1347).
  • BFH, 11.02.2003 - XI B 172/01

    Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 22.10.2003 - V B 76/03
    Dazu sind substantielle und konkrete Angaben dazu erforderlich, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 XI B 172/01, BFH/NV 2003, 652).
  • BFH, 10.03.1995 - VIII B 98/94

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde

    Auszug aus BFH, 22.10.2003 - V B 76/03
    Denn dieser Revisionszulassungsgrund betrifft die unterschiedliche Beantwortung von Rechtsfragen durch Organe der Rechtsprechung; die Zulassung der Revision wegen uneinheitlicher Beurteilung bestimmter Fragen durch Verwaltungsbehörden kommt nur unter den Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO in Betracht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. März 1995 VIII B 98/94, BFH/NV 1995, 992), die im Falle der unterschiedlichen Beurteilung eines Sachverhalts durch zwei Finanzämter indes nicht erfüllt sind.
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