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   BFH, 22.10.2008 - IX B 88/08   

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https://dejure.org/2008,16087
BFH, 22.10.2008 - IX B 88/08 (https://dejure.org/2008,16087)
BFH, Entscheidung vom 22.10.2008 - IX B 88/08 (https://dejure.org/2008,16087)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - IX B 88/08 (https://dejure.org/2008,16087)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    "Divergenz" bei der Beurteilung von Tatsachen; grundsätzliche Bedeutung auslaufenden Rechts; Nichtbeeidigung eines Zeugen

  • Judicialis

    FGO § 82; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 391; ; ZPO § 393

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei auslaufendem Recht; keine Abweichung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage, wenn FG bei der Beurteilung von Tatsachen zu einer anderen Auffassung als der Steuerpflichtige kommt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.03.2005 - X B 46/04

    NZB: rechtliches Gehör, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 22.10.2008 - IX B 88/08
    Ermessensfehler müssen für die ordnungsgemäße Darlegung eines entsprechenden Verfahrensmangels schlüssig gerügt sein (BFH-Beschluss vom 17. März 2005 X B 46/04, BFH/NV 2005, 1132); hierzu reicht der Vortrag der Klägerin indes nicht aus.
  • BFH, 20.01.2005 - X S 2/04

    Darlegung von Verfahrensmängeln

    Auszug aus BFH, 22.10.2008 - IX B 88/08
    Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Gericht die Grenzen seines Ermessens verkannt oder missbräuchlich außer Acht gelassen hat (BFH-Beschluss vom 20. Januar 2005 X S 2/04 (PKH), BFH/NV 2005, 902, m.w.N.).
  • BFH, 04.08.1993 - II B 175/92

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei Vorlage einer maßgeblichen Rechtsfrage im

    Auszug aus BFH, 22.10.2008 - IX B 88/08
    Soweit das FG im Einzelfall bei der Beurteilung von Tatsachen zu einer von der Auffassung der Klägerin abweichenden Schlussfolgerung gelangt ist, liegt darin keine Abweichung in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage (BFH-Beschluss vom 4. August 1993 II B 175/92, BFH/NV 1994, 718).
  • BFH, 17.10.2006 - IX B 42/05

    NZB: Eigenheimzulage, grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 22.10.2008 - IX B 88/08
    Hinzu kommt, dass bei einer die Gewährung von Eigenheimzulage --d.h. auslaufendes Recht-- betreffenden Rechtsfrage regelmäßig die grundsätzliche Bedeutung zu verneinen ist (BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2006 IX B 42/05, BFH/NV 2007, 213, m.w.N.).
  • BFH, 10.09.2003 - IX B 43/03

    Verfahrensmangel; große Übergangsregelung gem. § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG

    Auszug aus BFH, 22.10.2008 - IX B 88/08
    Soweit die Klägerin vorbringt, das FG habe im Rahmen seiner Beweiswürdigung Beweismittel "nicht hinreichend gewürdigt", wendet sie sich nach dem tatsächlichen Gehalt ihres Beschwerdevorbringens --wie der Beklagte und Beschwerdegegner in der Beschwerdeerwiderung zutreffend ausführt-- im Ergebnis gegen die Würdigung der festgestellten Tatsachen durch das FG; mit solchen der Revision vorbehaltenen Einwendungen kann sie im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 10. September 2003 IX B 43/03, BFH/NV 2003, 1582).
  • BFH, 26.02.2015 - III B 124/14

    Abzweigung des Kindergeldes an das Kind bei Erhalt von Grundsicherungsleistungen

    d) Soweit der Kläger bei der Beurteilung von Tatsachen zu einer vom FG abweichenden Schlussfolgerung gelangt, liegt darin keine Abweichung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage (BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2008 IX B 88/08, n.v., Rz 2).
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