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   BFH, 22.10.2008 - X B 91/08   

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https://dejure.org/2008,13214
BFH, 22.10.2008 - X B 91/08 (https://dejure.org/2008,13214)
BFH, Entscheidung vom 22.10.2008 - X B 91/08 (https://dejure.org/2008,13214)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - X B 91/08 (https://dejure.org/2008,13214)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wohnbauförderung nach § 7h EStG: Bindungswirkung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung der Gemeinde

  • Judicialis

    EStG § ... 7h; ; EStG § 7h Abs. 1; ; EStG § 7h Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 7h Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 7h Abs. 1 Satz 3; ; EStG § 7h Abs. 2; ; EStG § 7i; ; EStG § 10f; ; EStG § 11a; ; EStG § 11b; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwendiger Inhalt und Bindungswirkung einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.06.2006 - IX B 122/05

    Bescheinigung nach § 7h EStG

    Auszug aus BFH, 22.10.2008 - X B 91/08
    Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) weicht nicht vom Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juni 2006 IX B 122/05 (BFH/NV 2006, 2061) ab.

    In dem Beschluss in BFH/NV 2006, 2061 hat sich der BFH mit dem notwendigen Inhalt einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) befasst.

  • BFH, 02.09.2008 - X R 7/07

    Umfang der Bindungswirkung einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG - keine

    Auszug aus BFH, 22.10.2008 - X B 91/08
    Die Bescheinigung der Gemeindebehörde behält damit die Prüfung der steuerlichen Voraussetzungen des Fördertatbestandes der Finanzbehörde vor (vgl. hierzu Senatsurteil vom 2. September 2008 X R 7/07, nicht veröffentlicht).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1620/09

    Keine erhöhte Absetzung nach § 7h EStG für die in einem bisher nicht ausgebauten

    Unter dieses eigenständige Prüfungsrecht der Finanzbehörde fällt damit auch die Beurteilung, ob durch die Baumaßnahme ein modernisiertes bzw. instandgesetztes Gebäude oder ein Neubau bzw. bautechnisch neues Gebäude entstanden ist (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960; BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2008 X B 91/08, BFH/NV 2009, 155; a.A. Beck, DStR 2009, 1412).

    Aber selbst wenn in der Bescheinigung als durchgeführte Maßnahmen "Modernisierungsmaßnahmen i.S.d. § 177 BauGB" oder "Instandsetzungsmaßnahmen i.S.d. § 177 BauGB" angekreuzt worden wären, würde der Bescheinigung aufgrund des Hinweises auf das Prüfungsrecht des Beklagten keine Bindungswirkung zukommen (BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2008 X B 91/08, BFH/NV 2009, 155).

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1184/08

    (Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen

    Unter dieses eigenständige Prüfungsrecht der Finanzbehörde fällt damit auch die Beurteilung, ob durch die Baumaßnahme ein modernisiertes bzw. instandgesetztes Gebäude oder ein Neubau bzw. bautechnisch neues Gebäude entstanden ist (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960; BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2008 X B 91/08, BFH/NV 2009, 155; a.A. Beck, DStR 2009, 1712).

    Aber selbst wenn in der Bescheinigung als durchgeführte Maßnahmen "Modernisierungsmaßnahmen i.S.d. § 177 BauGB" oder "Instandsetzungsmaßnahmen i.S.d. § 177 BauGB" angekreuzt worden wären, würde der Bescheinigung aufgrund des Hinweises auf das Prüfungsrecht des Beklagten keine Bindungswirkung zukommen (BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2008 X B 91/08, BFH/NV 2009, 155).

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1183/08

    Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen

    Unter dieses eigenständige Prüfungsrecht der Finanzbehörde fällt damit auch die Beurteilung, ob durch die Baumaßnahme ein modernisiertes bzw. instandgesetztes Gebäude oder ein Neubau bzw. bautechnisch neues Gebäude entstanden ist (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960; BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2008 X B 91/08, BFH/NV 2009, 155; a.A. Beck, DStR 2009, 1412).

    Aber selbst wenn in der Bescheinigung als durchgeführte Maßnahmen "Modernisierungsmaßnahmen i.S.d. § 177 BauGB" oder "Instandsetzungsmaßnahmen i.S.d. § 177 BauGB" angekreuzt worden wären, würde der Bescheinigung aufgrund des Hinweises auf das Prüfungsrecht des Beklagten keine Bindungswirkung zukommen (BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2008 X B 91/08, BFH/NV 2009, 155).

  • FG Hessen, 12.12.2011 - 8 K 1754/08

    Keine Bindungswirkung der gemeindlichen Bescheinigung für Steuerbegünstigung nach

    Angesichts des insoweit eindeutigen Wortlauts der Bescheinigung mussten auch die Kläger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller ihnen bekannten Umstände davon ausgehen, dass die Gemeinde keine abschließende Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 10f, 7h EStG getroffen hat (bei einem entsprechenden Hinweis auf das eigenständige Prüfungsrecht der Finanzbehörde entsprechend den Bescheinigungsrichtlinien im Ergebnis ebenso: BFH-Urteile vom 14.01.2004 X R 19/02, BFHE 205, 87, BStBl. II 2004, 711, vom 24.06.2009 X R 8/08, BFHE 225, 431, BStBl. II 2009, 960 sowie vom 02.09.2008 X R 7/07, BFHE 224, 484, BStBl. II 2009, 596 und BFH-Beschluss vom 22.10.2008 X B 91/08, BFH/NV 2009, 155).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2010 - 3 S 2856/08

    Rücknahme einer Bescheinigung für die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen

    Der Regelungscharakter einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG besteht darin, dass sie das Vorliegen der in § 7h Abs. 1 EStG aufgeführten Umstände feststellend bescheinigt und insoweit auf Herbeiführung einer unmittelbaren Rechtsfolge gerichtet ist, als sie als Grundlagenbescheid gegenüber den Finanzbehörden grundsätzlich Bindungswirkung entfaltet (vgl. BFH, Urteil vom 02.09.2008 - X R 7/07 - BFHE 224, 484 = DStR 2009, 1305; Beschluss vom 22.10.2008 - X B 91/08 -, BFH/NV 2009, 155; Urteil vom 22.09.2005 - IX R 13/04 -, BFH/NV 2006, 284; Urteil vom 04.05.2004 - XI R 38/01 -, BFHE 207, 100; Urteil vom 21.08.2001 - IX R 20/99 -, BFH/NV 2002, 105; BVerwG, Beschluss vom 08.06.2005 - 10 B 29.05 u.a. -, juris; Erhard, in: Blümich, EStG-KStG-GewStG, § 7h EStG Rn. 41; Kulosa, in: Schmidt, EStG, § 7h Rn. 5; FG Bad.-Württ., Urteil vom 24.10.1996 - 2 K 44/95 -, EFG 1997, 338; Urteil vom 24.02.1999 - 10 K 350/96 -, EFG 1999, 426; Sächsisches FG, Urteil vom 07.02.2007 - 6 K 2076/06 -, EFG 2007, 1150; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.04.2007 - 8 S 2090/06 -, VBlBW 2007, 347 = DStRE 2007, 1430; [BVerwG, Beschluss vom 07.05.2008 - 9 B 35.07 -, Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 75 < Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen>]).
  • FG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - 1 K 2923/07

    Verbilligte Überlassung an nahe Angehörige - Überschussprognose zur Prüfung der

    Die steuerlichen Voraussetzungen der Regelung zur Sonderabschreibung können zudem von den Finanzbehörden und vom Finanzgericht in eigener Zuständigkeit geprüft werden, wenn die Bescheinigung -wie vorliegend- nach dem 31.12.1998 erteilt worden ist (BFH- Beschluss vom 22.10.2008, X B . 91/08, BFH/NV 2009, 155; BFH-Urteil vom 2.09.2008, X R /07, BStBl II 2009, 956).
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