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   BFH, 22.10.2014 - X R 28/11   

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https://dejure.org/2014,45372
BFH, 22.10.2014 - X R 28/11 (https://dejure.org/2014,45372)
BFH, Entscheidung vom 22.10.2014 - X R 28/11 (https://dejure.org/2014,45372)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - X R 28/11 (https://dejure.org/2014,45372)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Endgültige Einstellung der gewerblichen Tätigkeit als Voraussetzung für einen tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn oder Aufgabegewinn - Angemessenheit des Betriebsaufgabezeitraums - Teilbetriebsveräußerung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 16, EStG § 34
    Endgültige Einstellung der gewerblichen Tätigkeit als Voraussetzung für einen tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn oder Aufgabegewinn - Angemessenheit des Betriebsaufgabezeitraums - Teilbetriebsveräußerung

  • Bundesfinanzhof

    Endgültige Einstellung der gewerblichen Tätigkeit als Voraussetzung für einen tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn oder Aufgabegewinn - Angemessenheit des Betriebsaufgabezeitraums - Teilbetriebsveräußerung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 EStG 2002, § 34 EStG 2002
    Endgültige Einstellung der gewerblichen Tätigkeit als Voraussetzung für einen tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn oder Aufgabegewinn - Angemessenheit des Betriebsaufgabezeitraums - Teilbetriebsveräußerung

  • IWW

    § 34 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, § ... 164 Abs. 1 der Abgabenordnung, § 34 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG, § 16 Abs. 4 EStG, § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG, § 16 EStG, § 6 Abs. 5 Satz 2 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • rewis.io

    Endgültige Einstellung der gewerblichen Tätigkeit als Voraussetzung für einen tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn oder Aufgabegewinn - Angemessenheit des Betriebsaufgabezeitraums - Teilbetriebsveräußerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Tarifbegünstigung des Aufgabegewinns

  • rechtsportal.de

    EStG § 16 Abs. 4 ; EStG § 34
    Voraussetzungen der Tarifbegünstigung des Aufgabegewinns

  • datenbank.nwb.de

    Ermäßigte Besteuerung eines Veräußerungsgewinns oder Aufgabegewinns bei endgültiger Einstellung der gewerblichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifbegünstigung des Aufgabegewinns - endgültige Einstellung trotz neuer GbR?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsaufgabe über 2 Veranlagungszeiträume

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 16.12.1992 - X R 52/90

    Voraussetzungen für Tätigkeitsbeendigung bei tarifbegünstigter

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - X R 28/11
    aa) Die Beendigung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit ist selbständiges Merkmal einer tarifbegünstigten Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 1992 X R 52/90, BFHE 170, 363, BStBl II 1994, 838, unter 4., m.w.N.).

    Nur die mit einem bestimmten, dem veräußerten oder aufgelösten (Teil-) Betrieb verbundene gewerbliche Tätigkeit (dazu erkennender Senat in BFHE 158, 48, BStBl II 1989, 973) muss eingestellt werden und dies (nur) von demjenigen, der zuvor mit Hilfe dieses Betriebsvermögens den Tatbestand der Erzielung gewerblicher Einkünfte verwirklichte (Senatsurteil in BFHE 170, 363, BStBl II 1994, 838).

    bb) Entgegen der Ansicht des FG hindert die Fortführung eines bisher als Einzelunternehmen geführten Gewerbebetriebs durch eine Personengesellschaft, an welcher der Steuerpflichtige beteiligt ist, beim Einzelunternehmer nicht die für eine tarifbegünstigte Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe erforderliche Tätigkeitsbeendigung (so Senatsurteil in BFHE 170, 363, BStBl II 1994, 838).

  • BFH, 09.08.1989 - X R 62/87

    Für Teilbetriebsveräußerung genügt Aufgabe der mit dem veräußerten

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - X R 28/11
    Dies folgt u.a. daraus, dass der Zweck der Vergünstigungsregelung auch darin besteht, die steuerliche Erfassung der in einem bestimmten (Teil-)Betrieb im Laufe der Zeit angesammelten stillen Reserven im Falle der Veräußerung oder Aufgabe dieses (Teil-)Betriebs sicherzustellen, was aber nur gewährleistet ist, wenn feststeht, dass das veräußerte oder aufgelöste Betriebsvermögen vom Zeitpunkt der Veräußerung an aufhört, der gewerblichen Tätigkeit des Steuerschuldners zu dienen (Senatsurteil vom 9. August 1989 X R 62/87, BFHE 158, 48, BStBl II 1989, 973).

    Nur die mit einem bestimmten, dem veräußerten oder aufgelösten (Teil-) Betrieb verbundene gewerbliche Tätigkeit (dazu erkennender Senat in BFHE 158, 48, BStBl II 1989, 973) muss eingestellt werden und dies (nur) von demjenigen, der zuvor mit Hilfe dieses Betriebsvermögens den Tatbestand der Erzielung gewerblicher Einkünfte verwirklichte (Senatsurteil in BFHE 170, 363, BStBl II 1994, 838).

  • BFH, 13.02.1980 - I R 14/77

    Tankstelle eines Kraftstoff-Großhandels ist kein Teilbetrieb

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - X R 28/11
    Ob dies der Fall war (zu den Abgrenzungsmerkmalen vgl. z.B. Senatsurteil vom 12. Dezember 2013 X R 33/11, BFH/NV 2014, 693, unter II.1.) oder ob es sich bei dem Getränkeladen nicht vielmehr nur um eine unselbständige Verkaufsstelle (hierzu vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Februar 1980 I R 14/77, BFHE 130, 384, BStBl II 1980, 498; vom 24. April 1980 IV R 61/77, BFHE 131, 220, BStBl II 1980, 690; vom 12. Februar 1992 XI R 21/90, BFH/NV 1992, 516) handelte, hat das FG weder geprüft noch diesbezügliche Feststellungen getroffen, an Hand derer der erkennende Senat dies prüfen könnte.
  • BFH, 24.04.1980 - IV R 61/77

    Zusammenfassung von Unternehmen - Geschäftswert des Gesamtunternehmens -

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - X R 28/11
    Ob dies der Fall war (zu den Abgrenzungsmerkmalen vgl. z.B. Senatsurteil vom 12. Dezember 2013 X R 33/11, BFH/NV 2014, 693, unter II.1.) oder ob es sich bei dem Getränkeladen nicht vielmehr nur um eine unselbständige Verkaufsstelle (hierzu vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Februar 1980 I R 14/77, BFHE 130, 384, BStBl II 1980, 498; vom 24. April 1980 IV R 61/77, BFHE 131, 220, BStBl II 1980, 690; vom 12. Februar 1992 XI R 21/90, BFH/NV 1992, 516) handelte, hat das FG weder geprüft noch diesbezügliche Feststellungen getroffen, an Hand derer der erkennende Senat dies prüfen könnte.
  • BFH, 15.03.1984 - IV R 189/81

    Teilbetriebsveräußerung - Verlag - Verlegerische Betreuung - Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - X R 28/11
    Maßgeblich für die Frage, ob ein selbständiger Teil eines Gesamtbetriebs vorliegt, ist vielmehr das Gesamtbild der beim Veräußerer bestehenden Verhältnisse (z.B. BFH-Urteil vom 15. März 1984 IV R 189/81, BFHE 140, 563, BStBl II 1984, 486; Senatsurteil vom 23. November 1988 X R 1/86, BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376).
  • BFH, 23.11.1988 - X R 1/86

    1. Die Vermietung von Ferienwohnungen in einem Appartementhaus als Teilbetrieb -

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - X R 28/11
    Maßgeblich für die Frage, ob ein selbständiger Teil eines Gesamtbetriebs vorliegt, ist vielmehr das Gesamtbild der beim Veräußerer bestehenden Verhältnisse (z.B. BFH-Urteil vom 15. März 1984 IV R 189/81, BFHE 140, 563, BStBl II 1984, 486; Senatsurteil vom 23. November 1988 X R 1/86, BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376).
  • BFH, 12.02.1992 - XI R 21/90

    Gewerbesteuerfreiheit für einen Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Filialen -

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - X R 28/11
    Ob dies der Fall war (zu den Abgrenzungsmerkmalen vgl. z.B. Senatsurteil vom 12. Dezember 2013 X R 33/11, BFH/NV 2014, 693, unter II.1.) oder ob es sich bei dem Getränkeladen nicht vielmehr nur um eine unselbständige Verkaufsstelle (hierzu vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Februar 1980 I R 14/77, BFHE 130, 384, BStBl II 1980, 498; vom 24. April 1980 IV R 61/77, BFHE 131, 220, BStBl II 1980, 690; vom 12. Februar 1992 XI R 21/90, BFH/NV 1992, 516) handelte, hat das FG weder geprüft noch diesbezügliche Feststellungen getroffen, an Hand derer der erkennende Senat dies prüfen könnte.
  • BFH, 26.05.1993 - X R 101/90

    Zum für Annahme einer Betriebsaufgabe maßgeblichen Zeitraum

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - X R 28/11
    Dass die Dauer des Abwicklungszeitraums im Streitfall ohne Weiteres anzuerkennen ist, ergibt sich entgegen der Ansicht des Klägers jedoch umgekehrt auch nicht aus dem Senatsurteil vom 26. Mai 1993 X R 101/90 (BFHE 171, 468, BStBl II 1993, 710); dem folgend BFH-Urteil vom 26. April 2001 IV R 14/00 (BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798).
  • BFH, 13.02.1996 - VIII R 39/92

    Keine Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG bei Veräußerung eines Teilbetriebs ohne

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - X R 28/11
    a) Ein Teilbetrieb ist ein organisatorisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil des Gesamtbetriebs, der für sich betrachtet alle Merkmale eines Betriebs im Sinne des EStG ausweist und als solcher lebensfähig ist (z.B. BFH-Urteil vom 13. Februar 1996 VIII R 39/92, BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409).
  • BFH, 26.04.2001 - IV R 14/00

    GmbH-Beteiligung eines Mediziners

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - X R 28/11
    Dass die Dauer des Abwicklungszeitraums im Streitfall ohne Weiteres anzuerkennen ist, ergibt sich entgegen der Ansicht des Klägers jedoch umgekehrt auch nicht aus dem Senatsurteil vom 26. Mai 1993 X R 101/90 (BFHE 171, 468, BStBl II 1993, 710); dem folgend BFH-Urteil vom 26. April 2001 IV R 14/00 (BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798).
  • BFH, 08.02.2007 - IV R 65/01

    Klarstellung eines mehrdeutigen Verwaltungsaktes durch Auslegung -

  • BFH, 17.12.2008 - IV R 11/06

    Betriebsaufgabe - kurzer Abwicklungszeitraum - nachträgliche Abänderung des

  • BFH, 12.12.2013 - X R 33/11

    Hotel und Appartementhaus als Teilbetriebe - Freie Beweiswürdigung -

  • FG Münster, 25.11.2010 - 5 K 5019/06

    Frage der ermäßigten Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Veräußerung von

  • BFH, 16.03.2017 - IV R 31/14

    Echte und unechte Realteilung; Aufgabe des Gewerbebetriebs bei Auflösung einer

    Die Beendigung der Tätigkeit ist daher objektiv auf ein bestimmtes Betriebsvermögen und in subjektiver Hinsicht auf ein bestimmtes Steuerrechtssubjekt bezogen (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 170, 363, BStBl II 1994, 838, und vom 22. Oktober 2014 X R 28/11, Rz 20).
  • FG Düsseldorf, 27.07.2017 - 11 K 142/15

    Prüfung des Vorliegens einer Betriebsaufgabe oder einer Betriebsunterbrechung

    Unter einem Teilbetrieb ist ein organisatorisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs zu verstehen, der - für sich betrachtet - alle Merkmale eines Betriebs im Sinne des EStG aufweist und als solcher lebensfähig ist (vgl. BFH-Urteil vom 22.10.2014 X R 28/11, BFH/NV 2015, 479).

    Ob ein Betriebsteil die für die Annahme eines Teilbetriebs erforderliche Selbständigkeit besitzt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse - beim Veräußerer - zu entscheiden (vgl. BFH, Urteil vom 22.10.2014 X R 28/11, BFH/NV 2015, 479 m.w.N. aus der Rechtsprechung).

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.06.2018 - 5 K 5287/16

    EStG 2009

    Veräußerung im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist die entgeltliche Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums des Mitunternehmeranteils in einem einheitlichen Vorgang auf einen einzigen Erwerber, durch die die Mitunternehmerstellung des Übertragenden endet (siehe dazu BFH, Urteil vom 22.09.1992 - VIII R 7/00, BStBl. II 1993, 228, 229; Urteil vom X R 28/11, BFH/NV 2015, 479; Patt in Herrmann/Heuer/Raupach, § 16 Anm. 287; Wacker in Schmidt, a.a.O., Rn. 90).
  • FG Münster, 28.02.2012 - 1 K 2523/09

    Keine begünstigte Teilbetriebsveräußerung bei Zurückhaltung wesentlicher

    Die Revisionszulassung erfolgt gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Hinblick auf die Zulassung der Revision des BFH im Verfahren X R 28/11 gegen das Urteil des FG Münster vom 25.11.2010 (5 K 5019/06 E, EFG 2011, 1875).
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.06.2018 - 5 K 5294/16

    EStG 2009

    Veräußerung im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist die entgeltliche Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums des Mitunternehmeranteils in einem einheitlichen Vorgang auf einen einzigen Erwerber, durch die die Mitunternehmerstellung des Übertragenden endet (siehe dazu BFH, Urteil vom 22.09.1992 - VIII R 7/00, BStBl. II 1993, 228, 229; Urteil vom X R 28/11, BFH/NV 2015, 479; Patt in Herrmann/Heuer/Raupach, § 16 Anm. 287; Wacker in Schmidt, a.a.O., Rn. 90).
  • FG Niedersachsen, 24.11.2020 - 6 K 334/17

    Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des

    33 (1) Die Übertragung eines ganzen Gewerbebetriebs liegt vor, wenn das wirtschaftliche Eigentum an allen wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem Vorgang auf einen Erwerber übertragen wird (zur Betriebsveräußerung im Ganzen BFH-Urteil vom 22. Oktober 2014 X R 28/11, BFH/NV 2015, 479).
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