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   BFH, 22.11.1962 - II 175/60 U   

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https://dejure.org/1962,893
BFH, 22.11.1962 - II 175/60 U (https://dejure.org/1962,893)
BFH, Entscheidung vom 22.11.1962 - II 175/60 U (https://dejure.org/1962,893)
BFH, Entscheidung vom 22. November 1962 - II 175/60 U (https://dejure.org/1962,893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Missbrauch bürgerlich-rechtlicher Gestaltungsmöglichkeit durch einen einem Grundstücksverkauf vorgeschalteten Vorvertrag über die Einräumung eines Ankaufsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 76, 127
  • DB 1964, 209
  • BStBl III 1963, 46
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 09.09.1959 - II 55/58 U

    Längerfristige zinslose Stundung des auf Grund eines Grundstückskaufvertrages zu

    Auszug aus BFH, 22.11.1962 - II 175/60 U
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil II 55/58 U vom 9. September 1959 (BStBl 1960 III S. 200, Slg. Bd. 70 S. 537) ausgesprochen, daß nach § 14 Abs. 3 BewG Zwischenzinsen abzuziehen sind, wenn der auf Grund eines Grundstückskaufvertrags zu zahlende Kaufpreis längerfristig zinslos gestundet wird.
  • BFH, 31.05.1972 - II R 162/66

    Vertrag - Vorvertrag - Optionsvertrag - Abschluß eines Kaufvertrags - Erklärung

    Das FG glaubt, die Auffassung des Senats in dem Urteil II 175/60 U vom 22. November 1962 (BFH 76, 127, BStBl III 1963, 46), daß bereits die Einräumung des Ankaufsrechts der Grunderwerbsteuer unterliegt, wenn der Kaufvertrag beschlossene Sache ist, nicht billigen zu können, da dies kein Mißbrauch im Sinne des § 6 StAnpG sei.

    Hierauf kann der Senat schon deshalb nicht eingehen, weil das FG selbst wegen hier anders gelagerten Sachverhalts -- keine Pflicht der Klägerin zur Ausübung des Ankaufsrechts, kein hohes Bindungsentgelt -- aus jenem Urteil II 175/60 U keine seine Entscheidung tragenden Folgerungen gezogen hat.

  • BFH, 27.01.1965 - II 60/60 U

    Einräumung eines Ankaufsrechts als grunderwerbsteuerbarer Erwerbsvorgang -

    Zur Vermeidung von Mißverständnissen sei betont, daß die vorstehenden Darlegungen zur grundsätzlichen grunderwerbsteuerrechtlichen Wirkung der Vereinbarung und Ausübung eines Ankaufsrechts nicht im Widerspruch stehen zu dem Urteil des Senats II 175/60 U vom 22. November 1962 (BStBl 1963 III S. 46, Slg. Bd. 76 S. 127).

    Abgesehen davon, daß die Verpflichtung der Bf. im Streitfall, auf Verlangen der Eigentümerin in Höhe eines evtl. Lebensbedarfs schon vor Ausübung des Ankaufsrechts Kaufpreisvorauszahlungen leisten zu müssen, der im oben angegebenen Urteil II 175/60 U erwähnten Entrichtung hoher Bindungsentgelte nicht vergleichbar ist, war dort - im Gegensatz zum Streitfall - der Grundstücksverkauf bereits bei Vereinbarung des Ankaufsrechts "beschlossene Sache".

  • BFH, 25.05.1973 - III R 95/72

    Abzinsung von Steuerschulden - Abzinsung von Steuererstattungsansprüchen

    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu dem BFH-Urteil vom 22. November 1962 II 175/60 U (BFHE 76, 127, BStBl III 1963, 46).

    Der Senat hat allerdings auch in dem Urteil vom 12. Juli 1968 III 216/64 (BFHE 93, 332, BStBl II 1968, 837), in dem es um die Abzinsung eines Anspruchs auf Erstattung von Soforthilfeabgabe und Vermögensabgabe ging, auf das Urteil II 175/60 U Bezug genommen.

  • BFH, 14.02.1984 - VIII R 41/82

    Zerlegung einer gestundeten Kaufpreisforderung - Zinsanteil - Kapitalanteil -

    Da jedoch § 12 Abs. 3 BewG 1965 voraussetzt, daß die Forderung zu einem bestimmten Zeitpunkt fälliggestellt worden ist (s. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. November 1962 II 175/60 U, BFHE 76, 127, BStBl III 1963, 46 zu § 14 Abs. 1, 3 BewG 1934), kommt diese Vorschrift hier nicht zur Anwendung, weil die Parteien die Fälligkeit bewußt offengelassen haben.
  • BFH, 26.05.1970 - II B 8/70

    Mietvertrag - Bewerber - Anwartschaft künftigen Erwerbs - Erwerbsvorgang -

    Zur Frage, ob bereits ein Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 GrEStG vorliegt, ist aber zu beachten: Weder der nur den Kaufinteressenten bindende Antrag auf Abschluß eines Verpflichtungsgeschäfts (BFH-Urteil II R 134/66 vom 13. Februar 1968, BFH 91, 447), noch das nur den Grundstückseigentümer bindende Ankaufsrecht (BFH-Urteil II 60/60 U vom 27. Januar 1965, BFH 82, 51, BStBl III 1965, 265) sind -- von hier nicht zu erörternden Sonderfällen abgesehen, in denen ein beide Teile bindendes Verpflichtungsgeschäft angenommen werden muß (vgl. BFH-Urteil II 175/60 U vom 22. November 1962, BFH 76, 127, BStBl III 1963, 46) -- bereits der Grunderwerbsteuer unterliegende Erwerbsvorgänge, vielmehr erst die wirksame Annahme des Kaufantrags durch den Eigentümer bzw. die Ausübung des Ankaufsrechts durch den Berechtigten.
  • BFH, 12.07.1968 - III 216/64

    Abzug des Zeitwerts der Vermögensabgabe bei der Veranlagung zur Vermögensteuer

    Denn wenn, wie hier, ein fester Rückzahlungstermin nicht vereinbart ist, ist eine Befristung nicht gegeben und § 14 Abs. 3 BewG a. F. nicht anwendbar (BFH-Urteil II 175/60 U vom 22. November 1962, BFH 76, 127, BStBl III 1963, 46; vgl. auch Gürsching-Stenger, a.a.O., § 14 BewG, Anm. 58; Steinhardt, a.a.O., § 12 Anm. 23).
  • BFH, 26.05.1970 - II R 184/66

    Bewerbervertrag - Geplante Kaufeigenheime - Kaufvertrag - Erwerbsvorgang -

    Zur Frage, ob bereits ein Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 GrEStG vorliegt, ist aber zu beachten: Weder der nur den Kaufinteressenten bindende Antrag auf Abschluß eines Verpflichtungsgeschäfts (BFH-Urteil II R 134/66 vom 13. Februar 1968, BFH 91, 447), noch das nur den Grundstückseigentümer bindende Ankaufsrecht (BFH-Urteil II 60/60 U vom 27. Januar 1965, BFH 82, 51) sind -- von hier nicht zu erörternden Sonderfällen abgesehen, in denen ein beide Teile bindendes Verpflichtungsgeschäft angenommen werden muß (vgl. z. B. BFH-Entscheidung II 175/60 U vom 22. November 1962, BFH 76, 127, BStBl III 1963, 46) -- bereits der Grunderwerbsteuer unterliegende Erwerbsvorgänge, vielmehr erst die wirksame Annahme des Kaufantrags durch den Eigentümer bzw. die Ausübung des Ankaufsrechts durch den Berechtigten.
  • BVerwG, 24.06.1965 - III C 46.64

    Rechtsmittel

    Denn es fehlt an einem festen Zahlungstermin; die Forderung wäre nur nach § 14 Abs. 1 BewG zu bewerten oder ihr Wert zu schätzen (vgl. Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 22. November 1962 [BStBl. 1963 III S. 46]).
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