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   BFH, 22.11.1988 - VIII R 184/84   

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BFH, 22.11.1988 - VIII R 184/84 (https://dejure.org/1988,1103)
BFH, Entscheidung vom 22.11.1988 - VIII R 184/84 (https://dejure.org/1988,1103)
BFH, Entscheidung vom 22. November 1988 - VIII R 184/84 (https://dejure.org/1988,1103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbebetriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 19.10.1971 - VIII R 27/66

    Gewinnermittlungsart - Übergang zum Bestandsvergleich - Tatsache - Wechsel der

    Auszug aus BFH, 22.11.1988 - VIII R 184/84
    Von letzterem durfte erwartet werden, daß er die denkbare steuerliche Relevanz der getätigten Geschäfte kannte (BFH-Urteil vom 28. Januar 1970 I R 123/67, BFHE 98, 171, BStBl II 1970, 296), so daß die möglicherweise bedeutsamen Tatsachen dem FA zur Kenntnis und Entscheidung unterbreitet würden (BFH-Urteil vom 19. Oktober 1971 VIII R 72/66, BFHE 103, 404, 407, BStBl II 1972, 106, 107).

    Die Verantwortlichkeit des Steuerpflichtigen für die mangelnde Aufklärung mit der Folge einer späteren Berichtigungsmöglichkeit nach Tatsachenaufdeckung erfordert - entgegen dem FG - nicht, daß nach den verschwiegenen Geschäftsvorfällen vom FA (z. B. im Erklärungsvordruck) näher gefragt wurde (Urteil in BFHE 103, 404, 407, BStBl II 1972, 106, 107) oder daß der Steuerpflichtige schuldhaft gehandelt hätte (Urteil in BFHE 93, 33, BStBl II 1968, 698).

    Selbst wenn er seine Erklärung für richtig halten konnte (vgl. ebenda), hat er die mangelnde Aufklärung seitens des FA zu verantworten, wenn er - ausgehend von seiner abweichenden Rechtsauffassung - die für die rechtliche Beurteilung durch das FA möglicherweise bedeutsamen Tatsachen diesem nicht unterbreitet hat (Urteile in BFHE 103, 404, 407, BStBl II 1972, 106, 107; BFHE 84, 577, BStBl III 1966, 209).

  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 22.11.1988 - VIII R 184/84
    Hingegen liegt bei einer Vermögensumschichtung, die lediglich erfolgt, um den Wert des vorhandenen Vermögens besser zu nutzen, also höhere Erträge zu erzielen, Vermögensverwaltung vor, weil in diesem Fall die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten im Vordergrund steht (Senatsurteil vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82, BFHE 148, 480, 482, BStBl II 1988, 244).
  • BFH, 03.06.1987 - III R 209/83

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel; keine

    Auszug aus BFH, 22.11.1988 - VIII R 184/84
    Hierfür genügt es, wenn - auch ohne besondere Werbung - die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis von Personen - unter Umständen auch nur einer Person - bekannt wird und der Verkäufer - z. B. wegen starken Interesses an seinen Objekten - damit rechnet, seine Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (BFH-Urteile vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, 420, BStBl II 1988, 277 unter 1 b; vom 22. Mai 1987 III R 212/83, BFH / NV 1987, 717, 718).
  • BFH, 23.10.1987 - III R 275/83

    Gewerblicher Grundstückshandel bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BFH, 22.11.1988 - VIII R 184/84
    Sie darf sich auch nicht als bloße Vermögensverwaltung darstellen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Oktober 1987 III R 275/83, BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293, 294).
  • BFH, 11.11.1987 - I R 108/85

    Pflichten des Steuerpflichtigen - Erhebliche Verletzung einer Erklärungspflicht -

    Auszug aus BFH, 22.11.1988 - VIII R 184/84
    Darauf, daß Tatsachen (wie hier die mindestens sieben in Veräußerungsmitteilungen vor den Veranlagungen erfaßten Wohnungsverkäufe) dem FA gegenüber wegen Ermittelbarkeit (durch Heranziehung anderer Aktenstücke) billigerweise als bekannt zu gelten haben, kann sich nach Treu und Glauben ein Steuerpflichtiger nicht berufen, der seinerseits die ihn treffenden Mitwirkungs- und Erklärungspflichten (insbesondere §§ 90, 149 f. AO 1977, früher §§ 166 ff. der Reichsabgabenordnung - AO -) nicht im zumutbaren Umfang erfüllt hat (BFH-Urteile vom 11. November 1987 I R 108/85, BFHE 151, 333, BStBl II 1988, 115; vom 13. November 1985 II R 208/82, BFHE 145, 487, 489, BStBl II 1986, 241 unter 1.; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 13.11.1985 - II R 208/82

    Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzung der Ermittlungspflicht

    Auszug aus BFH, 22.11.1988 - VIII R 184/84
    Darauf, daß Tatsachen (wie hier die mindestens sieben in Veräußerungsmitteilungen vor den Veranlagungen erfaßten Wohnungsverkäufe) dem FA gegenüber wegen Ermittelbarkeit (durch Heranziehung anderer Aktenstücke) billigerweise als bekannt zu gelten haben, kann sich nach Treu und Glauben ein Steuerpflichtiger nicht berufen, der seinerseits die ihn treffenden Mitwirkungs- und Erklärungspflichten (insbesondere §§ 90, 149 f. AO 1977, früher §§ 166 ff. der Reichsabgabenordnung - AO -) nicht im zumutbaren Umfang erfüllt hat (BFH-Urteile vom 11. November 1987 I R 108/85, BFHE 151, 333, BStBl II 1988, 115; vom 13. November 1985 II R 208/82, BFHE 145, 487, 489, BStBl II 1986, 241 unter 1.; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 23.03.1983 - I R 182/82

    Rechtsbehelfsstelle eines Finanzamts - Einspruch - Veranlagungsdienststelle -

    Auszug aus BFH, 22.11.1988 - VIII R 184/84
    Zwar sind diese Voraussetzungen im Streitfall nicht bereits deswegen gegeben, weil durch das Aufdecken der weiteren Wohnungsverkäufe - insgesamt 13 - der Sachverhalt in einem anderen Licht erschien als nach den schon vor den ursprünglichen Veranlagungen in den Veräußerungsmitteilungen erfaßten - mindestens sieben - Einzelgeschäften (vgl. BFH-Urteile vom 23. März 1983 I R 182 /82, BFHE 138, 313, BStBl II 1983, 548; vom 7. September 1965 I 69/63 U, BFHE 83, 495, BStBl III 1965, 677).
  • BFH, 21.06.1968 - VI R 135/66

    Steuerpflichtiger - Erklärung - Mangelnde Aufklärung des Finanzamts -

    Auszug aus BFH, 22.11.1988 - VIII R 184/84
    Die Verantwortlichkeit des Steuerpflichtigen für die mangelnde Aufklärung mit der Folge einer späteren Berichtigungsmöglichkeit nach Tatsachenaufdeckung erfordert - entgegen dem FG - nicht, daß nach den verschwiegenen Geschäftsvorfällen vom FA (z. B. im Erklärungsvordruck) näher gefragt wurde (Urteil in BFHE 103, 404, 407, BStBl II 1972, 106, 107) oder daß der Steuerpflichtige schuldhaft gehandelt hätte (Urteil in BFHE 93, 33, BStBl II 1968, 698).
  • BFH, 14.12.1967 - IV 57/65

    Möglichkeit eines Steuerpflichtigen zur Berufung auf mangelnde Sachaufklärung des

    Auszug aus BFH, 22.11.1988 - VIII R 184/84
    Den Steuererklärungen konnte das FA ein erhöhtes Vertrauen entgegenbringen, weil sie nach den getroffenen Feststellungen unter Mitwirkung eines steuerlichen Beraters angefertigt worden waren (vgl. BFH-Urteile vom 28. April 1987 IX R 9/83, BFH / NV 1988, 151; vom 14. November 1986 III R 161/82, BFH / NV 1987, 414; vom 14. Dezember 1967 IV 57/65, BFHE 91, 21, BStBl II 1968, 192).
  • BFH, 07.09.1965 - I 69/63 U

    Begriff der "neuen Tatsachen" im Sinne des § 222 Abs. 1 Ziff. 1 AO

    Auszug aus BFH, 22.11.1988 - VIII R 184/84
    Zwar sind diese Voraussetzungen im Streitfall nicht bereits deswegen gegeben, weil durch das Aufdecken der weiteren Wohnungsverkäufe - insgesamt 13 - der Sachverhalt in einem anderen Licht erschien als nach den schon vor den ursprünglichen Veranlagungen in den Veräußerungsmitteilungen erfaßten - mindestens sieben - Einzelgeschäften (vgl. BFH-Urteile vom 23. März 1983 I R 182 /82, BFHE 138, 313, BStBl II 1983, 548; vom 7. September 1965 I 69/63 U, BFHE 83, 495, BStBl III 1965, 677).
  • BFH, 14.12.1965 - IV 305/63 U

    Kenntnis über den Inhalt von Einheitswertakten durch die Beamten der

  • BFH, 28.01.1970 - I R 123/67

    Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft - Käufer - Lieferant - Verdeckte

  • BFH, 22.05.1987 - III R 212/83

    Überschüsse aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung als Einkünfte aus

  • BFH, 28.04.1987 - IX R 9/83

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Ausgaben zur Förderung der als

  • BFH, 14.11.1986 - III R 161/82

    Anwendbarkeit der Vorschriften über die Aufhebung und Änderung von

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Demgemäß ist auch der Verkauf von Wohnungen an Bekannte als Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr angesehen worden (BFH-Urteil vom 22. November 1988 VIII R 184/84, BFH/NV 1989, 726).
  • BFH, 01.12.2005 - IV R 65/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen", Verkauf

    Demgemäss ist auch der Verkauf von Wohnungen an Bekannte als Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr angesehen worden (BFH-Urteil vom 22. November 1988 VIII R 184/84, BFH/NV 1989, 726).
  • BFH, 20.02.2003 - III R 10/01

    Wohnungsveräußerung an bestimmten Personenkreis

    Demgemäß ist auch der Verkauf von Wohnungen an Bekannte als Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr angesehen worden (BFH-Urteil vom 22. November 1988 VIII R 184/84, BFH/NV 1989, 726).
  • BFH, 28.10.1993 - IV R 66/91

    Bei Anwendung der "Drei-Objekt-Grenze" sind auch Objekte zu berücksichtigen, die

    Demgemäß ist auch der Verkauf von Wohnungen an Bekannte als Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr angesehen worden (BFH-Urteil vom 22. November 1988 VIII R 184/84, BFH/NV 1989, 726).
  • BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04

    Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns und Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe bei

    Auch nach dem Grundsatz von Treu und Glauben kann sich der Steuerpflichtige nicht darauf berufen, dass die über einen Ankauf eines Grundstücks dem zuständigen Finanzamt übersandte Veräußerungsmitteilung als bekannt zu gelten hat, wenn er selbst eine für die rechtliche Beurteilung bedeutsame Tatsache diesem Finanzamt nicht unterbreitet hat (BFH-Urteil vom 22. November 1988 VIII R 184/84, BFH/NV 1989, 726, unter II., m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 24.01.2002 - XI R 2/01

    Steuerbegünstigung von Abfindungen bei späteren Zusatzleistungen

    Nur wenn sich Unklarheiten oder Zweifelsfragen aufdrängen, ist das FA zum Tun verpflichtet (BFH-Urteile vom 22. November 1988 VIII R 184/84, BFH/NV 1989, 726, und in BFH/NV 1997, 757).
  • BFH, 16.06.2004 - X R 56/01

    Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO; keine Änderungssperre bei

    Dies gilt in verstärktem Maße dann, wenn die Steuererklärung --wie im Streitfall-- unter Mitwirkung eines steuerlichen Beraters angefertigt wurde (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 22. November 1988 VIII R 184/84, BFH/NV 1989, 726, unter II., m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH).
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.10.2000 - 4 K 3272/98

    Bekanntwerden einer weiteren Grundstücksveräußerung nach Ablauf der

    Gerade von einem Steuerberater kann erwartet werden, dass er die denkbare Relevanz der getätigten Verkäufe gekannt hat und die möglicherweise bedeutsamen Tatsachen dem Finanzamt zur Kenntnis bringen würde (vgl. z. B. BFH vom 21. November 1988 VIII R 184/84, BFH/NV 1989, 726 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Denn möglicherweise vorhandene Veräußerungsmitteilungen lassen die Erklärungspflicht des Steuerpflichtigen nicht entfallen (vgl. z. B. BFH vom 26. März 1999 X B 155/98, BFH/NV 1999, 1209 unter 3. e; BFH vom 22. November 1988 VIII R 184/84, BFH/NV 1989, 726 unter II.).

  • BFH, 07.12.1995 - III R 24/92

    Zurechnung der Grundstücks-Geschäfte einer Personengesellschaft beim

    Selbst wenn sich die Verkaufsbereitschaft von vornherein auf einen bestimmten Kaufinteressenten beschränkt, z. B. weil das Objekt für diesen beschafft oder hergestellt worden ist (BFH- Urteil in BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463 m. w. N.) oder aus persönlichen Gründen gerade an ihn veräußert werden soll (BFH- Urteil vom 22. November 1988 VIII R 184/84, BFH/NV 1989, 726), fehlt es nicht an einer Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.

    Vorausgesetzt wird dabei nur, daß der Steuerpflichtige grundsätzlich offen ist, auch mit anderen Interessenten Verträge abzuschließen, wenn diese von dem Objekt erfahren und sich das Geschäft mit dem zunächst an ihn herangetretenen Verhandlungspartner nicht verwirklichen läßt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 726).

  • FG Hamburg, 24.06.2009 - 3 K 6/09

    Heraufsetzung einer bestandskräftig festgesetzten Einkommensteuer aufgrund einer

    Ohne Unterbreitung der für die rechtliche Beurteilung möglicherweise bedeutsamen Tatsachen und ohne wenigstens einen Hinweis auf den Kern des steuerlich zu prüfenden Vorgangs hat das FA - wie hier bezüglich der Dividenden - ohne erkennbaren Zusammenhang auch keinen Anlass zur Heranziehung anderer vorliegender Aktenstücke; das gilt erst recht nach - hier gegebener - Steuerberater-Mitwirkung (BFH vom 22. November 1988 VIII R 184/84, BFH/NV 2989, 726, m. Anm. Hardt, Kommentierte Finanz-Rechtsprechung --KFR-- F. 3 EStG § 15, 3/89, S. 171).

    f) Der Steuerpflichtige kann sein grobes Verschulden auch nicht durch Geltendmachung eines Rechtsirrtums über die steuerliche Erheblichkeit entschuldigen, wenn er im Wesentlichen verständliche Formularfragen (oben d) nicht oder unvollständig beantwortet (vgl. BFH vom 20. November 2008 III R 107/06, BFH/NV 2009, 545; vom 19. Dezember 2006 VI R 59/02, BFH/NV 2007, 866) oder wenn er eine nicht ausdrücklich abgefragte aber möglicherweise steuerlich bedeutsame Tatsache dem FA nicht unterbreitet (BFH vom 22. November 1988 VIII R 184/84, BFH/NV 1989, 726 m. Anm. Hardt, KFR F. 3 EStG § 15, 3/89, S. 171).

  • FG Hamburg, 24.04.2009 - 3 K 6/09

    Nachträgliches Bekanntwerden ausländischer Dividenden / Anrechnung ausländischer

  • FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 84/05

    Einkommensteuer, Abgabeordnung: Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung von

  • FG Köln, 26.02.2000 - 15 K 3056/93

    Nachhaltigkeit der Betätigung (3-Objektgrenze)

  • BFH, 10.11.1992 - VIII R 100/90

    Gewerblicher Grundstückshandel?

  • FG Hessen, 21.11.2005 - 11 K 4434/00

    Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als Werbungskosten bei Abführung einer

  • BFH, 09.07.2003 - I B 183/02

    VGA, Mietvertrag

  • BFH, 22.10.2002 - X B 24/02

    Gewerblicher Grundstückshandel, Verkauf an Angehörige

  • BFH, 21.03.2000 - IV B 64/99

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 26.03.1999 - X B 155/98

    Gewerblicher Grundstückshandel; 5-Jahres-Zeitraum

  • FG München, 20.04.1999 - 11 K 903/96

    "3-Objekt-Grenze": gewerblicher Grundstückshandel in Sonderfällen;

  • BFH, 06.02.1997 - III B 122/94

    Miteigentumsanteile bei der "Drei-Objekt-Grenze"

  • FG Münster, 15.01.1999 - 11 K 7503/97

    Gewerbliche Tätigkeit bei Büro- und Buchführungsarbeiten

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 68/00

    Einkommensteuerbescheid - GmbH & Co. KG - Arbeitsverhältnis - Abfindung -

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2007 - 2 K 2218/06

    Pachtzinsen im Sinne von § 8 Nr. 7 GewStG und Aufteilung von Pachtzinsen für

  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2003 - 13 K 68/00

    Berücksichtigung neuer Tatsachen; ermäßigte Besteuerung einer Sozialabfindung

  • FG Schleswig-Holstein, 23.10.1996 - IV 649/96

    An- und Verkauf von Oldtimern als Liebhaberei; Berücksichtigung von Einkünften

  • FG Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 2 K 282/01

    Änderung eines Steuerbescheids wegen unrichtiger Erklärung der Steuerfreiheit von

  • BFH, 28.10.1993 - IV R 67/91

    Drei-Objekt-Grenze - Zu berücksichtigende Objekte - Verkauf an eine bestimmte

  • FG München, 24.11.2005 - 5 K 2653/04

    Vorliegen der Voraussetzungen zur Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • FG Nürnberg, 05.12.2002 - IV 32/01

    1. Zur Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen; 2. Grenzen der

  • FG Saarland, 03.07.2002 - 1 K 196/00

    Änderung bei unzutreffenden Erklärungsangaben (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO)

  • FG Münster, 13.07.2010 - 8 K 2986/07

    Pauschale Investitionskostenzuschüsse im Bereich der sozialen Pflegeversicherung,

  • FG Baden-Württemberg, 27.05.2004 - 8 K 282/99

    Übersehen einer Steuerbescheinigung i.S. von § 44 KStG als offenbare

  • FG Münster, 25.08.1999 - 8 K 1892/94
  • FG Nürnberg, 28.06.1995 - V 158/93

    Gewerblicher Grundstückshandel?

  • FG Baden-Württemberg, 20.05.1999 - 10 K 149/97

    Verpflichtung eines Vereins zur Abgabe von Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer;

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