Rechtsprechung
   BFH, 22.11.2006 - X R 15/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4227
BFH, 22.11.2006 - X R 15/05 (https://dejure.org/2006,4227)
BFH, Entscheidung vom 22.11.2006 - X R 15/05 (https://dejure.org/2006,4227)
BFH, Entscheidung vom 22. November 2006 - X R 15/05 (https://dejure.org/2006,4227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a
    Besteuerung einer gegen fremdfinanzierten Einmalbeitrag erworbenen Leibrente mit Hinterbliebenenversorgung

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung einer gegen fremdfinanzierten Einmalbeitrag erworbenen Leibrente mit Hinterbliebenenversorgung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werbungskostenabzug bei fremdfinanzierter, sofort beginnender Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag einschließlich einer Hinterbliebenenrente zugunsten des Sohns ? Keine Kürzung der Werbungskosten als nichtabziehbarer Drittaufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Leibrente gegen fremdfinanzierten Einmalbetrag

  • IWW (Kurzinformation)

    Prognose mit generationenübergreifender Betrachtung

  • IWW (Kurzinformation)

    LV-Finanzierung - Prognose mit generationenübergreifender Betrachtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leibrente gegen fremdfinanzierten Einmalbetrag

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerrechtliche Beurteilung des Erwerbs einer Leibrente unter Einschluss einer lebenslänglichen Hinterbliebenenrente zugunsten des Kindes des Steuerpflichtigen durch einen (fremdfinanzierten) Einmalbeitrag; Kürzung von Erwerbsaufwendungen nach den Grundsätzen über die ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Besteuerung einer gegen fremdfinanzierten Einmalbetrag erworbenen Leibrente mit Hinterbliebenenversorgung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a
    Drittaufwand; Rentenversicherung; Werbungskosten; Zinsen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 216, 118
  • NJW 2007, 1085
  • BB 2007, 257
  • DB 2007, 259
  • BStBl II 2007, 390
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.09.2004 - X R 29/02

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung

    Auszug aus BFH, 22.11.2006 - X R 15/05
    Erwirbt der Steuerpflichtige durch (fremdfinanzierten) Einmalbeitrag eine Leibrente unter Einschluss einer lebenslänglichen Hinterbliebenenrente zugunsten seines Sohnes, so sind die ihm erwachsenen Erwerbsaufwendungen (Werbungskosten) nicht nach den Grundsätzen über die Nichtabziehbarkeit von Drittaufwand zu kürzen (Fortentwicklung der Rechtsprechung im Senatsurteil vom 16. September 2004 X R 29/02, BFHE 208, 129, BStBl II 2006, 234, betreffend Überschusserzielungsabsicht).

    In seinem Urteil vom 16. September 2004 X R 29/02 (BFHE 208, 129, BStBl II 2006, 234) hat der erkennende Senat diese Sichtweise insbesondere mit dem Hinweis auf die parallel gelagerten Konstellationen des sog. Generationenbetriebs in der Land- und Forstwirtschaft und bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gerechtfertigt.

    Den Umstand, dass es sich bei dieser Sachverhaltsgestaltung anders als in den unter aa genannten Fällen nicht um eine unentgeltliche Rechtsnachfolge im rechtstechnischen Sinn handelt, hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 208, 129, BStBl II 2006, 234 (unter II.2.d letzter Absatz) bezogen auf die dort zu treffende Überschussprognose unter Hinweis auf die gebotene wirtschaftliche Betrachtungsweise als nicht rechtserheblich angesehen (vgl. II.4.a, letzter Absatz).

  • BFH, 30.10.2001 - VIII R 29/00

    Sofort beginnende Rentenversicherung gegen bankfinanzierte Einmalzahlung

    Auszug aus BFH, 22.11.2006 - X R 15/05
    Diese Entscheidung steht im Einklang mit den in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entwickelten Grundsätzen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00, BFHE 197, 114, BStBl II 2006, 223, und vom 16. September 2004 X R 19/03, BFHE 207, 528, BStBl II 2006, 238).
  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 77/97

    Aufwendungen in der Festzinsphase von 1991 bis 2001

    Auszug aus BFH, 22.11.2006 - X R 15/05
    Diese Aufteilung trägt der ständigen Rechtsprechung des BFH Rechnung, wonach es für den wirtschaftlichen Zusammenhang der Refinanzierungskosten mit der jeweiligen Einkunftsquelle auf die tatsächliche Verwendung der Darlehensvaluta ankommt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, unter A.I.3.b bb ddd, m.w.N.).
  • BFH, 16.09.2004 - X R 25/01

    Überschussprognose bei den Einkünften aus einer fremdfinanzierten sofort

    Auszug aus BFH, 22.11.2006 - X R 15/05
    Art. X Abs. 2 und 3 des zwischen Deutschland und Großbritannien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Großbritannien) ist auf Rentenbezüge, die aus einer Quelle auf der Kanalinsel Guernsey gezahlt werden, nicht anwendbar, weil sich der räumliche Geltungsbereich des DBA-Großbritannien nicht auf die Kanalinseln erstreckt (näher dazu Senatsurteil vom 16. September 2004 X R 25/01, BFHE 207, 515, BStBl II 2006, 228, unter II.2. der Gründe).
  • BFH, 16.09.2004 - X R 19/03

    Abziehbarkeit von Kreditvermittlungsgebühren als vorweggenommene Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 22.11.2006 - X R 15/05
    Diese Entscheidung steht im Einklang mit den in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entwickelten Grundsätzen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00, BFHE 197, 114, BStBl II 2006, 223, und vom 16. September 2004 X R 19/03, BFHE 207, 528, BStBl II 2006, 238).
  • BFH, 25.06.2008 - X R 36/05

    Eigener Aufwand bei Verpflichtung zur Freistellung von Zinsaufwendungen im

    Zwar hat der Senat im Urteil vom 22. November 2006 X R 15/05 (BFHE 216, 118, BStBl II 2007, 390) Schuldzinsen in vollem Umfang als Werbungskosten anerkannt, wenn ein Steuerpflichtiger durch fremdfinanzierten Einmalbetrag eine Leibrente unter Einschluss einer lebenslänglichen Hinterbliebenenrente zugunsten eines Angehörigen erwirbt.

    Im Streitfall hingegen wird nach der für den Veranlassungszusammenhang maßgeblichen Prognose im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen (Senatsurteil in BFHE 216, 118, BStBl II 2007, 390) die Klägerin allein die Renteneinkünfte aus ihrer Rentenversicherung beziehen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 7 K 1834/04

    Besteuerung einer Rente aus einer ererbten Rentenversicherung durch die

    Rentenleistungen unterliegen der Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a) EStG, soweit sie für die Dauer der Lebenszeit der Bezugspersonen gezahlt werden (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 22. November 2006 - X R 15/05 - BFHE 216, 118, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2007, 390).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 7 K 1674/04

    Steuerpflicht der Rentenzahlungen bei von Drittem unentgeltlich zugewendetem

    Rentenleistungen unterliegen der Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a) EStG , soweit sie für die Dauer der Lebenszeit der Bezugspersonen gezahlt werden (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 22. November 2006 - X R 15/05 - BFHE 216, 118 , Bundessteuerblatt - BStBl - II 2007, 390).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht