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   BFH, 22.12.1959 - II 37/57 U   

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https://dejure.org/1959,1221
BFH, 22.12.1959 - II 37/57 U (https://dejure.org/1959,1221)
BFH, Entscheidung vom 22.12.1959 - II 37/57 U (https://dejure.org/1959,1221)
BFH, Entscheidung vom 22. Dezember 1959 - II 37/57 U (https://dejure.org/1959,1221)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs der "nicht nur vorübergehenden geschäftlichen Niederlassung" in Anlehnung an den der Gewerbeordnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 71, 1
  • BStBl III 1960, 248
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • RFH, 29.10.1924 - VI v A 27/24
    Auszug aus BFH, 22.12.1959 - II 37/57 U
    Die tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts sind nach der an das Urteil des Reichsfinanzhofs VI v A 27/24 vom 29. Oktober 1924 (Slg. Bd. 14 S. 350) anknüpfenden ständigen Rechtsprechung der höchsten Steuergerichte gemäß § 288 Nr. 1, § 296 Abs. 1 AO für den Senat bindend, wenn das Finanzgericht, was im Streitfall zutrifft, ohne Rechtsirrtum und ohne Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und gegen Verfahrensvorschriften zu dem gewonnenen Ergebnis kommen konnte.
  • BFH, 26.08.1976 - V R 55/73

    Zum Begriff einer Bergbahn

    Die Vorgreiflichkeit des Ministerialerlasses vom 21. Februar 1952 lasse sich deshalb nicht auf die von der Klägerin in Bezug genommenen Urteile des BFH (z. B. das zum BefStG erlassene Urteil vom 22. Dezember 1959 II 37/57 U, BFHE 71, 1, BStBl III 1960, 248) und auf gewisse Entscheidungen der Finanzbehörden zum LAG und VStG stützen.
  • BFH, 24.07.1963 - II 20/60 U

    Bindung der Finanzverwaltungsbehörden und der Steuergerichte an die

    Im Urteil II 37/57 U vom 22. Dezember 1959 (BStBl 1960 III S. 248, 249, Slg. Bd. 71 S. 1) hat er die Standortbestimmung nach § 6 Abs. 1 GüKG für ein Kraftfahrzeug des Werkfernverkehrs für einen rechtsgestaltenden Akt der Verkehrsbehörde und für die Finanzbehörden bindend erklärt, allerdings mit der Einschränkung, daß eine Bindung nicht im Falle des Vorliegens eines Scheintatbestands nach § 5 GüKG eintrete.
  • BFH, 06.04.1960 - II 28/59 U

    Bestimmungen für den Ort eines Unternehmens

    Allerdings hat der Senat, wobei er im Ergebnis dem vom Finanzgericht zur Begründung seiner Auffassung angeführten Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 17. Dezember 1956 folgte, in seiner Entscheidung II 37/57 U vom 22. Dezember 1959, BStBl 1960 III S. 248, für das Vorliegen einer geschäftlichen Niederlassung gefordert, daß der Unternehmer an dem Ort, an dem er eine solche Niederlassung als vorliegend behauptet, einen zum dauernden Gebrauch eingerichteten, ständig oder doch in regelmäßiger Wiederkehr von ihm genutzten Geschäftsraum besitzt und die von ihm ausgeübte Tätigkeit an diesem Ort einen gewissen Mittelpunkt seines Unternehmens bildet und einen erheblicheren Umfang hat.
  • BFH, 14.10.1966 - II 143/63

    Bestimmung der steuerfreien Beförderungen in der Nahzone anhand des Standorts der

    Auch Rechtsprechung und Lehre vertreten, soweit sie sich mit dieser Frage ausdrücklich befassen, einhellig die These, daß § 6 GüKG einen eigenständigen Begriff für den Sitz und die geschäftliche Niederlassung eines Unternehmens entwickelt, der nicht nach handelsrechtlichen Gesichtspunkten auszulegen ist, wobei sich für die geschäftliche Niederlassung eine Anlehnung an § 42 Abs. 2 der Gewerbeordnung anbietet (vgl. Beschluß des BVerwG vom 17. Dezember 1965 -- VII B 77/64, HFR 1966 S. 278; Urteil des BFH II 37/57 U vom 22. Dezember 1959, BFH 71, 1, BStBl III 1960, 248, und bestätigend Urteil des BFH II 23/61 vom 10. Juni 1964, HFR 1964 S. 282; Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Februar 1964 Nr. 87 II 62 in Bayerische Verwaltungsblätter 1964 S. 407; Balfanz in Deutsche Verkehrszeitung 1958 Nr. 32 S. 1).
  • BFH, 06.04.1960 - II 142/58 U

    Bestimmungen für den Sitz eines Unternehmens

    Hierzu wird auf die Entscheidung des erkennenden Senats II 37/57 U vom 22. Dezember 1959, BStBl 1960 III S. 248, Bezug genommen.
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