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BFH, 23.01.2004 - IV B 3/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 1 § 15 Abs. 2 S. 1
Gewerblicher Grundstückshandel - Drei-Objekt-Grenze - datenbank.nwb.de
Drei-Objekt-Grenze ist keine "Drei-Erwerber-Grenze"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorliegen gewerblicher Einkünfte bei der Vermietung von Gebäuden; Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels im Steuerrecht; Begriff der Nachhaltigkeit bei Grundstücksverkäufen; Drei-Objekt-Grenze bei Grundstücksverkäufen; Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht ...
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gewerbebetrieb
- Die negativen Tatbestandsvoraussetzungen
- Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung (§ 14 AO)
- Der gewerbliche Grundstückshandel und die Drei-Objekt-Grenze
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 10.10.2002 - 16 K 13120/98
- BFH, 23.01.2004 - IV B 3/03
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 15.07.2004 - III R 37/02
Ungleiche Behandlung aufgeteilte/unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser
Nach dem Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5. a.E. stellt die "Drei-Objekt-Grenze" keine Mindestgrenze in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit dar (…ebenso BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 108/96, BFH/NV 2003, 455; vom 27. November 2002 X R 53/01, BFH/NV 2003, 1291, sowie BFH-Beschluss vom 23. Januar 2004 IV B 3/03, BFH/NV 2004, 781, 782). - FG Düsseldorf, 26.02.2008 - 3 K 223/05
Berücksichtigung des für den Verkauf einer Eigentumswohnung erzielten Kaufpreises …
Bei der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG hat der Beklagte zutreffend den Kaufpreis für die am 12.12.1998 verkaufte Eigentumswohnung C erfasst (entweder als Kaufpreisforderung oder als bereits beim Kläger zugeflossener Kaufpreis), da nach dem Kaufvertrag (Blätter 112, 120 Gerichtsakten) "Besitz und Nutzungen, öffentliche Lasten und Leistungsgefahr und Versicherungsverpflichtungen mit dem 30.12.1998" übergingen und damit der Gewinn aus dem Verkauf der Wohnung realisiert war (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 23.1.2004 IV B 3/03, BFH/NV 2004, 781).