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   BFH, 23.01.2004 - IV B 100/02   

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https://dejure.org/2004,9572
BFH, 23.01.2004 - IV B 100/02 (https://dejure.org/2004,9572)
BFH, Entscheidung vom 23.01.2004 - IV B 100/02 (https://dejure.org/2004,9572)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 2004 - IV B 100/02 (https://dejure.org/2004,9572)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2, 2. Halbsatz; ; AO 1977 § 173 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 80 Abs. 3 § 122 Abs. 1
    Bestellung des Bev. zum Bekanntgabeadressat

  • datenbank.nwb.de

    Bestellung des Bevollmächtigten zum Bekanntgabeadressat; Umfang einer Vollmacht; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 05.10.2000 - VII R 96/99

    Bekanntgabe an Bevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - IV B 100/02
    Für den hier zu beurteilenden Fall, ob ein Verwaltungsakt dem Bevollmächtigten oder dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben werden muss, hat der BFH in dem vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) zutreffend herangezogenen Urteil vom 5. Oktober 2000 VII R 96/99 (BFHE 193, 41, BStBl II 2001, 86) ausdrücklich klargestellt, dass ein Bevollmächtigter eindeutig und unmissverständlich gerade auch als Bekanntgabeadressat bestimmt sein und sich dies unmittelbar aus der diesbezüglichen Erklärung des Steuerpflichtigen bzw. seines Bevollmächtigten ergeben muss.

    Die Kläger haben angesichts des Urteils des BFH in BFHE 193, 41, BStBl II 2001, 86 nicht dargelegt, dass noch eine klärungsfähige und insbesondere auch klärungsbedürftige Rechtsfrage vorliegt.

  • BFH, 21.03.1978 - VIII R 60/73

    Bei einer Abtretung, die mangels erforderlicher Anzeige nicht wirksam ist, kann

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - IV B 100/02
    Soweit sich aus dem von den Klägern angeführten BFH-Urteil vom 21. März 1978 VIII R 60/73 (BFHE 125, 326, BStBl II 1978, 606) ergibt, dass der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht notwendigerweise einer ausdrücklichen Erklärung bedarf, sondern auch aus den Umständen des Handelns erhellen und für den Erklärungsempfänger erkennbar werden kann, berücksichtigen die Kläger nicht, dass diese Entscheidung nicht eine sog. Zustellungsvollmacht, sondern die Abgabe einer Willenserklärung betrifft.
  • BFH, 15.05.2002 - X R 33/99

    Schätzungsbescheid; Nichtigkeit

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - IV B 100/02
    Angesichts der Tatsache, dass zur Frage, wann grobe Schätzungsfehler bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen zur Nichtigkeit des Schätzungsbescheides führen, insbesondere seit dem BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 I R 50/00 (BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381; vgl. auch BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 X R 33/99, BFH/NV 2002, 1415) eine einschlägige Rechtsprechung des BFH vorliegt, hätten die Kläger sich mit dieser Rechtsprechung auseinander setzen und im Einzelnen darlegen müssen, warum der BFH diese Frage erneut prüfen und entscheiden müsse (vgl. aus der jüngsten Zeit den BFH-Beschluss vom 8. August 2002 III B 48/02, BFH/NV 2002, 1615; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 28; Dürr in Schwarz, Finanzgerichtsordnung, § 116 Rz. 31).
  • BFH, 29.07.1987 - I R 379/83

    Steuerbescheid - Einspruchsentscheidung - Fehlende schriftliche Vollmacht -

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - IV B 100/02
    Soweit sie geltend machen, das angefochtene Urteil weiche mit der Annahme, die angefochtenen Bescheide seien nicht den damaligen Bevollmächtigten bekannt zu geben gewesen, von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 29. Juli 1987 I R 367, 379/83, BFHE 152, 1, BStBl II 1988, 242) ab, haben sie nicht --wie erforderlich-- tragende und abstrakte Rechtssätze, die dem angefochtenen Urteil sowie dem angeführten BFH-Urteil zugrunde liegen, herausgearbeitet und einander gegenübergestellt, so dass die Abweichung erkennbar wird (vgl. aus jüngster Zeit BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2003 X B 52/03, BFH/NV 2004, 80).
  • BFH, 08.08.2002 - III B 48/02

    InvZul; Zugang des Zulagenantrages

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - IV B 100/02
    Angesichts der Tatsache, dass zur Frage, wann grobe Schätzungsfehler bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen zur Nichtigkeit des Schätzungsbescheides führen, insbesondere seit dem BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 I R 50/00 (BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381; vgl. auch BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 X R 33/99, BFH/NV 2002, 1415) eine einschlägige Rechtsprechung des BFH vorliegt, hätten die Kläger sich mit dieser Rechtsprechung auseinander setzen und im Einzelnen darlegen müssen, warum der BFH diese Frage erneut prüfen und entscheiden müsse (vgl. aus der jüngsten Zeit den BFH-Beschluss vom 8. August 2002 III B 48/02, BFH/NV 2002, 1615; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 28; Dürr in Schwarz, Finanzgerichtsordnung, § 116 Rz. 31).
  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - IV B 100/02
    Angesichts der Tatsache, dass zur Frage, wann grobe Schätzungsfehler bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen zur Nichtigkeit des Schätzungsbescheides führen, insbesondere seit dem BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 I R 50/00 (BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381; vgl. auch BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 X R 33/99, BFH/NV 2002, 1415) eine einschlägige Rechtsprechung des BFH vorliegt, hätten die Kläger sich mit dieser Rechtsprechung auseinander setzen und im Einzelnen darlegen müssen, warum der BFH diese Frage erneut prüfen und entscheiden müsse (vgl. aus der jüngsten Zeit den BFH-Beschluss vom 8. August 2002 III B 48/02, BFH/NV 2002, 1615; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 28; Dürr in Schwarz, Finanzgerichtsordnung, § 116 Rz. 31).
  • BFH, 07.10.2003 - X B 52/03

    Divergenzrüge

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - IV B 100/02
    Soweit sie geltend machen, das angefochtene Urteil weiche mit der Annahme, die angefochtenen Bescheide seien nicht den damaligen Bevollmächtigten bekannt zu geben gewesen, von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 29. Juli 1987 I R 367, 379/83, BFHE 152, 1, BStBl II 1988, 242) ab, haben sie nicht --wie erforderlich-- tragende und abstrakte Rechtssätze, die dem angefochtenen Urteil sowie dem angeführten BFH-Urteil zugrunde liegen, herausgearbeitet und einander gegenübergestellt, so dass die Abweichung erkennbar wird (vgl. aus jüngster Zeit BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2003 X B 52/03, BFH/NV 2004, 80).
  • BFH, 29.07.1987 - I R 367/83

    Steuerbescheid - Einspruchsentscheidung - Fehlende schriftliche Vollmacht -

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - IV B 100/02
    Soweit sie geltend machen, das angefochtene Urteil weiche mit der Annahme, die angefochtenen Bescheide seien nicht den damaligen Bevollmächtigten bekannt zu geben gewesen, von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 29. Juli 1987 I R 367, 379/83, BFHE 152, 1, BStBl II 1988, 242) ab, haben sie nicht --wie erforderlich-- tragende und abstrakte Rechtssätze, die dem angefochtenen Urteil sowie dem angeführten BFH-Urteil zugrunde liegen, herausgearbeitet und einander gegenübergestellt, so dass die Abweichung erkennbar wird (vgl. aus jüngster Zeit BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2003 X B 52/03, BFH/NV 2004, 80).
  • BFH, 19.06.1998 - IX B 13/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Steuerakte - Zugrundeliegender Akteninhalt -

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - IV B 100/02
    Die Beiziehung von weiteren Akten erübrigt sich bereits deshalb, weil die vor dem FG sachkundig vertretenen Kläger nicht dargelegt haben, warum sie diesen Antrag, der nach ihrer Ansicht zur Sachaufklärung notwendig gewesen sein soll, nicht bereits im Klageverfahren gestellt haben oder warum sich die Beiziehung dem FG auch ohne einen solchen Antrag hätte aufdrängen sollen (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58).
  • BFH, 11.04.2000 - VII B 221/99

    Hinweispflicht des Gerichts

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - IV B 100/02
    Angesichts der Eigenverantwortung der sachkundig vertretenen Kläger für die Formulierung der von ihnen zu stellenden Anträge (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012; vom 11. April 2000 VII B 221/99, BFH/NV 2000, 1229) hätten sie wie bei einem Beweisantrag darlegen müssen, warum sie nicht von sich aus auf die Änderung der Körperschaftsteuerbescheide hingewiesen haben.
  • BFH, 19.03.2001 - VII B 231/00

    Brennerei - Vergünstigung - Abfindungsbrennen - Entziehung - Vertrauenswürdigkeit

  • BFH, 23.01.2004 - IV S 19/03

    AdV im NZB-Verfahren

    Die dagegen erhobene Beschwerde (Az. IV B 100/02) hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tage als unzulässig verworfen.

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom heutigen Tag IV B 100/02 entschieden hat, war die Beschwerde schon infolge einer nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechenden Darlegung unzulässig.

  • BFH, 11.11.2004 - V B 82/04

    Ausländische Zeugen

    Denn nach ständiger Rechtsprechung verliert der Beschwerdeführer sein entsprechendes Rügerecht, selbst wenn die Voraussetzungen i.S. von § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung (ZPO) nicht vorliegen, auch dadurch, dass er nicht alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, selbst zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 2004 IV B 100/02, BFH/NV 2004, 760; vom 24. Juni 1996 VIII B 127/95, BFH/NV 1996, 842).
  • FG Hamburg, 22.08.2006 - 5 K 199/05

    Abgabenordnung/Verwaltungszustellungsgesetz: Fristbeginn und Wiedereinsetzung bei

    Dazu hätte die Empfangsvollmacht unmissverständlich sein müssen (BFH vom 23. Januar 2004, IV B 100/02, BFH/NV 2004, 760 ; vom 5. Oktober 2000, VII R 96/99, BFHE 193, 41 , BStBl II 2001, 86 ; vom 19. Oktober 1994, II R 131/91, BFH/NV 1995, 475).
  • BFH, 27.04.2009 - II B 161/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der Zulassungsgründe -

    Da der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem FG durch einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten sach- und fachkundig vertreten war, oblag es seiner Eigenverantwortung, den Klageantrag so zu formulieren, dass er seinem Klagebegehren entsprach (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Januar 2004 IV B 100/02, BFH/NV 2004, 760).
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