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   BFH, 23.02.2006 - III R 42/04   

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https://dejure.org/2006,8103
BFH, 23.02.2006 - III R 42/04 (https://dejure.org/2006,8103)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2006 - III R 42/04 (https://dejure.org/2006,8103)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - III R 42/04 (https://dejure.org/2006,8103)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    InvZulG 1996 § 2; ; InvZulG 1996 § 2 Satz 1; ; InvZulG 1996 § 6 Abs. 1; ; InvZulG 1996 § 6 Abs. 3; ; InvZulG 1996 § 6 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 76; ; FGO § 126 Abs. 2; ; EStG § 6 Abs. 2; ; BGB § 90

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 90 § 242; InvZulG (1996) § 6 Abs. 1, 3
    InvZul: Bezeichnung der einzelnen Wirtschaftgüter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine Investitionszulage nach § 2 Investitionszulagengesetz (InvZulG) 1996; Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung der Wirtschaftsgüter; Hinreichende Individualisierung der Bezeichnung "Ladeneinrichtung"; Qualifizierbarkeit einer ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 6 Abs 3 S 2
    Antrag; Bezeichnung; Ladeneinrichtung; Sachgesamtheit; Wirtschaftsgut

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.03.2002 - III R 30/99

    Lfd. Nummer

    Auszug aus BFH, 23.02.2006 - III R 42/04
    § 6 Abs. 3 Satz 2 InvZulG 1996 erfordert deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die einzelnen Wirtschaftsgüter hinreichend individualisiert sind (Senatsurteil vom 21. März 2002 III R 30/99, BFHE 198, 184, BStBl II 2002, 547, m.w.N.).

    Die Antragsfrist als Ausschlussfrist liefe im Ergebnis leer, wenn die Wirtschaftsgüter nicht bereits für den mit der Festsetzung der Investitionszulage befassten Beamten hinreichend individualisiert wären (Senatsurteil in BFHE 198, 184, BStBl II 2002, 547, m.w.N.).

    Erfahrungsgemäß häufen sich gerade kurz vor Ablauf der Antragsfrist die Anträge, so dass vom FA nicht erwartet werden konnte, innerhalb von nur zwei Tagen alle eingegangenen Anträge auf ihre formelle Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen, um eventuelle Mängel durch den Antragsteller noch fristgerecht beheben zu lassen (Senatsurteil in BFHE 198, 184, BStBl II 2002, 547, m.w.N.).

  • BFH, 09.08.2001 - III R 30/00

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    Auszug aus BFH, 23.02.2006 - III R 42/04
    Dies wäre anzunehmen, wenn das äußere Erscheinungsbild einer Ladeneinrichtung dadurch bestimmt wäre, dass die Gegenstände für sich allein betrachtet unvollständig erschienen oder ein Gegenstand ohne den/die anderen ein negatives Gepräge hätte (vgl. Senatsurteil vom 9. August 2001 III R 30/00, BFHE 196, 442, BStBl II 2001, 842, m.w.N.).

    Eine Sachgesamtheit erscheint zwar wirtschaftlich als Einheit, besteht jedoch unverändert aus einer Mehrheit rechtlich weiterhin selbständiger Sachen (vgl. Senatsurteil in BFHE 196, 442, BStBl II 2001, 842, m.w.N.).

  • BFH, 09.10.1986 - V S 18/84

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteuerbescheiden - Ernstliche

    Auszug aus BFH, 23.02.2006 - III R 42/04
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. August 1986 V R 18/77 (BFH/NV 1987, 130) sei eine Sachgesamtheit stets ein Wirtschaftsgut.

    Das vom Kläger angeführte BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 130 betrifft den Gegenstand einer Lieferung im Sinne des Umsatzsteuerrechts.

  • BFH, 16.06.1989 - III R 173/85

    Investitionszulage - Beschäftigungszulage - Antrag - Eigenhändige Unterschrift -

    Auszug aus BFH, 23.02.2006 - III R 42/04
    Nach dem Senatsurteil vom 16. Juni 1989 III R 173/85 (BFHE 157, 287, BStBl II 1989, 807) kann das FA grundsätzlich davon ausgehen, dass Anträge, die auf dem amtlich vorgesehenen Vordruck eingereicht werden, den formalen Anforderungen entsprechen.
  • BFH, 28.08.1986 - V R 18/77

    Umsatzpflichtigkeit für den Versand von Sachgesamtheiten

    Auszug aus BFH, 23.02.2006 - III R 42/04
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. August 1986 V R 18/77 (BFH/NV 1987, 130) sei eine Sachgesamtheit stets ein Wirtschaftsgut.
  • FG Thüringen, 15.11.1995 - I 135/95

    Anspruch auf Gewährung von Investitionszulage für Ladeneinrichtungen;

    Auszug aus BFH, 23.02.2006 - III R 42/04
    Die Bezeichnung "Ladeneinrichtung" ist mithin lediglich eine Gattungsbezeichnung, die eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern umfasst (ebenso Thüringer FG, Urteil vom 15. September 1995 I 93/95 und I 135/95, EFG 1996, 337).
  • BFH, 07.11.2000 - III R 7/97

    Bezeichnung der zulagenbegünstigten Wirtschaftsgüter

    Auszug aus BFH, 23.02.2006 - III R 42/04
    Welche Anforderungen an die "Bezeichnung" konkret zu stellen sind, kann nur anhand der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalles entschieden werden (Senatsurteil vom 7. November 2000 III R 7/97, BFHE 193, 219, BStBl II 2001, 200, m.w.N.).
  • FG Thüringen, 15.11.1995 - I 93/95
    Auszug aus BFH, 23.02.2006 - III R 42/04
    Die Bezeichnung "Ladeneinrichtung" ist mithin lediglich eine Gattungsbezeichnung, die eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern umfasst (ebenso Thüringer FG, Urteil vom 15. September 1995 I 93/95 und I 135/95, EFG 1996, 337).
  • FG Brandenburg, 10.11.1993 - 2 K 154/92
    Auszug aus BFH, 23.02.2006 - III R 42/04
    Insbesondere kann eine Ladeneinrichtung auch nicht zulagenbegünstigte Gegenstände umfassen, wie geringwertige Wirtschaftsgüter i.S. des § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (vgl. § 2 Satz 2 Nr. 1 InvZulG 1996), unselbständige Teile des Gebäudes oder Ladeneinbauten, sofern letztere als unbewegliche Wirtschaftsgüter zu beurteilen sind (vgl. hierzu Urteil des FG Brandenburg vom 10. November 1993 2 K 154/92 I, juris).
  • FG Sachsen-Anhalt, 15.12.2003 - 1 K 553/99

    Ladeneinrichtung keine ausreichende Bezeichnung des angeschafften Wirtschaftsguts

    Auszug aus BFH, 23.02.2006 - III R 42/04
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 557 veröffentlicht.
  • BFH, 19.08.2009 - III R 24/07

    Hinreichend genaue Bezeichnung einer Investition im Investitionszulagenantrag -

    Die genaue Bezeichnung der einzelnen Wirtschaftsgüter im Antragsvordruck ist nur dann entbehrlich, wenn die Wirtschaftsgüter eindeutig und nachprüfbar aus den ---innerhalb der Antragsfrist-- beigefügten Unterlagen, z.B. Rechnungen, ersichtlich sind (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 23. Februar 2006 III R 42/04, BFH/NV 2006, 1348, m.w.N.).

    Erscheinen die Gegenstände für sich allein betrachtet unvollständig oder hat ein Gegenstand ohne den/die anderen ein negatives Gepräge, ist regelmäßig von einem einheitlichen Wirtschaftsgut auszugehen (Senatsurteile vom 9. August 2001 III R 30/00, BFHE 196, 442, BStBl II 2001, 842, m.w.N., und in BFH/NV 2006, 1348, unter II. 2.).

  • BFH, 17.03.2008 - III B 41/07

    Eigenhändige Unterzeichnung eines Antrags auf Investitionszulage - Änderbarkeit

    f) Ebenfalls geklärt ist durch die Senatsentscheidungen vom 16. Juni 1989 III R 173/85 (BFHE 157, 287, BStBl II 1989, 807) und vom 23. Februar 2006 III R 42/04 (BFH/NV 2006, 1348), dass das FA nicht verpflichtet ist, einen Investor vor Ablauf der Antragsfrist auf etwaige formelle Mängel hinzuweisen.
  • FG Köln, 07.06.2013 - 2 K 4248/08

    Vorsteuervergütung, Erforderlichkeit der Vorlage von Originalrechnungen,

    Im Rahmen des Massenverfahrens bei der Vorsteuervergütung sei ihm, dem Beklagten, nicht zuzumuten, Rechnungen auf die entsprechend richtigen Anträge zu verteilen bzw. sofort nach Eingang die Anträge auf etwaige Mängel zu prüfen (BFH-Urteil vom 23. Februar 2006 - III R 42/04, n.v.).
  • BFH, 31.07.2008 - III B 73/07

    Ladungsträger als geringwertige Wirtschaftsgüter

    Das FG-Urteil geht in Übereinstimmung mit dem klaren Gesetzeswortlaut (§ 2 Satz 2 Nr. 1 des Investitionszulagengesetzes 1996) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Senatsbeschluss vom 11. September 2007 III B 70/06, BFH/NV 2007, 2353; vgl. auch Senatsurteile vom 9. August 2001 III R 43/98, BFHE 196, 429, BStBl II 2002, 100, und vom 23. Februar 2006 III R 42/04, BFH/NV 2006, 1348) davon aus, dass die Anschaffung und Herstellung geringwertiger Wirtschaftsgüter i.S. des § 6 Abs. 2 EStG nicht begünstigt ist.
  • BFH, 20.12.2006 - III E 7/06

    Vorlage einer schriftlichen Prozessvollmacht dient nur dem Nachweis der

    Mit Urteil vom 23. Februar 2006 III R 42/04 wies der erkennende Senat die Revision des Kostenschuldners gegen das Urteil des FG als unbegründet zurück und legte die Kosten dem Kostenschuldner auf.
  • FG Thüringen, 12.12.2007 - III 487/02

    Rechtzeitige Beantragung einer Investitionszulage: Abschluss der Investition

    Dass die Gegenstände der Ladeneinrichtungen im Streitfall dem gemeinsamen Zweck des Verkaufs von z.B. Medikamenten dienen, führt zu keiner anderen Beurteilung, da dies der Betriebszweck ist, dem letztlich alle Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens dienen (vgl. auch BFH-Urteil vom 23. Februar 2006 III R 42/04, BFH/NV 2006, 1348).
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