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   BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08   

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BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08 (https://dejure.org/2010,2450)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2010 - VII R 9/08 (https://dejure.org/2010,2450)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - VII R 9/08 (https://dejure.org/2010,2450)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Schriftsatz des HZA im AdV-Verfahren - Außenwirkung der Maßnahme i. S. d. § 231 Abs. 1 Satz 1 AO - Streitgegenstand im steuergerichtlichen Verfahren - Anwendung eines Drittlandszollsatzes auf Einfuhren von Bananen

  • openjur.de

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Schriftsatz des HZA im AdV-Verfahren; Außenwirkung der Maßnahme i.S.d. § 231 Abs. 1 Satz 1 AO; Streitgegenstand im steuergerichtlichen Verfahren; Anwendung eines Drittlandszollsatzes auf Einfuhren von Bananen

  • Bundesfinanzhof

    AO § 228, AO § 231, EWGV 404/93 Art 18, GATTAbk, GG Art 2 Abs 1, GG Art 12 Abs 1, GG Art 14 Abs 1, GG Art 79 Abs 3, GG Art 100, EG Art 300 Abs 7
    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Schriftsatz des HZA im AdV-Verfahren - Außenwirkung der Maßnahme i.S.d. § 231 Abs. 1 Satz 1 AO - Streitgegenstand im steuergerichtlichen Verfahren - Anwendung eines Drittlandszollsatzes auf Einfuhren von Bananen

  • Bundesfinanzhof

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Schriftsatz des HZA im AdV-Verfahren - Außenwirkung der Maßnahme i.S.d. § 231 Abs. 1 Satz 1 AO - Streitgegenstand im steuergerichtlichen Verfahren - Anwendung eines Drittlandszollsatzes auf Einfuhren von Bananen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 228 AO, § 231 AO, Art 18 EWGV 404/93, GATTAbk, Art 2 Abs 1 GG
    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Schriftsatz des HZA im AdV-Verfahren - Außenwirkung der Maßnahme i.S.d. § 231 Abs. 1 Satz 1 AO - Streitgegenstand im steuergerichtlichen Verfahren - Anwendung eines Drittlandszollsatzes auf Einfuhren von Bananen

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung im AdV-Verfahren

  • rewis.io

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Schriftsatz des HZA im AdV-Verfahren - Außenwirkung der Maßnahme i.S.d. § 231 Abs. 1 Satz 1 AO - Streitgegenstand im steuergerichtlichen Verfahren - Anwendung eines Drittlandszollsatzes auf Einfuhren von Bananen

  • rewis.io

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Schriftsatz des HZA im AdV-Verfahren - Außenwirkung der Maßnahme i.S.d. § 231 Abs. 1 Satz 1 AO - Streitgegenstand im steuergerichtlichen Verfahren - Anwendung eines Drittlandszollsatzes auf Einfuhren von Bananen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung im Hinblick auf die Streitigkeit nur eines Teilbetrags der festgesetzten Abgabe durch Mitteilung des Hauptzollamtes (HZA) bzgl. des Verzichts der Vollstreckung bis zur Rechtskraft im Hauptsacheverfahren im Verfahren über die ...

  • datenbank.nwb.de

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Schriftsatz des HZA im AdV-Verfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung der Vollziehung und Zahlungsverjährung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung im Hinblick auf die Streitigkeit nur eines Teilbetrags der festgesetzten Abgabe durch Mitteilung des Hauptzollamtes (HZA) bzgl. des Verzichts der Vollstreckung bis zur Rechtskraft im Hauptsacheverfahren im Verfahren über die ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 229, 5
  • NVwZ-RR 2010, 582 (Ls.)
  • BB 2010, 1373
  • DB 2010, 1164
  • BStBl II 2011, 667
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 23.02.2010 - VII R 8/08

    Keine Bananeneinfuhr zum Kontingentszollsatz ohne Einfuhrlizenz - Zur Gültigkeit

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08
    Das ergibt sich aus den eingehenden Gründen Teil A des zwischen den Beteiligten ergangenen Urteils VII R 8/08 (BFHE 229, 442) vom heutigen Tag, auf das Bezug genommen wird.

    Auch insofern bedarf keiner Wiederholung, was der Senat in vorgenanntem Urteil VII R 8/08 (BFHE 229, 442) Teil B zu einem entsprechenden Sachverhalt erkannt hat.

  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat -

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08
    Ihr ist im Übrigen offenbar die Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 17. Juli 1967 GrS 1/66 (BFHE 91, 393, BStBl II 1968, 344) nicht geläufig, dass Streitgegenstand im steuergerichtlichen Verfahren nicht einzelne Besteuerungsmerkmale (hier also der Zollsatz), sondern die Rechtmäßigkeit des die Steuer festsetzenden Steuerbescheids insgesamt ist, weshalb dieser grundsätzlich ungeachtet des rechtlichen Vorbringens der Klägerin vom Gericht in vollem Umfang zu überprüfen ist, was im Allgemeinen dafür sprechen wird, von einer teilweisen Vollziehung desselben vor Bestandskraft abzusehen.
  • BFH, 23.03.1999 - VII R 16/98

    Nacherhebung von Einfuhrzoll bei irrtümlicher Nichterhebung

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08
    Die Nacherhebung der Differenz zwischen dem Kontingentszoll und dem Regelzoll sei aber auch deshalb unzulässig, weil die Zwei-Tages-Frist des Art. 220 Abs. 1 Satz 1 ZK nicht eingehalten worden sei, was der erkennende Senat in dem Urteil vom 23. März 1999 VII R 16/98 (BFHE 188, 164, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 1999, 271) zu Unrecht als für den Zollbeteiligten nicht rechtsbegründend angesehen habe.
  • BFH, 22.08.1995 - VII B 153/95

    Zu den Voraussetzungen für den Erlaß einer das Ergebnis der Hauptsache

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08
    Die bezüglich anderer Einfuhrpartien zuvor zugunsten der Klägerin ergangenen einstweiligen Anordnungen, durch die das Hauptzollamt X zur Abfertigung von Bananen aus Ecuador nach Maßgabe des Kontingentszollsatzes verpflichtet worden war, die jedoch vom erkennenden Senat durch Beschluss vom 22. August 1995 VII B 153/95 u.a. (BFHE 178, 15) aufgehoben worden sind, begründeten keinen Vertrauensschutzanspruch der Klägerin.
  • BFH, 28.11.2006 - VII R 3/06

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch später für "erledigt" erklärte

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats unterbricht eine Maßnahme allerdings nur dann die Zahlungsverjährung, wenn sie "nach außen wirkt"; denn bei rein innerdienstlichen Maßnahmen der Behörde ist für den Betroffenen nicht mit der erforderlichen Klarheit feststellbar, ob der Zahlungsanspruch durch Verjährung erloschen ist oder ob er wegen Unterbrechung der Verjährung weiterhin zur Leistung verpflichtet ist (vgl. statt aller Urteil vom 28. November 2006 VII R 3/06, BFHE 216, 4, BStBl II 2009, 575).
  • EuG, 21.09.2005 - T-306/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST SEINE ERSTEN URTEILE

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08
    Die Revision beruft sich ferner auf die Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Union vom 21. September 2005 T-306/01 --Yusuf-- (Slg. 2005, II-3533) und T-315/01 --Kadi-- (Slg. 2005, II-3649, Europäische Grundrechte Zeitschrift 2005, 592), in denen das Gericht den Vorrang des UN-Rechts vor EU-Recht anerkannt habe.
  • EuG, 21.09.2005 - T-315/01

    Kadi / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08
    Die Revision beruft sich ferner auf die Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Union vom 21. September 2005 T-306/01 --Yusuf-- (Slg. 2005, II-3533) und T-315/01 --Kadi-- (Slg. 2005, II-3649, Europäische Grundrechte Zeitschrift 2005, 592), in denen das Gericht den Vorrang des UN-Rechts vor EU-Recht anerkannt habe.
  • BFH, 10.11.2003 - VII B 342/02

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08
    Dazu gehört die schriftliche Geltendmachung des Anspruchs, aber auch die Gewährung von Vollstreckungsaufschub, wofür eine einseitige Erklärung des HZA genügen kann, von Maßnahmen zur Durchsetzung seines Anspruchs einstweilen absehen zu wollen (Beschluss des erkennenden Senats vom 10. November 2003 VII B 342/02, BFH/NV 2004, 315).
  • BFH, 09.01.1996 - VII B 225/95

    Bananenmarktordnug

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08
    Die Klägerin sieht schließlich den Grundsatz des Vertrauensschutzes deshalb verletzt, weil sie nicht nur nach dem Beschluss des erkennenden Senats vom 9. Januar 1996 VII B 225/95 (BFHE 179, 501) von der Unanwendbarkeit der VO Nr. 404/93, sondern vor allem nach dem Beitritt der Gemeinschaft zum GATT 1994 davon habe ausgehen können, dass die Gemeinschaft völkerrechtswidriges Gemeinschaftsrecht baldmöglich außer Kraft setzen werde.
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08
    Wenn das BVerfG in seinem Beschluss vom 7. Juni 2000  2 BvL 1/97 (BVerfGE 102, 147) einen ausbrechenden Rechtsakt durch die Bananenmarktordnung verneint habe, so betreffe dies nur das Verhältnis der Grundrechte der Art. 3, 12 und 14 des Grundgesetzes zum Gemeinschaftsrecht, dem durch die vom BVerfG für erforderlich gehaltene Härtefallregelung zumindest annähernd entsprochen werden solle.
  • BFH, 21.12.2021 - VII R 21/19

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch eine BZSt-Online-Anfrage

    Als Ermittlungsmaßnahme nach § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 AO komme nur eine nach außen wirkende Maßnahme in Betracht; eine lediglich nach außen sichtbare genüge nicht (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.02.2010 - VII R 9/08, BFHE 229, 5, BStBl II 2011, 667, und des Bundesgerichtshofs vom 02.02.1996 - V ZR 239/94, BGHZ 132, 30).
  • VG Gießen, 21.10.2019 - 4 K 2262/19

    "Zahlungsverjährung bei Grundstücksanschlusskosten"

    Angesichts all dessen bedarf es mangels Entscheidungserheblichkeit keiner Vertiefung der mit Schreiben des Senats vom 20.6.2017 unter Hinweis auf eine finanzgerichtliche Entscheidung (BFH, Urteil vom 23.2.2010 - VII R 9/08 -, juris Rdnrn. 31 ff.; Driehaus, a.a.O., § 12 Rdnr. 49a m.w.N. ) zur Diskussion gestellten Frage, ob die Vorlage des Widerspruchs an den Rechtsausschuss verbunden mit der entsprechenden Mitteilung an die Kläger den Tatbestand einer schriftlichen Geltendmachung des Anspruchs im Sinn des § 231 Abs. 1 AO erfüllt hätte oder nicht.
  • BFH, 18.03.2014 - VII R 12/13

    Keine Steuerbegünstigung für den Konzerngesellschaften ohne Erlaubnis zur

    Ob darüber hinaus das an das FG gerichtete Schreiben des HZA vom 29. November 2011 der Klägerin übermittelt worden ist und in dem Hinweis "Die Vollziehung der noch streitigen drei Steuerbescheide ist ab Fälligkeit ausgesetzt." die Bekanntgabe der AdV gesehen werden kann (vgl. hierzu Senatsurteil vom 23. Februar 2010 VII R 9/08, BFHE 229, 5, BStBl II 2011, 667), kann daher offen bleiben.
  • OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16

    Kostenerstattungsanspruch für Anschluss des Grundstücks an die Abwasseranlage -

    Angesichts all dessen bedarf es mangels Entscheidungserheblichkeit keiner Vertiefung der mit Schreiben des Senats vom 20.6.2017 unter Hinweis auf eine finanzgerichtliche Entscheidung(BFH, Urteil vom 23.2.2010 - VII R 9/08 -, juris Rdnrn. 31 ff.; Driehaus, a.a.O., § 12 Rdnr. 49a m.w.N. (Es ging in Bezug auf einen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eingereichten Schriftsatz der Behörde, durch den Vollstreckungsaufschub gewährt wurde, um die Frage, ob durch die Übermittlung dieses Schriftsatzes durch das Gericht bewirkt worden ist, dass der Vollstreckungsaufschub "nach außen wirkt" und daher die Zahlungsverjährung unterbrochen hat. Die Bedeutung der Entscheidung konzentriert sich auf die Voraussetzungen, die an die Bekanntgabe einer Unterbrechungshandlung zu stellen sind. Von der Notwendigkeit eines Leistungsgebots als Voraussetzung einer schriftlichen Geltendmachung werden keine Abstriche gemacht.)) zur Diskussion gestellten Frage, ob die Vorlage des Widerspruchs an den Rechtsausschuss verbunden mit der entsprechenden Mitteilung an die Kläger den Tatbestand einer schriftlichen Geltendmachung des Anspruchs im Sinn des § 231 Abs. 1 AO erfüllt hätte oder nicht.
  • FG Niedersachsen, 03.11.2022 - 11 K 34/22

    Abrechnungsbescheid; Aussetzung der Vollziehung; Folgebescheid;

    Dazu gehört die schriftliche Geltendmachung des Anspruchs, aber auch die Gewährung von Vollstreckungsaufschub, wofür eine einseitige Erklärung des Beklagten genügen kann, von Maßnahmen zur Durchsetzung seines Anspruchs einstweilen absehen zu wollen (vgl. BFH-Urteil vom 23.02.2010, VII R 9/08 , BStBl. II 2011, 667).

    Allerdings unterbricht eine Maßnahme nur dann die Zahlungsverjährung, wenn sie "nach außen wirkt"; denn bei rein innerdienstlichen Maßnahmen der Behörde ist für den Betroffenen nicht mit der erforderlichen Klarheit feststellbar, ob der Zahlungsanspruch durch Verjährung erloschen ist oder ob er wegen Unterbrechung der Verjährung weiterhin zur Leistung verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 23.02.2010, VII R 9/08 , BStBl. II 2011, 667).

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 2 K 1893/10

    Auch nur mündliche Vereinbarung über Ratenzahlungen kann als

    Denn entscheidend ist für die Unterbrechung der Zahlungsverjährung, dass der Vollstreckungsschuldner erkennen kann , dass die Finanzbehörde den Steueranspruch weiterhin gegen ihn durchsetzen will (vgl. BFH, Urteil vom 23. Februar 2010, VII R 9/08, BStBl II 2011, 667).
  • FG Köln, 27.11.2012 - 8 K 2837/11

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch EMA-Online-Anfrage

    Den in § 231 Abs. 1 Satz 1 AO aufgeführten verjährungsunterbrechenden Maßnahmen ist gemeinsam, dass es sich um nach außen wirkende Maßnahmen handeln muss (BFH, Urteil vom 28.11.2006 - VII R 3/06, BFHE 216, 4, BStBl. II 2009, 575; BFH, Urteil vom 23.02.2010 - VII R 9/08, BFHE 229, 5, BStBl. II 2011, 667).
  • OVG Sachsen, 11.12.2013 - 5 A 732/12

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Verjährung, Verwirkung, Zugang,

    Zwar muss eine Aussetzung der Vollziehung i. S. v. § 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a SächsKAG i. V. m. § 231 Abs. 1 Satz 1 AO Außenwirkung gegenüber dem Zahlungspflichtigen entfalten (vgl. BFH, Urt. v. 23. Februar 2010 - VII R 9/08 -, juris Rn. 33; OVG NRW, Beschl. v. 24. Februar 2012, KStZ 2012, 119 f.).

    Es reicht aus, wenn sie durch Vermittlung des Gerichts übersandt wird (vgl. BFH, Urt. v. 23. Februar 2010 a. a. O.).

  • VG Gera, 08.01.2014 - 2 K 102/13

    Verjährung eines Kostenerstattungsanspruchs wegen Neuherstellung eines

    Hierbei handelt es sich aber nicht um eine Maßnahme, die geeignet ist, den Willen zur Durchsetzung des Kostenerstattungsanspruchs gegenüber der Klägerin deutlich zu machen (BFH, Urteil vom 23. Februar 2010 - VII R 9/08 - zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 30.03.2011 - 5 B 11/11

    Geltendmachung einer Beitragsforderung durch Anmeldung im

    Eine Außenwirkung i. S. einer Bekanntgabe entfaltet ein Schriftsatz an das Gericht nur dann, wenn er gerade auch den Zahlungspflichtigen darüber unterrichten soll, ob die Behörde an ihrer Forderung festhalten will (BFH, Urt. v. 23. Februar 2010 - VII R 9/08).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2012 - 14 B 1318/11

    Bekanntgabe der Aussetzung der Vollziehung an den Betroffenen als Voraussetzung

  • VG Ansbach, 30.11.2016 - AN 11 K 15.01384

    Haftung eines Komplementärs für die Abfallgebührenschuld der

  • VG Augsburg, 06.08.2013 - Au 1 K 12.1600

    Anspruch auf Erstattung der Grundstücksanschlusskosten

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