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   BFH, 23.02.2015 - X B 71/14   

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https://dejure.org/2015,6353
BFH, 23.02.2015 - X B 71/14 (https://dejure.org/2015,6353)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2015 - X B 71/14 (https://dejure.org/2015,6353)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2015 - X B 71/14 (https://dejure.org/2015,6353)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Gewerblicher Grundstückshandel: Übertragung von Eigentumswohnungen vor sachenrechtlich vollzogener Teilung eines Mietwohngrundstücks

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2
    Gewerblicher Grundstückshandel: Übertragung von Eigentumswohnungen vor sachenrechtlich vollzogener Teilung eines Mietwohngrundstücks

  • Bundesfinanzhof

    Gewerblicher Grundstückshandel: Übertragung von Eigentumswohnungen vor sachenrechtlich vollzogener Teilung eines Mietwohngrundstücks

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 EStG 1997, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO
    Gewerblicher Grundstückshandel: Übertragung von Eigentumswohnungen vor sachenrechtlich vollzogener Teilung eines Mietwohngrundstücks

  • IWW
  • IWW
  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Erfüllung der sog. Drei-Objekt-Grenze hinsichtlich der Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG § 15 Abs. 2; WEG § 8 Abs. 2 Satz 2
    Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze auch bei Übertragung von Eigentumswohnungen vor sachenrechtlich vollzogener Teilung eines Mietwohngrundstücks

  • rewis.io

    Gewerblicher Grundstückshandel: Übertragung von Eigentumswohnungen vor sachenrechtlich vollzogener Teilung eines Mietwohngrundstücks

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Erfüllung der sog. Drei-Objekt-Grenze hinsichtlich der Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • datenbank.nwb.de

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Übertragung von fünf Eigentumswohnungen vor sachenrechtlich vollzogener Teilung eines Mietwohngrundstücks an fünf unterschiedliche Erwerber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentumswohnungen vor Teilung der Immobilie verkauft: Steuerliche Konsequenz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragung von Eigentumswohnungen vor vollzogener Teilung - und der gewerbliche Grundstückshandel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Übertragung von Eigentumswohnungen vor sachenrechtlich vollzogener Teilung eines Mietwohngrundstücks und der gewerbliche Grundstückshandel

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf von 5 Eigentumswohnungen vor Teilung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 28.01.2009 - X R 35/07

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem Objekt?

    Auszug aus BFH, 23.02.2015 - X B 71/14
    d) Soweit die Klägerin auch eine Divergenz des finanzgerichtlichen Urteils zu dem Senatsurteil vom 28. Januar 2009 X R 35/07 (BFH/NV 2009, 1249) geltend macht, vermag der angerufene Senat keine Entscheidungserheblichkeit zu erkennen.

    Dies sei dann der Fall, wenn sich aus diesen Umständen ergebe, dass die maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung) in unbedingter Veräußerungsabsicht vorgenommen worden seien (siehe Senatsurteil in BFH/NV 2009, 1249, unter II.1.b).

  • BFH, 05.05.2011 - IV R 34/08

    Gewerblicher Grundstückshandel; ungeteiltes Grundstück mit fünf

    Auszug aus BFH, 23.02.2015 - X B 71/14
    b) Die Klägerin sieht eine Divergenz der finanzgerichtlichen Entscheidung zum Urteil des BFH vom 5. Mai 2011 IV R 34/08 (BFHE 234, 1, BStBl II 2011, 787), in dem dieser entschieden hat, selbständiges Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze sei grundsätzlich jedes selbständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt (Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder Recht nach dem Wohnungseigentumsgesetz --WEG--), und zwar unabhängig von seiner Größe, seinem Wert und anderen Umständen.

    Die Klägerin des Verfahrens in BFHE 234, 1, BStBl II 2011, 787 veräußerte einem Käufer ein Grundstück kurz vor Fertigstellung der noch zu errichtenden Häuser, wobei sie sich verpflichtete, diese schlüsselfertig zu errichten und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem WEG zu beschaffen.

  • BFH, 21.08.2014 - X B 159/13

    Abweichung der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises von den vertraglichen

    Auszug aus BFH, 23.02.2015 - X B 71/14
    Eine greifbare Gesetzwidrigkeit liegt vor, wenn die angefochtene Entscheidung objektiv willkürlich erscheint, auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 21. August 2014 X B 159/13, BFH/NV 2014, 1743, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 02.03.2011 - IX B 144/10

    Greifbare Gesetzwidrigkeit einer FG-Entscheidung - Anforderungen an Verträge

    Auszug aus BFH, 23.02.2015 - X B 71/14
    Unterhalb dieser Grenze liegende erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um die Revision zuzulassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2. März 2011 IX B 144/10, BFH/NV 2011, 1367, m.w.N.).
  • BFH, 13.04.2005 - IX B 153/04

    Offenbare Unrichtigkeit; Rubrumsberichtigung

    Auszug aus BFH, 23.02.2015 - X B 71/14
    Die Klägerin übersieht bei ihrer Verfahrensrüge, dass eine fehlende Sachaufklärung nur vorliegen kann, wenn das FG eine nach seiner materiell-rechtlichen Auffassung notwendige weitere Aufklärung des Sachverhaltes unterlassen hat (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. vom 13. April 2005 IX B 153/04, BFH/NV 2005, 1356; siehe auch Lange in HHSp, § 115 FGO Rz 225, m.w.N.).
  • BFH, 01.08.2005 - X B 32/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz

    Auszug aus BFH, 23.02.2015 - X B 71/14
    Ihre Einwände gelten in Wahrheit der im Verfahren der Revisionszulassung unbeachtlichen Subsumtion des vom FG ermittelten Sachverhalts unter die prinzipiell nicht mehr klärungsbedürftigen Rechtsgrundsätze der typisierenden Anwendung der Drei-Objekt-Grenze in Bezug auf das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels (vgl. auch Senatsbeschluss vom 1. August 2005 X B 32/05, BFH/NV 2005, 2223; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 115 FGO Rz 183, m.w.N.).
  • BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01

    Gewerblicher Grundstückshandel: Fünfjahresfrist bei Sanierung

    Auszug aus BFH, 23.02.2015 - X B 71/14
    Inwieweit bereits alle sachenrechtlichen Voraussetzungen für das Entstehen der veräußerten Eigentumswohnungen erfüllt wurden, ist für die Frage der Nachhaltigkeit der Veräußerungsaktivitäten der Klägerin unerheblich, da nicht auf das dingliche Rechtsgeschäft im Sinne des Veräußerungsbegriffs des § 16 des Einkommensteuergesetzes, sondern auf das obligatorische Geschäft abzustellen ist (BFH-Urteil vom 5. Dezember 2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291).
  • BFH, 16.08.2007 - VIII B 210/06

    Divergenz

    Auszug aus BFH, 23.02.2015 - X B 71/14
    Hiermit wird aber keine Rechtsprechungsdivergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO dargelegt (BFH-Beschluss vom 16. August 2007 VIII B 210/06, BFH/NV 2007, 2286).
  • BGH, 08.11.1985 - V ZR 113/84

    Zulässigkeit von Bestimmungen zur Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses bei

    Auszug aus BFH, 23.02.2015 - X B 71/14
    Die in dem Vorbringen der Klägerin anklingenden Zweifel, ob es möglich sei, einen Kaufvertrag über die noch abzutrennenden Eigentumswohnungen abzuschließen, bestehen im Übrigen nicht (vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. November 1985 V ZR 113/84, Neue Juristische Wochenschrift 1986, 845).
  • BFH, 17.12.2009 - III R 101/06

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank

    Auszug aus BFH, 23.02.2015 - X B 71/14
    c) Die von der Klägerin gerügte Abweichung des Urteils des FG von den BFH-Urteilen vom 17. Dezember 2009 III R 101/06 (BFHE 228, 65, BStBl II 2010, 541) und vom 27. September 2012 III R 19/11 (BFHE 240, 278, BStBl II 2013, 433) liegt nicht vor.
  • BFH, 27.09.2012 - III R 19/11

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerungen zur Vermeidung einer

  • BFH, 13.06.2013 - X B 132/12

    Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen nach Einbuchung ungeklärter Einnahmen

  • BFH, 14.03.2016 - X B 101/14

    Zurückweisung einer natürlichen Person als Prozessbevollmächtigter (hier:

    Die Einhaltung dieser Darlegungsanforderung ist aber zwingend geboten, um die behauptete Abweichung deutlich erkennbar zu machen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2015 X B 71/14, BFH/NV 2015, 834, unter 1.a, m.w.N.).
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