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   BFH, 23.03.1998 - XI R 41/96   

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https://dejure.org/1998,12979
BFH, 23.03.1998 - XI R 41/96 (https://dejure.org/1998,12979)
BFH, Entscheidung vom 23.03.1998 - XI R 41/96 (https://dejure.org/1998,12979)
BFH, Entscheidung vom 23. März 1998 - XI R 41/96 (https://dejure.org/1998,12979)
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  • BVerfG, 15.11.1989 - 1 BvR 171/89

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ungleichbehandlung von nichtehelichen

    Auszug aus BFH, 23.03.1998 - XI R 41/96
    Auch die Höhe der festgesetzten Steuer führe vorliegend zu keiner unbilligen Härte, und zwar auch nicht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, wie der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. November 1989 1 BvR 171/89 (BStBl II 1990, 103 ) zeige.

    Der Gesetzgeber kann eheliche und nichteheliche Lebensgemeinschaften unterschiedlich behandeln, weil und insoweit es sich um unterschiedliche Lebensformen handelt (so Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. August 1992 10 RKg 7/91, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 1159; siehe auch BVerfG-Beschluß in BStBl II 1990, 103 ).

  • BFH, 23.11.1994 - X R 124/92

    Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen, soweit Steuer vor Inkrafttreten der

    Auszug aus BFH, 23.03.1998 - XI R 41/96
    Dies kann aber nur in den dafür vorgesehenen Verfahren geltend gemacht werden und rechtfertigt keinen Billigkeitserlaß (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 1994 X R 124/92, BFHE 177, 246 , BStBl II 1995, 824 ).
  • BFH, 05.10.1966 - II 111/64

    Möglichkeit der Gewährung eines steuerlichen Billigkeitserlasses gegen

    Auszug aus BFH, 23.03.1998 - XI R 41/96
    Die Billigkeitsmaßnahme darf nicht auf Erwägungen gestützt werden, die die vorgesehene Besteuerung allgemein außer Kraft setzen würden (so BFH-Urteil vom 5. Oktober 1966 II 111/64, BFHE 88, 382, BStBl III 1967, 415).
  • BFH, 26.05.1994 - IV R 51/93

    Sachliche Billigkeitsmaßnahme bei versäumter Antragstellung (Ausschlußfrist) nach

    Auszug aus BFH, 23.03.1998 - XI R 41/96
    Soll sich die Unbilligkeit aus sachlichen Gründen ergeben, muß die Einziehung der Steuer zwar dem Gesetz entsprechen, aber infolge eines Gesetzesüberhangs den Wertungen des Gesetzgebers derart zuwiderlaufen, daß sie unbillig erscheint (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Mai 1994 IV R 51/93, BFHE 174, 482 , BStBl II 1994, 833, sowie vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3 , BStBl II 1995, 297 unter II. 3.).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 23.03.1998 - XI R 41/96
    Dabei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, bei der Inhalt und Grenzen des Ermessens durch den Begriff der Unbilligkeit bestimmt werden (vgl. Beschluß des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603).
  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus BFH, 23.03.1998 - XI R 41/96
    Soll sich die Unbilligkeit aus sachlichen Gründen ergeben, muß die Einziehung der Steuer zwar dem Gesetz entsprechen, aber infolge eines Gesetzesüberhangs den Wertungen des Gesetzgebers derart zuwiderlaufen, daß sie unbillig erscheint (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Mai 1994 IV R 51/93, BFHE 174, 482 , BStBl II 1994, 833, sowie vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3 , BStBl II 1995, 297 unter II. 3.).
  • BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83

    Unterhalt III

    Auszug aus BFH, 23.03.1998 - XI R 41/96
    Diese Folgewirkungen einer geschiedenen Ehe sind ebenfalls durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt (so BVerfG-Entscheidung vom 10. Januar 1984 1 BvL 5/83, BVerfGE 66, 84, 93) und erlauben eine Besserstellung beispielsweise gegenüber Verlobten.
  • BFH, 27.03.1958 - V z 181/57 U

    Zulässiger Inhalt von Richtlinien und Erlassverträgen auf dem Gebiet des

    Auszug aus BFH, 23.03.1998 - XI R 41/96
    Ein Erlaß wegen sachlicher Unbilligkeit ist daher nur insoweit durch die Ermächtigungsnorm des § 227 AO 1977 gedeckt, wie angenommen werden kann, der Gesetzgeber würde die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage --hätte er sie geregelt-- im Sinne des vorgesehenen Erlasses entscheiden (BFH-Urteil vom 27. März 1958 V z 181/57 U, BFHE 66, 647, BStBl III 1958, 248).
  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus

    Auszug aus BFH, 23.03.1998 - XI R 41/96
    Zur Wahrung der Grundrechte kann jedoch bei generalisierenden und typisierenden Steuertatbeständen ein Billigkeitserlaß wegen sachlicher Härte geboten sein, wenn die Regelungen nur deshalb einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten, weil im Einzelfall oder in Gruppen von Einzelfällen die Möglichkeit besteht, auftretenden Härten durch Billigkeitsmaßnahmen Rechnung zu tragen (so BVerfG-Beschluß vom 5. April 1978 1 BvR 117/73, BVerfGE 48, 102 , BStBl II 1978, 441, 445, m.w.N.).
  • BSG, 06.08.1992 - 10 RKg 7/91

    Pflegevater - Gemeinsamer Haushalt

    Auszug aus BFH, 23.03.1998 - XI R 41/96
    Der Gesetzgeber kann eheliche und nichteheliche Lebensgemeinschaften unterschiedlich behandeln, weil und insoweit es sich um unterschiedliche Lebensformen handelt (so Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. August 1992 10 RKg 7/91, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 1159; siehe auch BVerfG-Beschluß in BStBl II 1990, 103 ).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

  • FG Baden-Württemberg, 04.10.1984 - IX 345/82
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