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   BFH, 23.03.1999 - III R 34/98   

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https://dejure.org/1999,4936
BFH, 23.03.1999 - III R 34/98 (https://dejure.org/1999,4936)
BFH, Entscheidung vom 23.03.1999 - III R 34/98 (https://dejure.org/1999,4936)
BFH, Entscheidung vom 23. März 1999 - III R 34/98 (https://dejure.org/1999,4936)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Busunternehmen - Investutionszulage - Fördergebiet - Fördergebietsverkehr - Förderungszweck

  • Judicialis

    InvZV § 2 Satz 1 Nr. 6; ; InvZV § 2 Satz 1; ; InvZV § 2; ; InvZulG § 11 Abs. 1; ; BerlinFG § 19; ; FGO § 122 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulV § 2 S. 1 Nr. 5
    InvZul; im Fördergebiet eingesetzte Reisebusse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZV § 2 Nr 5, InvZV § 1 Abs 1 Nr 2, InvZulG § 2
    Fördergebiet; Reisebus; Verbleiben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.12.1998 - III R 113/95

    InvZul; Verbleibensvoraussetzungen bei Fahrgastschiff

    Auszug aus BFH, 23.03.1999 - III R 34/98
    Ob dies der Fall ist, muß jeweils unter Berücksichtigung der Eigenart und der Zweckbestimmung des betreffenden Wirtschaftsguts bestimmt werden (Urteil des Senats vom 15. Mai 1997 III R 264/94, BFH/NV 1997, 898, m.w.N., zu § 19 des Berlinförderungsgesetzes --BerlinFG--; s. auch das zum InvZulG 1991 ergangene Senatsurteil vom 10. Dezember 1998 III R 113/95, nicht veröffentlicht, ein Abdruck ist beigefügt).

    Bei LKW sieht der Senat einen regelmäßigen Einsatz im Fördergebietsverkehr in Übereinstimmung mit der Finanzverwaltung noch als gegeben an, wenn zwischen der Ausfahrt aus dem Fördergebiet und der Wiedereinfahrt in dieses Gebiet nicht mehr als 14 Tage liegen (Urteile des Senats in BFH/NV 1997, 898, und vom 10. Dezember 1998 III R 113/95, vgl. Abdruck, jeweils m.w.N).

    Diesen Zeitraum sieht der Senat für LKW mit 14 Tagen als ausreichend bemessen an, wobei besondere Umstände wie reparatur- oder streikbedingte oder auf ausnahmsweise längeren Auslandsfahrten beruhende Abwesenheitszeiten im Einzelfall Berücksichtigung finden können (Urteile des Senats in BFH/NV 1997, 898, und vom 10. Dezember 1998 III R 113/95).

    In dem zu einem für Kreuzfahrten und ähnliche Ausflugsfahrten verwandten Fahrgastschiff ergangenen Urteil vom 10. Dezember 1998 III R 113/95 hat der Senat ausgeführt, er neige dazu, bei solchen Schiffen einen regelmäßigen Einsatz im Fördergebietsverkehr nur dann anzuerkennen, wenn der Zeitraum zwischen der Ausfahrt aus dem Fördergebiet und der Wiedereinfahrt in dieses Gebiet einen Monat nicht überschreitet.

  • BFH, 15.05.1997 - III R 264/94

    Erfordernis des Verbleibens bei gewährter Investitionszulage nach dem

    Auszug aus BFH, 23.03.1999 - III R 34/98
    Ob dies der Fall ist, muß jeweils unter Berücksichtigung der Eigenart und der Zweckbestimmung des betreffenden Wirtschaftsguts bestimmt werden (Urteil des Senats vom 15. Mai 1997 III R 264/94, BFH/NV 1997, 898, m.w.N., zu § 19 des Berlinförderungsgesetzes --BerlinFG--; s. auch das zum InvZulG 1991 ergangene Senatsurteil vom 10. Dezember 1998 III R 113/95, nicht veröffentlicht, ein Abdruck ist beigefügt).

    Wie der Senat in seinem Urteil in BFH/NV 1997, 898 (m.w.N.) ausgeführt hat, anerkennt der BFH insbesondere bei Transportmitteln (LKW, LKW-Anhänger und Omnibusse) Ausnahmen von den strengen Verbleibensvoraussetzungen.

    Bei LKW sieht der Senat einen regelmäßigen Einsatz im Fördergebietsverkehr in Übereinstimmung mit der Finanzverwaltung noch als gegeben an, wenn zwischen der Ausfahrt aus dem Fördergebiet und der Wiedereinfahrt in dieses Gebiet nicht mehr als 14 Tage liegen (Urteile des Senats in BFH/NV 1997, 898, und vom 10. Dezember 1998 III R 113/95, vgl. Abdruck, jeweils m.w.N).

    Diesen Zeitraum sieht der Senat für LKW mit 14 Tagen als ausreichend bemessen an, wobei besondere Umstände wie reparatur- oder streikbedingte oder auf ausnahmsweise längeren Auslandsfahrten beruhende Abwesenheitszeiten im Einzelfall Berücksichtigung finden können (Urteile des Senats in BFH/NV 1997, 898, und vom 10. Dezember 1998 III R 113/95).

  • BFH, 05.06.1996 - I B 105/95

    Eindeutigkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 23.03.1999 - III R 34/98
    Für die Auslegung der InvZV gelten --ebenso wie für das InvZulG 1991-- insoweit die gleichen Grundsätze wie für frühere regional begrenzte Fördergesetze (Beschlüsse des Senats vom 9. Mai 1996 III B 242/95, BFH/NV 1996, 932, und vom 6. Februar 1998 III B 57/97, BFH/NV 1998, 1257).
  • BFH, 06.02.1998 - III B 57/97

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichteinhaltung der

    Auszug aus BFH, 23.03.1999 - III R 34/98
    Für die Auslegung der InvZV gelten --ebenso wie für das InvZulG 1991-- insoweit die gleichen Grundsätze wie für frühere regional begrenzte Fördergesetze (Beschlüsse des Senats vom 9. Mai 1996 III B 242/95, BFH/NV 1996, 932, und vom 6. Februar 1998 III B 57/97, BFH/NV 1998, 1257).
  • BFH, 09.05.1996 - III B 242/95

    Anforderungen an die Verbleibvoraussetzungen bei Transportmitteln für die

    Auszug aus BFH, 23.03.1999 - III R 34/98
    Für die Auslegung der InvZV gelten --ebenso wie für das InvZulG 1991-- insoweit die gleichen Grundsätze wie für frühere regional begrenzte Fördergesetze (Beschlüsse des Senats vom 9. Mai 1996 III B 242/95, BFH/NV 1996, 932, und vom 6. Februar 1998 III B 57/97, BFH/NV 1998, 1257).
  • BFH, 20.10.2005 - III R 23/03

    InvZul: Einsatz von Omnibussen außerhalb des Fördergebiets

    Der Senat hat in dem Beschluss vom 23. März 1999 III R 34/98 (BFH/NV 1999, 1380) unter Hinweis auf seine Rechtsprechung zusammenfassend die Kriterien wiedergegeben, nach denen das Merkmal des Verbleibens in einer Betriebsstätte im Fördergebiet bei Transportmitteln zu bestimmen ist.

    Ob für das Verbleiben von Reisebussen, die Fahrten von einem Ort im Fördergebiet zu einem Ort außerhalb des Fördergebiets und zurück durchführen, die 14-tägige Frist für LKW oder eine längere Frist gilt (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 1380; das Verfahren hat sich durch Rücknahme der Revision erledigt) oder ob die gesamte Reise als einheitlicher Einsatz im Fördergebietsverkehr zu beurteilen ist (so unter bestimmten Voraussetzungen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. Dezember 1994, BStBl I 1995, 18, Tz. 2), braucht der Senat im Streitfall nicht zu entscheiden.

  • BFH, 07.02.2002 - III R 14/00

    Ein Messestand verbleibt nicht in einer Betriebsstätte im Fördergebiet, wenn er

    Ob dies der Fall ist, muss jeweils ggf. unter Berücksichtigung der Eigenart und der Zweckbestimmung des betreffenden Wirtschaftsgutes im Rahmen der Verbleibensanforderungen bestimmt werden (vgl. BFH-Urteile vom 15. Mai 1997 III R 264/94, BFH/NV 1997, 898, zu § 19 Abs. 2 Satz 1 des Berlinförderungsgesetzes --BerlinFG--, m.w.N.; vom 23. März 1999 III R 34/98, BFH/NV 1999, 1380, zu § 2 Satz 1 Nr. 5 der Investitionszulagenverordnung --InvZV--, und vom 10. Dezember 1998 III R 113/95, BFH/NV 1999, 965, zu § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1991).
  • FG Nürnberg, 30.08.2001 - VII 103/98

    Erfüllen der Verbleibensvoraussetzungen des § 2 InvZulG bei Reisebussen

    Der BFH hat in dem von den Klägervertretern in der mündlichen Verhandlung erwähnten Urteil vom 23.03.1999 ( III R 34/98 BFH/NV 1999, 1380 ) zu den Verbleibensvoraussetzungen von im Fördergebietsverkehr eingesetzten Reisebussen ausgeführt, dass es fraglich sei, welche Abwesenheitsdauer bei mehrtägigen Omnibusreisen zu Orten außerhalb des Fördergebietes unschädlich sei.

    Der BFH hat dazu noch nicht abschließend Stellung genommen (BFH o. a. BFH/NV 1999, 1380 ).

  • BFH, 07.09.2000 - III R 86/97

    Verbleibensanforderungen gem. § 19 Abs. 2 BerlinFG 1990

    Es ist daher auch nach der --sehr weitgehenden-- Ansicht der Finanzverwaltung (vgl. Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 28. August 1991, BStBl I 1991, 768, Tz. 49; s. hierzu Senatsbeschluss vom 23. März 1999 III R 34/98, BFH/NV 1999, 1380, unter III. der Entscheidungsgründe) nicht mehr von der Einhaltung der Verbleibensvoraussetzungen des § 19 Abs. 2 Satz 1 BerlinFG 1987 bzw. § 19 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 4 BerlinFG 1990 auszugehen.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2010 - 2 K 414/07

    Investitionszulagenrechtliche Verbleibensvoraussetzung bei Baugerüsten

    Ob dies der Fall ist, muss jeweils ggf. unter Berücksichtigung der Eigenart und der Zweckbestimmung des betreffenden Wirtschaftsgutes im Rahmen der Verbleibensanforderungen bestimmt werden (vgl. BFH-Urteile vom 15.5.1997 III R 264/94, BFH/NV 1997, 898, zu § 19 Abs. 2 Satz 1 des Berlinförderungsgesetzes - BerlinFG -, m. w. N.; vom 23.03.1999, III R 34/98, BFH/NV 1999, 1380 , zu § 2 Satz 1 Nr. 5 der Investitionszulagenverordnung - InvZV -, und vom 10.12.1998, III R 113/95, BFH/NV 1999, 965 , zu § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1991).
  • FG Sachsen-Anhalt, 26.03.2001 - 1 K 100/98

    Verbleibefrist i.S. des § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG; Verbringen eines

    In einer Reihe späterer Entscheidungen hat er die Meinung vertreten, im Einzelfall könne ein längeres reparaturbedingtes Verbleiben eines LKW außerhalb des Fördergebietes zulageunschädlich sein (BFH, Beschluss vom 23. März 1999, III R 34/98, BFH/NV 1999, 1380 ; BFH, Urteil vom 10. Dezember 1998, III R 113/95, BStBl. II 1999 S. 965; BFH Beschluss vom 30. Juni 1998, III B 143/96, BFH/NV 1999 S. 362 ).
  • FG Sachsen-Anhalt, 04.06.2002 - 6 V 555/01

    Investitionszulage für bewegliche Wirtschaftsgüter; Überwiegender Einsatz im

    Der BFH, der bei Transportmitteln den überwiegenden und regelmäßigen Einsatz innerhalb des Fördergebiets für ausreichend ansieht, hat sich zu Baugeräten, zu denen der Senat übereinstimmend mit den Beteiligten den Schienenkran zählt, noch nicht geäußert (vgl. Beschluss des BFH vom 23.März 1999 III R 34/98, BFH/NV 1999, 1380 , in dem BMF u.a. gebeten wurde, die Gründe für die Anweisung unter Tz. 49 darzulegen; hierzu war es wegen der Rücknahme der Revision nicht gekommen, vgl. jedoch BFH-Urteil vom 7. Februar 2002 III R 14/00, BFH/NV 2002, 729 , in dem der BFH sich zum Vorliegen der Verbleibensvoraussetzungen für einen Messestand i.S.d. Tz. 50 des BMF-Schreibens vom 28.August 1991, a.a.O. geäußert hat).
  • FG Sachsen, 04.06.2002 - 6 V 555/01

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Investitionszulage für einen 100

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  • FG Rheinland-Pfalz, 31.10.2001 - 3 K 2003/98

    Verbleibensvoraussetzungen von beweglichen Wirtschaftsgütern

    Für die Auslegung des Investitionszulagengesetzes 1991 gelten insoweit die gleichen Grundsätze wie für frühere regional begrenzte Fördergebiete (zuletzt BFH-Beschluss vom 23. März 1999 III R 34/98, BFH/NV 1999, 1380 , m. w. N.).
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