Rechtsprechung
   BFH, 23.03.2011 - X R 44/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5595
BFH, 23.03.2011 - X R 44/09 (https://dejure.org/2011,5595)
BFH, Entscheidung vom 23.03.2011 - X R 44/09 (https://dejure.org/2011,5595)
BFH, Entscheidung vom 23. März 2011 - X R 44/09 (https://dejure.org/2011,5595)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast - Aufhebung der Vorentscheidung wegen Fehlens ausreichender Feststellungen - Übernahme der Kosten für private Reisen des Arbeitnehmers als (Lohn-) ...

  • openjur.de

    Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast; Aufhebung der Vorentscheidung wegen Fehlens ausreichender Feststellungen; Übernahme der Kosten für private Reisen des Arbeitnehmers als (Lohn-)Aufwand ...

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, AO § 173 Abs 1 Nr 1, EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5, FGO § 126 Abs 3 S 1 Nr 2
    Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast - Aufhebung der Vorentscheidung wegen Fehlens ausreichender Feststellungen - Übernahme der Kosten für private Reisen des Arbeitnehmers als ...

  • Bundesfinanzhof

    Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast - Aufhebung der Vorentscheidung wegen Fehlens ausreichender Feststellungen - Übernahme der Kosten für private Reisen des Arbeitnehmers als ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 4 Abs 4 EStG 2002, § 4 Abs 4 EStG 1997
    Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast - Aufhebung der Vorentscheidung wegen Fehlens ausreichender Feststellungen - Übernahme der Kosten für private Reisen des Arbeitnehmers als ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Zur Festellungslast

  • rewis.io

    Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast - Aufhebung der Vorentscheidung wegen Fehlens ausreichender Feststellungen - Übernahme der Kosten für private Reisen des Arbeitnehmers als ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast - Aufhebung der Vorentscheidung wegen Fehlens ausreichender Feststellungen - Übernahme der Kosten für private Reisen des Arbeitnehmers als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der Regeln der Feststellungslast ist lediglich "ultima ratio" und nachrangig gegenüber der Aufkärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts ggf. unter Reduzierung des Regelbeweismaßes; Vorrang der Aufkärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts ggf. ...

  • rechtsportal.de

    Anwendung der Regeln der Feststellungslast ist lediglich "ultima ratio" und nachrangig gegenüber der Aufkärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts ggf. unter Reduzierung des Regelbeweismaßes; Vorrang der Aufkärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts ggf. ...

  • datenbank.nwb.de

    Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitwirkungspflichten und die Feststellungslast

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendung der Regeln der Feststellungslast ist lediglich "ultima ratio" und nachrangig gegenüber der Aufkärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts ggf. unter Reduzierung des Regelbeweismaßes; Vorrang der Aufkärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts ggf. ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Recht haben und Recht bekommen gilt auch im Steuerrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 233, 297
  • NJW 2011, 2687
  • BB 2011, 1813
  • DB 2011, 2243
  • BStBl II 2011, 884
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 09.06.2005 - IX R 75/03

    EigZul: Verletzung der Mitwirkungspflicht - Abgeschlossenheit der Wohnung

    Auszug aus BFH, 23.03.2011 - X R 44/09
    Im zweiten Rechtsgang wird das FG hinsichtlich des Maßstabs, den es seiner Überzeugungsbildung zugrunde legt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), zu beachten haben, dass die Anwendung der Regeln der Feststellungslast nicht etwa das vorrangige Instrument richterlicher Entscheidungsfindung ist, sondern es sich dabei regelmäßig lediglich um eine "ultima ratio" handelt (vgl. hierzu und zum Folgenden grundlegend Senatsurteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; seither ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 21. Dezember 2004 I B 128/04, BFH/NV 2005, 994, unter II.4., und vom 9. Juni 2005 IX R 75/03, BFH/NV 2005, 1765, unter 1.b).

    Dadurch werden Vermutungen und Wahrscheinlichkeiten nicht etwa selbst zur Tatsache; sie können aber --in der gesteigerten Form der "größtmöglichen Wahrscheinlichkeit"-- in den dargestellten prozessualen Ausnahmekonstellationen den Schluss auf das tatsächliche Vorliegen oder Nichtvorliegen konkreter Tatsachen ermöglichen (im Ergebnis ebenso für die Feststellung der Voraussetzungen des § 173 AO in Fällen eines reduzierten Beweismaßes BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1765, unter 2.).

  • BFH, 10.06.2008 - VIII R 76/05

    Keine Kürzung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages - Verhältnis von

    Auszug aus BFH, 23.03.2011 - X R 44/09
    Hierin liegt ein materiell-rechtlicher Mangel des angefochtenen Urteils, der schon für sich genommen --und auch ohne ausdrückliche Rüge durch die Beteiligten-- zur Aufhebung der Vorentscheidung führt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Juni 2008 VIII R 76/05, BFHE 222, 313, BStBl II 2008, 937, unter II.2. vor a).
  • BFH, 25.05.1988 - I R 225/82

    Entscheidung des Tatrichters - Freie Überzeugung - Feststellung maßgeblicher

    Auszug aus BFH, 23.03.2011 - X R 44/09
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung steigen die Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen und an die Wiedergabe der aus ihnen abgeleiteten Folgerungen in dem Maße, in dem das FG seiner Entscheidung einen vom Üblichen abweichenden Sachverhalt oder Geschehensablauf zugrunde legen will (BFH-Urteile vom 25. Mai 1988 I R 225/82, BFHE 154, 7, BStBl II 1988, 944, unter B.2.c, und vom 21. September 2005 II R 49/04, BFHE 211, 530, BStBl II 2006, 269, unter II.2.b).
  • BFH, 06.12.1994 - IX R 11/91

    Doppelte Haushaltsführung - Kausalität bei der Abgabenordnung - Hilfstatsachen

    Auszug aus BFH, 23.03.2011 - X R 44/09
    Dem steht der vom FG angeführte Grundsatz, dass Hilfstatsachen nur herangezogen werden dürfen, wenn sie einen sicheren Schluss auf das Vorliegen der Haupttatsache zulassen, und bloße Vermutungen oder Wahrscheinlichkeiten hierfür nicht ausreichen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1994 IX R 11/91, BFHE 176, 221, BStBl II 1995, 192, unter 1.), nicht entgegen.
  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus BFH, 23.03.2011 - X R 44/09
    Im zweiten Rechtsgang wird das FG hinsichtlich des Maßstabs, den es seiner Überzeugungsbildung zugrunde legt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), zu beachten haben, dass die Anwendung der Regeln der Feststellungslast nicht etwa das vorrangige Instrument richterlicher Entscheidungsfindung ist, sondern es sich dabei regelmäßig lediglich um eine "ultima ratio" handelt (vgl. hierzu und zum Folgenden grundlegend Senatsurteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; seither ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 21. Dezember 2004 I B 128/04, BFH/NV 2005, 994, unter II.4., und vom 9. Juni 2005 IX R 75/03, BFH/NV 2005, 1765, unter 1.b).
  • BFH, 22.11.2006 - II B 6/06

    Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Auszug aus BFH, 23.03.2011 - X R 44/09
    Die dargestellten Grundsätze über eine Reduzierung des Beweismaßes gelten für sämtliche vom FG vorzunehmenden Tatsachenfeststellungen, insbesondere auch für die Feststellung, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Korrekturvorschrift des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO erfüllt sind (BFH-Beschluss vom 22. November 2006 II B 6/06, BFH/NV 2007, 395, unter II.1.).
  • BFH, 21.09.2005 - II R 49/04

    Einheitlicher Leistungsgegenstand bei Beteiligung mehrerer Personen auf der

    Auszug aus BFH, 23.03.2011 - X R 44/09
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung steigen die Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen und an die Wiedergabe der aus ihnen abgeleiteten Folgerungen in dem Maße, in dem das FG seiner Entscheidung einen vom Üblichen abweichenden Sachverhalt oder Geschehensablauf zugrunde legen will (BFH-Urteile vom 25. Mai 1988 I R 225/82, BFHE 154, 7, BStBl II 1988, 944, unter B.2.c, und vom 21. September 2005 II R 49/04, BFHE 211, 530, BStBl II 2006, 269, unter II.2.b).
  • BFH, 07.05.2004 - IV B 221/02

    Schätzung: ungeklärte Bareinzahlungen eines Steuerberaters

    Auszug aus BFH, 23.03.2011 - X R 44/09
    Das Beweismaß kann sich dann auf eine "größtmögliche Wahrscheinlichkeit" verringern (BFH-Beschluss vom 7. Mai 2004 IV B 221/02, BFH/NV 2004, 1367, unter 1.d).
  • BFH, 11.05.1990 - VI R 140/86

    Zur Anwendung der für Auslandsdienstreisen geltenden Pauschbeträge für

    Auszug aus BFH, 23.03.2011 - X R 44/09
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass diese Pauschbeträge nicht anzusetzen sind, wenn sie im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würden (BFH-Entscheidungen vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777, unter 2.c, und vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550).
  • BFH, 09.05.2005 - VI B 3/05

    Unzutreffende Besteuerung; Pauschbeträge für Übernachtungen im Ausland

    Auszug aus BFH, 23.03.2011 - X R 44/09
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass diese Pauschbeträge nicht anzusetzen sind, wenn sie im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würden (BFH-Entscheidungen vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777, unter 2.c, und vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550).
  • BFH, 21.12.2004 - I B 128/04

    GmbH: Haftung des Liquidators

  • FG Düsseldorf, 07.11.2008 - 1 K 2012/07

    Voraussetzungen für eine zulässige Änderung von Steuerbescheiden; Begriff der

  • BFH, 12.08.2015 - XI R 43/13

    Umsatzsteuerbarkeit des Verkaufs von mindestens 140 Pelzmänteln auf der

    e) Soweit das FG im Rahmen seiner Beurteilung auf die Feststellungslast des FA hingewiesen hat, ist die Anwendung der Regeln über die Feststellungslast lediglich "ultima ratio"; vorher ist zunächst u.a. der --auch im Streitfall bedeutsame (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 16. September 2010 16 K 315/09, juris, Rz 29 f.)-- Grundsatz der Beweisnähe zu berücksichtigen (vgl. grundlegend BFH-Urteile vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; vom 23. März 2011 X R 44/09, BFHE 233, 297, BStBl II 2011, 884).
  • BFH, 17.04.2013 - X K 3/12

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens -

    Das Schweigen des Klägers auf die Anfrage hätte für das Gericht angesichts der bereits in diesem Zeitpunkt eingetretenen Verzögerung des Verfahrens vielmehr entweder Anlass sein müssen, den Kläger an die ausstehende Antwort zu erinnern, oder dem FG die Möglichkeit eröffnet, ohne Berücksichtigung der betroffenen Akten --und ggf. unter Anwendung eines reduzierten Beweismaßes zu Lasten des insoweit nicht an der Sachaufklärung mitwirkenden Klägers (vgl. hierzu Senatsurteil vom 23. März 2011 X R 44/09, BFHE 233, 297, BStBl II 2011, 884, unter II.2.)-- zu entscheiden.
  • BFH, 04.12.2014 - V R 16/12

    Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen

    Dies gilt nicht nur, wenn gerichtliche Versuche zur Sachaufklärung erfolglos bleiben, weil ein Beteiligter, der über eine besondere Beweisnähe verfügt, die ihm zumutbare Mitwirkung an der Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 3 FGO) verweigert (BFH-Urteil vom 23. März 2011 X R 44/09, BFHE 233, 297, BStBl II 2011, 884), sondern auch, wenn die Sachverhaltsaufklärung --wie im Streitfall-- im Hinblick auf den gesetzlichen Schutz des Arzt-Patientenverhältnisses nicht in der eigentlich gebotenen Weise durchgeführt werden kann.
  • BFH, 17.06.2020 - X R 18/19

    Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Veräußerung von im Privatvermögen

    Die Anwendung der Regeln der Feststellungslast kommt als "ultima ratio" in Betracht (Senatsurteil vom 23.03.2011 - X R 44/09, BFHE 233, 297, BStBl II 2011, 884, Rz 17).
  • BFH, 25.04.2018 - VI R 34/16

    Schadensersatz wegen überhöhter Einkommensteuerfestsetzung kein Arbeitslohn

    Eine solche Entscheidung kommt erst dann in Betracht, wenn sich nach Ausschöpfung aller zumutbaren Möglichkeiten zur Aufklärung des Sachverhalts nicht feststellen lässt, ob und in welcher Höhe der (angebliche) Schadensersatzanspruch des Klägers bestand (s. BFH-Urteil vom 23. März 2011 X R 44/09, BFHE 233, 297, BStBl II 2011, 884; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 96 Rz 180, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.12.2014 - V R 33/12

    Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen

    Das Beweismaß kann sich dabei auf eine "größtmögliche Wahrscheinlichkeit" verringern (vgl. BFH-Urteile vom 23. März 2011 X R 44/09, BFHE 233, 297, BStBl II 2011, 884, und vom 4. Dezember 2014 V R 16/12).
  • BFH, 16.05.2013 - X B 131/12

    Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen - Benennungsverlangen

    Dabei ist ergänzend in den Blick zu nehmen, dass das FA die Feststellungslast für steuererhöhende Umstände trägt, auch wenn eine Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast stets nachrangig zum Versuch der eigenen gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung und Überzeugungsbildung ist (Senatsurteil vom 23. März 2011 X R 44/09, BFHE 233, 297, BStBl II 2011, 884, unter II.2.).
  • BFH, 12.07.2023 - X R 14/21

    Zuständigkeit für die Auflösung einer Rücklage nach § 6b des

    Denn eine Entscheidung nach der Feststellungslast kommt als "ultima ratio" nur in Betracht, wenn alle gebotenen Bemühungen, den Sachverhalt zu ermitteln und festzustellen, erfolglos geblieben sind, und auch eine Minderung des Beweismaßes im Hinblick auf die Verletzung von Mitwirkungspflichten eines Beteiligten nicht zu einer tatrichterlichen Überzeugungsbildung führt (BFH-Urteile vom 23.03.2011 - X R 44/09, BFHE 233, 297, BStBl II 2011, 884, Rz 17 ff. und vom 02.07.2019 - IX R 13/18, BFHE 265, 333, BStBl II 2020, 89, Rz 18).
  • FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08

    Anerkennung nachträglicher Schuldzinsen aus Vermietung und Verpachtung nach

    Bleiben Versuche zur Sachaufklärung erfolglos, weil ein Beteiligter, der über eine besondere Beweisnähe verfügt, die ihm zumutbare Mitwirkung an der Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 3 FGO) verweigert, kommt eine Beweismaßreduzierung gegenüber dem Regelbeweismaßstab dahingehend in Betracht, dass sich das Beweismaß auf die "größtmögliche Wahrscheinlichkeit" verringert (BFH-Urteil vom 23.03.2011, X R 44/09, Betriebs-Berater BB 2011, 1813 zu § 173 AO, Vorinstanz FG Düsseldorf 1. Senat).

    Dadurch werden Vermutungen und Wahrscheinlichkeiten nicht etwa selbst zur Tatsache; sie können aber - in der gesteigerten Form der "größtmöglichen Wahrscheinlichkeit" - in den dargestellten prozessualen Ausnahmekonstellationen den Schluss auf das tatsächliche Vorliegen oder Nichtvorliegen konkreter Tatsachen ermöglichen (vgl. BFH vom 23.03.2011, X R 44/09, BB 2011, 1813 sowie BFH in BFH/NV 2007, 395).

  • BFH, 16.11.2022 - X R 17/20

    Bewertung eines GmbH-Anteils mit stark disquotal ausgestalteten Rechten;

    Sollte der Sachverhalt nicht aufklärbar sein, weil ein Beteiligter seine Mitwirkungspflichten verletzt --insbesondere trotz Aufforderung durch das FG (an der es im bisherigen Verfahrensverlauf allerdings gefehlt hat) keine vollständige Auskunft zu entscheidungserheblichen Tatsachen aus seiner Sphäre erteilt--, ist vor einer Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast eine Reduzierung des Beweismaßes zu Lasten des nicht mitwirkenden Beteiligten vorzunehmen; das Beweismaß kann sich dann auf eine "größtmögliche Wahrscheinlichkeit" verringern (zum Ganzen ausführlich Senatsurteile vom 15.02.1989 - X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462, unter 2., und vom 23.03.2011 - X R 44/09, BFHE 233, 297, BStBl II 2011, 884, Rz 17 ff., m.w.N.).
  • BFH, 16.09.2015 - IX R 19/14

    Werbungskosten bei Vermietung eines ideellen Miteigentumsanteils an den Ehemann -

  • BFH, 19.10.2011 - X R 29/10

    Offensichtlich unzutreffende Besteuerung bei Anwendung der Pauschbeträge für

  • BFH, 05.02.2014 - X B 138/13

    Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Nichtberücksichtigung

  • BFH, 08.07.2015 - XI B 5/15

    Kein Vorsteuerabzug, wenn in der zugrunde liegenden Rechnung lediglich ein

  • BFH, 18.09.2013 - X B 38/13

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde wegen Überraschungsentscheidung und

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.12.2017 - 5 K 5266/15

    Umsatzsteuer: Der Arzt muss anonymisierte Patientenakten vorlegen, um

  • FG Köln, 10.11.2011 - 2 K 106/04

    Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragsstellung

  • FG München, 27.07.2015 - 10 K 3179/13

    Einbeziehung von Provisionsforderungen in den Betriebsvermögensvergleich bei

  • FG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 1 K 184/09

    Änderung einer strafbefreienden Erklärung: Beweislast für das auch zur Änderung

  • BFH, 19.12.2018 - X B 101/18

    Keine Klagestattgabe allein aufgrund unterbliebener Übersendung der Steuerakten

  • FG Nürnberg, 27.01.2016 - 3 K 661/14

    Nutzungswertbesteuerung für Privatnutzung eines Fahrzeugs

  • FG Hamburg, 28.02.2012 - 5 K 10/10

    Umsatzsteuer: Anforderungen an den Belegnachweis für eine innergemeinschaftliche

  • FG Köln, 23.10.2013 - 4 K 1589/10

    Änderung von Steuerbescheiden: Ermittlungspflicht des FA bei Auslandssachverhalt

  • FG Hamburg, 23.09.2011 - 5 K 310/09

    Steuerfreie Ausfuhrlieferung

  • FG Köln, 27.02.2019 - 7 K 3002/16

    Erhebung der Erbschaftssteuer auf Auszahlungen von ausländischer Stiftung

  • FG Köln, 01.10.2020 - 13 K 3220/17

    Berechtigung des Beklagten zur Änderung des angefochtenen

  • FG München, 26.10.2015 - 7 K 3069/13

    Zuschätzung nicht geklärter Einlagen bei Auslandssachverhalten -

  • FG München, 09.12.2015 - 7 V 2743/15

    Schätzung bei ungeklärten Einzahlungen auf betriebliche Konten

  • FG Köln, 27.02.2019 - 7 K 3003/16

    Erhebung der Erbschaftssteuer auf Auszahlungen von ausländischer Stiftun

  • FG München, 08.09.2017 - 7 K 732/17

    Anerkennung von Betriebsausgaben

  • FG München, 22.11.2016 - 2 K 655/13

    Zurechnung nicht erklärter Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • FG Sachsen, 16.01.2020 - 6 K 1736/17

    Berücksichtigung von Betriebsausgaben und Vorsteuern eines Gewerbes als Berater

  • FG München, 07.11.2013 - 5 K 318/12

    Zustandekommen eines Auslandsdarlehens; Zeugenvernehmung

  • FG München, 09.07.2020 - 12 K 444/20

    Aufhebung von Kindergeldfestsetzung

  • FG München, 17.10.2011 - 5 V 2134/11

    Zulässigkeit eines wiederholten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht