Rechtsprechung
BFH, 23.03.2015 - VII B 167/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Vertagung wegen plötzlicher und unerwarteter Erkrankung - Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 93 Abs 3 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, ZPO § 227 Abs 1 S 1, FGO § 155, FGO § 91, GG Art 103 Abs 1, FGO § 51 Abs 1 S 1, ZPO § 42
Vertagung wegen plötzlicher und unerwarteter Erkrankung - Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG
- Bundesfinanzhof
Vertagung wegen plötzlicher und unerwarteter Erkrankung - Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 93 Abs 3 S 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 227 Abs 1 S 1 ZPO, § 155 FGO, § 91 FGO
Vertagung wegen plötzlicher und unerwarteter Erkrankung - Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG - IWW
§ 46 Abs. 2 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes, § ... 93 Abs. 3 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 155 FGO, § 227 Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung, § 116 Abs. 6 FGO, § 93 Abs. 3 Satz 2 FGO, § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 42 ZPO, § 143 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren
- rewis.io
Vertagung wegen plötzlicher und unerwarteter Erkrankung - Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de
Vertagung der mündlichen Verhandlung wegen hypertensiver Krise des nicht vertretenen Klägers; Ablehnung einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vertagung wegen plötzlicher und unerwarteter Erkrankung
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 02.10.2014 - 1 K 301/13
- BFH, 23.03.2015 - VII B 167/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 24.05.1988 - IV B 125/87
Formelle Anforderungen an Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 23.03.2015 - VII B 167/14
Entsprechendes gilt für den Beschluss vom 24. Mai 1988 IV B 125/87 (BFH/NV 1989, 175). - BFH, 04.03.2014 - VII B 189/13
Glaubhaftmachung der Gründe für eine Terminsverlegung
Auszug aus BFH, 23.03.2015 - VII B 167/14
Der Senatsbeschluss vom 4. März 2014 VII B 189/13 (BFH/NV 2014, 1057) betraf einen Fall, bei dem der dauerhaft erkrankte Kläger bereits einen Prozessvertreter bestellt hatte, es also nur um das (zusätzliche) persönliche Erscheinen des Klägers ging. - FG Hamburg, 02.10.2014 - 1 K 301/13
Verschulden des Prozessbeteiligten bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme an der …
Auszug aus BFH, 23.03.2015 - VII B 167/14
Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 2. Oktober 2014 1 K 301/13 aufgehoben. - BFH, 03.11.2003 - III B 55/03
Terminsverlegung; Verletzung des Rechts auf Gehör
Auszug aus BFH, 23.03.2015 - VII B 167/14
Der Beschluss vom 3. November 2003 III B 55/03 (BFH/NV 2004, 506) erging dagegen zu einem dauerhaft erkrankten Prozessvertreter, der für den zweiten anberaumten Termin darauf hingewiesen worden war, dass eine erneute Terminverlegung nicht in Betracht komme und deshalb bei weiterer Verhinderung ein Terminvertreter bestellt werden müsse.
- BFH, 10.03.2020 - VII B 206/18
Ehrenamtliche Tätigkeit als erheblicher Grund für Terminsverlegung
Als weitere Gesichtspunkte kommen hinzu, dass es im Streitfall um den ersten Termin zur mündlichen Verhandlung ging (vgl. Senatsbeschluss vom 23.03.2015 - VII B 167/14, BFH/NV 2015, 999) und dass keinerlei Anhaltspunkte für einen Verdacht auf eine Prozessverschleppungsabsicht des Klägers bestanden.