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   BFH, 23.04.2003 - I B 212/02   

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https://dejure.org/2003,16170
BFH, 23.04.2003 - I B 212/02 (https://dejure.org/2003,16170)
BFH, Entscheidung vom 23.04.2003 - I B 212/02 (https://dejure.org/2003,16170)
BFH, Entscheidung vom 23. April 2003 - I B 212/02 (https://dejure.org/2003,16170)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 71; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 94; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 139 Abs. 3; ; ZPO § 160a Abs. 2; ; ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Aufnahme einer vorläufigen Aufzeichnung einer Zeugenaussage mit einem Tonaufnahmegerät in das Protokoll in Fällen den § 160a Abs. 2 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.07.1994 - I R 112/93

    Feststellungen im Strafurteil - Substantiierte Einwendungen - Zueigenmachen von

    Auszug aus BFH, 23.04.2003 - I B 212/02
    Der Vortrag des Klägers, das FG habe zwar unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Juli 1994 I R 112/93 (BFHE 175, 489, BStBl II 1995, 198) ausgeführt, dass es sich tatsächliche Feststellungen einer Strafbehörde zu Eigen machen dürfe, es habe sich aber gerade die in dem Strafverfahren gegen den Kläger wegen Steuerhinterziehung getroffenen und zur Einstellung des Verfahrens führenden Feststellungen der Strafbehörde nicht zu Eigen gemacht, enthält nicht einmal ansatzweise die Darlegung eines Zulassungsgrundes i.S. des § 115 Abs. 2 FGO.
  • BFH, 07.09.2001 - VI B 120/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gerichtsakte - Sachaufklärungspflicht -

    Auszug aus BFH, 23.04.2003 - I B 212/02
    Der Kläger hätte zusätzlich darlegen müssen, was er aufgrund des von ihm für geboten erachteten Hinweises des FG noch vorgetragen hätte (s. BFH-Beschluss vom 7. September 2001 VI B 120/01, BFH/NV 2002, 208; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 71).
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