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   BFH, 23.04.2009 - IV R 87/05 (1)   

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https://dejure.org/2009,4176
BFH, 23.04.2009 - IV R 87/05 (1) (https://dejure.org/2009,4176)
BFH, Entscheidung vom 23.04.2009 - IV R 87/05 (1) (https://dejure.org/2009,4176)
BFH, Entscheidung vom 23. April 2009 - IV R 87/05 (1) (https://dejure.org/2009,4176)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Umdeutung der namens einer voll beendeten KG erhobenen Klage; Fehlerhafte Adressierung der Einspruchsentscheidung; Betriebliche Veranlassung von Devisentermingeschäften und Dax-Optionsscheinhandel; Keine Zurechnung von Finanzgeschäften einer KG beim Komplementär

  • IWW
  • Judicialis

    AO § 164 Abs. 2; ; ZPO § 240; ; InsO § 85 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; HGB § 125 Abs. 1; ; HGB § 126 Abs. 2; ; HGB § 161 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von erheblichen Verlusten aus dem Handel mit DAX-Optionsscheinen und Devisentermingeschäften als Betriebsausgaben; Devisengeschäfte oder Warentermingeschäfte ebenso wie Aktienoptionsgeschäfte als spekulative, vorwiegend im privaten Bereich getätigte ...

  • datenbank.nwb.de

    Umdeutung der namens einer vollbeendeten KG erhobenen Klage; betriebliche Veranlassung von Verlusten aus dem Handel mit Dax-Optionsscheinen und aus Devisentermingeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsausgaben - Betriebliche Veranlassung von Devisentermingeschäften

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung von erheblichen Verlusten aus dem Handel mit DAX-Optionsscheinen und Devisentermingeschäften als Betriebsausgaben; Devisengeschäfte oder Warentermingeschäfte ebenso wie Aktienoptionsgeschäfte als spekulative, vorwiegend im privaten Bereich getätigte ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verluste aus Spekulationsgeschäften als Betriebsausgabe

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 12, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
    Betriebsausgabe; Gewillkürtes Betriebsvermögen; Mitunternehmerschaft; Risikogeschäft; Verlust

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 11.07.1996 - IV R 67/95

    Konkretisierung und Qualifizierung von spekulativen Warentermingeschäften im

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - IV R 87/05
    Nach der Rechtsprechung des BFH stellen Devisen- oder Warentermingeschäfte ebenso wie Aktienoptionsgeschäfte spekulative Geschäfte dar, die vorwiegend im privaten Bereich getätigt werden (BFH-Urteile vom 11. Juli 1996 IV R 67/95, BFH/NV 1997, 114; vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BFHE 182, 567, BStBl II 1997, 399, und vom 20. April 1999 VIII R 63/96, BFHE 188, 358, BStBl II 1999, 466, jeweils m.w.N.).

    Dies erfordert, dass nach Art, Inhalt und Zweck des zu beurteilenden Geschäfts ein (wirtschaftlicher) Zusammenhang mit dem Betrieb besteht (vgl. BFH-Urteile vom 5. März 1981 IV R 94/78, BFHE 133, 379, BStBl II 1981, 658, unter 2. der Gründe; in BFH/NV 1997, 114, unter 2.a der Gründe).

    Bei branchenuntypischen Geschäften ist der betriebliche Zusammenhang allerdings sorgfältig zu prüfen (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1997, 114, unter 2.a der Gründe, und in BFHE 188, 358, BStBl II 1999, 466).

    Insoweit ist von wesentlicher Bedeutung, ob die Risikogeschäfte von vornherein als betriebliche Geschäfte behandelt worden sind (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 114, unter 2.a der Gründe).

    Diese Anforderungen entsprechen den Grundsätzen, die der BFH für die Bildung des gewillkürten Betriebsvermögens aufgestellt hat, insbesondere dem Erfordernis eines Förderungszusammenhangs (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 114, unter 2.a der Gründe, mit umfangreichen Nachweisen).

    Die Anforderungen an die Feststellung der objektiven Eignung des Geschäfts zur Stärkung des Betriebskapitals müssen deshalb in entsprechendem Maße steigen (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 114, unter 2.a der Gründe).

  • BFH, 20.04.1999 - VIII R 63/96

    Devisentermingeschäfte als gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - IV R 87/05
    Nach der Rechtsprechung des BFH stellen Devisen- oder Warentermingeschäfte ebenso wie Aktienoptionsgeschäfte spekulative Geschäfte dar, die vorwiegend im privaten Bereich getätigt werden (BFH-Urteile vom 11. Juli 1996 IV R 67/95, BFH/NV 1997, 114; vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BFHE 182, 567, BStBl II 1997, 399, und vom 20. April 1999 VIII R 63/96, BFHE 188, 358, BStBl II 1999, 466, jeweils m.w.N.).

    Bei branchenuntypischen Geschäften ist der betriebliche Zusammenhang allerdings sorgfältig zu prüfen (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1997, 114, unter 2.a der Gründe, und in BFHE 188, 358, BStBl II 1999, 466).

    Der betriebliche Veranlassungszusammenhang der spekulativen Finanzgeschäfte ist stets zu verneinen, wenn sich ein Verlust aus dem betreffenden Geschäft bereits im Zeitpunkt dessen Widmung zu betrieblichen Zwecken bzw. der erstmaligen Behandlung als betriebliches Geschäft abzeichnet (BFH-Urteil in BFHE 188, 358, BStBl II 1999, 466).

  • BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97

    Gestaltungsmißbrauch: Anteilsveräußerung an den Ehegatten

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - IV R 87/05
    Dabei sind auch die Umstände heranzuziehen, die nur dem FA als einem Adressaten der Klage (neben dem FG) erkennbar waren (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Mai 1998 IV B 108/97, BFH/NV 1999, 146).

    Da aber für das FA erkennbar war, dass die Klage zulässigerweise nur von den ehemaligen Gesellschaftern der voll beendeten Gesellschaft erhoben werden konnte, kann auch die Klage gegen den Wortlaut nur dahin ausgelegt werden, dass sie von einem oder allen ehemaligen Gesellschaftern eingelegt worden ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 146, und BFH-Urteil vom 1. Juli 2004 IV R 4/03, BFH/NV 2005, 162).

  • BFH, 05.03.1981 - IV R 94/78

    Goldtermingeschäft - Personenhandelsgesellschaft - Rückstellung - Verlust aus

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - IV R 87/05
    Dies erfordert, dass nach Art, Inhalt und Zweck des zu beurteilenden Geschäfts ein (wirtschaftlicher) Zusammenhang mit dem Betrieb besteht (vgl. BFH-Urteile vom 5. März 1981 IV R 94/78, BFHE 133, 379, BStBl II 1981, 658, unter 2. der Gründe; in BFH/NV 1997, 114, unter 2.a der Gründe).

    Die Zuordnung solcher Risikogeschäfte zur betrieblichen Sphäre setzt daher zunächst einen eindeutigen, nach außen verbindlich manifestierten Zuordnungsakt des Steuerpflichtigen voraus (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil in BFHE 133, 379, BStBl II 1981, 658, unter 2.a und b der Gründe; BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1995 VIII B 51/95, BFH/NV 1996, 474, unter 1.b der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 27.10.2005 - IX R 76/03

    Anschaffungskosten - Eigenheimzulage - Gestaltungsmissbrauch - Rückschenkung

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - IV R 87/05
    Das gilt nur dann nicht, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder gesichertes Erfahrungswissen verstößt, oder ihr zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung zu Grunde liegen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 76/03, BFHE 212, 360, BStBl II 2006, 359).
  • BFH, 19.01.1977 - I R 10/74

    Zur Abgrenzung der gewerblichen Tätigkeit gegenüber der Vermögensverwaltung bei

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - IV R 87/05
    Bei der Ausführung branchentypischer Geschäfte ist deshalb regelmäßig von deren objektiver Eignung zur Förderung des Betriebes auszugehen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. Januar 1977 I R 10/74, BFHE 121, 199, BStBl II 1977, 287).
  • BFH, 08.12.1995 - VIII B 51/95

    Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - IV R 87/05
    Die Zuordnung solcher Risikogeschäfte zur betrieblichen Sphäre setzt daher zunächst einen eindeutigen, nach außen verbindlich manifestierten Zuordnungsakt des Steuerpflichtigen voraus (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil in BFHE 133, 379, BStBl II 1981, 658, unter 2.a und b der Gründe; BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1995 VIII B 51/95, BFH/NV 1996, 474, unter 1.b der Gründe, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.12.2004 - 5 K 2546/00

    Anwendung der zu Kapitalgesellschaften bei Risikogeschäften entwickelten

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - IV R 87/05
    Die Entscheidung vom 13. Dezember 2004 5 K 2546/00 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1333 veröffentlicht.
  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 6/99

    Vollbeendete PersG; Beteiligtenfähigkeit im gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - IV R 87/05
    Gleichwohl führte die fehlerhafte Adressierung der Einspruchsentscheidung nicht zu deren Unwirksamkeit, da sie sich trotz Adressierung an die Gesellschaft an deren Gesellschafter richtete und dem Bevollmächtigten gemäß § 183 Abs. 2 und 3 AO bekannt gegeben worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 2000 VIII R 6/99, BFH/NV 2000, 1074).
  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - IV R 87/05
    Nach der Rechtsprechung des BFH stellen Devisen- oder Warentermingeschäfte ebenso wie Aktienoptionsgeschäfte spekulative Geschäfte dar, die vorwiegend im privaten Bereich getätigt werden (BFH-Urteile vom 11. Juli 1996 IV R 67/95, BFH/NV 1997, 114; vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BFHE 182, 567, BStBl II 1997, 399, und vom 20. April 1999 VIII R 63/96, BFHE 188, 358, BStBl II 1999, 466, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 08.02.1985 - III R 169/82

    Verwertung von Betriebsprüfungsfeststellungen, denen eine rechtswidrige

  • BFH, 01.07.2004 - IV R 4/03

    Vollbeendete PersG - Rechtsmittel im Gewinnfeststellungsverfahren

  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 347/18

    Urteil gegen Werner Mauss wegen Steuerhinterziehung aufgehoben

    Dem gewillkürten Betriebsvermögen können Wirtschaftsgüter nur zugerechnet werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts objektiv dazu geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (z.B. durch Stärkung des Kapitals, vgl. BFH, Urteile vom 17. Mai 2011 - VIII R 1/08, DB 2011, 2121, 2122 und vom 23. April 2009 - IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650, 1651 mwN) und der Betriebsinhaber seinen diesbezüglichen Willen durch einen unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar dokumentierten Widmungsakt nach außen klar erkennbar zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BFH, Urteile vom 2. Oktober 2003 - IV R 13/03, DB 2003, 2681, 2683 und vom 8. Februar 2011 - VIII R 18/09, NZG 2011, 1439 Rn. 30 ff.).

    Hochverzinsliche Anlagegeschäfte, wie sie der Angeklagte vorgenommen hat, werden nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ohnehin vorwiegend im privaten Bereich getätigt und sind nur im Einzelfall betrieblich veranlasst (vgl. BFH, Urteil vom 23. April 2009 - IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650, 1651 mwN).

  • BFH, 10.03.2016 - VI R 58/14

    Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn -

    Eine Auslegung der Klageschrift entgegen ihrem Wortlaut kommt nach der Rechtsprechung des BFH jedenfalls dann in Betracht, wenn die fehlerhafte Klägerbezeichnung durch eine fehlerhafte Rubrumsbezeichnung in der Einspruchsentscheidung veranlasst worden ist (BFH-Urteile vom 23. April 2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650, und vom 11. April 2013 IV R 20/10, BFHE 241, 132, BStBl II 2013, 705).

    Da aber für das FA erkennbar war, dass die Klage zulässigerweise nur von der Partnerschaftsgesellschaft erhoben werden konnte, kann auch die Klage gegen den Wortlaut nur dahin ausgelegt werden, dass sie von der Partnerschaftsgesellschaft eingelegt worden ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1650).

  • BFH, 30.11.2023 - IV R 13/21

    (Teilweise) Aussetzung der Festsetzung oder Feststellung nach § 165 Abs. 1 Satz 4

    Denn das FA hat die fehlerhafte Bezeichnung des Einspruchsführers durch die Bekanntgabe der angefochtenen Feststellungsbescheide an die GbR veranlasst (vgl. BFH-Urteile vom 23.04.2009 - IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650; vom 10.09.2015 - IV R 8/13, BFHE 251, 25, BStBl II 2015, 1046, zum vergleichbaren Fall bei Klageerhebung).
  • BFH, 28.05.2015 - IV R 26/12

    Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung einer

    Die Befugnis der Personengesellschaft, in Prozessstandschaft für ihre Gesellschafter Rechtsbehelfe gegen die Gewinnfeststellungsbescheide einzulegen (§ 48 Abs. 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--), ist mit deren Vollbeendigung erloschen (BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 170).
  • BFH, 28.04.2016 - IV R 20/13

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung des § 15 Abs.

    Da die Höhe der gewerblichen Einkünfte danach nicht angegriffen ist, hat der Senat nicht zu beurteilen, ob die von der KG im Streitjahr erlittenen Verluste aus Termingeschäften überhaupt betrieblich veranlasst waren (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650, m.w.N.).
  • BFH, 10.09.2015 - IV R 8/13

    Verbot des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen

    Eine gleichwohl namens der vollbeendeten Personengesellschaft erhobene Klage kann ausnahmsweise dann im Wege der rechtsschutzgewährenden Auslegung als eine solche der ehemaligen Gesellschafter angesehen werden, wenn das Rubrum der Klage spiegelbildlich dem insoweit unzutreffenden Rubrum der Einspruchsentscheidung entsprach und dem Finanzamt die Vollbeendigung der Personengesellschaft bei Erlass der Einspruchsentscheidung bereits bekannt war (z.B. BFH-Urteile vom 1. Juli 2004 IV R 4/03, BFH/NV 2005, 162; vom 23. April 2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650; in BFH/NV 2015, 995).
  • BFH, 11.04.2013 - IV R 20/10

    Wegfall der Klagebefugnis einer Personengesellschaft nach Vollbeendigung

    Die Befugnis der Personengesellschaft, in Prozessstandschaft für ihre Gesellschafter Rechtsbehelfe gegen die Gewinnfeststellungsbescheide einzulegen, ist mit deren Vollbeendigung daher erloschen (BFH-Urteile vom 23. April 2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650; in BFH/NV 2006, 18; vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520, und vom 19. Mai 1983 IV R 125/82, BFHE 139, 1, BStBl II 1984, 15; BFH-Beschluss vom 23. Januar 2009 IV B 149/07, juris).

    Die Auslegung gegen den Wortlaut knüpfte allerdings auch daran an, dass dem Prozessbevollmächtigten die Prozessvollmacht von einem der ehemaligen Gesellschafter der Personengesellschaft erteilt worden ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1650).

  • BFH, 16.05.2013 - IV R 21/10

    Notwendige Beiladung eines Gesellschafters bei Streit um Veräußerungsgewinn -

    Die Befugnis der Personengesellschaft, in Prozessstandschaft für ihre Gesellschafter Rechtsbehelfe gegen die Gewinnfeststellungsbescheide einzulegen, ist mit deren Vollbeendigung daher erloschen (BFH-Urteile vom 23. April 2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650; vom 27. Juli 2005 II R 35/04, BFH/NV 2006, 18; vom 22. September 2011 IV R 42/09, BFH/NV 2012, 236, und vom 30. August 2012 IV R 44/10, BFH/NV 2013, 376, jeweils m.w.N.).

    Nur ergänzend und ohne Bindungswirkung weist der Senat darauf hin, dass das FG im zweiten Rechtsgang, sofern es die Vollbeendigung der Klägerin bereits bei Erlass des hier streitigen geänderten Gewinnfeststellungsbescheids bejaht, zu prüfen haben wird, ob der Gewinnfeststellungsbescheid sowie die Einspruchsentscheidung dem richtigen Inhalts- und/oder Bekanntgabeadressaten bekanntgegeben worden sind (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 20. Juni 1989 VIII R 366/83, BFH/NV 1990, 208; vom 28. März 2000 VIII R 6/99, BFH/NV 2000, 1074, und in BFH/NV 2009, 1650).

    Ebenfalls wird es dann der Frage nachzugehen haben, ob die namens der vollbeendeten Klägerin erhobene Klage in eine solche eines oder mehrerer (ehemaliger) Gesellschafter umgedeutet werden kann (vgl. u.a. BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1650).

  • BFH, 08.02.2011 - VIII R 18/09

    Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen einer freiberuflichen Praxis

    NV: Dies erfordert einen nach außen erkennbaren --eindeutig nach außen verbindlich manifestierten, d.h. unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar dokumentierten-- Widmungsakt des Wirtschaftsguts für den Einsatz zur Erzielung freiberuflicher Einkünfte (vgl. BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650).

    Vielmehr ist für die Bestimmung des Steuerpflichtigen, das Wirtschaftsgut zur Erzielung betrieblicher Einkünfte zu verwenden, ein eindeutig nach außen verbindlich manifestierter, d.h. unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar dokumentierter, Widmungsakt erforderlich (vgl. BFH-Urteile vom 19. März 1981 IV R 39/78, BFHE 133, 513, BStBl II 1981, 731; vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985; vom 23. April 2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650 zu Verlusten aus dem Handel mit DAX-Optionsscheinen und aus Devisentermingeschäften).

  • FG Münster, 14.08.2019 - 13 K 2320/15

    Investitionsabzugsbetrag: Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags erhöht

    Bei der Auslegung ist im Zweifelsfall anzunehmen, dass derjenige Rechtsbehelf eingelegt werden sollte, der auch zulässig ist (vgl. BFH-Urteile vom 23.04.2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650 und vom 22.09.2011 IV R 8/09, BStBl II 2012, 183).

    Eine rechtsschutzgewährende Auslegung als Klage der ehemaligen Gesellschafter kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die vollbeendete Personengesellschaft trotz Kenntnis des Finanzamtes von den Tatsachen, die zur Vollbeendigung der Personengesellschaft geführt haben, im Rubrum der Einspruchsentscheidung als Einspruchsführerin bezeichnet worden ist, der Prozessbevollmächtigte diese Bezeichnung ins Rubrum der Klageschrift übernommen hat und die dem Prozessbevollmächtigten erteilte Prozessvollmacht von einem der ehemaligen Gesellschafter erteilt worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 06.05.1998 IV B 108/97, BFH/NV 1999, 146 sowie BFH-Urteile vom 01.07.2004 IV R 4/03, BFH/NV 2005, 162; vom 23.04.2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650 und vom 11.04.2013 IV R 20/10, BStBl II 2013, 705).

  • BFH, 22.01.2015 - IV R 62/11

    Wegfall der Klagebefugnis einer Personengesellschaft mit deren Vollbeendigung

  • BFH, 07.06.2018 - IV R 37/15

    Nachträgliche Anschaffungskosten durch Beseitigung von Nutzungseinschränkungen

  • BFH, 25.03.2021 - VIII R 47/18

    Zur Annahme von Sonderbetriebseinnahmen bei Stipendiengewährung an die

  • BFH, 17.10.2013 - IV R 25/10

    Prozessuale Rechtsnachfolge der ehemaligen Gesellschafter einer erst im

  • BFH, 17.07.2012 - IV B 55/11

    Vom Finanzamt veranlasste fehlerhafte Klägerbezeichnung bei voll beendeter KG -

  • FG Münster, 26.01.2022 - 7 K 896/19

    Feststellung erzielter negativer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei

  • BFH, 13.02.2018 - IV R 37/15

    Begrenzung der Beiladung bei objektiver Klagehäufung - Klagebefugnis im Rahmen

  • FG Köln, 26.06.2020 - 4 K 3437/11

    Vorliegen eines Gewerbebetriebs beim Bezug von Einkünften aus der Beteiligung an

  • FG Köln, 21.09.2016 - 4 K 1927/15

    Beurteilung einer hinzuerworbenen landwirtschaftlichen Fläche als

  • BFH, 24.09.2015 - IV R 39/12

    Entscheidung über den Freibetrag gemäß § 14a Abs. 4 EStG nicht im

  • FG Hamburg, 21.07.2014 - 6 K 273/13

    Einkommensteuer: GmbH-Geschäftsanteile weder notwendiges noch gewillkürtes

  • BFH, 21.12.2022 - IV R 27/20

    Aufhebung eines gegen einen Nichtbeteiligten ergangenen Urteils

  • FG Münster, 20.07.2022 - 9 K 3170/19

    Streit über die Auflösung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten nach

  • FG Niedersachsen, 03.06.2014 - 12 K 39/12

    Anforderungen an die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei Geldanlagen von

  • FG Hamburg, 20.12.2019 - 6 K 114/18

    Langfristiges Betreiben von Handelsschiffen im internationalen Verkehr bei der

  • FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 3 K 1223/11

    Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Klagebefugnis der

  • FG Hamburg, 04.11.2010 - 3 K 65/10

    Prüfungsanordnung bei vollbeendeter Schifffahrtsgellschaft: Adressierung,

  • FG München, 01.08.2023 - 12 K 1177/23

    Gewinnfeststellungsbescheid, Feststellungsverjährung, Bilanzzusammenhang,

  • FG Münster, 08.03.2023 - 6 K 3211/21

    Zuordnung der Wirtschaftsgüter der verpachteten Flächen dem gewillkürten

  • FG Düsseldorf, 09.03.2010 - 6 K 3322/07

    Zurückverlagerung des steuerlichen Übertragungsstichtags bei einem

  • FG Niedersachsen, 12.07.2023 - 9 K 173/21

    Betriebliche Veranlassung; Einbuchung einer wertlosen Kaufpreisrückforderung;

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