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   BFH, 23.04.2009 - IV R 24/08   

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https://dejure.org/2009,4946
BFH, 23.04.2009 - IV R 24/08 (https://dejure.org/2009,4946)
BFH, Entscheidung vom 23.04.2009 - IV R 24/08 (https://dejure.org/2009,4946)
BFH, Entscheidung vom 23. April 2009 - IV R 24/08 (https://dejure.org/2009,4946)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auslegung der Klageschrift; Bestimmung des Klägers; Nachholung einer fehlerhaft unterlassenen Beiladung im Revisionsverfahren; Formunwirksamer Vertrag zwischen nahen Angehörigen; Schuldzinsen aus Darlehensverträgen als Sonderbetriebsausgaben eines atypisch stillen ...

  • Judicialis

    FGO § 48; ; FGO § 60 Abs. 3 S. 1; ; AO § 183; ; BGB § 177 Abs. 1; ; BGB § 181; ; BGB § 1629 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 1795 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Schuldzinsen aus Darlehensverträgen als Sonderbetriebsausgaben; Sonderbetriebsausgaben als durch die Beteiligung an der Personengesellschaft veranlasste Aufwendungen

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung der Klageschrift; Nichtbeachtung von Formvorschriften bei Vertrag zwischen nahen Angehörigen; Fremdüblichkeit einer Besicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Schuldzinsen aus Darlehensverträgen als Sonderbetriebsausgaben; Sonderbetriebsausgaben als durch die Beteiligung an der Personengesellschaft veranlasste Aufwendungen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, BGB § 1626 Abs 2, BGB § 1629 Abs 2, BGB § 1795 Abs 1, BGB § 181
    Angehörige; Darlehensvertrag; Ergänzungspfleger; Schuldzinsen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 22.02.2007 - IX R 45/06

    Formunwirksamer Vertrag zwischen nahen Angehörigen bei klarer Zivilrechtslage

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - IV R 24/08
    Die besonderen Anforderungen der Rechtsprechung bilden Beweisanzeichen (Indizien) bei der im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu treffenden Entscheidung, ob die streitigen Aufwendungen in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Erzielen von Einkünften stehen oder dem nicht steuerbaren privaten Bereich (§ 12 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) zugehörig sind (BFH-Urteil vom 22. Februar 2007 IX R 45/06, BFHE 217, 409, m.w.N.).

    Lassen die Vertragsbeteiligten zivilrechtliche Formerfordernisse unbeachtet, so führt dieses Beweisanzeichen gegen die Ernsthaftigkeit der getroffenen Vereinbarung --anders als z.B. das Nichterfüllen eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals-- nicht allein und ausnahmslos dazu, das Vertragsverhältnis steuerrechtlich nicht anzuerkennen (BFH-Urteile in BFHE 217, 409, und vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294, jeweils m.w.N.).

    Die Indizwirkung gegen den vertraglichen Bindungswillen wird aber verstärkt, wenn den Vertragspartnern die Nichtbeachtung der Formvorschriften insbesondere bei klarer Zivilrechtslage angelastet werden kann (BFH-Urteil in BFHE 217, 409, m.w.N.).

  • BFH, 07.11.1990 - X R 126/87

    Steuerliche Anerkennung von langfristigen Darlehensverhältnissen zwischen nahen

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - IV R 24/08
    Entgegen der Auffassung des FG ist dem BFH-Urteil vom 7. November 1990 X R 126/87 (BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291) nicht zu entnehmen, eine Besicherung sei unter fremden Dritten nur bei langfristigen Darlehen üblich.

    Auch ist im Fall eines Kündigungsdarlehens --wie den Darlehensverträgen im Streitfall-- für die Frage, ob es sich um ein langfristiges Darlehen handelt, grundsätzlich darauf abzustellen, ob der Gläubiger unter Ausschöpfung seiner Kündigungsrechte eine kurzfristige oder nur eine langfristige Rückzahlung des Darlehens erzwingen kann (BFH-Urteil vom 28. Januar 1993 IV R 109/91, BFH/NV 1993, 590, m.w.N.); ein langfristiges Darlehen ist jedenfalls bei einer Laufzeit von mindestens vier Jahren anzunehmen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291).

  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97

    Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - IV R 24/08
    Aufwendungen aufgrund eines Vertrags zwischen nahen Angehörigen können nur durch die Beteiligung veranlasst sein, wenn der Vertrag steuerrechtlich anzuerkennen ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393, m.w.N.).

    Bei einem Darlehensvertrag ist die Fremdüblichkeit anhand der Vereinbarung über die Laufzeit und Rückzahlbarkeit des Darlehens, der regelmäßigen Entrichtung der Zinsen sowie der Darlehensbesicherung zu überprüfen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393, m.w.N.).

  • BFH, 07.06.2006 - IX R 4/04

    Zivilrechtliche Unwirksamkeit bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen als Indiz

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - IV R 24/08
    Lassen die Vertragsbeteiligten zivilrechtliche Formerfordernisse unbeachtet, so führt dieses Beweisanzeichen gegen die Ernsthaftigkeit der getroffenen Vereinbarung --anders als z.B. das Nichterfüllen eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals-- nicht allein und ausnahmslos dazu, das Vertragsverhältnis steuerrechtlich nicht anzuerkennen (BFH-Urteile in BFHE 217, 409, und vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294, jeweils m.w.N.).

    Dieses Indiz darf nicht zu einem Tatbestandsmerkmal verselbständigt werden, das schon für sich genommen die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses ausschließt (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; sowie BFH-Urteil in BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294).

  • BFH, 03.03.1998 - VIII B 62/97

    Mitunternehmerschaft bei fehlerhafter Gesellschaft

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - IV R 24/08
    Eine atypisch stille Gesellschaft kann jedoch nicht Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens sein, das die gesonderte Feststellung ihrer Einkünfte betrifft (BFH-Beschluss vom 3. März 1998 VIII B 62/97, BFHE 185, 131, BStBl II 1998, 401, m.w.N.).

    Die Vorschrift kann auf den Inhaber des Handelsgeschäfts auch nicht analog angewandt werden (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 185, 131, BStBl II 1998, 401, m.w.N.).

  • BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97

    Gestaltungsmißbrauch: Anteilsveräußerung an den Ehegatten

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - IV R 24/08
    (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Mai 1998 IV B 108/97, BFH/NV 1999, 146, m.w.N.).

    Die Klage ist daher dahin gehend auszulegen, dass sie vom Kläger als dem durch die Einspruchsentscheidung beschwerten Gesellschafter erhoben worden ist (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 146); denn sie richtet sich gegen die Feststellungsbescheide für die Streitjahre in der Fassung der Einspruchsentscheidung.

  • BFH, 29.10.1997 - I R 24/97

    VGA bei Darlehensverträgen

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - IV R 24/08
    Für die Fremdüblichkeit einer Besicherung ist entscheidend, ob ein fremder Gläubiger unter gleichen oder ähnlichen Verhältnissen eine Sicherheit gefordert hätte (zu Darlehensverträgen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter BFH-Urteil vom 29. Oktober 1997 I R 24/97, BFHE 184, 482, BStBl II 1998, 573).
  • BFH, 28.01.1993 - IV R 109/91

    Schuldzinsen und Beurkundungsgebühren als Betriebsausgaben - Betriebliche

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - IV R 24/08
    Auch ist im Fall eines Kündigungsdarlehens --wie den Darlehensverträgen im Streitfall-- für die Frage, ob es sich um ein langfristiges Darlehen handelt, grundsätzlich darauf abzustellen, ob der Gläubiger unter Ausschöpfung seiner Kündigungsrechte eine kurzfristige oder nur eine langfristige Rückzahlung des Darlehens erzwingen kann (BFH-Urteil vom 28. Januar 1993 IV R 109/91, BFH/NV 1993, 590, m.w.N.); ein langfristiges Darlehen ist jedenfalls bei einer Laufzeit von mindestens vier Jahren anzunehmen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291).
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - IV R 24/08
    Dementsprechend schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (BFH-Urteil vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196, m.w.N.).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - IV R 24/08
    Dieses Indiz darf nicht zu einem Tatbestandsmerkmal verselbständigt werden, das schon für sich genommen die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses ausschließt (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; sowie BFH-Urteil in BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294).
  • BFH, 19.08.2008 - IX R 23/07

    Fehlende Besicherung als Kriterium des Fremdvergleichs bei Darlehensvertrag

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

  • BFH, 29.11.2007 - IV R 81/05

    Behandlung von Investitionszuschüssen bei Einnahmenüberschussrechnung

  • BFH, 19.04.2007 - IV R 28/05

    Zu den sachlichen und zeitlichen Voraussetzungen für die Bildung einer

  • BFH, 11.10.2007 - IV R 52/04

    Verpflichtung von Autohändlern zum Rückkauf von Leasing- und

  • BFH, 18.12.2002 - I R 12/02

    Notwendige Beiladung, Nachholung im Revisionsverfahren

  • BFH, 04.05.2000 - IV R 16/99

    Negativer Vorabgewinn bei Verzinsung des negativen Kapitalkontos

  • BFH, 14.11.2008 - IV B 136/07

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Beiladung als Verfahrensfehler

  • BFH, 01.07.2004 - IV R 4/03

    Vollbeendete PersG - Rechtsmittel im Gewinnfeststellungsverfahren

  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 9/13

    Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen

    Es ist bei seiner Gesamtwürdigung von den höchstrichterlichen Maßstäben des Fremdvergleichs bei sog. Anschaffungsdarlehen (hierzu im Einzelnen BFH-Urteile vom 22. Oktober 2013 X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374; vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015) ausgegangen, hat alle maßgeblichen Beweisanzeichen einbezogen und dabei nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen (BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427).
  • BFH, 22.10.2013 - X R 26/11

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der

    So hat es --unter Bezugnahme auf höchstrichterliche Rechtsprechung, die zu Investitionsdarlehen ergangen ist-- ausgeführt, dass das Fehlen von Sicherheiten zwar nicht schon allein, wohl aber im Rahmen einer Gesamtwürdigung zusammen mit weiteren Unüblichkeiten zur Versagung der ertragsteuerrechtlichen Anerkennung des Darlehensverhältnisses führen kann (BFH-Urteile in BFH/NV 2009, 12, unter II.2.a, und vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427, unter II.3.b bb).
  • BFH, 12.05.2016 - IV R 27/13

    Steuerrechtliche Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einem

    Ein Versäumnis dieser Art ist insbesondere dort anzunehmen, wo sich das nicht beachtete Formerfordernis aus der klaren Lage des Zivilrechts ergibt (vgl. BFH-Urteile vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386; vom 22. Februar 2007 IX R 45/06, BFHE 217, 409, BStBl II 2011, 20; vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427, und vom 11. Mai 2010 IX R 19/09, BFHE 229, 301, BStBl II 2010, 823).
  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 44/13

    Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen

    Es ist bei seiner Gesamtwürdigung von den höchstrichterlichen Maßstäben des Fremdvergleichs bei sogenannten Anschaffungsdarlehen (hierzu im Einzelnen BFH-Urteile vom 22. Oktober 2013 X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374; vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015) ausgegangen, hat alle maßgeblichen Beweisanzeichen einbezogen und dabei nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen (BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427).
  • BFH, 04.02.2016 - IV R 46/12

    Absetzung für Substanzverringerung setzt Anschaffungskosten voraus

    Dementsprechend schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 2001 IV R 53/00, BFH/NV 2001, 1547, und vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427).
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 22/11

    VGA bei mittelbarer Anteilseignerstellung - Nahestehende Person ist kein

    f) Das Unterlassen der notwendigen Beiladungen des C und der I1-Ltd. durch das FG begründet einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, der vom BFH als Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BFH-Urteile vom 11. Oktober 2007 IV R 52/04, BFHE 219, 129, BStBl II 2009, 705; vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427, unter II.2.b).

    Der Zweck einer Beiladung im Revisionsverfahren, eine Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz zu vermeiden und das Verfahren zu beschleunigen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 18. Dezember 2002 I R 12/02, BFH/NV 2003, 636, m.w.N.; in BFH/NV 2009, 1427; in BFH/NV 2010, 1096), kann im Streitfall nicht erreicht werden, da das FG noch Feststellungen zu treffen hat (siehe unter II.3.c).

  • BFH, 22.09.2011 - IV R 8/09

    Gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 EStG 2002 (jetzt

    Das Rubrum dieses Verfahrens ist entsprechend zu berichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427).

    b) Nach dem Grundsatz der Rechtsschutz gewährenden Auslegung ist im Zweifelsfall anzunehmen, dass das Rechtsmittel eingelegt werden sollte, das zulässig ist; dies gilt grundsätzlich auch für Schriftsätze von rechtskundigen Bevollmächtigten (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29. November 2007 IV R 81/05, BFHE 220, 94, BStBl II 2008, 561, m.w.N., und in BFH/NV 2009, 1427).

  • BFH, 11.12.2012 - IX R 28/12

    Zahlungen zum Verzicht auf ein Wohnungsrecht als sofort abziehbare Werbungskosten

    Das ist --soweit hier problematisch-- der Fall, wenn die Vereinbarungen in Gestaltung und Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (sog. Fremdvergleich, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 31. Juli 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350, und vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427).
  • BFH, 27.09.2017 - I R 62/15

    Goldgeschäfte als Gewerbebetrieb - Notwendige Beiladung der Personengesellschaft

    Zum anderen hat das FG seine tatsächlichen Feststellungen und seine tatrichterliche Gesamtwürdigung auf der Grundlage einer Rechtsauffassung getroffen, die sich aufgrund der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung als unzutreffend erwiesen hat (vgl. BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427 zur Ausübung des von § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO eingeräumten Ermessens).
  • BFH, 26.04.2023 - X R 4/22

    Spendenabzug bei Gewährung eines Darlehens an den Stifter im zeitlichen

    Eine etwaige zivilrechtliche Unwirksamkeit eines unter einander nahestehenden Personen vorgenommenen Rechtsgeschäfts ist im Rahmen der Prüfung der ertragsteuerrechtlichen Anerkennung eines solchen Geschäfts grundsätzlich ein besonders starkes --wenn auch nicht allein entscheidendes-- Indiz (vgl. BFH-Urteile vom 22.02.2007 - IX R 45/06, BFHE 217, 409, BStBl II 2011, 20 und vom 23.04.2009 - IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427, unter II.3.b aa).
  • BFH, 11.11.2014 - I R 53/13

    Ausgabe von Wandelanleihen mit unter dem Kapitalmarktzins liegendem Zinssatz und

  • BFH, 01.09.2022 - IV R 25/19

    Absetzungen für Substanzverringerung durch eine KG nach Erwerb eines

  • BFH, 16.05.2013 - IV R 21/10

    Notwendige Beiladung eines Gesellschafters bei Streit um Veräußerungsgewinn -

  • BFH, 11.06.2010 - IV S 1/10

    Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung - Aussetzung der Vollziehung

  • BFH, 01.08.2012 - IX R 18/11

    Mietvertrag zwischen Eltern und Kind - Fremdvergleich - Vorbehaltsklausel zur

  • FG Sachsen, 19.02.2021 - 3 K 569/20

    Betriebliche Veranlassung von Aufwendungen aufgrund eines Vertrages zwischen

  • FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 839/09

    Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO bei erstmaliger Wahl der getrennten

  • FG Düsseldorf, 03.12.2012 - 6 K 1883/10

    Verschmelzung gem. § 4 Abs. 1 UmwStG 1995: Eigenes Anfechtungsrecht der

  • FG Münster, 10.01.2019 - 5 K 1612/17

    Feststellung der Mitunternehmerstellung hinsichtlich der Mitunternehmerschaft

  • FG Münster, 14.08.2013 - 2 K 2483/11

    Steuerrechtliche Anerkennung von Verträgen zwischen einer Kapitalgesellschaft und

  • FG Niedersachsen, 23.06.2010 - 4 K 12348/07

    Vertrag zwischen nahen Angehörigen: Schuldzinsen als Betriebsausgabe - Keine

  • FG Nürnberg, 21.05.2010 - 4 K 821/09

    Darlehensvertrag über Kaufpreis unter nahen Angehörigen - Fremdvergleich -

  • FG München, 02.10.2012 - 8 V 3233/11

    Steuerklassenwahl für eingetragene Lebenspartner

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 9 K 9200/07

    Gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer

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