Rechtsprechung
BFH, 23.04.2014 - VII R 28/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
"Rechtmäßiges Alternativverhalten" und Tilgungsreihenfolge bei Aufrechnung - Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabgabe der Steuererklärung - Mitverschulden des Finanzamts
- openjur.de
"Rechtmäßiges Alternativverhalten" und Tilgungsreihenfolge bei Aufrechnung; Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabgabe der Steuererklärung; Mitverschulden des Finanzamts
- Bundesfinanzhof
AO § 69, AO § 34, AO § 225, AO § 226, BGB § 396 Abs 1
"Rechtmäßiges Alternativverhalten" und Tilgungsreihenfolge bei Aufrechnung - Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabgabe der Steuererklärung - Mitverschulden des Finanzamts
- Bundesfinanzhof
"Rechtmäßiges Alternativverhalten" und Tilgungsreihenfolge bei Aufrechnung - Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabgabe der Steuererklärung - Mitverschulden des Finanzamts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 69 AO, § 34 AO, § 225 AO, § 226 AO, § 396 Abs 1 BGB
"Rechtmäßiges Alternativverhalten" und Tilgungsreihenfolge bei Aufrechnung - Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabgabe der Steuererklärung - Mitverschulden des Finanzamts - IWW
- rewis.io
"Rechtmäßiges Alternativverhalten" und Tilgungsreihenfolge bei Aufrechnung - Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabgabe der Steuererklärung - Mitverschulden des Finanzamts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 69; AO § 34
Haftung des Geschäftsführers einer in Insolvenz gefallenen GmbH für Umsatzsteuerschulden aufgrund Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung - datenbank.nwb.de
Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen pflichtwidriger Nichtabgabe der Steuererklärung; Tilgungsreihenfolge nach § 225 Abs. 2 AO nur für freiwillige Zahlungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerliche Geschäftsführerhaftung, rechtmäßiges Alternativverhalten - und die Tilgungsreihenfolge
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden aufgrund Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden aufgrund Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung
Sonstiges
- juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 11.09.2012 - 9 K 9161/10
- BFH, 10.06.2013 - VII B 177/12
- BFH, 23.04.2014 - VII R 28/13
- BFH, 04.08.2014 - VII R 28/13
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 02.08.1988 - VII R 60/85
Umfang der Haftung für Lohnsteuerabzugsbeträge - Verpflichtung zur Abführung der …
Auszug aus BFH, 23.04.2014 - VII R 28/13
Im Hinblick auf die vom FG zitierten Senatsentscheidungen (vgl. nur Senatsurteil vom 2. August 1988 VII R 60/85, BFH/NV 1989, 150) ist auch nicht ausgeschlossen, dass der Entscheidung die --irrige-- Rechtsauffassung zugrunde lag, der Haftungsanspruch entfalle, wenn das FA den eingetretenen Steuerschaden durch eigenes pflichtwidriges Verhalten --im Streitfall durch die vermeintlich unzutreffende Verrechnung des Steuerguthabens 2006-- (mit-)verschuldet hat. - BFH, 21.09.2009 - VII B 85/09
Berücksichtigung eines Mitverschuldens des FA bei der Geschäftsführerhaftung
Auszug aus BFH, 23.04.2014 - VII R 28/13
Zum anderen sei angemerkt, dass es --selbst im Fall eines unterstellten Fehlverhaltens des FA-- an einer Rechtsgrundlage dafür fehlt, den Haftungsanspruch wegen Mitverschuldens der Verwaltung ganz oder teilweise entfallen zu lassen; allenfalls kann ein etwaiges Mitverschulden des FA im Rahmen der Ermessensprüfung Berücksichtigung finden und dies nur dann, wenn es gegenüber dem Verschulden des Haftungsschuldners deutlich überwiegt (Senatsbeschluss vom 21. September 2009 VII B 85/09, BFH/NV 2010, 11, m.w.N.).
- FG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - 9 K 9151/15
Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden der …
Ein Steuerpflichtiger (hier: der Kläger als gesetzlicher Vertreter der O... GmbH) darf sich nach mittlerweile ständiger BFH-Rechtsprechung nicht darauf verlassen, dass ein Finanzamt zur Begleichung einer Steuerforderung im Wege der Verrechnung Umbuchungen vornimmt, auch wenn es dazu in der Lage ist (insbesondere dann nicht, wenn es - wie vorliegend - um streitbefangene Erstattungsforderungen aufgrund von nachträglichen Rechnungsberichtigungen geht (vgl. nur BFH-Urteil vom 23. April 2014 VII R 28/13, BFH/NV 2014, 1489 m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2016 - 14 A 1007/16
Abgabe einer Steuererklärung durch den Aufsteller für die in den Spielhallen …
vgl. BFH, Urteil vom 23.4.2014 - VII R 28/13 -, juris, Rn. 17; Urteil vom 11.11.2008 - VII R 19/08 -, BFHE 223, 303 (307). - BFH, 11.11.2015 - VII B 69/15
Kein Ausschluss der Vertreterhaftung bei Verkennung einer Aufrechnungslage durch …
Denn zu Recht hat das FG auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Senatsurteil vom 23. April 2014 VII R 28/13, BFH/NV 2014, 1489, m.w.N.) verwiesen, nach der ein etwaiges Mitverschulden des FA nicht auf der Tatbestandsebene, sondern im Rahmen des Entschließungsermessens zu berücksichtigen ist. - VG München, 25.10.2018 - M 10 S 18.4681
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Gewerbesteuerhaftungsbescheid
Hat der Geschäftsführer die Steuererklärung pflichtwidrig nicht abgegeben, entfällt die Haftung nur dann, wenn der Geschäftsführer auch bei Vermeidung des ihm vorgeworfenen Pflichtenverstoßes, also durch das ihm abverlangte rechtmäßige Verhalten, den Schaden verursacht hätte (sog. rechtmäßiges Alternativverhalten; vgl. BFH U.v. 23.4.2014 - VII R 28/13 - BFH/NV 2014, 1489). - VG München, 23.10.2018 - M 10 S 18.4681
VwGO, AO
Hat der Geschäftsführer die Steuererklärung pflichtwidrig nicht abgegeben, entfällt die Haftung nur dann, wenn der Geschäftsführer auch bei Vermeidung des ihm vorgeworfenen Pflichtenverstoßes, also durch das ihm abverlangte rechtmäßige Verhalten, den Schaden verursacht hätte (sog. rechtmäßiges Alternativverhalten; vgl. BFH U.v. 23.4.2014 VII R 28/13 - BFH/NV 2014, 1489).