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   BFH, 23.05.2003 - V B 112/02   

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https://dejure.org/2003,14660
BFH, 23.05.2003 - V B 112/02 (https://dejure.org/2003,14660)
BFH, Entscheidung vom 23.05.2003 - V B 112/02 (https://dejure.org/2003,14660)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 2003 - V B 112/02 (https://dejure.org/2003,14660)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2
    Organschaft, fehlende wirtschaftliche Eingliederung

  • datenbank.nwb.de

    Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rspr. (hier: fehlende wirtschaftliche Eingliederung einer GmbH, die nur das Unternehmen fortführen soll)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.01.2003 - IX B 94/02

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 23.05.2003 - V B 112/02
    Das angefochtene FG-Urteil enthält keinen abstrakten Rechtssatz, der von der Rechtsprechung des BFH in einer für die Entscheidung erheblichen Weise abweicht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. Januar 2003 IX B 94/02, BFH/NV 2003, 617, zu 2. und § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F.).

    Diese Tatsachenwürdigung ist (auch im Verfahren wegen Nichtzulassung der Revision) für den BFH nach § 118 Abs. 2 FGO mangels (durchgreifender) Verfahrensrügen bindend (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 617, zu 1. a.E.).

  • BFH, 21.03.2002 - V B 87/01

    NZB; Motorsportclub - steuerbegünstigter Zweckbetrieb

    Auszug aus BFH, 23.05.2003 - V B 112/02
    Die Zulassung der Revision kommt nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nur wegen einer Rechtsfrage in Betracht, die im Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. März 2002 V B 87/01, BFH/NV 2002, 1012).
  • BFH, 17.01.2002 - V R 37/00

    Eingliederung einer Gesellschaft in das Unternehmen des Organträgers zu einem

    Auszug aus BFH, 23.05.2003 - V B 112/02
    Es hat vielmehr lediglich bei der Würdigung des Streitfalls aus der gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung des Klägers, Sachwerte in die GmbH einzubringen, geschlossen, dass keine Ergänzung des Unternehmens des Klägers durch die GmbH geplant war (vgl. dazu BFH-Urteil vom 17. Januar 2002 V R 37/00, BFHE 197, 357, BStBl II 2002, 373, zu II. 1. b), sondern dessen Fortführung.
  • BFH, 09.09.1993 - V R 124/89

    Organschaft bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 23.05.2003 - V B 112/02
    Im Übrigen hat auch der BFH im Urteil vom 9. September 1993 V R 124/89 (BFHE 172, 541, BStBl II 1994, 129, betr. Vermietung des Betriebsgrundstücks), keinen Rechtssatz des Inhalts aufgestellt, wonach umsatzsteuerrechtlich für die wirtschaftliche Eingliederung i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG bereits ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis ausreiche.
  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 23.05.2003 - V B 112/02
    Dieser Zulassungsgrund umfasst jedenfalls die Fälle der bisherigen Divergenzrevision, geht aber noch darüber hinaus, weil es nunmehr nicht mehr darauf ankommt, welches Gericht die Entscheidung, von der abgewichen wird, getroffen hat (BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837).
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