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   BFH, 23.05.2012 - IX R 32/11   

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https://dejure.org/2012,15260
BFH, 23.05.2012 - IX R 32/11 (https://dejure.org/2012,15260)
BFH, Entscheidung vom 23.05.2012 - IX R 32/11 (https://dejure.org/2012,15260)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - IX R 32/11 (https://dejure.org/2012,15260)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis

  • openjur.de

    Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 17 Abs 1, EStG § 24 Nr 2, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 17 Abs 2
    Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis

  • Bundesfinanzhof

    Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 EStG 1997, § 24 Nr 2 EStG 1997, § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, § 17 Abs 2 EStG 1997
    Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis

  • IWW
  • rewis.io

    Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 165 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 1
    Vorliegen eines rückwirkenden Ereignisses durch nachträgliche Ausübung eines Optionsrechts einer vorher vereinbarten Besserungsoption beim Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besserungsoption als rückwirkendes Ereignis

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen eines rückwirkenden Ereignisses durch nachträgliche Ausübung eines Optionsrechts einer vorher vereinbarten Besserungsoption beim Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 237, 234
  • NJW-RR 2012, 1505
  • DB 2012, 1479
  • BStBl II 2012, 675
  • NZG 2012, 959
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG München, 17.03.2011 - 10 K 2394/09

    Nachträgliche Erhöhung des Kaufpreises für eine wesentliche Beteiligung in einem

    Auszug aus BFH, 23.05.2012 - IX R 32/11
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage des Klägers aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 690 genannten Gründen als unbegründet ab.

    das Urteil des FG vom 17. März 2011  10 K 2394/09 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid vom 28. März 2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22. Juli 2009 dahin zu ändern, dass ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 1.907.159 DM der Besteuerung zugrunde gelegt wird und die Einkommensteuer entsprechend herabgesetzt wird.

  • BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83

    Zur Behandlung der Umsatzsteuer bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns

    Auszug aus BFH, 23.05.2012 - IX R 32/11
    Bei nachträglichen   vertraglichen Änderungen   des Veräußerungspreises kommt es entscheidend darauf an, ob über den Veräußerungspreis im Zeitpunkt der Betriebsübertragung keine abschließende Einigung erzielt wurde --dann erhöht ein später festgesetzter Mehrbetrag rückwirkend, d.h. für das Jahr der Veräußerung, den Veräußerungsgewinn-- oder ob ein zunächst feststehender Veräußerungspreis nachträglich geändert wird --dann ist ein Mehrbetrag erst in dem Veranlagungszeitraum zu erfassen, in dem die Erhöhung vereinbart wurde-- (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 1989 VIII R 370/83, BFHE 156, 103, BStBl II 1989, 563, zu § 16 EStG).
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 23.05.2012 - IX R 32/11
    b) Nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92 (BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) sind später eintretende Veränderungen beim ursprünglich vereinbarten Veräußerungspreis solange und soweit materiell-rechtlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückzubeziehen, als der Erwerber seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises noch nicht erfüllt hat.
  • BFH, 21.12.1993 - VIII R 69/88

    Rücktrittsvereinbarung als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den

    Auszug aus BFH, 23.05.2012 - IX R 32/11
    Vor diesem Hintergrund kann eine nachträgliche Änderung des Veräußerungspreises i.S. des § 17 Abs. 2 EStG grundsätzlich auch dann auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken, wenn das Ereignis erst nach dem Zeitpunkt der Veräußerung eingetreten ist (BFH-Urteile vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648; vom 28. Oktober 2009 IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539).
  • BFH, 14.06.2005 - VIII R 14/04

    Wesentliche Beteiligung: unentgeltliche Übertragung unter Nutzungsvorbehalt,

    Auszug aus BFH, 23.05.2012 - IX R 32/11
    Ein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO liegt bei nachträglichen vertraglichen Änderungen mithin nur dann vor, wenn der Rechtsgrund für die später geleisteten Zahlungen bereits im ursprünglichen Rechtsgeschäft angelegt ist (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 2005 VIII R 14/04, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15).
  • BFH, 25.02.2009 - IX R 76/07

    Vertragsauslegung des FG

    Auszug aus BFH, 23.05.2012 - IX R 32/11
    a) Zwar obliegt die im Streitfall erforderliche Auslegung der maßgeblichen Vertragsbestimmungen dem FG als Tatsacheninstanz; sie bindet den BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO aber nur dann, wenn sie den Grundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d.h. jedenfalls möglich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. Februar 2009 IX R 76/07, BFH/NV 2009, 1268, m.w.N.).
  • BFH, 19.08.2009 - I R 3/09

    Rückwirkendes Ereignis: nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises bei der

    Auszug aus BFH, 23.05.2012 - IX R 32/11
    Wann ein Sachverhalt in diesem Sinne steuerlich zurückwirkt, entscheidet sich nach dem im Einzelfall anzuwendenden materiellen Steuergesetz (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 2009 I R 3/09, BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249).
  • BFH, 28.10.2009 - IX R 17/09

    Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage als

    Auszug aus BFH, 23.05.2012 - IX R 32/11
    Vor diesem Hintergrund kann eine nachträgliche Änderung des Veräußerungspreises i.S. des § 17 Abs. 2 EStG grundsätzlich auch dann auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken, wenn das Ereignis erst nach dem Zeitpunkt der Veräußerung eingetreten ist (BFH-Urteile vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648; vom 28. Oktober 2009 IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539).
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09

    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

    Auszug aus BFH, 23.05.2012 - IX R 32/11
    Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt der Veräußerung, d.h. der Zeitpunkt, zu dem das rechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den veräußerten Anteilen auf den Erwerber übergegangen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969).
  • BFH, 22.12.2010 - I R 58/10

    Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i. S.

    Auszug aus BFH, 23.05.2012 - IX R 32/11
    c) Gegenstand der geänderten Vereinbarung vom 15./22. März 2004 war auch nicht, wie das FA angenommen hat, eine dem Veräußerungsvorgang nachfolgende Wertveränderung der Gegenleistung (d.h. des Kaufpreises i.S. des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG) --welche als im ursprünglichen Vertrag angelegt grundsätzlich auf den Veräußerungszeitpunkt zurückwirken würde (vgl. BFH-Urteil vom 22. Dezember 2010 I R 58/10, BFHE 232, 185)--, sondern eine dem Veräußerungsvorgang nachfolgende Wertveränderung der Leistung (d.h. des Kaufgegenstands), nachdem diese erbracht worden ist.
  • BFH, 13.03.2018 - IX R 35/16

    Zur steuerlichen Berücksichtigung eines im Rahmen der Veräußerung von

    Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt der Veräußerung, d.h. der Zeitpunkt, zu dem das rechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den veräußerten Anteilen auf den Erwerber übergegangen ist (BFH-Urteile vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969; vom 23. Mai 2012 IX R 32/11, BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675, m.w.N.).

    Eine nachträgliche Änderung des Veräußerungspreises kann grundsätzlich auch dann auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken, wenn das Ereignis erst nach dem Zeitpunkt der Veräußerung eingetreten ist; ist über den Veräußerungspreis im Zeitpunkt der Betriebsübertragung keine abschließende Einigung --etwa der Höhe nach-- erzielt worden, erhöht ein später --etwa aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses-- festgesetzter Mehrbetrag i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO rückwirkend, d.h. für das Jahr der Veräußerung, den Veräußerungsgewinn (vgl. BFH-Urteil in BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675, m.w.N.).

    c) Werden derartige Leistungen der Kapitalgesellschaft i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgrund zivilrechtlich wirksamer (zu diesem Erfordernis s. etwa BFH-Urteil vom 7. November 2001 I R 11/01, BFH/NV 2002, 540) vertraglicher Abreden zwischen Veräußerer und Erwerber der Kapitalbeteiligung geschuldet, obliegt die gegebenenfalls erforderliche Auslegung der maßgeblichen Vertragsbestimmungen --etwa als Gewinnverwendungsbeschluss, als Gewinnverteilungsbeschluss, als Ausschüttungsbeschluss oder als anderweitige schuldrechtliche Vereinbarung (s. hierzu BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 I R 111/00, BFH/NV 2002, 628)-- dem FG als Tatsacheninstanz; sie bindet den BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO, soweit sie den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d.h. jedenfalls möglich ist (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675, und in BFH/NV 2002, 628).

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.03.2021 - 5 K 2442/17

    Zeitpunkt der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines

    Dabei ist es unerheblich, welche Gründe für die Minderung oder Erhöhung des tatsächlich erzielten Kaufpreises maßgeblich waren (BFH-Urteile vom 21.12.1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648; vom 11.05.2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067; vom 13.10.2015 IX R 43/14, BFHE 251, 326, BStBl II 2016, 212; vom 23.05.2012 IX R 32/11, BFHE 237, 234, BStBl 2012, 675).
  • BFH, 18.11.2014 - IX R 49/13

    Übertragung eines GmbH-Anteils unter Vorbehaltsnießbrauch

    Es kann offenbleiben, ob ggf. eine Erfassung der Ablösezahlung beim Beigeladenen als Entschädigung für die entgangenen Dividendenansprüche nach § 24 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 20 Abs. 2a Satz 3 EStG oder nach § 24 Nr. 2, § 17 Abs. 2 EStG in Betracht kommt (vgl. BFH-Urteile vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663, unter II.1.b, und vom 23. Mai 2012 IX R 32/11, BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675).
  • BFH, 13.10.2015 - IX R 43/14

    Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Aktientausch -

    Entsprechendes gilt für die Ermittlung des Veräußerungspreises i.S. des § 17 Abs. 2 EStG (vgl. BFH-Urteile vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648, und vom 23. Mai 2012 IX R 32/11, BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675).

    Vereinbarungen, durch welche eine bereits erfüllte Gegenleistung noch einmal geändert wird, wirken nach der Rechtsprechung nur dann auf den Zeitpunkt der Entstehung des Veräußerungsgewinns zurück, wenn der Rechtsgrund für die spätere Änderung im ursprünglichen Rechtsgeschäft bereits angelegt war (vgl. BFH-Urteile vom 19. August 2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107; vom 14. Juni 2005 VIII R 14/04, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15; in BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675).

  • BFH, 04.10.2016 - IX R 8/15

    Keine Minderung des Veräußerungsverlusts i. S. des § 17 EStG oder des Verlusts

    Ob ein Ereignis steuerrechtlich zurückwirkt, richtet sich nach dem materiellen Recht, hier also nach § 17 EStG und § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, m.w.N.; vom 19. August 2009 I R 3/09, BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249, und vom 23. Mai 2012 IX R 32/11, BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675).

    Ist die Gegenleistung indes bereits erbracht und die Anteilsveräußerung vollzogen, liegt eine materiell-rechtliche und deshalb nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch verfahrensrechtliche Rückwirkung auf das abgeschlossene Rechtsgeschäft nur vor, wenn der Rechtsgrund für die später geleistete Zahlung im ursprünglichen Rechtsgeschäft --hier der Anteilsveräußerung-- angelegt ist (BFH-Urteile vom 14. Juni 2005 VIII R 14/04, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15; in BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675; in BFHE 240, 8, BStBl II 2013, 378, und vom 19. März 2013 IX R 65/10, BFH/NV 2013, 1085).

  • BFH, 06.12.2016 - IX R 49/15

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Rückabwicklung der

    Entsprechendes gilt für die Ermittlung des Veräußerungspreises i.S. des § 17 Abs. 2 EStG (vgl. BFH-Urteile vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648, und vom 23. Mai 2012 IX R 32/11, BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675).
  • FG Münster, 11.10.2017 - 11 K 1978/15

    Wesentliche Beteiligung - Änderung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG

    Vereinbarungen, durch welche eine bereits erfüllte Gegenleistung noch einmal geändert wird, wirken auf den Zeitpunkt der Entstehung des Veräußerungsgewinns zurück, wenn der Rechtsgrund für die spätere Änderung im ursprünglichen Rechtsgeschäft bereits angelegt war (BFH, Urteil vom 06.12.2016, IX R 7/16, BFH/NV 2017, 724; Urteil vom 06.12.2016, IX R 49/15, BFHE 256, 470; Urteil vom 13.10.2015, IX R 43/14, BStBl. II 2016, 212; Urteil vom 23.05.2012, IX R 32/11, BStBl. II 2012, 675; Urteil vom 19.08.2003, VIII R 67/02, BStBl. II 2004, 107; Urteil vom 14.06.2005, VIII R 14/04, BStBl. II 2006, 15; BStBl. II 2012, 675; von dieser Möglichkeit auch ausgehend BFH, Urteil vom 30.06.2011, VI R 80/10, BStBl. II 2011, 948; weitergehend ohne das Erfordernis des Angelegtseins des Rechtsgrundes BFH, Beschluss vom 27.09.1994, VIII B 21/94, BFHE 175, 516, und Beschluss vom 149.07.1993, GrS 2/92, BStBl. II 1993, 897).

    Bei nachträglichen Änderungen des Veräußerungspreises kommt es somit entscheidend darauf an, ob über den Veräußerungspreis im Zeitpunkt der Veräußerung keine abschließende Einigung erzielt wurde, dann erhöht ein später festgesetzter Mehrbetrag rückwirkend, d.h. für das Jahr der Veräußerung, den Veräußerungsgewinn, oder ob ein zunächst feststehender Veräußerungspreis nachträglich geändert wird, dann ist ein Mehrbetrag erst in dem Veranlagungszeitraum zu erfassen, in dem die Erhöhung vereinbart wurde (BFH, Urteil vom 23.05.2012, IX R 32/11, BStBl. II 2012, 675, m.w.N.).

    Die Aktienoption ist bereits im Geschäftsführervertrag vereinbart gewesen und beruht nicht auf einer nachträglichen Vereinbarung bzw. Änderung des ursprünglichen Geschäftsführervertrages (so allerdings in BFH, Urteil vom 23.05.2012, IX R 32/11, BStBl. II 2012, 675).

  • BFH, 04.02.2020 - IX R 7/18

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Veräußerungspreis -

    Stellt das "neue" Rechtsgeschäft einen eigenen Rechtsgrund für die Leistung mit eigener wirtschaftlicher und gegebenenfalls steuerlich relevanter Bedeutung dar, was insbesondere dann der Fall sein kann, wenn das ursprüngliche Rechtsgeschäft nicht wegen einer Leistungsstörung, einer Störung in der Geschäftsgrundlage, aufgrund Anfechtung oder einer auflösenden Bedingung rückabgewickelt oder geändert wird und auch die Auslegung oder Wirksamkeit des ursprünglichen Vertrags nicht streitig ist (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 19.08.2009 - I R 3/09, BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249, unter II.3.c, m.w.N.), verbleibt es regelmäßig bei dem im Steuerrecht geltenden Grundsatz, dass allein die nachträgliche einvernehmliche Abänderung eines bereits tatsächlich verwirklichten Sachverhalts grundsätzlich nicht für dessen rückwirkende Korrektur genügt (vgl. hierzu z.B. Senatsurteil vom 23.05.2012 - IX R 32/11, BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675, Rz 18 ff., und Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 38. Aufl., § 2 Rz 50, m.w.N.).
  • BFH, 20.11.2012 - IX R 34/12

    Abzuzinsende Bürgschaftsverpflichtung als Maßstab für den nachträgliche

    Eine materiell-rechtliche und deshalb nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch verfahrensrechtliche Rückwirkung liegt bezogen auf den Streitfall vor, wenn der Rechtsgrund für die später geleistete Zahlung im ursprünglichen Rechtsgeschäft angelegt ist (BFH-Urteil vom 23. Mai 2012 IX R 32/11, BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675; in diesem Sinne Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 1 K 88/16

    VGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz2 KStG bei irrtümlicher Zulassung der

    Anderes gilt (nur) dann, wenn das maßgebliche Ereignis kein neues Rechtsgeschäft über den bisherigen Vertragsgegenstand darstellt, sondern es dem Grunde nach schon in dem ursprünglichen Rechtsgeschäft "angelegt" ist (vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 6. Dezember 2016 IX R 49/15, BFHE 256, 470, BStBl II 2017, 673; vom 13. Oktober 2015 IX R 43/14, BFHE 251, 326, BStBl II 2016, 212; 13, 378; und vom 20. November 2012 IX R 34/12, BFHE 240, 8, BStBl II 2012, 675) und dazu führt, dass nunmehr der veränderte an Stelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts der Besteuerung zu unterwerfen ist (vgl. den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; sowie die BFH-Urteile vom 4. November 1999 XI B 25/99, BFH/NV 2000, 306; und vom 9. August 2000 I R 36/99, BFH/NV 2001, 122).
  • FG Nürnberg, 19.10.2022 - 3 K 1540/20

    Einkommensteuer 2014 - Bewirtungsaufwendungen als Veräußerungskosten

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 9 K 162/21

    Ehevertrag; Güterstandsschaukel; Steuerfolgen als Geschäftsgrundlage; Wegfall der

  • FG Münster, 15.04.2015 - 13 K 2939/12

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrages

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 9 K 9161/11

    Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungverlusts im Rahmen eines

  • FG Köln, 29.04.2015 - 13 K 2435/09

    Anwendung der Grundsätze zur Überversorgung

  • FG Köln, 08.05.2013 - 9 K 1272/10

    Einkommensteuer: Zeitliche Zuordnung einer nachträglichen Kaufpreisänderung für

  • FG Nürnberg, 29.09.2023 - 7 K 1029/21

    Kaufpreis, Abtretung, Leistungen, Einspruchsverfahren, Beteiligung,

  • FG München, 22.04.2013 - 7 K 2604/10

    Veräußerung von GmbH-Anteilen durch zwei Ehegatten-Gesellschafter, von denen nur

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