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   BFH, 23.06.2014 - X R 13/14   

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https://dejure.org/2014,24434
BFH, 23.06.2014 - X R 13/14 (https://dejure.org/2014,24434)
BFH, Entscheidung vom 23.06.2014 - X R 13/14 (https://dejure.org/2014,24434)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 2014 - X R 13/14 (https://dejure.org/2014,24434)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Ablehnungsanträge gegen sämtliche BFH-Richter; frühere Tätigkeit in der Finanzverwaltung, keine Kostenentscheidung bei Zwischenverfahren

  • openjur.de

    Ablehnungsanträge gegen sämtliche BFH-Richter; frühere Tätigkeit in der Finanzverwaltung, keine Kostenentscheidung bei Zwischenverfahren

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 51 Abs 2, ZPO § 42 Abs 2, ZPO § 45 Abs 1, FGO § 143 Abs 1
    Ablehnungsanträge gegen sämtliche BFH-Richter; frühere Tätigkeit in der Finanzverwaltung, keine Kostenentscheidung bei Zwischenverfahren

  • Bundesfinanzhof

    Ablehnungsanträge gegen sämtliche BFH-Richter; frühere Tätigkeit in der Finanzverwaltung, keine Kostenentscheidung bei Zwischenverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 2 FGO, § 42 Abs 2 ZPO, § 45 Abs 1 ZPO, § 143 Abs 1 FGO
    Ablehnungsanträge gegen sämtliche BFH-Richter; frühere Tätigkeit in der Finanzverwaltung, keine Kostenentscheidung bei Zwischenverfahren

  • IWW
  • rewis.io

    Ablehnungsanträge gegen sämtliche BFH-Richter; frühere Tätigkeit in der Finanzverwaltung, keine Kostenentscheidung bei Zwischenverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im finanzgerichtlichen Verfahren wegen früherer Tätigkeit in der Finanzverwaltung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 1 ; FGO § 51 Abs. 3
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im finanzgerichtlichen Verfahren wegen früherer Tätigkeit in der Finanzverwaltung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung sämtlicher Richter eines obersten Bundesgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befangenheitsgrund: frühere Tätigkeit in der Finanzverwaltung

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13

    Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.

    Auszug aus BFH, 23.06.2014 - X R 13/14
    NV: Werden sämtliche Richter eines obersten Bundesgerichts abgelehnt, entscheidet der in der Hauptsache zuständige Senat über das Ablehnungsgesuch auch dann in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung, wenn es nicht rechtsmissbräuchlich ist (Anschluss an den BVerwG-Beschluss vom 29. Januar 2014 7 C 13/13, NJW 2014, 953).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29. Januar 2014  7 C 13/13, Neue Juristische Wochenschrift 2014, 953), der der Senat sich anschließt und auf deren Begründung er verweist, steht das grundsätzliche Verbot der Selbstentscheidung (§ 45 Abs. 1 der Zivilprozessordnung --ZPO--, hier i.V.m. § 51 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) der Mitwirkung der abgelehnten Richter nicht entgegen, wenn sämtliche Richter eines obersten Bundesgerichts abgelehnt werden.

  • BFH, 03.08.2000 - VIII B 80/99

    Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 23.06.2014 - X R 13/14
    Abgesehen davon begründet allein die frühere Tätigkeit eines Richters in der Finanzverwaltung keine Vermutung mangelnder Unabhängigkeit, wie sowohl der BFH (Entscheidungen vom 18. Februar 1997 VIII R 54/95, BFHE 183, 6, BStBl II 1997, 647, unter A.; vom 3. August 2000 VIII B 80/99, BFH/NV 2001, 783, und vom 16. Dezember 2009 V B 23/08, BFH/NV 2010, 1866, unter II.2.a) als auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 9. Dezember 1987  1 BvR 1271/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 272) bereits mehrfach entschieden haben.
  • BFH, 24.08.2011 - V S 16/11

    Einlegung eines Untätigkeitseinspruchs nach bereits erhobener Untätigkeitsklage -

    Auszug aus BFH, 23.06.2014 - X R 13/14
    Dabei kommt es nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung darauf an, ob der Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger und objektiver Betrachtung davon ausgehen darf, der Richter werde nicht unvoreingenommen, sondern willkürlich entscheiden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 2011 V S 16/11, BFH/NV 2011, 2087).
  • BFH, 06.07.2005 - II R 28/02

    Besorgnis der Befangenheit - Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 23.06.2014 - X R 13/14
    Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen, da das Verfahren über die Richterablehnung ein bloßes Zwischenverfahren darstellt (BFH-Beschluss vom 6. Juli 2005 II R 28/02, BFH/NV 2005, 2027, unter II.4.).
  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 54/95

    Widerstreitende Steuerfestsetzung bei geänderter Beurteilung der

    Auszug aus BFH, 23.06.2014 - X R 13/14
    Abgesehen davon begründet allein die frühere Tätigkeit eines Richters in der Finanzverwaltung keine Vermutung mangelnder Unabhängigkeit, wie sowohl der BFH (Entscheidungen vom 18. Februar 1997 VIII R 54/95, BFHE 183, 6, BStBl II 1997, 647, unter A.; vom 3. August 2000 VIII B 80/99, BFH/NV 2001, 783, und vom 16. Dezember 2009 V B 23/08, BFH/NV 2010, 1866, unter II.2.a) als auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 9. Dezember 1987  1 BvR 1271/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 272) bereits mehrfach entschieden haben.
  • BFH, 16.12.2009 - V B 23/08

    Keine Gesamtnichtigkeit des UStG - Anwendung des § 68 FGO bei Ersatz von

    Auszug aus BFH, 23.06.2014 - X R 13/14
    Abgesehen davon begründet allein die frühere Tätigkeit eines Richters in der Finanzverwaltung keine Vermutung mangelnder Unabhängigkeit, wie sowohl der BFH (Entscheidungen vom 18. Februar 1997 VIII R 54/95, BFHE 183, 6, BStBl II 1997, 647, unter A.; vom 3. August 2000 VIII B 80/99, BFH/NV 2001, 783, und vom 16. Dezember 2009 V B 23/08, BFH/NV 2010, 1866, unter II.2.a) als auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 9. Dezember 1987  1 BvR 1271/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 272) bereits mehrfach entschieden haben.
  • BFH, 14.04.1986 - III B 47/84

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

    Auszug aus BFH, 23.06.2014 - X R 13/14
    Zu den Angehörigen der "Vertretung einer Körperschaft" gehören indes nur solche Richter, die als Minister den Bund oder ein Land vertreten, eine entsprechende Funktion in einer Gemeinde ausgeübt haben oder als gesetzlicher Vertreter einer an dem Rechtsstreit interessierten Kapitalgesellschaft tätig waren; eine frühere Funktion in der Finanzverwaltung reicht hierfür nicht aus (vgl. mit ausführlicher Begründung BFH-Beschluss vom 7. Mai 1974 IV S 5-6/74, BFHE 112, 25, BStBl II 1974, 385; ferner BFH-Beschluss vom 14. April 1986 III B 47/84, BFH/NV 1986, 547).
  • BFH, 29.07.1986 - IX R 206/84

    Rentenversicherung - Arbeitnehmer - Werbungskosten - Sonderausgaben -

    Auszug aus BFH, 23.06.2014 - X R 13/14
    c) Ferner bringt die Klägerin unter Verweis auf zwei veröffentlichte Entscheidungen des BFH (vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747, und vom 27. Mai 2009 X R 45/08, BFH/NV 2009, 1592), ein nicht veröffentlichtes Urteil zu dem Aktenzeichen IV R 42/81 sowie zwei nicht näher bezeichnete Entscheidungen zur "Steuerfreiheit der Abgeordnetenbezüge" und zum Pflegepauschbetrag vor, die Rechtsprechung des BFH überzeuge nicht.
  • BFH, 27.05.2009 - X R 45/08

    Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten an Ehegatten - Die Festsetzung eines

    Auszug aus BFH, 23.06.2014 - X R 13/14
    c) Ferner bringt die Klägerin unter Verweis auf zwei veröffentlichte Entscheidungen des BFH (vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747, und vom 27. Mai 2009 X R 45/08, BFH/NV 2009, 1592), ein nicht veröffentlichtes Urteil zu dem Aktenzeichen IV R 42/81 sowie zwei nicht näher bezeichnete Entscheidungen zur "Steuerfreiheit der Abgeordnetenbezüge" und zum Pflegepauschbetrag vor, die Rechtsprechung des BFH überzeuge nicht.
  • BFH, 12.09.2013 - X S 30/13

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 23.06.2014 - X R 13/14
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Gründe dargelegt werden, die dafür sprechen, dass eine --ohne Weiteres feststellbare-- Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (Senatsbeschluss vom 12. September 2013 X S 30-31/13, BFH/NV 2014, 51, unter 3.b aa (2), m.w.N.).
  • BVerfG, 09.12.1987 - 1 BvR 1271/87
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Eine Vermutung mangelnder Unabhängigkeit aufgrund einer Vortätigkeit in der Verwaltung ist nicht begründet (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Dezember 1987 - 1 BvR 1271/87 -, HFR 1989, S. 272 ; ebenso BFH, Beschluss vom 23. Juni 2014 - X R 13/14 -, juris, Rn. 8 m.w.N.).

    Verfassungsrechtlich ist es jedenfalls nicht geboten, im Hinblick auf derartige Umstände über die Vorschriften betreffend die Ausschließung und Ablehnung von Richtern hinaus generell Regelungen zu treffen, um die richterliche Unabhängigkeit abzusichern (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Dezember 1987 - 1 BvR 1271/87 -, HFR 1989, S. 272 ; ebenso BFH, Beschluss vom 23. Juni 2014 - X R 13/14 -, juris, Rn. 8 m.w.N.).

  • BFH, 23.11.2016 - X R 13/14

    Steuerliche Behandlung eines Sterbegelds aus einem Versorgungswerk

    Der erkennende Senat hat dieses Ablehnungsgesuch mit Beschluss vom 23. Juni 2014 X R 13/14 (BFH/NV 2014, 1758) zurückgewiesen.
  • FG München, 05.02.2019 - 12 K 23/19

    Erfolgloses Ablehnungsgesuch

    Dies gilt insbesondere auch für die Mitwirkung an einem im ersten Rechtszug erlassenen und vom Revisionsgericht aufgehobenen Urteil (BFH-Beschlüsse vom 11. März 1986 VII B 54/85, BFH/NV 1986, 543; vom 23. Juni 2014 X R 13/14, BFH/NV 2014, 1758; Gräber/Stapperfend, FGO, 8. Aufl. 2015, § 51 Rz. 53; Leipold in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 51 FGO Rz. 70 [Jan.
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