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   BFH, 23.06.2015 - I E 4/15   

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https://dejure.org/2015,23109
BFH, 23.06.2015 - I E 4/15 (https://dejure.org/2015,23109)
BFH, Entscheidung vom 23.06.2015 - I E 4/15 (https://dejure.org/2015,23109)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - I E 4/15 (https://dejure.org/2015,23109)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Feststellung des gewerbesteuerrechtlichen Fehlbetrags - Streitwert

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GewStG § 9 Nr 1 S 2, GKG § 1 Abs 5, GKG § 3 Abs 2, GKG § 52 Abs 1, GKG § 52 Abs 3, GKG § 66 Abs 6
    Feststellung des gewerbesteuerrechtlichen Fehlbetrags - Streitwert

  • Bundesfinanzhof

    Feststellung des gewerbesteuerrechtlichen Fehlbetrags - Streitwert

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Nr 1 S 2 GewStG 1999, § 1 Abs 5 GKG, § 3 Abs 2 GKG, § 52 Abs 1 GKG, § 52 Abs 3 GKG
    Feststellung des gewerbesteuerrechtlichen Fehlbetrags - Streitwert

  • IWW
  • rewis.io

    Feststellung des gewerbesteuerrechtlichen Fehlbetrags - Streitwert

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 3 Abs. 2
    Gegenstandswert eines Verfahrens betreffend die Höhe des festzustellenden Verlustes

  • datenbank.nwb.de

    Streitwert bei einem Bescheid über die Feststellung der vortragsfähigen Verluste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellung des gewerbesteuerrechtlichen Fehlbetrags - und der Streitwert

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.10.2009 - X E 22/09

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - I E 4/15
    a) Mit der Erinnerung können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst, d.h. gegen den Ansatz und die Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert richten (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2009 X E 22/09, BFH/NV 2010, 447).
  • BFH, 13.05.2013 - I E 4/13

    Streitwert im Verfahren über die Feststellung eines gewerbesteuerlichen

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - I E 4/15
    Nach diesen Grundsätzen einer typisierenden Schätzung ist --unabhängig vom jeweils einschlägigen Hebesatz-- auch für den gewerbesteuerrechtlichen Verlustabzug selbst dann zu verfahren, wenn der Träger des Verlustabzugs seinen Gewerbebetrieb eingestellt hat und der Abschluss des Liquidationsverfahrens aber noch aussteht (Senatsbeschluss vom 13. Mai 2013 I E 4/13, BFH/NV 2013, 1449, m.w.N.).
  • FG Münster, 15.01.2020 - 13 K 2556/15

    Kostenrecht - Zur Berechnung des Streitwerts bei der Anfechtung von

    Dabei spricht viel dafür, die Streitwertberechnung für das sich aus der grundlagenbescheidähnlichen Wirkung des Bescheides ergebende Rechtsschutzbegehren auf der Grundlage von § 52 Abs. 1 GKG (so auch FG Niedersachsen, a.a.O.) und nicht auf der Grundlage von § 52 Abs. 3 Satz 1 oder Satz 2 GKG vorzunehmen (so aber FG Sachsen-Anhalt, a.a.O.), denn die grundlagenbescheidähnliche Wirkung des Körperschaftsteuerbescheides betrifft nicht eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf bezogenen Verwaltungsakt im Sinne von § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG, sondern die verbindliche Festlegung einer Besteuerungsgrundlage für den Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer (vgl. zur Anwendung von § 52 Abs. 1 GKG bei der unmittelbaren Anfechtung von Verlustfeststellungsbescheiden BFH-Beschlüsse vom 18.01.2017 X S 22/16, BFH/NV 2017, 615; vom 23.06.2015 I E 4/15, BFH/NV 2015, 1440).
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