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   BFH, 23.06.2015 - II R 52/13   

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https://dejure.org/2015,24091
BFH, 23.06.2015 - II R 52/13 (https://dejure.org/2015,24091)
BFH, Entscheidung vom 23.06.2015 - II R 52/13 (https://dejure.org/2015,24091)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - II R 52/13 (https://dejure.org/2015,24091)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zuwendender bei Vollzug eines formunwirksamen Schenkungsversprechens eines Erblassers

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 9 Abs 1 Nr 2, BGB § 518 Abs 1
    Zuwendender bei Vollzug eines formunwirksamen Schenkungsversprechens eines Erblassers

  • Bundesfinanzhof

    Zuwendender bei Vollzug eines formunwirksamen Schenkungsversprechens eines Erblassers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 Nr 1 ErbStG 1997, § 9 Abs 1 Nr 2 ErbStG 1997, § 518 Abs 1 BGB
    Zuwendender bei Vollzug eines formunwirksamen Schenkungsversprechens eines Erblassers

  • IWW

    § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 120 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 FGO, § 120 Abs. 3 Nr. 1 FGO, § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, § 518 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 518 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 518 Abs. 2 BGB, § 76 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 3 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 518 Abs. 1
    Zuwendender bei Vollzug des formunwirksamen Schenkungsversprechens eines Erblassers

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Zuwendender bei Vollzug eines formunwirksamen Schenkungsversprechens eines Erblassers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbschaftssteuerpflicht bei Zuwendungen aufgrund eines formnichtigen, durch Bewirkung der versprochenen Leistung vollzogenen Schenkungsversprechens

  • datenbank.nwb.de

    Zuwendender bei Vollzug eines formunwirksamen Schenkungsversprechens eines Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das formunwirksame Schenkungsversprechens eines Erblassers

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zuwendender bei Vollzug eines formunwirksamen Schenkungsversprechens eines Erblassers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erblasser wird bei formnichtigem Schenkungsversprechen durch Leistung nach seinem Tod Zuwendender

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vollzug eines formunwirksamen Schenkungsversprechens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erblasser wird bei formnichtigem Schenkungsversprechen durch Leistung nach seinem Tod Zuwendender

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 250, 215
  • FamRZ 2015, 1893
  • BStBl II 2015, 960
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 27.08.2014 - II R 43/12

    Freigebige Zuwendung an Neugesellschafter bei Kapitalerhöhung einer GmbH;

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - II R 52/13
    Eine freigebige Zuwendung setzt in objektiver Sicht voraus, dass die Leistung zu einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung objektiv unentgeltlich ist, und in subjektiver Hinsicht den Willen des Zuwendenden zur Freigebigkeit (BFH-Urteil vom 27. August 2014 II R 43/12, BFHE 246, 506, BStBl II 2015, 241, Rz 37, m.w.N.).

    b) Welche Personen als Zuwendender und als Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt sind, bestimmt sich ausschließlich nach der Zivilrechtslage (BFH-Urteil in BFHE 246, 506, BStBl II 2015, 241, Rz 37, m.w.N.).

  • FG Münster, 25.04.2013 - 3 K 2972/12

    Zuwendungszeitpunkt bei Geldschenkung

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - II R 52/13
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. April 2013  3 K 2972/12 Erb aufgehoben.

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 779 veröffentlicht.

  • BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 141/84

    Heilung einer formnichtigen Versprechensschenkung

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - II R 52/13
    Dabei steht es der Heilung eines formnichtigen Schenkungsversprechens nicht entgegen, wenn die Leistung erst nach dem Tode des Schenkers aus dessen Vermögen bewirkt wird (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 5. März 1986 IVa ZR 141/84, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1986, 2107; vom 18. Mai 1988 IVa ZR 36/87, NJW 1988, 2731).

    Mit der Bewirkung der Leistung wird die Schenkung des verstorbenen Schenkers wirksam (vgl. BGH-Urteil in NJW 1986, 2107, unter II.).

  • BFH, 18.09.2013 - II R 29/11

    Teilweise Rückzahlung des von einem Ehegatten gezahlten Einmalbeitrags für eine

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - II R 52/13
    Erforderlich ist eine Vermögensverschiebung, d.h. eine Vermögensminderung auf der Seite des Zuwendenden und eine Vermögensmehrung auf der Seite des Bedachten (BFH-Urteil vom 18. September 2013 II R 29/11, BFHE 243, 385, BStBl II 2014, 261, Rz 11).
  • BFH, 30.01.2008 - X R 1/07

    Reihenfolge der Steuervergünstigungen der §§ 34f Abs. 3 und 35a EStG - Auflösung

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - II R 52/13
    Der Kläger wendet sich gegen die dem Urteil zugrunde liegende Rechtsauffassung des FG und begehrt damit inzidenter die Aufhebung des Urteils und des vom FA erlassenen Schenkungsteuerbescheids (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 2008 X R 1/07, BFHE 220, 403, BStBl II 2008, 520).
  • BFH, 28.10.2009 - II R 32/08

    (Freigebige Zuwendung des Erben bei wesentlicher Änderung des vom Erblasser

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - II R 52/13
    Grundsätzlich ist Zuwendender derjenige, der Vermögen zugunsten eines anderen hingibt, also die steuerbare Zuwendung aus seinem Vermögen erbringt (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 II R 32/08, BFH/NV 2010, 893, m.w.N.).
  • BFH, 23.11.2011 - II R 33/10

    Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto als freigebige Zuwendung

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - II R 52/13
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt die Feststellungslast (objektive Beweislast) für steuerbegründende Tatsachen beim Steuergläubiger und für steuermindernde Tatsachen beim Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2011 II R 33/10, BFHE 237, 179, BStBl II 2012, 473, Rz 26, m.w.N.).
  • BGH, 18.05.1988 - IVa ZR 36/87

    Heilung des Formmangels einer Schenkung von Todes wegen; Auslegung eines

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - II R 52/13
    Dabei steht es der Heilung eines formnichtigen Schenkungsversprechens nicht entgegen, wenn die Leistung erst nach dem Tode des Schenkers aus dessen Vermögen bewirkt wird (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 5. März 1986 IVa ZR 141/84, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1986, 2107; vom 18. Mai 1988 IVa ZR 36/87, NJW 1988, 2731).
  • BFH, 21.01.2014 - IX R 9/13

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Veräußerungsgewinnen bei Erwerb

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - II R 52/13
    Ein förmlicher Revisionsantrag in der Revisionsbegründung ist jedoch entbehrlich, wenn sich aus dem Vorbringen des Revisionsklägers eindeutig ergibt, inwieweit er sich durch das angefochtene Urteil beschwert fühlt und inwieweit er dessen Aufhebung oder Änderung erstrebt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Januar 2014 IX R 9/13, BFHE 244, 225, m.w.N.).
  • BFH, 14.07.1982 - II R 16/81

    Ausführung einer Grundstücksschenkung; Steuerklasse bei einer erst nach dem Tod

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - II R 52/13
    So ist eine Schenkung des verstorbenen Schenkers anzunehmen, wenn er vor seinem Tod ein Schenkungsversprechen formwirksam erteilt hat und die Schenkung erst nach seinem Tode ausgeführt wird; der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger muss die Zuwendung aufgrund der auf ihn übergegangenen Verpflichtung erfüllen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 1982 II R 16/81, BFHE 136, 501, BStBl II 1983, 19).
  • BGH, 10.06.2010 - Xa ZR 110/09

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Richtigkeit des Berufungsurteils

  • BFH, 29.06.2016 - II R 41/14

    Freigebige Zuwendung bei der Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten

    Demgegenüber trägt der Bedachte die Feststellungslast für die Tatsachen, die der Annahme einer freigebigen Zuwendung entgegenstehen (BFH-Urteil vom 23. Juni 2015 II R 52/13, BFHE 250, 215, BStBl II 2015, 960).
  • FG Hamburg, 12.06.2018 - 3 K 77/17

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: Keine Schenkungsteuer bei gemeinsamer

    Eine freigebige Zuwendung setzt in objektiver Sicht voraus, dass die Leistung zu einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung objektiv unentgeltlich ist, und in subjektiver Hinsicht den Willen des Zuwendenden zur Freigebigkeit (BFH-Urteile vom 30.08.2017 II R 46/15, BFHE 259, 370, BFH/NV 2018, 125; vom 23.06.2015 II R 52/13, BFHE 250, 215, BStBl II 2015, 960; vom 27.08.2014 II R 43/12, BFHE 246, 506, BStBl II 2015, 241).

    Erforderlich ist eine Vermögensverschiebung, d. h. eine Vermögensminderung auf der Seite des Zuwendenden und eine Vermögensmehrung auf der Seite des Bedachten (BFH-Urteile vom 29.06.2016 II R 41/14, BFHE 254, 64, BStBl II 2016, 865; vom 23.06.2015 II R 52/13, BFHE 250, 215, BStBl II 2015, 960; vom 18.09.2013 II R 29/11, BFHE 243, 385, BStBl II 2014, 261).

  • BFH, 12.07.2016 - II R 42/14

    Feststellung einer Steuerhinterziehung - Vorliegen eines Treuhandverhältnisses

    Für die Tatsachen, die zur Annahme einer freigebigen Zuwendung erforderlich sind, trägt das Finanzamt die Feststellungslast (BFH-Urteil vom 23. Juni 2015 II R 52/13, BFHE 250, 215, BStBl II 2015, 960).
  • FG Hessen, 18.05.2022 - 10 K 1940/17

    Zum Nachweis formunwirksame Vermächtnisse und Schenkungsversprechen als

    Insoweit verwies der Kläger u.a. auf die Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 22.09.2010 II R 46/09 und vom 23.06.2015 II R 52/13.

    II R 52/13, BStBl II 2015, 960; kritisch hierzu Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, Stand September 2020, § 10 RdNr. 121).

    Die Unerweislichkeit der mündlichen Erklärung der Erblasserin führt zu einer Entscheidung unter Berücksichtigung der Beweis- bzw. Feststellungslast, die vorliegenden den Kläger trifft, als denjenigen, der die Nachlassverbindlichkeit bereicherungsmindernd geltend macht (zu mündlichen Vermächtnissen BFH-Urteil vom 23.06.2015 II R 52/13, BFH/NV 2015, 1514; Gottschalk in Troll/Gebel/ Jülicher, ErbStG, Stand September 2020, § 3 RdNr. 60).

  • BFH, 22.10.2018 - II B 39/18

    Befangenheitsanträge und gesetzlicher Richter

    Mit einem nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist eingegangenen Schriftsatz macht der Kläger eine Divergenz zu dem BFH-Urteil vom 23. Juni 2015 II R 52/13 (BFHE 250, 215, BStBl II 2015, 960) geltend, nach dessen Grundsätzen eine Schenkung zu bejahen sei, wenn nach dem Ableben des Erblassers die Leistung aus dessen Vermögen, namentlich aus dem Nachlass, bewirkt werde.

    c) Eine Divergenz zu dem Urteil des BFH in BFHE 250, 215, BStBl II 2015, 960 liegt nicht vor.

  • FG Nürnberg, 14.01.2016 - 4 K 747/15

    Erbschaftsteuer: Erwerbsmindernde Berücksichtigung eines formunwirksamen

    Bei Unerweislichkeit einer mündlichen Erklärung des Erblassers als dessen letzter Wille trifft die Feststellungslast den Steuerpflichtigen, der ein solches mündliches Vermächtnis bereicherungsmindernd geltend macht (Gottschalk in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, § 3 Rn. 60; Moench/Weinmann, ErbStG, § 3 Rn. 59; BFH-Urteil vom 23.06.2015 II R 52/13, BFH/NV 2015, 1514).
  • BFH, 08.09.2020 - X R 36/18

    Keine Auswirkungen auf das Einkommen des nach dem steuerlichen

    Denn ein förmlicher Revisionsantrag ist entbehrlich, wenn sich aus dem Vorbringen des Revisionsklägers eindeutig ergibt, inwieweit er sich durch das angefochtene Urteil beschwert fühlt und inwieweit er dessen Aufhebung oder Änderung erstrebt (BFH-Urteil vom 23.06.2015 - II R 52/13, BFHE 250, 215, BStBl II 2015, 960, Rz 11, m.w.N.).
  • FG München, 20.04.2022 - 4 K 361/20

    Ausnahme von der Nutzungsüberlassung an Dritte

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Juni 2015 (II R 52/13) sei auf den Streitfall nicht übertragbar.

    c) Soweit der Kläger auf das Urteil des BFH vom 23. Juni 2015 (II R 52/13, BStBl II 2015, 960) verweist, verkennt er, dass der Streitfall nicht mit dem entschiedenen Fall vergleichbar ist.

  • FG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4 K 1652/16

    Rechtmäßige Festsetzung der Schenkungssteuer bei einer Verfügung über Geldbeträge

    Grundsätzlich ist Zuwendender derjenige, der Vermögen zugunsten eines anderen aus seinem Vermögen hingibt (BFH, Urteil vom 23. Juni 2015 II R 52/13, BFHE 250, 215, BStBl II 2015, 960).
  • FG Hamburg, 23.09.2020 - 3 K 136/19

    Ehevertrag und Schenkungsteuer

    Eine freigebige Zuwendung setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass die Leistung zu einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung objektiv unentgeltlich ist, und in subjektiver Hinsicht den Willen des Zuwendenden zur Freigebigkeit (BFH, Urteile vom 30. August 2017, II R 46/15, BFH/NV 2018, 125; vom 23. Juni 2015, II R 52/13, BStBl II 2015, 960; vom 27. August 2014, II R 43/12, BStBl II 2015, 241).
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