Rechtsprechung
   BFH, 23.06.2015 - III R 31/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24089
BFH, 23.06.2015 - III R 31/14 (https://dejure.org/2015,24089)
BFH, Entscheidung vom 23.06.2015 - III R 31/14 (https://dejure.org/2015,24089)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - III R 31/14 (https://dejure.org/2015,24089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,24089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Kostenerstattung für Einspruch gegen die Erstattung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 74 Abs 2, EStG § 77 Abs 1 S 1, AO § 218 Abs 2, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013, FGO § 44 Abs 1
    Kostenerstattung für Einspruch gegen die Erstattung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger

  • Bundesfinanzhof

    Kostenerstattung für Einspruch gegen die Erstattung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 2 EStG 2009, § 77 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 218 Abs 2 AO, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013
    Kostenerstattung für Einspruch gegen die Erstattung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger

  • IWW

    § 74 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 107 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), § 74 Abs. 2 EStG, § 103, § 104 SGB X, § 77 EStG, § 91 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), § 63 SGB X, § 218 Abs. 2 AO, § 48 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch, § 74 Abs. 1 EStG, § 121 der Finanzgerichtsordnung, § 126 Abs. 2 FGO, § 44 Abs. 1 FGO, § 47 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 77 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 77 Abs. 1 EStG, § 91a der Zivilprozessordnung, § 138 Abs. 1 FGO, § 161 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung, § 77 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 77 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 143 Abs. 1, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Kostenerstattung für Einspruch gegen die Erstattung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung im Einspruchsverfahren wegen der Festsetzung von ohne Anrechnung von Kindergeld gewährten Sozialleistungen

  • datenbank.nwb.de

    Kostenerstattung für Einspruch gegen die Erstattung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erstattung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger - und die Kostenerstattung für den Einspruch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung bei erfolgreichem Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kostenerstattungsanspruch nach § 77 EStG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 250, 28
  • FamRZ 2015, 1893
  • BStBl II 2016, 26
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 01.09.2021 - III R 18/21

    Keine Kostenerstattungspflicht im Kindergeldverfahren bei erfolgreichem

    Die ausnahmsweise angenommene analoge Anwendung des § 77 EStG bei der Anfechtung eines Abrechnungsbescheids nach § 218 AO hat der BFH damit begründet, dass die Auswirkungen einer Abzweigungsentscheidung der Familienkasse (§ 74 Abs. 1 EStG) und eines Abrechnungsbescheids wegen des Erstattungsanspruchs eines Trägers von Sozialleistungen (§ 74 Abs. 2 EStG) sich gleichen, da in beiden Fällen das zugunsten des Kindergeldberechtigten festgesetzte Kindergeld nicht an diesen, sondern an einen Dritten ausgezahlt wird (Senatsurteil vom 23.06.2015 - III R 31/14, BFHE 250, 28, BStBl II 2016, 26, Rz 19).
  • FG Bremen, 25.03.2021 - 2 K 179/20

    § 77 EStG auch bei einem erfolgreichen Einspruch gegen die Festsetzung von

    Kindergeld (BFH, Urteil vom 23. Juni 2015 - III R 31/14 -, BFHE 250, 28 , BStBl II 2016, 26 ) bejaht und damit die Kostenerstattung nicht nur im Festsetzungsverfahren, sondern auch für Streitigkeiten im Erhebungsverfahren anerkannt.

    Darauf, ob nach alter Rechtslage vor 1996 eine Festsetzung von Hinterziehungszinsen überhaupt in Betracht kam, kann es deshalb nicht ankommen (vgl. BFH, Urteil vom 23. Juni 2015 - III R 31/14 -, BFHE 250, 28 , BStBl II 2016, 26 , Rn. 20, zur Irrelevanz der Frage, ob nach alter Rechtslage ein Abrechnungsbescheid ergehen konnte).

    Im Übrigen hat der BFH in seinem Urteil vom 23. Juni 2015, III R 31/14 (BFHE 250, 28 , BStBl II 2016, 26 ) auch darauf abgestellt, dass Abrechnungsbescheide nach § 218 AO zum Erhebungsverfahren gehören.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht