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   BFH, 23.06.2015 - III R 7/14   

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https://dejure.org/2015,24090
BFH, 23.06.2015 - III R 7/14 (https://dejure.org/2015,24090)
BFH, Entscheidung vom 23.06.2015 - III R 7/14 (https://dejure.org/2015,24090)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - III R 7/14 (https://dejure.org/2015,24090)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Keine quellenbezogene Betrachtung bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG - Keine Saldierung positiver und negativer Einkünfte zwischen Ehegatten

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 26b, EStG § 35, EStG VZ 2008, EStG § 35 Abs 1 S 2
    Keine quellenbezogene Betrachtung bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG - Keine Saldierung positiver und negativer Einkünfte zwischen Ehegatten

  • Bundesfinanzhof

    Keine quellenbezogene Betrachtung bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG - Keine Saldierung positiver und negativer Einkünfte zwischen Ehegatten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26b EStG 2002, § 35 EStG 2002 vom 20.12.2007, EStG VZ 2008, § 35 Abs 1 S 2 EStG 2002 vom 20.12.2007
    Keine quellenbezogene Betrachtung bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG - Keine Saldierung positiver und negativer Einkünfte zwischen Ehegatten

  • IWW

    § 15 des Einkommensteuergesetzes, § ... 13 EStG, § 20 EStG, § 21 EStG, § 18 EStG, § 15 EStG, § 35 EStG, § 35 Abs. 2 EStG, § 35 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, § 121, § 100 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 35 Abs. 1 EStG, §§ 34f, 34g, 35a EStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG, § 35 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG, § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG, § 52 Abs. 50a EStG, § 26b EStG, § 35 Abs. 1 Satz 3 EStG, §§ 20, 21 EStG, § 34b Abs. 3 Nr. 3 EStG, § 34g EStG, § 35a EStG, § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrages nach § 35 EStG; Verrechnung von positiven Einkünften des einen mit negativen Einkünften des anderen Ehegatten aus der gleichen Einkunftsart

  • Betriebs-Berater

    Keine quellenbezogene Betrachtung bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG - Keine Saldierung positiver und negativer Einkünfte zwischen Ehegatten

  • rewis.io

    Keine quellenbezogene Betrachtung bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG - Keine Saldierung positiver und negativer Einkünfte zwischen Ehegatten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 26b, § 35
    Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrages nach § 35 EStG

  • rechtsportal.de

    EStG § 26b, § 35
    Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrages nach § 35 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Keine quellenbezogene Betrachtung bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine quellenbezogene Betrachtung bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerbliche Einkünfte - und der Ermäßigungshöchstbetrag bei Zusammenveranlagung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG bei Ehegatten

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 250, 369
  • FamRZ 2015, 1892
  • BB 2015, 2262
  • DB 2015, 2125
  • BStBl II 2016, 871
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.09.2012 - III R 69/10

    Verrechnung von positiven und negativen gewerblichen Einkünften bei der

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - III R 7/14
    Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. September 2012 III R 69/10 (BFHE 239, 239, BStBl II 2013, 201) ergebe sich, dass zwischen Ehegatten ein horizontaler Verlustausgleich vorzunehmen sei, auch wenn die Entscheidung zu § 35 EStG a.F. ergangen sei.

    c) Das Urteil in BFHE 239, 239, BStBl II 2013, 201, in dem der Senat zu der bis zum Jahr 2007 geltenden Fassung des § 35 EStG entschieden hat, dass die von Ehegatten erzielten positiven und negativen gewerblichen Einkünfte bei der Ermittlung der anteilig auf die gewerblichen Einkünfte entfallenden Einkommensteuer zu saldieren sind, steht hierzu nicht in Widerspruch, da die frühere Gesetzesfassung noch nicht die im Streitfall anzuwendende Formel zur Berechnung der anteiligen Einkommensteuer nach § 35 Abs. 1 Satz 2 EStG enthielt.

  • FG Münster, 12.12.2013 - 13 K 4566/10

    Berechnung des Ermäßigungsbetrages

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - III R 7/14
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12. Dezember 2013  13 K 4566/10 E und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 17. November 2010 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der anschließend erhobenen Klage statt und setzte die Einkommensteuer 2008 unter Berücksichtigung eines Ermäßigungshöchstbetrags von 18.753 EUR herab (Urteil vom 12. Dezember 2013  13 K 4566/10 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2014, 551).

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - III R 7/14
    Der Grundsatz der Individualbesteuerung von Eheleuten wird durch die Möglichkeit der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG nicht aufgehoben (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, unter C.II.1.c).
  • BFH, 27.09.2006 - X R 25/04

    Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 Abs. 1 EStG

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - III R 7/14
    Aus diesem Grund beanstandete der BFH es nicht, dass Verluste, die aus anderen als gewerblichen Einkunftsarten stammten, vorrangig mit positiven Einkünften aus solchen Einkunftsarten verrechnet wurden (BFH-Urteil vom 27. September 2006 X R 25/04, BFHE 215, 176, BStBl II 2007, 694).
  • BFH, 20.03.2017 - X R 62/14

    Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte - Betriebsbezogene Ermittlung der

    Auch der III. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) gehe in seinem Urteil vom 23. Juni 2015 III R 7/14 (BFHE 250, 369, BStBl II 2016, 871), auch wenn dieses in erster Linie den Ermäßigungshöchstbetrag betreffe, wie selbstverständlich von einem unternehmerbezogenen Verständnis des § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG aus (dort unter II.5.).

    Der III. Senat des BFH habe in seinem Urteil in BFHE 250, 369, BStBl II 2016, 871 zu § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG keine entscheidungserhebliche Aussage getroffen.

    Der III. Senat des BFH hat in seinem Urteil in BFHE 250, 369, BStBl II 2016, 871 die Frage auch nicht konkludent beantwortet.

    Dieser muss für die anteilige Zurechnung der Einkommensteuer die Einkünfte etwaiger verschiedener gewerblicher Tätigkeiten des einzelnen Steuerpflichtigen zusammenfassen und ist daher keine betriebsbezogene, sondern eine personenbezogene Größe (BFH-Urteil in BFHE 250, 369, BStBl II 2016, 871, unter II.5.).

  • BFH, 20.03.2017 - X R 12/15

    Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte - Betriebsbezogene Ermittlung der

    Der III. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat in seinem Urteil vom 23. Juni 2015 III R 7/14 (BFHE 250, 369, BStBl II 2016, 871) die Frage auch nicht konkludent beantwortet.

    Dieser muss für die anteilige Zurechnung der Einkommensteuer die Einkünfte etwaiger verschiedener gewerblicher Tätigkeiten des einzelnen Steuerpflichtigen zusammenfassen und ist daher keine betriebsbezogene, sondern eine personenbezogene Größe (BFH-Urteil in BFHE 250, 369, BStBl II 2016, 871, unter II.5.).

  • FG Münster, 24.10.2014 - 4 K 4048/12

    Höchstbetragsberechnung

    Das von der Klägerin angeführte Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12.12.2013 (13 K 4566/10 E, EFG 2014, 551, Revisionsverfahren unter III R 7/14 anhängig) führt zu keiner anderen Beurteilung.
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